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  #101  
Alt 10.09.2020, 10:13
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Segelmatt Segelmatt ist offline
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Gerd unterstellt dem TE Unlauterkeit, sonst ist alles OK.

Grüße

Matthias.
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  #102  
Alt 23.09.2020, 19:16
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Hontoon Hontoon ist offline
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Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
Hierzu folgender Absatz aus der BinSchStrO:

Erster Teil Kapitel 6 Abschnitt V §6.28 Punkt 9e.
"In den Schleusenkammern ist es verboten, nach dem Festmachen des Fahrzeugs bis zur Freigabe der Ausfahrt den Maschinenantrieb sowie die Bugstrahlanlage zu benutzen, es sei denn, dass dies aus Sicherheitsgründen kurzfristig erforderlich ist;"

Und folgendes Ereignis Ende April in der Mühlendammschleuse/Berlin:

Ein WSP Boot und dahinter ich mit meinem Boot schleusen zu Tal. WSP hat vorne auf Backbord festgemacht, ich liege hinten in der Schleusenkammer auf Steuerbord. Ich bin alleine unterwegs und schleuse, wie immer, über die Mittelklampe.
Das Boot ist abgefendert, jedoch sieht es kurzzeitig so aus, daß das Boot mit seiner Steuerbordseite auf der Schleusenwand aufsetzen könnte. Deshalb nutze ich einmalig für ca 2-3 Sekunden das Bugstrahlruder, um das Boot von der Wand abzuhalten.

Nach der Schleusenausfahrt werde ich von der WSP über Funk aufgefordert längsseits zu kommen. Dieses Manöver läuft ohne Nutzung eines Bugstrahlruders ganz routiniert und ruhig ab. Ich komme mit meiner Mittelklampe exakt neben der Mittelklampe des WSP-Bootes zum Liegen und der Polizist muss nur seine Leine drüberlegen.

Ich: "Jetzt bin ich mal gespannt was ich falsch gemacht habe!"
WSP: "Das werden wir ihnen erklären."
Ich:
WSP: "Sie dürfen nach dem Festmachen in der Schleuse kein Bugstrahlruder mehr nutzen."
Ich: "Habe ich irgend jemanden gefährdet?"
WSP: "Nein. Aber das ist nach BinSchStrO verboten."
Ich "Entschuldigung, das habe ich noch nie gehört und erlebe es permanent anders. Waren sie schon einmal im Sommer an der Müritz?"
WSP: "Spielt keine Rolle. Wir kontrollieren sowas."
Ich: "Und was ist mit den Beruflern, die den Motor während des Schleusens laufen lassen und teilweise in die Leinen eindampfen?"
WSP:
Ich: "Wie sie sehen, bin ich alleine unterwegs. Wir haben ja Coronazeiten. Mein Boot drohte vorne Kontakt mit der Schleusenwand zu bekommen, deshalb habe ich es kurz mit dem Bugstrahlruder abgehalten."
WSP: "Sind sie denn überhaupt in der Lage ein so großes Boot alleine zu führen?"
Ich: "Haben sie den Eindruck das ich das nicht kann? Das war bestimmt nicht meine erste Schleuse, vielleicht die 1.000ste. Und nach meinem Sportbootführerschein darf ich Boote bis kleiner 20 m alleine führen. Wo steht, das ich das nicht alleine darf?"
WSP: "Sind sie mit einer Verwarnung in Höhe von 30 EUR einverstanden?"
Ich:"Nein, bin ich nicht, da ich der Meinung bin, dass dies ein sicheres Schleusenmanöver war, ich niemanden gefährdet habe und auch nichts beschädigt wurde."
WSP: "Dann nehmen wir ihre Daten auf und sie bekommen dies zugesendet."

Ich habe nichts in die Hand bekommen, auch keine Daten der beiden Polizisten, meine Daten wurden in einem kleinen Notizbuch notiert.
Bis heute habe ich nichts weiter gehört.

Ich habe dann wieder an dem WSP-Boot abgelegt und bin weiter durch die leere Berliner Innenstadt gefahren.

Zuhause habe ich mich am Abend belesen und obige Stelle gefunden, in der es ja unter anderem auch heißt "es sei denn, dass dies aus Sicherheitsgründen kurzfristig erforderlich ist".
Darauf würde ich mich im Fall der Fälle berufen! Denn wer außer dem Schiffsführer kann denn wirklich entscheiden ob es sich um eine Gefahrensituation handelt? Nur der verantwortliche Schiffsführer und nicht die WSP, die ca 50 m weiter vorne auf der anderen Seite des Schleusenbeckens fest ist.

Darüber hinaus steht in der BinSchStrO auch folgendes:

Erster Teil Kapitel 6 Abschnitt V §6.28 Punkt 9b
"In der Schleusenkammer muss ein Fahrzeug während des Füllens und Leerens der Schleusenkammer und bis zur Freigabe der Ausfahrt festgemacht sein und die Befestigungsmittel müssen derart bedient werden, dass Stöße gegen die Schleusenwände, die Schleusentore oder die Schutzvorrichtungen sowie gegen ein anderes Fahrzeug oder einen Schwimmkörper vermieden werden;"

Aus meiner Sicht ein weiterer Punkt wonach mir in diesem Fall keine OWI angedroht werden dürfte.

Ich poste das hier um ...

a. andere auf diese Rechtslage hinzuweisen (die mir bis dahin auch nicht geläufig war )
b. zu fragen, ob andere damit schon ein Problem hatten?
c. um meinem Unmut darüber Ausdruck zu geben, daß an meinen "Fahrkünsten" gezweifelt wurde
d. festzustellen, daß es wohl erlaubt ist, das Heckstrahlruder sehr wohl zu nutzen
e. nicht darüber zu spekulieren, was die Motivation der beiden Polizisten war

Klaus, der heute über den Vorfall schmunzelt
Hallo Klaus,
wie schön dass es in anderern Revieren keine solchen WSP Leute gibt!
Sehr guter Bericht, sehr interessant!
Da freue ich mich auf Frankreich, dort gibt es keine WSP.
Dort darf man die Maschine in der Schleuse auch laufen lassen im EDB wird ausdrücklich verlangt, dass der Steuerstand während des Schleusens besetzt sein muss.
So long
Roger
__________________
Im Übrigen war dies alles nur meine bescheidene subjektive Meinung.
Thank you for your attention and have a nice day, Roger
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  #103  
Alt 24.09.2020, 07:47
Fronmobil Fronmobil ist offline
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Schön zu lesen, danke.

Aber was hat das
Zitat:
Zitat von Roger
Da freue ich mich auf Frankreich, dort gibt es keine WSP.
Dort darf man die Maschine in der Schleuse auch laufen lassen im EDB wird ausdrücklich verlangt, dass der Steuerstand während des Schleusens besetzt sein muss.
mit meinem Fall zu tun?
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  #104  
Alt 24.09.2020, 21:03
Günter Günter ist offline
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Hallo,

Zitat:
Zitat von Hontoon Beitrag anzeigen
Hallo Klaus,
wie schön dass es in anderern Revieren keine solchen WSP Leute gibt!
Sehr guter Bericht, sehr interessant!
Da freue ich mich auf Frankreich, dort gibt es keine WSP.
Dort darf man die Maschine in der Schleuse auch laufen lassen im EDB wird ausdrücklich verlangt, dass der Steuerstand während des Schleusens besetzt sein muss.
So long
Roger
was ist EDB?
Ich bin übrigens in Straßburg mal vom Ufer aus kontrolliert worden!
__________________
---------------------------
Gruß

Günter
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  #105  
Alt 24.09.2020, 21:35
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Hallo Günter,

R. liebt es Abkürzungen zu verwenden...

sind die Wasserkarten von Editions du Breil

die Schreiben bei der Erklärung zum Schleusenvorgang "der Motor sollte in Leerlaufstellung sein"

Grüße

Markus

Geändert von velles (24.09.2020 um 21:43 Uhr)
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  #106  
Alt 25.09.2020, 00:14
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Zum Thema Verjährungsfrist:

Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) § 31 Verfolgungsverjährung

(1) Durch die Verjährung werden die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und die Anordnung von Nebenfolgen ausgeschlossen. § 27 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bleibt unberührt.
(2) Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten verjährt, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt,
(3) Die Verjährung beginnt, sobald die Handlung beendet ist. Tritt ein zum Tatbestand gehörender Erfolg erst später ein, so beginnt die Verjährung mit diesem Zeitpunkt.

Verkehrsordnungswidrigkeiten verjähren bis zum Erlass des Bußgeldbescheids nach einer Frist von drei Monate, § 26 Abs. 3 StVG.

Mich hatten die wirklich netten(!) Herren der Waspo angehalten, weil ich auf der Weser in einer Strecke für Wassermotorräder (Jetski) meine Jungs langsam auf einem Art Reifen hinter dem Boot herzog. Dies ist nun einmal nur auf Wasserskistrecken erlaubt. Die Belehrung war überaus freundlich und fachlich fundiert. Ich durfte ausführlich Stellung nehmen und zeigte große Einsicht. Zumal ich mich nicht ausweisen konnte und natürlich auch den Führerschein nicht dabei hatte. Hier gab es ja auch nichts fragwürdiges zu diskutieren wie bei Klaus. Jetzt kommt der Ermessensspielraum: Die Herren hätten natürlich ein Bußgeld verhängen können, beließen es aber bei einer OWI, obwohl gleich mehrere Verstöße vorlagen. Der Bescheid kam mit 55 € kurz vor der Verjährung... Dann muss binnen einer Woche gezahlt werden, sonst wird daraus automatisch ein Bußgeldverfahren mit erheblich höheren Kosten.
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  #107  
Alt 25.09.2020, 12:43
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FunkelfeuerHB FunkelfeuerHB ist offline
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Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
Schön zu lesen, danke.

Aber was hat das

mit meinem Fall zu tun?
Stimmt. Gute Frage!

Abgesehen davon, in deinem "Fall" ging es um eine verkrampfte, überzogene Auslegung der Binnschiffartsstrassen-ordnung in der festgelegt wurde, das man sich nicht mit Einsatz von schraube und/oder bugstrahlruder in der schleuse auf Position halten darf.

Grenzwertig ist nicht nur das Verhalten der wsp, weil wenig maßhaltig,
Grenzwertig ist ebenfalls der Beispielhafte umkehrschluss, man könne den Motor in der Schleuse nicht laufen lassen...

Herr Jesus...[emoji1787][emoji1787][emoji1787]

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  #108  
Alt 25.09.2020, 14:48
Dominic Dominic ist offline
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Hallo,
Zitat:
Zitat von Rowöle Beitrag anzeigen
Verkehrsordnungswidrigkeiten verjähren bis zum Erlass des Bußgeldbescheids nach einer Frist von drei Monate, § 26 Abs. 3 StVG.
auf Wasserstraßen gilt aber nicht das Straßenverkehrsgesetz, sondern hier kommt bei Ordnungswidrigkeiten im Schiffsverkehr das Binnenschifffahrtsaufgabengesetz §7 (1) i.V. (4) zum Tragen. Da beträgt die Verjährung aufgrund des Bußgeldrahmens von 10.000€ im Regelfall also zwei Jahre gem. OWiG §31 (2) Nr. 2

Bis dann

Dominic
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  #109  
Alt 26.09.2020, 23:41
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Zitat:
Zitat von Rowöle Beitrag anzeigen
Zum Thema Verjährungsfrist:

Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) § 31 Verfolgungsverjährung

(1) Durch die Verjährung werden die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und die Anordnung von Nebenfolgen ausgeschlossen. § 27 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bleibt unberührt.
(2) Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten verjährt, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt,
(3) Die Verjährung beginnt, sobald die Handlung beendet ist. Tritt ein zum Tatbestand gehörender Erfolg erst später ein, so beginnt die Verjährung mit diesem Zeitpunkt.

Verkehrsordnungswidrigkeiten verjähren bis zum Erlass des Bußgeldbescheids nach einer Frist von drei Monate, § 26 Abs. 3 StVG.

Mich hatten die wirklich netten(!) Herren der Waspo angehalten, weil ich auf der Weser in einer Strecke für Wassermotorräder (Jetski) meine Jungs langsam auf einem Art Reifen hinter dem Boot herzog. Dies ist nun einmal nur auf Wasserskistrecken erlaubt. Die Belehrung war überaus freundlich und fachlich fundiert. Ich durfte ausführlich Stellung nehmen und zeigte große Einsicht. Zumal ich mich nicht ausweisen konnte und natürlich auch den Führerschein nicht dabei hatte. Hier gab es ja auch nichts fragwürdiges zu diskutieren wie bei Klaus. Jetzt kommt der Ermessensspielraum: Die Herren hätten natürlich ein Bußgeld verhängen können, beließen es aber bei einer OWI, obwohl gleich mehrere Verstöße vorlagen. Der Bescheid kam mit 55 € kurz vor der Verjährung... Dann muss binnen einer Woche gezahlt werden, sonst wird daraus automatisch ein Bußgeldverfahren mit erheblich höheren Kosten.
Viel mehr interessiert mich, dass Du ne Bluescape fährst. Wie findest Du die so insgesamt?
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  #110  
Alt 27.09.2020, 00:06
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Zitat:
Zitat von Elbflitzer Beitrag anzeigen
Viel mehr interessiert mich, dass Du ne Bluescape fährst. Wie findest Du die so insgesamt?
Hallo Elbflitzer,
gerne beantworte ich die Frage, aber ich glaube das passt nicht in diesen Trööt... Hier habe ich auch schon etwas geschrieben: https://www.boote-forum.de/showthrea...deraner&page=4
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  #111  
Alt 27.09.2020, 10:15
Fronmobil Fronmobil ist offline
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Zitat:
Zitat von Dominic Beitrag anzeigen
Hallo,

auf Wasserstraßen gilt aber nicht das Straßenverkehrsgesetz, sondern hier kommt bei Ordnungswidrigkeiten im Schiffsverkehr das Binnenschifffahrtsaufgabengesetz §7 (1) i.V. (4) zum Tragen. Da beträgt die Verjährung aufgrund des Bußgeldrahmens von 10.000€ im Regelfall also zwei Jahre gem. OWiG §31 (2) Nr. 2

Bis dann

Dominic
Das hattest du im Thread weiter oben ja schon einmal geschrieben und das habe ich mir notiert. Wobei ich denke, ich kann auch in den nächsten 1,5 Jahren, trotz dieser Sache, gut und ruhig schlafen.
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  #112  
Alt 28.09.2020, 20:04
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N2S3 N2S3 ist offline
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330 Danke in 157 Beiträgen
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ist es nicht so, dass das Bußgeld maximal 200 EUR wäre? Dann also 6 Monate Verjährungsfrist
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  #113  
Alt 28.09.2020, 21:47
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carandi27 carandi27 ist offline
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Standard Bugstrahlruder in der Schleuse nutzen

Nein. Die Verfolgungsverjährung richtet sich nach dem gesetzlichen Bußgeldrahmen. Der Bußgeldkatalog für die Binnenschifffahrt ist nur eine Verwaltungsvorschrift, die Regel(!)Sätze beinhaltet.


Gruß
Andreas
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  #114  
Alt 20.01.2021, 15:52
Fronmobil Fronmobil ist offline
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Da ich gerade über den Tröt stolpere:
Immer noch keine OWI bei mir angekommen.
(im April jährt es sich)
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  #115  
Alt 20.01.2021, 16:08
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Moin Klaus,
da kommt auch bestimmt nichts mehr, der wollte sich wichtig machen und wurde vom Kollegen bestimmt zurück gepfiffen.
vg Christian
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LG Christian
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  #116  
Alt 20.01.2021, 16:10
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peterchen66 peterchen66 ist offline
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Da ist eben nichts sicherheitsrelevantes geschehen das einen EInsatz des BSR rechtfertigt. Du hast nicht gut genug abgefendert. Wenn Du ausschließlich über die Mittelklampe schleust, dann müsstest Du Dir klar sein, dass die Drehachse eine Abfendrung im Bug und Heckbereich erfordert. Oder eben hier und da mal "andongst". Abgesehen davon, machst Du das auch wenn viel Betrieb in der Schleuse ist? Da würde ich, auch bzw. vor allem einhand, mindestens am Bug oder Heck den Drehpunkt fixieren. Auf Slip und gut. Damit kannst Du den Kahn bei Bedarf dann gegen den Fender "drücken". Da soll nicht heißen, das ich ein zweite Leine bevorzuge aber das ich eben damit rechnen muss, dass mein Kahn sich beweg. Will ich das nicht dann vieeeeel Kraft und Fender oder...

Auch wenn Dir das nach dem 1.000 Schleusen passiert ist ändert das nix. Das die Beamten aber so piensig sind dürfte an de GPS Position liegen
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  #117  
Alt 20.01.2021, 16:23
Duc749 Duc749 ist offline
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Dürfen Berufler die Strahler benutzen.
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  #118  
Alt 20.01.2021, 16:33
kapitaenwalli kapitaenwalli ist offline
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Moin

Eine Geldbuße bis 1000 € verjährt nach 6 Monaten. Ist also lange vorbei. Verjährung aufhebende oder verzögernde Gründe kann ich nicht erkennen, da der arme Sünder ja bekannt war und die Übeltat mit kriminalistischen Scharfsinn aufgeklärt wurde.

Klaus, da hast Du ja nochmal Riesenglück gehabt! Das wird eine Party, ich trinke Rum mit ganz wenig Tee (zur Zeit), ich setze mich morgen bei 12° auf den Steg und denke an dich.

Der Beamte wird jetzt sicher mit einer Schere ausgerüstet sein!

Gruß nach Potsdam und bleibt gesund

Kapitaenwalli
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  #119  
Alt 20.01.2021, 16:33
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Zitat:
Zitat von Duc749 Beitrag anzeigen
Dürfen Berufler die Strahler benutzen.
Lies einfach den thröth durch da steht es öfters
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Gruß Volker
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  #120  
Alt 20.01.2021, 23:42
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Was ist denn eigentlich der rationale Grund, dass man das BSR nicht nutzen darf? Also wirklich jetzt mal eine Erklärung, nach der man denkt „ja ok, macht echt Sinn“. Und nein, ich lese den Tröt jetzt nicht nochmal...
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Sorry, ich muss los, die Plicht ruft!
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  #121  
Alt 21.01.2021, 00:08
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Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, richtet sich das Verbot wohl gegen riesige Berufler, die sonst auf Leinen verzichten, das Schiff mit den Strahlern auf Position halten und damit im Becken massive Verwirbelungen erzeugen und mit dem aufgewirbelten Sediment die Kammerwände „sandstrahlen“ würden

Beste Grüße,
Marius
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  #122  
Alt 21.01.2021, 07:28
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Moin

Und weil durch dwars laufenden Strom kleinere Fahrzeuge Probleme hätten.

Die Ursache im vorliegenden Fall war wohl letztlich ein Grund der gesucht wurde, um einen Einhandfahrer vermeintliches Unvermögen nachzuweisen. Im vorliegenden Fall natürlich Blödsinn, weil die Elektronik auf dem Schiff locker noch zwei Decksleute ersetzt. Da Klaus das Schiff dann über die Mittelklampe in der Kammer fixiert, braucht es auch keine Mannschaft.

Letztlich menschelte es wohl auch ein wenig. Von einem Polizeibeamten wird ja grundlegende Rechtskenntnis und ein wenig Lebenserfahrung erwartet. Wenn der sich verrennt, sollte er auch einfach mal einen Rückzieher machen können und sich entschuldigen. Aber Hand aufs Herz, macht das jeder?

Nee!

Und deswegen kann man zu recht den Fall abhaken. Keiner von uns kennt das Gespräch, dass anschließend im PolBoot gelaufen ist.....

Auch wenn man es nicht glauben mag, es gibt auch Beamte die einen Kollegen fragen, ob er eben einfach mal daneben gelangt hat. Und jetzt bitte keine Diskussion über die böse Polizei.

Gruß und bleibt gesund

Kapitaenwalli
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Alt 21.01.2021, 08:16
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Zitat:
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Was ist denn eigentlich der rationale Grund, dass man das BSR nicht nutzen darf? Also wirklich jetzt mal eine Erklärung, nach der man denkt „ja ok, macht echt Sinn“. Und nein, ich lese den Tröt jetzt nicht nochmal...
Weil die Bugstrahlruder die Schleusenwand ausspülen und dadurch Schäden verursachen.
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Alt 21.01.2021, 08:25
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Als ich im letzten Jahr auf der Havel unterwegs war, bin ich durch die Brandenburger Vorstadtschleuse.
Musste auf einen Berufler warten und sollte hinter ihm einfahren.
Alles kein Problem. War kein klassischer Berufler in Form eines Transportschiffes. Sah eher aus ein Tonnenleger, ca 35m lang, recht neues Schiff, einen Kran auf Deck.

Schleuse ging auf und der bewegt sich seitlich von der Spundwand weg. Als mit dem Fuß bekam man den Kahn auch nicht weggeschoben. Das war kein Ruderlegen. Man sah es auch an der Strömung. Entweder hatte der Strahler benutzt, oder, Schottelantriebe.

Nach der Logik hier müssten diese dann auch nicht benutzt werden dürfen.

Daher meine Frage.
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  #125  
Alt 21.01.2021, 10:02
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Okay Leute,
ihr müsst euch einfach mal die Mühe machen und das erste Posting lesen!

Dort wird die BinSchStrO zitiert:
Erster Teil Kapitel 6 Abschnitt V §6.28 Punkt 9e.

"In den Schleusenkammern ist es verboten, nach dem Festmachen des Fahrzeugs bis zur Freigabe der Ausfahrt den Maschinenantrieb sowie die Bugstrahlanlage zu benutzen, es sei denn, dass dies aus Sicherheitsgründen kurzfristig erforderlich ist;"

Im Gesetz steht eindeutig das nach dem Festmachen kein Bugstrahler mehr benutzt werden darf.

Was hat sich der Gesetzgeber dabei gedacht? Nun darüber kann man nur spekulieren.
Vermutlich hattte man doch eher die Berufsschifffahrt im Blick, die mit sehr leistungs-
starken Bugstrahlrudern ausgestattet sein kann und dadurch wohl wirklich Beschädigungen
an den Schleusenwänden verursachen kann.

Während des Einfahrens, Anlegen, Ablegen und Ausfahren darf das Bugstrahlruder sehr wohl
genutzt werden, weil manche es wohl benötigen.
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