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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#101
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Gerd unterstellt dem TE Unlauterkeit, sonst ist alles OK.
Grüße Matthias. |
#102
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Zitat:
wie schön dass es in anderern Revieren keine solchen WSP Leute gibt! Sehr guter Bericht, sehr interessant! Da freue ich mich auf Frankreich, dort gibt es keine WSP. Dort darf man die Maschine in der Schleuse auch laufen lassen im EDB wird ausdrücklich verlangt, dass der Steuerstand während des Schleusens besetzt sein muss. So long Roger
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Im Übrigen war dies alles nur meine bescheidene subjektive Meinung. Thank you for your attention and have a nice day, Roger |
#103
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Schön zu lesen, danke.
Aber was hat das Zitat:
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#104
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Hallo,
Zitat:
Ich bin übrigens in Straßburg mal vom Ufer aus kontrolliert worden!
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--------------------------- Gruß Günter |
#105
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Hallo Günter,
R. liebt es Abkürzungen zu verwenden... sind die Wasserkarten von Editions du Breil die Schreiben bei der Erklärung zum Schleusenvorgang "der Motor sollte in Leerlaufstellung sein" Grüße Markus Geändert von velles (24.09.2020 um 21:43 Uhr) |
#106
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Zum Thema Verjährungsfrist:
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) § 31 Verfolgungsverjährung (1) Durch die Verjährung werden die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und die Anordnung von Nebenfolgen ausgeschlossen. § 27 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bleibt unberührt. (2) Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten verjährt, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, (3) Die Verjährung beginnt, sobald die Handlung beendet ist. Tritt ein zum Tatbestand gehörender Erfolg erst später ein, so beginnt die Verjährung mit diesem Zeitpunkt. Verkehrsordnungswidrigkeiten verjähren bis zum Erlass des Bußgeldbescheids nach einer Frist von drei Monate, § 26 Abs. 3 StVG. Mich hatten die wirklich netten(!) Herren der Waspo angehalten, weil ich auf der Weser in einer Strecke für Wassermotorräder (Jetski) meine Jungs langsam auf einem Art Reifen hinter dem Boot herzog. Dies ist nun einmal nur auf Wasserskistrecken erlaubt. Die Belehrung war überaus freundlich und fachlich fundiert. Ich durfte ausführlich Stellung nehmen und zeigte große Einsicht. Zumal ich mich nicht ausweisen konnte und natürlich auch den Führerschein nicht dabei hatte. Hier gab es ja auch nichts fragwürdiges zu diskutieren wie bei Klaus. Jetzt kommt der Ermessensspielraum: Die Herren hätten natürlich ein Bußgeld verhängen können, beließen es aber bei einer OWI, obwohl gleich mehrere Verstöße vorlagen. Der Bescheid kam mit 55 € kurz vor der Verjährung... Dann muss binnen einer Woche gezahlt werden, sonst wird daraus automatisch ein Bußgeldverfahren mit erheblich höheren Kosten.
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#107
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Stimmt. Gute Frage!
Abgesehen davon, in deinem "Fall" ging es um eine verkrampfte, überzogene Auslegung der Binnschiffartsstrassen-ordnung in der festgelegt wurde, das man sich nicht mit Einsatz von schraube und/oder bugstrahlruder in der schleuse auf Position halten darf. Grenzwertig ist nicht nur das Verhalten der wsp, weil wenig maßhaltig, Grenzwertig ist ebenfalls der Beispielhafte umkehrschluss, man könne den Motor in der Schleuse nicht laufen lassen... Herr Jesus...[emoji1787][emoji1787][emoji1787] Gesendet von meinem SM-G977B mit Tapatalk
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Die Hälfte meines Geldes geht drauf für Sportboot & Alkohol - den Rest verschwende ich |
#108
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Hallo,
Zitat:
Bis dann Dominic |
#109
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Zitat:
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#110
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Zitat:
gerne beantworte ich die Frage, aber ich glaube das passt nicht in diesen Trööt... Hier habe ich auch schon etwas geschrieben: https://www.boote-forum.de/showthrea...deraner&page=4
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#111
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Zitat:
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#112
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ist es nicht so, dass das Bußgeld maximal 200 EUR wäre? Dann also 6 Monate Verjährungsfrist
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#113
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Bugstrahlruder in der Schleuse nutzen
Nein. Die Verfolgungsverjährung richtet sich nach dem gesetzlichen Bußgeldrahmen. Der Bußgeldkatalog für die Binnenschifffahrt ist nur eine Verwaltungsvorschrift, die Regel(!)Sätze beinhaltet.
Gruß Andreas
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#114
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Da ich gerade über den Tröt stolpere:
Immer noch keine OWI bei mir angekommen. (im April jährt es sich) |
#115
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Moin Klaus,
da kommt auch bestimmt nichts mehr, der wollte sich wichtig machen und wurde vom Kollegen bestimmt zurück gepfiffen. vg Christian
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LG Christian Lieber im Schiff schlafen als im Schlaf schiffen
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#116
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Da ist eben nichts sicherheitsrelevantes geschehen das einen EInsatz des BSR rechtfertigt. Du hast nicht gut genug abgefendert. Wenn Du ausschließlich über die Mittelklampe schleust, dann müsstest Du Dir klar sein, dass die Drehachse eine Abfendrung im Bug und Heckbereich erfordert. Oder eben hier und da mal "andongst". Abgesehen davon, machst Du das auch wenn viel Betrieb in der Schleuse ist? Da würde ich, auch bzw. vor allem einhand, mindestens am Bug oder Heck den Drehpunkt fixieren. Auf Slip und gut. Damit kannst Du den Kahn bei Bedarf dann gegen den Fender "drücken". Da soll nicht heißen, das ich ein zweite Leine bevorzuge aber das ich eben damit rechnen muss, dass mein Kahn sich beweg. Will ich das nicht dann vieeeeel Kraft und Fender oder...
Auch wenn Dir das nach dem 1.000 Schleusen passiert ist ändert das nix. Das die Beamten aber so piensig sind dürfte an de GPS Position liegen |
#117
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Dürfen Berufler die Strahler benutzen.
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#118
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Moin
Eine Geldbuße bis 1000 € verjährt nach 6 Monaten. Ist also lange vorbei. Verjährung aufhebende oder verzögernde Gründe kann ich nicht erkennen, da der arme Sünder ja bekannt war und die Übeltat mit kriminalistischen Scharfsinn aufgeklärt wurde. Klaus, da hast Du ja nochmal Riesenglück gehabt! Das wird eine Party, ich trinke Rum mit ganz wenig Tee (zur Zeit), ich setze mich morgen bei 12° auf den Steg und denke an dich. Der Beamte wird jetzt sicher mit einer Schere ausgerüstet sein! Gruß nach Potsdam und bleibt gesund Kapitaenwalli
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#119
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Lies einfach den thröth durch da steht es öfters
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#120
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Was ist denn eigentlich der rationale Grund, dass man das BSR nicht nutzen darf? Also wirklich jetzt mal eine Erklärung, nach der man denkt „ja ok, macht echt Sinn“. Und nein, ich lese den Tröt jetzt nicht nochmal...
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Sorry, ich muss los, die Plicht ruft! Für mich ist das übrigens kein Ruhestand, das sind die ewigen Yachtgründe! |
#121
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Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, richtet sich das Verbot wohl gegen riesige Berufler, die sonst auf Leinen verzichten, das Schiff mit den Strahlern auf Position halten und damit im Becken massive Verwirbelungen erzeugen und mit dem aufgewirbelten Sediment die Kammerwände „sandstrahlen“ würden
Beste Grüße, Marius
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#122
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Moin
Und weil durch dwars laufenden Strom kleinere Fahrzeuge Probleme hätten. Die Ursache im vorliegenden Fall war wohl letztlich ein Grund der gesucht wurde, um einen Einhandfahrer vermeintliches Unvermögen nachzuweisen. Im vorliegenden Fall natürlich Blödsinn, weil die Elektronik auf dem Schiff locker noch zwei Decksleute ersetzt. Da Klaus das Schiff dann über die Mittelklampe in der Kammer fixiert, braucht es auch keine Mannschaft. Letztlich menschelte es wohl auch ein wenig. Von einem Polizeibeamten wird ja grundlegende Rechtskenntnis und ein wenig Lebenserfahrung erwartet. Wenn der sich verrennt, sollte er auch einfach mal einen Rückzieher machen können und sich entschuldigen. Aber Hand aufs Herz, macht das jeder? Nee! Und deswegen kann man zu recht den Fall abhaken. Keiner von uns kennt das Gespräch, dass anschließend im PolBoot gelaufen ist..... Auch wenn man es nicht glauben mag, es gibt auch Beamte die einen Kollegen fragen, ob er eben einfach mal daneben gelangt hat. Und jetzt bitte keine Diskussion über die böse Polizei. Gruß und bleibt gesund Kapitaenwalli
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#123
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Weil die Bugstrahlruder die Schleusenwand ausspülen und dadurch Schäden verursachen.
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#124
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Als ich im letzten Jahr auf der Havel unterwegs war, bin ich durch die Brandenburger Vorstadtschleuse.
Musste auf einen Berufler warten und sollte hinter ihm einfahren. Alles kein Problem. War kein klassischer Berufler in Form eines Transportschiffes. Sah eher aus ein Tonnenleger, ca 35m lang, recht neues Schiff, einen Kran auf Deck. Schleuse ging auf und der bewegt sich seitlich von der Spundwand weg. Als mit dem Fuß bekam man den Kahn auch nicht weggeschoben. Das war kein Ruderlegen. Man sah es auch an der Strömung. Entweder hatte der Strahler benutzt, oder, Schottelantriebe. Nach der Logik hier müssten diese dann auch nicht benutzt werden dürfen. Daher meine Frage.
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#125
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Okay Leute,
ihr müsst euch einfach mal die Mühe machen und das erste Posting lesen! Dort wird die BinSchStrO zitiert: Erster Teil Kapitel 6 Abschnitt V §6.28 Punkt 9e. "In den Schleusenkammern ist es verboten, nach dem Festmachen des Fahrzeugs bis zur Freigabe der Ausfahrt den Maschinenantrieb sowie die Bugstrahlanlage zu benutzen, es sei denn, dass dies aus Sicherheitsgründen kurzfristig erforderlich ist;" Im Gesetz steht eindeutig das nach dem Festmachen kein Bugstrahler mehr benutzt werden darf. Was hat sich der Gesetzgeber dabei gedacht? Nun darüber kann man nur spekulieren. Vermutlich hattte man doch eher die Berufsschifffahrt im Blick, die mit sehr leistungs- starken Bugstrahlrudern ausgestattet sein kann und dadurch wohl wirklich Beschädigungen an den Schleusenwänden verursachen kann. Während des Einfahrens, Anlegen, Ablegen und Ausfahren darf das Bugstrahlruder sehr wohl genutzt werden, weil manche es wohl benötigen. |
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