#1
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Toilettenfrage in Holland
Moin Hollandfahrer!
Sorry, wieder mal eine Frage zum "Bootsfahrerthema Nr. 1" Seetoilette? Toil. nur mit Fäkalientank? Chemieklo? Was ist erlaubt? Wie ist die aktuelle Regelung in den Niederlanden? Habe die Suchfunktion benutzt über 1 Jahr zurück und nichts gefunden. Eine reine Seetoilette (also wo alles in die freie Natur abgegeben wird) soll ja in NL nicht mehr erlaubt sein, auch kein Bestandsschutz für Altschiffe. Aber stimmt das wirklich, dass die Seetoilette zugeschweißt bzw. versiegelt werden muss, wenn man nach Holland fährt? (Habe ich irgendwo mal gelesen). Auf meinem alten Kahn habe ich z.Zt. nur die Seetoilette. Für die Hollandtour will ich mir ein Chemieklo aufstellen (in einem kleinen Extra-Kabuff, Platz habe ich dafür). Meine Fragen: 1) Käme ich mit dieser Lösung ohne Probleme ("bußgeldfrei") durch Holland? 2) Wie sieht's mit Entsorgungsmöglichkeiten für Chemieklos in NL aus? Nach meinen Erfahrungen in etlichen Marinas in D - eher dürftig. Lese oft diese Hinweisschilder in den WC-Anlagen: "Das Entsorgen von Chemietoiletten ist strengstens verboten!" Aber Entsorgungseinrichtungen sucht man meist vergebens.
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“I don’t feel very much like Pooh today," said Pooh. Gruß Volker |
#2
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Moin Volker,
Mir wurde gerade nochmal von unserem Yachthafenbetreiber bestätigt, dass das Einzige, was verboten ist, das direkte Einleiten ist. Zuschweißen oder so musst du da gar nix. Auch die normale Pütz müsste als "Vorsorge" reichen. Und weil das so ist, wird das auch nicht "vorsorgend" kontrolliert. Habe das in der letzten Zeit auch mal irgendwo zumindest halboffiziell so gelesen, weiß aber nicht mehr wo, und würde das auch nicht so schnell finden. Allerdings werden inzwischen ja auch die Absaugeinrichtungen häufiger. Wie lange die Regelung also noch Bestand haben wird, kann vermutlich niemand sagen. - Und zur Entsorgung von Chemiekonzern kann ich gar nichts sagen.
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Grüße, Andreas _____________________________ KEEP CALM and CARRY ON
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#3
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Vuilwter lozen, nach wie vor ein heikles Thema.
Also, seit 2009 haben SPobos die Verpflichtung kein Schwarzwasser mehr binnen in das Wasser einzuleiten. Es gibt Bestandsschutz für aeltere Boote, bzw für Boote,die baulich keinen Schmutzwassertank einbauen könne n . Da aber die Binnenfahrt und selbst noch einige Politie Boote noch keinen bzw nicht funktionierenden Schmutzwassertank haben wird nicht kontrolliert. Absauganlagen sind mittlerweile allerdings recht häufig anzutreffen (dafür wird es schwerer sein Bilgenwasser loszuwerden) In den meisten Yachthafen gibt es entweder nen Stoortplatz fürs Chemieklo, oder wenn neun Womostellplaetze in die Anlage integriert sind gibt da ne Chemiekloentorgungsmoeglichkeit.
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Geschafft ! 2025 werden wir mehr CO2 in der Luft haben wie der bisherige Höchststand vor3,3Mill Jahren. War bisher die heißeste Zeit der Erde
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#4
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Wie schon gesagt: Es gibt nur ein Einleitverbot (seit 1976 ....)
Zitat:
Alle Absaugesystemen sind doppel systeme und konnen beide absauchen: Schwarzwasser und Bilgewasser .... Habe noch kein andere gesehen ...
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Rob Der Fliegenden Holländer Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf der Rhein zur Berg |
#5
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Zitat:
Na gut, wenn's die gibt werde ich sie schon finden. Danke allen Postern. Wertvolle Infos. Und sehr beruhigend.
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“I don’t feel very much like Pooh today," said Pooh. Gruß Volker |
#6
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moin Volker,
meine Kollegen haben recht. Es gibt einen Bestandsschutz für Boote älter als Baujahr 1950. Wir sind noch nie kontrolliert worden und fahren seit 20 Jahren in Friesland und Holland. Es soll schon Kontrollen gegeben haben, aber das weiß ich nur vom Hören-Sagen. Mein Nachbar fährt auch mit einer Chemietoilette und hat noch ein Seewassertoilette an Bord. Alle Häfen, die ich kenne haben eine Entsorgungsstation. Gruß Hubert
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Mit Recht in die Zukunft
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#7
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Hallo Volker,
dieses Thema wird in NL, seit Einführung der Verordnung in vielen Artikeln und in jedem Hafen in der Kneipe diskutiert. (Ich liege seit 25 Jahren in zwei Häfen) Meine Erfahrung ist wie folgt: In keinem Hafen sind mehr als vielleicht 20% der Boote mit einem Tank ausgestattet. Es steht nirgends, daß wenn Du eine alte Anlage (Seeventil direkt nach draußen) hast, das du diese ausbauen , geschweige denn verschließen mußt. (100% ig sicher). Das Gesetz sagt auch , die Polizei muß dich beim einführen direkt erwischen, d.h. beim schei... auf dem Topf! Die Polizei und die Skipper lachen eigentlich alle beide darüber. Kontrollen habe ich noch nie erlebt, oder davon gehört (warum wohl?) Abpumpstationen, gibt es wohl (wurden mal kräftig subventioniert), sind aber häufig nicht in Funktion, oder schlecht zu bedienen, da Schlüssel über Hafenmeister, der nicht anwesend ist etc. Wie Du mit dem Problem umgehen willst ist Deine Sache, aber ich habe Dir hier nur den praktischen Iststand geschildert. (Habe übrigens bei mir im Boot, als das Gesetz kam, einen 40l Einbautank eingebaut. Ist noch wie neu. Warum wohl?
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Thomas "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null und das nennen Sie ihren Standpunkt". (Albert Einstein)
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#8
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Stimmt ...
Und wie wir in NL sagen: Die Suppe werde nicht so heis gegessen, wie die serviert wurde.
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Rob Der Fliegenden Holländer Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf der Rhein zur Berg
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#9
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... und so heiss geht die auch nicht über Bord...
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#10
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Hi,
ich habe letztes Jahr ein Hausboot in den Niederlanden gechartert und das hatte auch noch eine Seetoilette. Einzig der Hinweis nicht im Hafen. LG Sven
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#11
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Jungs, ihr seid Klasse!
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#12
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Das CDNI-Abkommen wurde von den Niederlanden schon vor 14 Jahren unterzeichnet. Jedes häusliche Abwasser, auch Fäkalwasser, kann jederzeit auf den Binnenwasserstraßen oder wie sie in NL heißen, eingeleitet werden.
Nur in Häfen kann der Hafenbetreiber andere Regeln aufstellen. Das selbe gilt übrigens auch in Deutschland. Auf allen Binnenwasserstraßen, also bis zur Grenze der Seefahrt darf eingeleitet werden. Danach gilt MARPOL.
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GRuß Till ----------------- "Der Ozean, so sagt man, ist ein Todeselement für den Menschen; ein Lebenselixir für Myriaden von Tieren... und für mich." ----Kapitän Nemo http://www.facebook.com/feuerlok
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#13
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Zitat:
In NL gilt ein generelles einleit verbot von Abwasser; egal welcher art; egal wo und wann ...... seit 1976! Fur Schiffe gab es eine ausnahme bis vor etwa 10 Jahre; seit den gilt die nur noch fur bestimmte grosse Schiffe; nicht für Sportboote. Das CDNI Abkommen gilt nur fur Grosse/Berufsschiffe; nicht fur Sportboote.
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Rob Der Fliegenden Holländer Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf der Rhein zur Berg |
#14
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Hallo,
wenn es da mit gutem Grund ein Gesetz gibt (welches ich im übrigen als eifriger Schwimmer und Naturliebhaber für sehr sinnvoll halte), dann halte ich mich auch daran, weil ich mich als Wassersportler, als Gast in einem fremden Land und als Mensch im Allgemeinen dazu verpflichtet fühle, auch wenn es der Obrigkeit schwer fällt, die Einhaltung des Gesetzes zu überprüfen. Zitat:
ich fahre in Friesland und habe da vollkommen andere Erfahrungen gemacht. Es existieren wirklich viele Abpumpstationen, die gut zu bedienen sind, im Verhältnis zu Deutschland sehr günstig oder gar für lau sind und auch noch sehr gut funktionieren. Ich fange alle Fäkalien auf und ich entsorge auch alle Fäkalien über diese Abpumpstationen.
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Beste Grüße aus dem schönen Lipperland Detlef Solange nicht endgültig geklärt ist warum Dinosaurier ausgestorben sind betrachte ich eine Männergrippe als ernsthafte Bedrohung!
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#15
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Moin
Seit 2009 (Ablauf aller Fristen) muss jeder Yachthaven in NL der 50 oder mehr Lirgeplätze ne Abpumpvorrichtung für Schwarzwasser besitzen. ( Anzahl steigt mit Anzahl der Liegeplätze. Mittlerweile sind das auch nicht mehr nur die "blauen Säulen" , sondern in einigen Häfen z. B. Sneek sind im Steg dso metallklappen. Meistens steht das Syoss oder so ähnlich drauf. Da mal reinschaueen. Ist sich Appumpschlauch drinn. Übrigens müssten laut Gesetz das Absaugen kostenlos sein. ( Wer sich da für 2 €streiten will, dem kann ich gerne den entsprechenden Paragraphen nennen) Hier in dem PDF von 2009 steht das wesentliche nochmal auf Deutsch: folder_duits_binnenkant1.pdf
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#16
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Zitat:
deine Aussage ist falsch, dieses Abkommen besagt genau das Gegenteil. Du kannst dir ja die Mühe machen und mal alles durchlesen. http://www.transportnormen.de/datenb...ifffahrt-cdni/ Wer heute noch Abwasser und Fäkalien ins Wasser leitet gehört bestraft. Wer das macht scheißt zu Hause sicher auch in seinen Garten. Gruß Udo |
#17
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hier noch infos fürs abwasserschiff sowie einer karte von abpumpstationen in friesland.
gruss otto http://www.friesemeren.nl/nl/natuur-.../vuilwaterboot
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#18
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Zitat:
In den Häfen in denen ich bis jetzt war, (größtenteils Vereinshäfen) sind zu 90% keine "Absauger" vorhanden. In dem einen Hafen in dem ich Mitglied( 450 Mitglieder) bin ,wurde vor Jahren eine Anlage installiert (Subventionszeit ). Über die Benutzung der Anlage schweigt des Sängers Höflichkeit. In dem anderen Klub (ca 400 Mitglieder) in Amsterdam , haben wir keine solche Anlage! Dieser Club wurde übrigens Club des Jahres 2015! Es wird sehr auf Auflagen etc. geachtet und eigentlich auch umgesetzt (sind genug Anwälte , und auch Staatsdiener in den Bereichen Mitglieder) Wo Hans die Sache her hat weiß ich nicht, ich versuche nur die Realität zu schildern. Selbst in städtischen Häfen gibt es meistens keine Anlage, wenn aber, dann immer gegen Geld. Ihr glaubt doch nicht das unsere niederländischen Freunde sich diese Einnahmequelle entgehen lassen würden In den Häfen in denen
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Thomas "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null und das nennen Sie ihren Standpunkt". (Albert Einstein)
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#19
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Zitat:
Ich habe mal in einem Hafen gelegen und auf dem Boot neben mir wurde die Seewassertoilette benutzt.. IM HAFEN !! Dort gab es im Übrigen in etwa 30 Metern Entfernung vom Boot Toiletten und Duschen. Da ich einen kleine Kescher an Bord liegen hatte habe ich den benutzt, um dem Bootsbesitzer sein "Eigentum" zurück auf das Deck zu befördern, was dann los war kann sich jeder denken, der Hafenmeister fand das aber wohl eine gute Idee von mir.
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Gruß Ralf
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#20
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Moinsen
Zitat:
Am 18.01.2016 gabs ne große Zusammelegung und "Vereinfachung "verschiedener Gesetze und Verordnungen. Da ist jetzt einiges verfallen bzw wird anders zugeornet. Das ganze heißt jetzt : handbook water. Darin gibts dann den Teil lozen. http://www.infomil.nl/onderwerpen/kl...er-activiteit/ Die einzellnen Bestimmungen ua die Vorhaltepflicht und die "umsonst" Pflicht ist hier zusammenfassend zu entnehmen: http://www.infomil.nl/onderwerpen/kl...t/jachthavens/ Im Detail ist das Suchen der einzellnen Verordnungen/Gesetze noch etwas schwierig, für das Handboek Water find ich noch kein vollständiges Inhjaltsverzeivchnis. Der Einwand von Thomas bzg Yachthäfen ua in Adam: Es gibt Häfen die liegen in besonderen Wasserreinhaltungsgebieten.M.W gehört Adam dazu. Diese unterliegen dem "Wet vorkomming verontreinigung water" Art. 6 Da darf keine Abpumpanlage instaliert werden. Natürlich darf da auch keine Seetoilette genutzt werden. Im Gegensatz zum normalen verunreinigen von Wasser sollte man hier auch in die Bußgeldliste der Gemeinde nen Blick werfen. Danach bewachst man die Seeventile mit seinem Leben Hier noch ein paar Adressen für nachgucker: http://www.infomil.nl/onderwerpen/in...g/jachthavens/ http://www.infomil.nl/onderwerpen/kl...voorschriften/ http://www.infomil.nl/onderwerpen/kl...zingen-buiten/ http://wetten.overheid.nl/BWBR002978...-01#Hoofdstuk3 http://wetten.overheid.nl/BWBR0008366/2010-12-31 http://www.rwsleefomgeving.nl/algeme...ebreid-zoeken/ SUCHSEITE http://www.infomil.nl/algemene-onder...5/toiletwater/ So, jetzt könnt ihr selber suchen und nein ich habe kein Interesse an einer rechtlichen "Korinthenkackerdiss"
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#21
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@ Hans
Deinen letzten Satz kann und möchte ich groß unterstreichen! Mir ging es mehr, um die für mich bestehende "Istsituation" , auf welchem Hintergrund auch immer! In dem von Dir letzten Beitrag kam ja wohl auch rüber (300 verteilt in NL und diverse individuelle Regelungen), also nicht das "muß" so stark betont für "alle" Ich denke wir überlassen nun das Feld wieder den Besserwissern, Moralaposteln und all den anderen sooooooo tollen Hechten hier
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Thomas "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null und das nennen Sie ihren Standpunkt". (Albert Einstein) |
#22
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Mist, ich wollte mich eigentlich noch schnell rechtfertigen. Ich mach es trotzdem:
Fäkalwasser ist "sonstiger Schiffsbetriebsabfall" und hier "häusliches Abwasser" und daher frei zur Einleitung, falls man nicht gerade ein Fahrgastschiff fährt oder mehr als 50 Kabinenplätze usw hat. Man muss das CDNI auch richtig lesen können. Das CDNI muss in nationales Recht umgewandelt werden, da gebe ich allen Recht und ich kenne diese holländische Bestimmung nicht und weiß nicht, was die sich wieder für Ausnahmen einfallen ließen. Nur: unterschrieben ist unterschrieben. Damit muss der Grundsatz des CDNI mit dem nationalen Recht übereinstimmen. Ich würde gerne wissen, wer außerhalb eines Hafens in NL schon mal "zahlen" musste! Ich hoffe keiner.
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#23
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Moin,
irgendwie mißfällt mir der Gedanke, das die Mahlzeiten aus dem Darm direkt ins niederländische Wasser geleitet werden....das können doch nur unsozial denkende Menschen sein, die, auf gut Deutsch, sorry; "ins Wasser scheißen"! Eventuell noch während sich einige Meter weiter Schwimmer betätigen! Das man sowas überhaupt reglementieren muß finde ich sehr bedauerlich. Das sollte eigentlich der "gesunde Menschenverstand" regeln!
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#24
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Zitat:
dann scheinen sich die Regionen in den Niederlanden massiv zu unterscheiden. Ich habe in diesem Jahr schon dreimal im Stadthafen von Grou kostenlos Fäkalien an einer Abpumpstation entsorgt. Ich glaube da lassen "unsere niederländischen Freunde sich diese Einnahmequelle entgehen", weil sie hohen Wert darauf legen, dass man seine Fäkalien genau auf diese Art und Weise entsorgt. Und das sollte man meiner Meinung nach als Gast in dem Land auch akzeptieren und unterstützen. Im Jachthaven Zwartkruis habe ich in diesem Jahr für die Entleerung meines 90 L Tanks 0,50 € bezahlt. Das habe ich auch nicht als Abzocke empfunden.
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Beste Grüße aus dem schönen Lipperland Detlef Solange nicht endgültig geklärt ist warum Dinosaurier ausgestorben sind betrachte ich eine Männergrippe als ernsthafte Bedrohung!
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#25
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Ich muß hier doch noch mal meinen Senf dazu geben (ja,ja ich weiß....)
Was man tun sollte, was sich gehört, etc. steht für mich nicht zur Diskussion. Hier ist jeder, als erwachsener Mensch, selbst gefordert ..... Ich versuche nur den sog. "Istzustand " zu beschreiben und wie meine niederländischen Klubkollegen diese Regelung bewerten und handhaben, steht total außen vor (Hier würden einigen Leuten die Haare zu Berge stehen), aber genau ich lebe hier zwar 30 Jahre, bin aber letztlich Gast und werde mich hüten......... Über holländische , nennen wir es mal Sparsamkeit, enthalte ich mich auch jeglicher Äußerung
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