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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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#76
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Die Gefährdung ist ganz offensichlich... Und erst recht für den Betreiber......... Und der unterliegt der Verkehrssicherungpflicht. Schwere Geburt. Langsam wirds was. Gruß Jens |
#77
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Für den Rest haften dann wieder die Eltern. |
#78
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wenn ich mir irgendwo weh getan habe, habe ich von meinem Vater dafür ne Ohrfeige bekommen weil ich nicht besser aufgepaßt habe, das hat immer Wirkung gezeigt
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Gruß Albert
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#79
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Aber sie sind zunehmend in der Lage die Eltern und Großeltern mental herauszufordern, die kriegen alles mit und wenn ich mal das Schxxx-wort in den Mund nehme, dann wird mir das sofort passend kommentiert. Ich will einfach damit sagen, daß gestern vorbei ist und wir uns das morgen noch gar nicht vorstellen können. Zur Zeit versichern wir uns gegen alles, aber was wir machen, wenn das auch nichts mehr nützt, möchte ich mir nicht wirklich vorstellen. ![]() ![]()
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen ![]() |
#80
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Dann ist er komplett aus der Haftung raus. Das ist weder schwer noch sehr kostspielig. Da dies in diesm Fall aber nicht zu trifft ist der Betreiber in der Haftung. Von einem professionellen Betreiber muss man im übrigen erwarten können das er die entsprechenden Normen kennt und einhält. In dem Park wird Eintritt verlangt und mit dem Spielplatz Werbung gemacht. Darüber hinaus wurde der erforderliche Fallschutz unmittelbar nachgerüstet. Hier wurde der Fehler ja bereits eingestanden. Im übrigen kann der Richter nur dann ein Urteil für die Eltern fällen wenn es dafür eine Rechtsgrundlage gibt. Und die gibt es offensichtlich. Ob es uns nun gefällt oder nicht bleibt unerheblich. Gruß Jens |
#81
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Gnaz schön viel Geschreibe für den Umstand, daß sich da jemand auf einfache Art und Weise die Taschen vollmachen will.
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Viel Grüße, Milton _____________________________ Velebit is nix für Mimimi ![]()
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#82
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Solche Spielplätze wie den abgebildeten wünsche ich mir viel mehr! Ja klar, bei einem Klettergerüst kann man (offensichtlich) runterplumpsen. Das ist Sache des Kindes bzw der Eltern, das Risiko einzuschätzen! Sache des Betreibesr ist es, dafür zu sorgen, dass das Ding nicht zusammenfällt. @Ohrfeigen: ich finde es bedenklich, dass man es glorifiziert, wenn man als Kind Senge gekriegt hat. Dass antiautoritäre Erziehung oft (oder meist?) nichts anderes ist als getarnte Faulheit, heißt im Umkehrschluss nicht, dass es gut ist seine Kinder zu schlagen. Grenzen setzen und Stringenz / Konsequenz in der Erziehung heißt doch nicht Gewalt. Und wenn sich ein Zwerg sichtlich wehgetan hat, ist doch als allererstes mal Trost + Pflaster angesagt, keine Backpfeife.... ![]()
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#83
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Der Spielplatz wurde und wird ja direkt weiterbetrieben. Somit ist doch davon auszugehen dass eine Bau- und Betriebsgenehmigung vorliegt? Die zuständige Behörde hätte den Spielplatz doch sonst umgehend gesperrt und den Weiterbetrieb untersagt? In diesem Fall wurde doch aufgrund eines Unfalls sicherheitstechnisch sofort nachgerüstet. Somit hat sich doch der Betreiber sehr umsichtig verhalten - finde ich. Vielleicht war der besondere Fallschutz bei den bisherigen Prüfungen gar nicht gefordert weil der Prüfer den Waldboden für weich genug hielt. Oder ist es ausdrücklich die Betreiberpflicht die Gerätschaft ständig, bei mir im Geschäft nennt sich das Stand der Technik, zu halten?
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LG RK |
#84
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Ich bin immer unter die am Kleiderhaken hängenden Jacken, Mäntel usw. geflüchtet, Schlagwirkung wurde abgemildert und geringer, dazu geschrien wie am Spiess, das hat Wirkung gezeigt ![]() gruss dieter
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- Die Birne klar und unten dicht, mehr braucht ein alter Rentner nicht ![]() hier gibts Musik von meinen Friends ![]() http://www.youtube.com/results?searc....1.kRWm8KtlxIE |
#85
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B
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Das gilt auch für jeden Handwerker. Und die a.a.R.d.T. sind im Spielplatzbau eben die DIN EN 1176. Für den Bau eines Spielplatzes bedarf es in der Regel keine Betriebsgenehmigung. In der Regel sind alle Spielgeräte ja bereits nach der entsprechenden Norm hergestellt. Was anderes im Spielplatzsonderbau (z.B. Abenteuerspielplätze). Hier wird entsprechend z.B. die Statik überprüft. Da vermutlich seitens der Eltern keine Strafanzeige gestellt kam auch keine Behörde zum Zug. Das Erfordernis des Fallschutzes ergibt sich aus der DIN EN 1176. Hier sind im übrigen die Fallhöhen seit 1999 auf 3m begrenzt !! Und Geräte über 3m Fallhöhe genießen keinen Bestandsschutz ! Die Fallhöhen auf den besagten Waldboden sind auf < 1m begrenzt ! Zulässige Fallschutzmaterialien sind z.B. Holschschnitzel,Rindenmulch,Sand,Kies und Fallschutzmatten. Wie gesagt bestehen diese Normen bereits in Teilen seit über 40 Jahren. Umsichtig gehandelt hätte der Betreiber wenn er das beachtet hätte. Ein Dachdecker darf laut BG trotz Fangnetz nicht tiefer als 1,5m fallen. Ab 2m sind generelle Absturzsicherungen notwendig. Ein Kind soll aus 3m Höhe ungebremst fallen dürfen ? Noch dazu landen Kleinkinder aufgrund der Gewichtverteilung meistens auf dem Kopf. Gruß Jens
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#86
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Wir hatten hier mal einen Fall bei einem Tag der offenen Tür. Eine Großfamilie, deren Kinder wir betreuen kommt komplett vorbei, essen und trinken sich ordentlich satt, die Kinder spielen.
Die 15 Jährige Tochter hat einen bandagierten Knöchel, versucht trotdem Volleyball mitzuspielen, bricht dann aber bald ab, weil sie merkt, dass die Schmerzen zu groß werden. Soweit erstmal alles im grünen Bereich. Am Montag steht der Stiefvater bei uns im Büro und fragt an, ob wir den "Unfall" ![]() ![]() Da ist mir das erste mal hier richtig der Ars... geplatzt ![]()
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Grüße Mario ![]() www.arche-stendal.de www.facebook.com/arche.stendal/ Jack London: Die Aufgabe des Menschen ist zu Leben, nicht zu existieren. Ich verschwende meine Tage nicht mit dem Versuch sie zu verlängern, Ich nutze meine Zeit
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#87
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Sowas ähnliches ist mir als Jugendbetreuer passiert.
Bus Ausflug mit der Jugendfeuerwehr in Begleitung der Eltern. Ein Kind fängt im Bus an über die Sitze zu klettern und die Haltestange als Turngriff zu benutzen. Die Mutter darauf angesprochen ob sie ihr Kind nicht im Griff hat kam die Antwort: "Ihr Jugendbetreuer seit heute in der Pflicht, sie ALs Mutter ist nur eine Begleitperson und wir haben die Verantwortung." Ich hab mich dann an den Jugendlichen gewandt und ihm gesagt das wenn er noch einmal auffällig wird schmeiße ich ihn aus dem Bus und aus der Feuerwehr und seiner Mutter hab ich gesagt dass sie sich dann Entscheiden kann ob sie mit Ihrem Sohn den Bus verlässt oder weiter am Ausflug Teilnimmt.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
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#88
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Viele Eltern geben heute die Verantwortung für ihre Kinder einfach ab. Erziehung ist nicht mehr, wenn etwas schief geht, kann man ja klagen. Wenn man nicht mehr mit dem Kind klar kommt, dann kommt es eben früher in die Schule. Man sollte bei Problemen mit Kindern ohne Erziehung grundsätzlich immer die Eltern anrufen und zum Abholen des Nachwuchses auffordern. Das würde Wirkung zeigen... Wenn keine Erziehung stattfindet, können eben nicht beide Eltern arbeiten !
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Handbreit Jens |
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