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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#176
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Zitat:
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#177
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Sunseeker 23 kennt scheinbar ne Möglichkeit wie man trotz Überbreite in SLO und HR kein Begleitfahrzeug benötigt.
Evtl schreibt Er ja noch wie das geht. |
#178
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Ich glaube du hast den nicht verstanden......:ws :
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#179
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OT: Natürlich meinen Billi und ich den IPOD. Was denn sonst ?
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Viele Grüße Michael
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#180
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Was passiert denn bei gemessenen 2,59m anstatt 2,55m?
Wird das Gespann stillgelegt, oder ist das eine Ordnungswidrigkeit?
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#181
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Zitat:
nehmen wir an du bist in Deutschland unterwegs... dann kann dein Gespann stillgelgt werden bis du von deiner zuständigen Zulassungstelle eine Ausnahmegenehmigung für bis 3m bekommst.. da man diese nicht per Post bekommt sondern persönlich vorstellig werden muss. kann dies ziemlich unangenhm werden wenn du in Passau angehalten wirst und in Flensburg wohnst...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#182
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Ich hatte das weiter oben auch schon mal gefragt. Diesen Fall scheint noch nie jemand bei einer Kontrolle gehabt zu haben.
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#183
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Würde ich mich nicht darauf verlassen. Kommt immer darauf an, was gerade so auffällt. Hier z.B. das ... ganz aktuell:
Familienvater überlädt sein Bootsgespann hoffnungslos und versteckt Kinder vor der Polizei: https://www.ludwigshafen24.de/region...-12886866.html Es gibt wohl nichts, was es nicht gibt. Der ganz normale Wahnsinn eben. Das zeigt einmal mehr, wie wichtig Kontrollen sind. |
#184
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Zitat:
Interessant wäre eben, was passiert, wenn nur 4cm zu breit. Sonst alles I. O.. Von Ladungssicherung bis hin zum nüchternen Fahrer... |
#185
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Frag mal die anderen 13, die ebenfalls stehen geblieben sind. Vielleicht kann es dir Einer sagen.
Sicher ist jedenfalls, dass StVZO und Bußgeldkatalog keine Toleranzen bei den Maßen kennen. Alles weitere ist dann Erfahrungssache. Die nächste Ferienreisekontrolle kommt bestimmt. |
#186
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Eigene Erfahrungswerte?
Bei so vielen Leuten hier muss aber doch jemand Erfahrung damit haben, ob er alleine wegen 4cm Überbreite eine Untersagung der Weiterfahrt erhalten hat. Oder im Umkehrschluss... Wenn es noch niemanden getroffen hat wird die Wahrscheinlichkeit eher gering sein...?
Ich stelle mir wegen geplantem Bootskauf auch ständig die Frage ob das ok ist. Aber es gibt ja eigentlich kaum Alternativen. Boote die über 2,60m sind oder die Boot/Trailerkombi über 3,5t geht habe ich schon gleich aussortiert. Aber mit <2,55m Breite gibts echt nicht viel was mir gefällt und dann noch preislich passt |
#187
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bis 3m Breite bekommst ja für Deutschland problemlos eine Sondergenehmigung...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#188
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Vielleicht gibt es diese Leute wirklich nicht. Denn sie hatten evtl. IMMER 4cm Überbreite UND noch mind 500kg überladen
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#189
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Zitat:
Entweder bekommst du eine Sondergenehmigung oder du verstößt ganz bewußt gegen Gesetze und lamentierst nachher über die bösen, intoleranten Polizisten. Da gibt es doch nichts zu überlegen. |
#190
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2,55 = 100 %
2,59 = 101,569 % also nur 1,569 % Überbreite, nicht schlimm?? 0,8 Promille =100 % 0,813 Promille = 101,569 % also die Pappe ist weg, jetzt kommen bei dem Promilleverstoß noch die Ausfallerscheinungen hinzu - Überladung - Personen ohne Sitzplätze - Vorsatz dann wird es teuer und die Pappe ist etwas länger im Archiv. Wo soll man eine Grenze ziehen, Aus dem oben genannten Bericht ein Wakeboardboot für ca. 30-40K Euro aber einen zu schwachen Trailer. Ich stell mir nicht gerne vor wie ich oberhalb von Sibenik mit meiner Frau ein Motorradtürchen mache und uns kommt eine selbstständiger Trailer mit Boot auf unser Spur entgegen. Dann kann das mal wieder Chips Umsatz stärken. Rot ist Rot, wir müssen uns alle an Regeln halten, 240 Tage im jahr gehen wir pünktlich zur Arbeit aber in zwei Wochen Bootsurlaub soll alles den Gegebenheiten angepasst werden.
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Gruß Albert
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#191
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2,50 (2,55) ist die reguläre max. Fz-Breite. Bis 3,00 gibt's die Ausnahmegenehmigung unkompliziert. Und was ist daran jetzt doof?
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#192
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Zitat:
yello
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#193
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Och menno, das ist doch schon längst durchgekaut.
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Gruß, Klaus PMR Infos https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=265949 PMR Wimpel bestellen: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=250943 |
#194
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"Ablasshandel", "obrigkeitshörig", "typisch deutsch"...
Wenn was typisch deutsch ist, dann das Meckern. Anderenorts, so lese ich, sind bei geringer Überschreitung der Regelmaße Begleitfahrzeug und horrende Summe fällig. Ist das besser? Die Regelmaße richten sich nach den Regelmaßen des Straßenbaus. Man kann es so verstehen: bis 2,50 (2,55) kein Problem. Bis 3,00 meist kein Problem, auch wenn man dann oft in den im Lichtraumprofil vorgesehenen Sicherheitsabstand zwischen Fahrzeugen bzw zu festen Einbauten hineinragt. Sollte es hier vermehrt zu Problemen kommen, kann die Ordnungsbehörde Restriktionen verhängen (z.B. Routen vorschreiben, oder Zeiten). Wenn das nicht nötig ist: prima. Es ist erstaunlich, daß die Kritik an "Obrigkeitshörigkeit" oft aus derselben Ecke kommt wie die Kritik am zu laschen Staat. Die hier zu lesende Meinung, dass der Bootssport aus Amerika zu uns gekommen wäre, und es damit folgerichtig sei, dass Boote auf amerikanisches Maß gebaut würden, ist derart blöd, da fällt einem nix mehr ein. Bootssport in D ist seit über 100 Jahren populär, seit den 20ern auch für andere Menschen als die Oberschicht. Ich verweise auf die Geschichtsdarstellungen des fky.org und bei oldieboote.de. Last, nur mit least: die 20er Jollenkreuzer sind eine aktive Regattaklasse. Die Schale der Boote ist 2,50, mit der breiten Scheuerleiste sehr deutlich 2,60. Die Dinger werden viel über Straßen bewegt, und geraten auch in Kontrollen. Keinem ist je was passiert dabei.
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#195
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Zitat:
Die StVZO kennt keine Toeranzen, da stimme ich zu. Ich bin aber der Meinung, dass die StVZO mit diesem Beispiel hier nichts zu tun hat, da es hier um Ladung geht. Die StVZO regelt m.E. die Zulassung (z.B. von Fahrzeugen, nicht der Ladung) zum Strassenverkehr. Im Bussgeldkatalog kann ich auch keine Toleranzen erkennen (die es ja auch sonst, abesehen von Messtoleranzen, nicht gibt, und wenig Sinn machen). Bei Ordnungswidrigkeiten (anders als im Strafrecht) gibt es allerdings einen Ermessensspielraum der Verfolgungsbehoerden. Ein Polizist, der bei einer Ueberbreite von vier Zentimetern die Weiterfahrt untersagt, wird sich eine besonders gute Begruendung ausdenken muessen, um damit vor einem Verwaltungsgericht zu bestehen. |
#196
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Zitat:
Ich wette aber, daß erst gar keiner prozessiert, weil es keinen Betroffenen gibt, somit eine Phantomdiskussion. yello |
#197
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StVO Paragraph 22: eindeutig geregelt....
Im Zivilen werden auch Prozesse über eine Lagedifferenz von wenigen cm bei Grundstücksgrenzen geführt... |
#198
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Seht es doch mal andersrum: ist ein Boot nur 1cm breiter als die Schleuse, geht garnix mehr
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Gruß Ewald
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#199
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OK. Es ist etlichen Leuten lieber, wenn sich die Zahl der Kühl-Lkw schlagartig verdoppelt.
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#200
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Ich denke das wenn jemand hier schon mal stehen bleiben musste das sich die Person nie hier outen würde.
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