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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#151
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Zitat:
wie sieht es mit der Ladereserve des Zugfahrzeuges aus? wie mit dem max. Zuggewicht?
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#152
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Wie wird eigentlich bei einer Kontrolle die Breite gemessen?
Hängen die an der breitesten Stelle beidseitig ein Lot runter und messen am Boden? |
#153
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Zitat:
Sache von Sekunden... und sehr genau...
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#154
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Zitat:
Ist selten, dass sich jemand beschwert, der die Vorgaben einhält.....
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Unser Projekt: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=176437 Der Spaß damit: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=208510 Eine Fiberline G14II haben wir auch Noch: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=253589 Gruß Ralf
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#155
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Zitat:
Jetzt weiß ich auch die exakte Breite von meinem Boot... 2.99m. Natürlich fahre ich mit Genehmigung, Warnschildern mit Beleuchtung, denn die Choose sieht schon sehr breit aus, da das Boot nicht hoch ist. Bei 45 kg Übergewicht hatte er kurz mit den Augenbrauen gezuckt und uns fahren gelassen... zur Not hätte ich die Batterien ausgebaut. Übrigens ist das fahren mit solcher Überbreite jedesmal ein Abenteuer, sobald man die Autobahn verlässt. Meine Frau fährt das nächste Mal mit dem Zug...sie sagt sie bekommt immer die Kriese... ich seh das eher entspannt.
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Das Leben ist nicht dafür bestimmt leicht zu ein, sondern um gelebt zu werden... also tun wir es... ich habe den Weg gefunden...Grüße Thomas.......von Rheinkilometer 406...
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#156
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Zitat:
Gesendet mit meinen Wurschtfingern |
#157
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Die andere Seite hat ihren Dreier im Käfer gemacht, sitzt nun in einem max. 18m langen Geschütz und fährt in einem Rutsch 1x im Jahr von HH an die Adria.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... Geändert von Freibeuter (18.07.2019 um 15:53 Uhr) Grund: abc
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#158
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Zitat:
Gesendet von meinem GT-I9506 mit Tapatalk
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Gruß, Klaus PMR Infos https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=265949 PMR Wimpel bestellen: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=250943 |
#159
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Zitat:
Europäisch betrachtet breiten wir da lieber den Mantel des Schweigens aus... Wie oft liest man "Bootsgespann ungebremst in Stauende gekracht" Wie oft hingegen so etwas: https://www.spiegel.de/auto/aktuell/...a-1197062.html Zitat:
Ich persönlich musste z.B. den BE separat machen damit ich überhaupt irgendwas sinnvolles an Anhängergröße bewegen darf. B96 ist zwar ohne Prüfung, aber dennoch muss zumindest theoretisch sich Wissen angeeignet werden. Aber ich muss auch ganz klar sagen: das Thema Ladungssicherung kam definitiv zu kurz beim BE. Sieht man ja auch (leider) oft beim Baumarkt oder am Wertstoffhof. Von daher halte ich Kontrollen nicht allgemein für schlecht. Mir gehts tatsächlich wirklich nur um die (aus meiner Sicht) "Ungerechtigkeit" weil manche LKW eben 2,60m breit sein dürfen aber ein Bootsgespann im Zweifel vor Ort stehen bleibt. Der Urlauber hat (bei der Bootsgröße über die wir reden) einen richtig großen Vorteil: er hat keinen Disponenten oder nörgelnden Kunden im Nacken sitzen und es geht nicht um den Job oder bares Geld, wenn der Folgeauftrag nicht rechtzeitig geladen wird. Ebenso wie der LKW Fahrer hat er sein Bett dabei. Urlaub fängt für die meisten schon auf der Fahrt an - im Normalfall also ziemlich stressfrei.
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------------- Gruß, David |
#160
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Viele Grüße Michael |
#161
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Bernd |
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https://www.stuttgarter-nachrichten....705a8d686.html Zitat: Jetzt ist die StVO da ganz klar: Der Motor muss vom Fahrer ausgeschaltet werden, bevor dieser zum Handy greifen darf. „Das fahrzeugseitige automatische Abschalten des Motors [...] ist kein Ausschalten des Motors in diesem Sinne“, heißt es im Paragrafen 23. früher war auch ein reines Smartphone/Telefon verbot.. heute heißt es "nutzung elektronischer Geräte" dazu gehört auch der Ipod den ich z.B. im Auto nutze und an dem ich die alben selbst wählen muss... (vom Autoradio hab ich kein zugriff auf das Menue)
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#163
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Zitat:
- Sind wir schon da? - Uns überholen doch alle? - Ich kenne eine Abkürzung (sagte meine Frau um 02:00 vor Grenze SLO/HR, danach bin ich im Regen mit Gespann auf einer Baustelle gesteckt)
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LG Michael
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#164
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Falsch, theoretisch darf nicht mal der Zündschlüssel (oder ähnliches) im Schloß stecken. und auf einer Fahrbahn stehend wird das auch nix. Selbst auf nem Parkstreifen darf der Motor beim telefonieren nicht laufen - ob du dann dafür auch zahlst, liegt im Ermessen des Beamten ….
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#165
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Du darfst den IPOD bedienen, wenn der fest in einer Halterung steckt. In die Hand nehmen ist verboten.
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Viele Grüße Michael |
#166
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Zitat:
in die Hand nehmen durfte ich ihn früher ...heute nicht mehr...
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#167
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Tja, dann bau Dir ne Halterung dran, wenn Du ihn bedienen willst.
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Viele Grüße Michael |
#168
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Wird zumindest beim Einschalten immer so angesagt.
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#169
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Grüße Richard
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Zitat:
Dann dürfen endlich die ganzen neuen Autos mehr benutzt werden. Da hab ich ja dann ne fast leere Autobahn wenn ich in den Urlaub fahr.
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#171
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Zitat:
Und dass die Hersteller das so anzeigen, dient vermutlich dem Selbstschutz. Sonst klagen wieder irgendwelche irren Amis, weil sie einen Unfall verursacht haben und ihnen das navi vorher nicht gesagt hat, dass das Bedienen des Navis vom Verkehrsgeschehen ablenken kann. Erlaubt ist es in D trotzdem.
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Viele Grüße Michael |
#172
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Da behauptet der Artikel von Richard aber was anderes.
Zitat:
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#173
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Zitat:
Und der von billi sagt, muss fest montiert sein. Ansonsten ist das mit dem "kurzen Blick" sehr schwammig. Was ist ein kurzer Blick ? Kann ich so fahren: kurzer Blick auf Monitor, längerer Blick nach vorn, urzer Blick auf Monitor, längerer Blick nach vorn, usw usw... Und es ist komplett weltfremd. Auch für den Wechsel auf ne andere CD (beim CD-Wechsler, den es schon in den 80ern gab) oder ne andere musikquelle oder anderer Radiosender oder wählen/TelNr raussuchen bei Bluetooth Anbindung muss ich heute auf den dafür vorgesehenen Monitor des Autos gucken, der dann auch Navikarte anzeigt. Das ist ja wohl OK. Letzlich vermutlich: normale Bedienung ist OK, längeres draufgucken (was immer das dann ist) eben nicht. Und eigentlich sind wir hier ziemlich OT. Um den Bogen zu kriegen: Vorschrift ist Vorschrift und Grenze ist Grenze. Ob und bei welcher Überschreitung der Polizist(in) vor Ort dann noch ein Auge zudrückt, ist dann eben im Rahmen des Ermessens. Allerdings wäre es natürlich grundsätzlich sinnvoll, eine maximale Breite für alle gängigen Fahrzeuge festzulegen. Also 2,60 für alle. Da es abve rnicht so ist, müssen wir uns an die Regeln halten und ggf über die Politik dafür sorgen, dass das Gesetz geändert wird.
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Viele Grüße Michael |
#174
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Ihr schweift vom Thema ab das da heißt
*zu breit, zu schwer -- Wohnwagen und Trailer im Fokus der Polizei
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Gruß Torsten Träume nicht dein Leben, sondern lebe dein Traum
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#175
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Zitat:
Wünschen würde ich mir, daß beim Thema Geschwindigkeitsüberschreitung die selbe Einigkeit herrschen würde wie beim Thema Breite. |
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