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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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http://www.express.de/bonn/taha--5--...richt-26288752
Was alles für ein Kack ![]() Da muss ich mir auch mal was einfallen lassen, falle demnächst vom Bordstein in die Gossenkante ![]() gruss dieter
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- Die Birne klar und unten dicht, mehr braucht ein alter Rentner nicht ![]() hier gibts Musik von meinen Friends ![]() http://www.youtube.com/results?searc....1.kRWm8KtlxIE
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#2
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![]() Zitat:
(Erklärung Kandel für Nicht-Schwaben-Aboriginees: https://de.wikipedia.org/wiki/Kandelmarsch ) |
#3
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Ach, ich kenne BF-User die genauso reagieren würden ...
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#4
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Den Eltern gehört eine Strafe wegen Verletzung der Aufsichtpflicht und Verschwendung von Steuergeldern...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
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#5
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Gut , dass es jetzt Smartphones gibt, da müssen die Kinder nicht mehr in die gefährliche Welt draußen
![]() In meiner Kindheit gab es unter Spielgeräten harten Sand und wir waren geschickt genug, nicht herunterzufallen.
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Handbreit Jens
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#6
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So isset, aber irgendwie haben sich die Zeiten auch geändert, geht immer mehr in Richtung Vollkaskomentalität.
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Viele Grüße Fritz682 der eigentlich Thomas heißt |
#7
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Das eigentlich beschissene hinter dieser (und deswegen auch anderer Kleinigkeiten) ist, dass der Richter wie immer nen faulen Vergleich auf halber Strecke vorschlägt. Weil er sich net traut ein Klartexturteil zu sprechen.
Wenn er eins sprechen muss wird´s genau so ein Wischiwaschi (beide sind ein bisschen beteiligt). Und es braucht natürlich noch nen Gutachter ob es alles Normgerecht zugegangen ist und ob nicht ein Warnschildchen gefehlt hat blabla. Deswegen kommen die aus ihrer "Arbeitsüberlastung" nie raus. Und mit dem Smartphone ist das ja auch so ne Sache: Der nächste klagt weil seinem Sohn das Handy auf den kleinen Zeh gefallen ist und die Energie aufgrund von Gewicht und nicht gepolstertem Gehäuse mit 2.5 Joule Werte eine Schlagbohrers erreichen kann................... ![]() ![]() ![]() Wann kommt eigentlich das Verbot von Gläsern und gar Glasflaschen mit Kohlesäurehaltigen Druckflüssigkeiten drin? Total unüberschaubare Risiken......... ![]() ![]() Geändert von Fraenkie (01.04.2017 um 14:45 Uhr) |
#8
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Schlimm, daß man das sofort glaubt und für ernst nimmt.
Und erst die Kommentare von euch dazu .... ... anstatt mal auf den Kalender zu blicken. ![]() |
#9
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naja Da der Bericht von gestern ist ist es wohl kein Aprilscherz.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#10
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schau mal aufs Datum
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#11
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Hab geguckt. Und nun? War gestern irgendwas besonderes?
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#12
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Wenn das mal nicht noch zu diplomatischen Verwicklungen führt
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Gruß Klaus Rotwein sieht man(n) nicht bei der Blutprobe. |
#13
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![]() Zitat:
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Handbreit Jens |
#14
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Unsere Welt ist aber so bekloppt, das man das durchaus glauben kann.
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#15
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Erinnert mich an ein Gespräch kürzlich mit einer Richterin.
Ihr Befund: die Menschheit verblödet zunehmends. Klagen über Klagen wegen jeder noch so absurden Kleinigkeit. Wie Recht sie hatte.
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Cheers, Ingo |
#16
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Kleine Genugtuung:
Bei einem Vergleich tragen sie ihre Anwaltskosten selber. Wenn der Streitwert bei 5.000,- EUR lag, sind das erstinstanzlich normal 925,23 EUR. Hinzu kommen Gerichtskosten.
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Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!
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#17
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Da öffentliche Spielplätze einer Norm unterliegen (DIN EN 1176) und der Betreiber dieser
Spielplätze die Verkehrssicherpflicht dafür hat, liegt hier ein ganz klarer Verstoß dagegen vor. Ein Klettergerüst über 1,50 Höhe ist mit entsprechendem Fallschutz mit dämpfenden Eigenschaften auszustatten. Deshalb stehen solche Gerüste auch meistens im Sand. Rindenmulch ist ebenfalls zulässig und wurde entsprechend ja auch nachgerüstet. Im übrigen müssen die Spielplätze auch von entsprechenden Fachkräften regelmäßig überprüft werden. Auch das ist scheinbar nicht geschehen. Gruß Jens |
#18
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Quod erat demonstrandum... Die Menschen sind zu blöd ! Für alles muss es eine Norm geben....
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Handbreit Jens
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#19
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![]() Zitat:
Normen sind keine Verordnungen und haben somit auch keinen Gesetzescharakter. Im Fall von Spielplätzen macht eine Norm absolut Sinn. Hier soll möglichst verhindert werden das Kinder sich schwer verletzen oder es zu tödlichen Unfällen kommt. Und das ist ja auch erreicht worden. Gruß Jens
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#20
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Der Junge ist auf den Hintern gefallen und hat sich auf die Zunge gebissen. Ich bin überzeugt, der hätte sich auch auf weichem Rindenmulch auf die Zunge gebissen. Die Norm ist also für'n Arsch.
Tatsache ist, dass die Eltern nicht aufgepasst haben. Weder darauf, ob ihr Kind schon in der Lage ist, solche Gerüste sicher zu beklettern noch - wenn man schon alle Verantwortung verweigert - darauf, ob weicher Boden unter dem Gerüst ist. Hausverbot wäre die richtige Reaktion. Und eine große Tafel auf der - mit Bildern - erklärt wird, weshalb ab sofort nur noch die Kinder dort spielen dürfen, deren Eltern schriftlich erklären, dass sie ihre Kinder selbst beaufsichtigen und die Verantwortung für alles, was evtl. passiert, selbst übernehmen. |
#21
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![]() Zitat:
Eine Norm kann im besten Fall verhindern das schwere Unfälle oder Unfälle mit tödlichen Ausgang passieren. Dies ist früher zu hauf passiert. Deshalb haftet auch der Betreiber von Spielplätzen und das ist auch richtig so. Wenn der Betreiber von Spielplätzen also nicht den erforderlichen Fallschutz vorhält ist er in der Haftung. Dies nennt man in Deutschland Verkehrssicherungspflicht. Im übrigen hat das Kind sich nicht nur auf die Zunge gebissen sondern lag mit einer Nierenprellung eine Woche im Krankenhaus. Wäre der erforderliche Fallschutz dagewesen hätte die Klage keinerlei Aussicht auf Erfolg. Ganz einfach. Gruß Jens |
#22
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Doch, hätte sie. Weil nicht dransteht, dass man seine Katze nicht in die Mikrowelle stecken darf. Und weil du das bestimmt nicht verstehst, kurz erklärt: weil, wie schon jemand angemerkt hat, viele Richter nicht den Arsch in der Hose haben, eine Klage abzuweisen. Ich hab's selbst erlebt ... Unter anderem deshalb, weil Urteil und Abweisung mehr (Schreib)Arbeit machen als ein Wischiwaschivergleich. Und weil die Eltern dann etwas anderes ins Feld geführt hätten.
Ich unterstelle den Eltern nicht einmal Geldgier. Ich kann mir gut vorstellen, das es denen tatsächlich um ihre Rechtfertigung vor sich selbst geht: sie wollen nicht zugeben, dass sie in dem Moment versagt haben Geändert von Hehehe (02.04.2017 um 11:14 Uhr) Grund: Hatte nicht gesehen, dass gefegt wurde |
#23
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![]() Zitat:
Das sind übrigens türkische Namen, Akademiker ist so weit nicht hergeholt. Zitat:
Öffentliche Spielplätze müssen gewisse Vorgaben einhalten. Ich kenne die Details nicht, weiß aber daß unser Dorfspielplatz abgenommen werden mußte. |
#24
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![]() Zitat:
Wir führen sowohl operative als auch Hauptuntersuchungen durch. Was Du nicht verstehen willst oder nicht kannst ist die Rechtlage. Deshalb für Dich kurz erklärt : Wenn ein Spielplatz der aktuellen oder der damals geltenden Norm (Bestandsschutzregel) entspricht und regelmäßige Spielplatzkontrollen durchgeführt wurden besteht bei einem Unfall kein Rechtsanspruch gegenüber dem Betreiber. Der Betreiber kann diese Aufgabe an zertifizierte Firmen oder den TÜV/DEKRA delegieren und ist dann praktisch aus dem Schneider. Das ein Betreiber von öffentlichen Spielplätzen dies ignoriert ist die eigentliche Dämlichkeit. Bei einem Unfall ist die erste Frage immer nach den Wartungsprotokollen. Gruß Jens |
#25
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Daraus folgt, man müsste schon bekloppt sein noch irgendeine Einrichtung für die Pänz zu schaffen, höchstens ne geriffelte ebene Betonfläche gegen Rad, Roller, Fussball und Co., sonst nichts.
Aber garantiert da fällt noch einer auf die Fresse weil er die Füsse nicht hoch gekriegt hat und der Alte klagt dann dagegen, dass die Betonfläche doch besser glatt gemacht worden wäre, dann wäre der Abkömmling auch nicht hin gefallen, gruss dieter
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