boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Reisen > Mittelmeer und seine Reviere



Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

Antwort
Nächste Seite - Ergebnis 26 bis 36 von 36
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 08.01.2016, 21:08
Egos Egos ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 29.04.2010
Ort: Regensburg
Beiträge: 179
Boot: Glastron Ultra 199
104 Danke in 52 Beiträgen
Standard Sonntagsfahrverbot Österreich & Kroatien

Hallo,

habe gerade ein Problem bei meiner Urlaubsplanung und hoffe mir kann jemand eine Lösung dazu geben.

Fahre im September nach Kroatien und muss daher am Samstag in Österreich einen Zwischenstopp einlegen. Weiß jemand ob es für Österreich und Kroatien ein Sonntagsfahrverbot gibt?

- Zugfahrzeug ist ein Dodge Ram 1500 Pickup als LKW zugelassen, zulässiges Gesamtgewicht 3t

- Tandemtrailer mit Glastron SSV 199 drauf zulässiges Gesamtgewicht 2t

Danke und Gruß, Christoph
__________________
Gruß Christoph
Mit Zitat antworten top
  #2  
Alt 08.01.2016, 21:15
Benutzerbild von dennis01
dennis01 dennis01 ist offline
Commander
 
Registriert seit: 14.06.2008
Ort: Geldern
Beiträge: 275
Boot: Doral Prestancia
176 Danke in 109 Beiträgen
Standard

Lkw hat Sonntags Fahrverbot

Grus Dennis
Mit Zitat antworten top
  #3  
Alt 08.01.2016, 22:06
Benutzerbild von ghaffy
ghaffy ghaffy ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 15.12.2007
Ort: Korneuburg a.d. Donau
Beiträge: 4.832
Boot: Albin 25 AK
9.038 Danke in 3.578 Beiträgen
Standard

In Österreich gilt § 42 StVO:

Wochendfahrverbot für LKW mit Anhänger, wenn LKW oder Anhänger mehr als 3,5 t höchstzulässiges Gesamtgewicht haben. (LKW ohne Anhänger haben über 7,5 t Fahrverbot).

Da weder dein LKW noch dein Hänger über 3,5 t haben, darfst du in Ö fahren.
__________________
Gruss Andreas

------------------
Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
(Karl Valentin)
www.albin25.eu
Mit Zitat antworten top
Folgende 4 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #4  
Alt 09.01.2016, 08:24
Andreas V. Andreas V. ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 14.09.2009
Ort: Ennigerloh
Beiträge: 169
Boot: SeaRay Pachanga 27
113 Danke in 61 Beiträgen
Standard

Das mit den 3,5 (oder sogar 7,5)Tonnen bezieht sich soweit ich weis auch auf Deutschland, also auch am Sonntag in D kein Fahrverbot wie viele meinen.
Mit Zitat antworten top
  #5  
Alt 09.01.2016, 08:46
Benutzerbild von derausdemnorden
derausdemnorden derausdemnorden ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 27.10.2006
Beiträge: 7.022
37.377 Danke in 7.366 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Andreas V. Beitrag anzeigen
.... auch auf Deutschland, .....
Das sinnbefreite und überflüssige LKW Sonntags Fahrverbot ist in D Ländersache.
Es gibt es kein gesammtdeutsches Gesetz, jedes Bundesland bastelt sich da was eigenes zurecht
__________________
Und die √ allen Übels sind die 62


Gruß Henning
Mit Zitat antworten top
  #6  
Alt 09.01.2016, 08:54
Benutzerbild von ruessel10_1
ruessel10_1 ruessel10_1 ist offline
Captain
 
Registriert seit: 29.01.2011
Ort: Upper Austria
Beiträge: 727
Boot: Bayliner 552 LC
330 Danke in 222 Beiträgen
Standard

Das LKW-Wochenende Fahrverbot über 7.5 Tonnen gilt in Deutschland genau so wie in Österreich. Nur die Zeiten sind ein bisschen anders.
Hat also nichts länderspezifisches. In Österreich z.Bsp. Samstag ab 15:00.
Sollte aber dich nicht betreffen, da du nicht über 7.5 Tonnen Gesamtmasse bist.
__________________
Gruß
Andi


Wenn Gott gewollt hätte, dass ich jedem in den Arsch krieche, dann wäre ich ein Zäpfchen geworden !!

Geändert von ruessel10_1 (09.01.2016 um 09:02 Uhr)
Mit Zitat antworten top
  #7  
Alt 09.01.2016, 09:00
Benutzerbild von Perre Pescadore
Perre Pescadore Perre Pescadore ist offline
BF-Trockendocktor
 
Registriert seit: 12.04.2010
Ort: Rheinland a.d.NG
Beiträge: 3.300
Boot: Holl.Stahlbau
5.409 Danke in 2.171 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von derausdemnorden Beitrag anzeigen
Das sinnbefreite und überflüssige LKW Sonntags Fahrverbot ist in D Ländersache.
Es gibt es kein gesammtdeutsches Gesetz, jedes Bundesland bastelt sich da was eigenes zurecht
Paragraph 30 StVO > Bundesgesetz
__________________
Danyel, ja richtig gelesen mit y
Mit Zitat antworten top
  #8  
Alt 09.01.2016, 09:16
Benutzerbild von ghaffy
ghaffy ghaffy ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 15.12.2007
Ort: Korneuburg a.d. Donau
Beiträge: 4.832
Boot: Albin 25 AK
9.038 Danke in 3.578 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von ruessel10_1 Beitrag anzeigen
...
Hat also nichts länderspezifisches. ...
Ich bitte dich, Andi:
Antworten auf Fragen, die nicht gestellt wurden, bergen immer ein gewisses Risiko.
Europa hat wohl 40 Staaten oder so, davon sind 28 in der EU. Und nicht mal in der EU schafftte man bisher eine halbwegs einheitliche Regelung.

Sowas von länderspezifisch wie das Wochenendfahrverbot ist kaum was in Euroopa.
Das geht von "gar keines" über "nur auf bestimmten Strecken" oder "nur zu bestimmten Zeiten" bis "nur für bestimmte Fzg" usw. Und noch nicht mal die 7,5 t sind irgendwie einheitlich.
__________________
Gruss Andreas

------------------
Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
(Karl Valentin)
www.albin25.eu
Mit Zitat antworten top
  #9  
Alt 09.01.2016, 09:23
Benutzerbild von ruessel10_1
ruessel10_1 ruessel10_1 ist offline
Captain
 
Registriert seit: 29.01.2011
Ort: Upper Austria
Beiträge: 727
Boot: Bayliner 552 LC
330 Danke in 222 Beiträgen
Standard

Na ja. Eigentlich sollte ich es wissen, da ich als Berufskraftfahrer in Europa unterwegs bin.
Länderspezifisch hat Henning auf die einzelnen deutschen Bundesländer bezogen und das ist schlicht und einfach falsch.
__________________
Gruß
Andi


Wenn Gott gewollt hätte, dass ich jedem in den Arsch krieche, dann wäre ich ein Zäpfchen geworden !!
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #10  
Alt 09.01.2016, 09:35
Benutzerbild von ghaffy
ghaffy ghaffy ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 15.12.2007
Ort: Korneuburg a.d. Donau
Beiträge: 4.832
Boot: Albin 25 AK
9.038 Danke in 3.578 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von ruessel10_1 Beitrag anzeigen
Na ja. Eigentlich sollte ich es wissen, da ich als Berufskraftfahrer in Europa unterwegs bin.
Länderspezifisch hat Henning auf die einzelnen deutschen Bundesländer bezogen und das ist schlicht und einfach falsch.
Sorry, aber ich hab dein Posting vor deiner Änderung gelesen, und da stand was von "EU-weit gleich". Und das ist es eben leider bei weitem nicht.
Aber da du ja als Berufskraftfahrer unterwegs bist, ist dir das bekannt.

In DE darf er meines Wissens zB mit seinem Gespann nicht fahren am WE, weil LKW+Anhänger unabhängig vom hzG nicht fahren darf. Ich meine allerdings, dass es für bestimmte (Sport/Wohnwagen?) in manchen Bundesländern in DE Ausnahmen gibt/gab.

Stand alles schon hier im Forum.

Also nicht mal DE und AT sind in der Frage, die den TE interessiert, ähnlich, schon garnicht gleich.
__________________
Gruss Andreas

------------------
Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
(Karl Valentin)
www.albin25.eu
Mit Zitat antworten top
  #11  
Alt 09.01.2016, 09:51
medo medo ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 24.05.2011
Ort: Wien
Beiträge: 895
Boot: Charter
Rufzeichen oder MMSI: Don't call us, we call you
1.011 Danke in 552 Beiträgen
Standard

Was mich ein bisschen wundert: Slowenien ist kein Thema? (AT und HR haben keine gemeinsame Grenze, auf dem Weg nach HR fährt man durch Slowenien)

Übersicht über WE Fahrverbote: http://www.der-fernfahrer.de/html/bo...verbot.html#HR
Mit Zitat antworten top
  #12  
Alt 09.01.2016, 09:57
poolizei poolizei ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 11.03.2013
Ort: Oberösterreich
Beiträge: 191
Boot: Four Winns VISTA 248 '06
94 Danke in 72 Beiträgen
Standard

Also zur Frage hier in Österreich sind alle PickUps als LKW zugelassen wären sonst nicht finanzierbar.
Ob mit oder ohne Anhänger völlig egal kein SO Fahrverbot solange die 3,5t jeweils nicht überschritten sind.
Mit Zitat antworten top
  #13  
Alt 09.01.2016, 10:02
Benutzerbild von idefix01
idefix01 idefix01 ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 11.10.2007
Ort: Franken
Beiträge: 1.676
Boot: Azimut
2.050 Danke in 942 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Egos Beitrag anzeigen
Hallo,

habe gerade ein Problem bei meiner Urlaubsplanung und hoffe mir kann jemand eine Lösung dazu geben.

Fahre im September nach Kroatien und muss daher am Samstag in Österreich einen Zwischenstopp einlegen. Weiß jemand ob es für Österreich und Kroatien ein Sonntagsfahrverbot gibt?

- Zugfahrzeug ist ein Dodge Ram 1500 Pickup als LKW zugelassen, zulässiges Gesamtgewicht 3t

- Tandemtrailer mit Glastron SSV 199 drauf zulässiges Gesamtgewicht 2t

Danke und Gruß, Christoph
Mit dieser Fahrzeug-Hänger Kombination hast Du in D/A/HR keine Fahrverbote einzuhalten, ausser in HR wenn Dein Gespann länger als 14 Meter ist, zumindes theoretisch.

Wir sind viele Jahre mit längerem Gespann unterwegs gewesen, hat niemanden interessiert - aber nur einmal an den falschen gekommen
keine Ahnung was das dann kostet.

Wolfgang
Mit Zitat antworten top
  #14  
Alt 09.01.2016, 10:08
Benutzerbild von ruessel10_1
ruessel10_1 ruessel10_1 ist offline
Captain
 
Registriert seit: 29.01.2011
Ort: Upper Austria
Beiträge: 727
Boot: Bayliner 552 LC
330 Danke in 222 Beiträgen
Standard

Genau darum habe ich das Posting geändert.
Aber der Treadsteller darf trotzdem fahren, da es beim WE-Fahrverbot auf die 7,5 Tonnen ankommt. Nachzulesen z.Bsp. hier:

http://www.bgl-ev.de/web/fahrerinfos/fahrverbote.htm

Und hier ist A und D sehr wohl gleich.
Wenn du mal genau aufpasst, sind am WE sehr viele Klein Lkw unterwegs vorwiegend mit osteuropäischen Kennzeichen. Die umgehen das Fahrverbot, da sie unter 7,5 Tonnen zugelassen sind.
In vielen südeuropäischen Ländern gilt gar kein Wochenendfahrverbot.
Wie es in Kroatien ist, kann ich nicht sagen, da ich dort mit dem Lkw nicht hinkomme.
Aber da es nun zu abschweifend wird, klinke ich mich hier aus.
Gibt ja genug kompetente Leute im BF.
Wir können auch gerne mal bei einem Kaffee oder so weiterdiskutieren, da ich in deine Gegend ziemlich oft komme.
__________________
Gruß
Andi


Wenn Gott gewollt hätte, dass ich jedem in den Arsch krieche, dann wäre ich ein Zäpfchen geworden !!
Mit Zitat antworten top
  #15  
Alt 09.01.2016, 10:20
Benutzerbild von derausdemnorden
derausdemnorden derausdemnorden ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 27.10.2006
Beiträge: 7.022
37.377 Danke in 7.366 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von ruessel10_1 Beitrag anzeigen
.....
Länderspezifisch hat Henning auf die einzelnen deutschen Bundesländer bezogen und das ist schlicht und einfach falsch.
Sorry Andi,

Ich hatte mich etwas unglücklich ausgedrückt.

Natürlich ist das "klassische" LKW Fahrverboot an Sonntagen Deutschland weit geregelt.

Da es hier aber um einen kleinen Piggy mit kleinem Anhänger ging dachte ich nur an den
Flickenteppich mit den freigaben für Private Klein LKW mit Sport oder Wohnanhänger.

Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht

Name:	bundeslaender3.png
Hits:	409
Größe:	154,1 KB
ID:	676363

Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht

Name:	sonntags.jpg
Hits:	312
Größe:	84,3 KB
ID:	676364
__________________
Und die √ allen Übels sind die 62


Gruß Henning
Mit Zitat antworten top
Folgende 3 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #16  
Alt 09.01.2016, 10:25
Benutzerbild von ruessel10_1
ruessel10_1 ruessel10_1 ist offline
Captain
 
Registriert seit: 29.01.2011
Ort: Upper Austria
Beiträge: 727
Boot: Bayliner 552 LC
330 Danke in 222 Beiträgen
Standard

Wow, wieder was dazugelernt.
Muss zu meiner Schande eingestehen, dass ich von einem "Wohnwagenfahrverbot" in Deutschland bis jetzt gar nichts wusste.
Bin hier nur von Lkw's ausgegangen.
__________________
Gruß
Andi


Wenn Gott gewollt hätte, dass ich jedem in den Arsch krieche, dann wäre ich ein Zäpfchen geworden !!
Mit Zitat antworten top
  #17  
Alt 09.01.2016, 10:45
freerider13 freerider13 ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 25.06.2012
Beiträge: 2.286
1.600 Danke in 904 Beiträgen
Standard

Servus!

Als Jahrelanger Pickupfahrer (bis 3,5T und als LKW zugelassen) kann ich noch was zur Erhellung beitragen:
Das Fahrverbot gilt "Für LKW über 7,5 Tonnen und LKW mit Anhänger". Somit sind auch Pickups bis 3,5 T betroffen, sofern Sie einen Anhänger hinten dran haben. Hier ist kein "Mindestgewicht" genannt.
Ohne Anhänger dürfen Sie fahren.

Link dazu:
http://www.bgl-ev.de/web/fahrerinfos/fahrverbote.htm

Jetzt kommt die Ausnahmegenehmigung:
In den Bundesländern oben in der Karte (die ich nebenbei sehr gut finde) darf man zu privaten Zwecken trotzdem fahren. Bei Transportanhängern kanns da zu Diskussionen kommen, bei Bootstrailern (mit Verwendungszweck "Sportgeräteträger oder ähnliches) ist das im Wesentlichen unproblematisch.

Österreich, Kroatien, Italien beziehen sich bei der Sache alle irgendwie aufs Gewicht von 7,5T - da hat man die Problematik nicht.

Beispiel noch zum Abschluss eines hessischen Pickupfahrers in einem Forum:

Wenn ich Sonntags meinen Audi A6 auf nen Anhänger stelle und ihn mit meinem Mitsubishi L200 ziehe darf ich nicht auf die Autobahn. Stell ich den L200 hinten drauf und ziehe mit dem Audi (gewichtsmäßig alles zulässig) darf ich auf die Autobahn.

Nun ja, über Sinn und Unsinn dieser Regelung lässt sich sicher trefflich diskutieren. Aber es gibt Sie nun mal, damit muss man Leben.

Schöne Grüße,
Jan
Mit Zitat antworten top
Folgende 4 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #18  
Alt 09.01.2016, 11:17
Benutzerbild von alaska
alaska alaska ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 29.01.2003
Ort: KA
Beiträge: 4.013
6.610 Danke in 3.145 Beiträgen
Standard

Zitat:
Na ja. Eigentlich sollte ich es wissen, da ich als Berufskraftfahrer in Europa unterwegs bin.
Länderspezifisch hat Henning auf die einzelnen deutschen Bundesländer bezogen und das ist schlicht und einfach falsch.

Zitat:
Zitat von ruessel10_1 Beitrag anzeigen
Genau darum habe ich das Posting geändert.
Aber der Treadsteller darf trotzdem fahren, da es beim WE-Fahrverbot auf die 7,5 Tonnen ankommt. Nachzulesen z.Bsp. hier:

http://www.bgl-ev.de/web/fahrerinfos/fahrverbote.htm

.
Sorry, wenn du schon richtige Links einstellst, dann lies sie dir doch vorher durch. Unter Punkt 2 steht doch:
"Anhänger hinter LKW unabhängig vom Gesamtgewicht."

Ansonsten ist es wie hier bereits mehrfach zitiert für D im §30 STVO und
den einzelnen Länderverodnungen geregelt.
__________________
Gruß vom Oberrhein.
Mit Zitat antworten top
  #19  
Alt 09.01.2016, 11:50
Benutzerbild von ruessel10_1
ruessel10_1 ruessel10_1 ist offline
Captain
 
Registriert seit: 29.01.2011
Ort: Upper Austria
Beiträge: 727
Boot: Bayliner 552 LC
330 Danke in 222 Beiträgen
Standard

Ich weiß schon welche Links ich einstelle.
Nur sollte man auch des lesens mächtig sein bevor man postet:

"Lkw sind Kraftfahrzeuge, die nach Bauart und Einrichtung zur Beförderung von Gütern bestimmt sind. Nach der Rechtsprechung kommt es auf die tatsächliche Beschaffenheit und Nutzung des Fahrzeugs und nicht auf die Bezeichnung in den Kfz-Papieren an."
__________________
Gruß
Andi


Wenn Gott gewollt hätte, dass ich jedem in den Arsch krieche, dann wäre ich ein Zäpfchen geworden !!
Mit Zitat antworten top
  #20  
Alt 09.01.2016, 12:38
freerider13 freerider13 ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 25.06.2012
Beiträge: 2.286
1.600 Danke in 904 Beiträgen
Standard

Servus!

Dann aber auch die Interpretation im nächsten Satz lesen:

Nicht vom Fahrverbot betroffen sind
  • Allein fahrende Sattelzugmaschinen
  • Zugmaschinen mit Hilfsladefläche, deren Nutzlast nicht mehr als das 0,4-Fache des zulässigen Gesamtgewichts beträgt
  • Kraftfahrzeuge, bei denen die beförderten Gegenstände zum Inventar der Fahrzeuge gehören (z.B. Ausstellungs- und Filmfahrzeuge)
  • selbst fahrende Arbeitsmaschinen (z.B. Mähdrescher, Bagger)
Für Pickups kommt nur der 2te Punkt in Frage, aber auch nur bei Viertürern mit kurzer Ladefläche.
Problem: Die wenigsten schaffen diese Gewichtsrelation von 0,4, da Pickups auf hohe Zuladung ausgelegt sind. Daher fallen fast alle unters Fahrverbot.

Ausnahme könnte natürlich ein (für deutsche Straßenzulassung) abgelasteter Ami-Pickup sein - die dürfen (offiziell) kaum noch was zuladen.

Das perverse an der Regelung in meinen Augen ist, dass sich die gesamte Regelung am zulässigen Gesamtgewicht in Relation zum Leergewicht festmacht. Gleiches Grundprinzip gilt für die 100er Zulassung in Deutschland. Hier wird in Deutschland prinzipiell bestraft, wer mehr zuladen darf.
Dabei sind gerade Pickups mit massiven Bremsen, Achsen, Rädern, etc. ausgestattet, die einen jederzeit sicheren Ladungstransport ermöglichen. Im Vergleich zu Standard-LKWs der gleichen Gewichtsklasse deutlich überdimensioniert.

Beispiel: Meinen eigenen Bootstrailer musste ich sogar ablasten, um die 100er Zulassung nutzen zu können. Der vorige Eigentümer hatte Trailer und Boot an einem Wohnmobil mit 3,5T zGG - mit winzigen Bremsen, Reifen, etc. Alles sicherheitstechnisch "am Anschlag" in meinen Augen. Der durfte aber Sonntags ohne wenn und aber mit 100 über die Autobahn...

Nun ja.

Schöne Grüße,
Jan
Mit Zitat antworten top
  #21  
Alt 09.01.2016, 12:48
freerider13 freerider13 ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 25.06.2012
Beiträge: 2.286
1.600 Danke in 904 Beiträgen
Standard

Ach ja, aber eigentlich schweifen wir vom Thema ab, die gestellte Frage war ja Österreich oder Kroatien:
Daher, Christoph:

Laut Profil kommst du aus Regensburg, daher sollte dich das deutsche Fahrverbot eh ned jucken.
Österreich oder Kroatien hast du mit deiner Kombi kein Problem, Slovenien oder Italien auch nicht (wo fährtst du lang?)

Allerdings solltest du dir die Mautgebühren in letzteren Ländern genau anschauen und deine Route entsprechend planen. Ein Kollege hat geflucht wie ein Rohrspatz, als er vor 3 Jahren zum ersten mal die LKW-Maut in Slowenien abdrücken durfte mit seinem F150. Da gilt als Kriterium die Höhe der Motorhaube an der Vorderachse - davon sind die meisten Amitrucks betroffen.
Also gut anschauen vor der Routenplanung, das nur als Tipp am Rande.

Schöne Grüße,
Jan
Mit Zitat antworten top
  #22  
Alt 09.01.2016, 12:53
Benutzerbild von ghaffy
ghaffy ghaffy ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 15.12.2007
Ort: Korneuburg a.d. Donau
Beiträge: 4.832
Boot: Albin 25 AK
9.038 Danke in 3.578 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von ruessel10_1 Beitrag anzeigen
...

"Lkw sind Kraftfahrzeuge, die nach Bauart und Einrichtung zur Beförderung von Gütern bestimmt sind. Nach der Rechtsprechung kommt es auf die tatsächliche Beschaffenheit und Nutzung des Fahrzeugs und nicht auf die Bezeichnung in den Kfz-Papieren an."
Zitat:
Zitat von freerider13 Beitrag anzeigen
Servus!

...

Nicht vom Fahrverbot betroffen sind
  • ...
  • Zugmaschinen mit Hilfsladefläche, deren Nutzlast nicht mehr als das 0,4-Fache des zulässigen Gesamtgewichts beträgt
    [
Für Pickups kommt nur der 2te Punkt in Frage, aber auch nur bei Viertürern mit kurzer Ladefläche.
....

Schöne Grüße,
Jan

Jungs, was müsst ihr euch ohne Not auf dünnes Eis begeben, zumal das für Eingangsfrage wertlos ist.

Zum Thema, dass es nicht darauf ankomme, was in den Papieren steht:
Andi, dann lies mal nach, was die Gerichte da entschieden haben und was das mit dem WE-Fahrverbot zu tun haben soll, v.a. bei einem PickUp.
Wenn du dich dann schlau gemacht hast, dann kann man weiterreden.

Zum Thema PickUp und Zugmaschine, Jan:
Bloß weil hinten ein Anhänger hängt, wird aus einem Kfz keine "Zugmaschine". Der Begriff "Zugmaschine" ist definiert und muss nicht weiter interpretiert werden. Ein PickUp ist jedenfalls keine Zugmaschine in dem von dir interpretierten Sinn.

Da tun sich Abgründe auf, in die man schnell hineinstürzen kann.
Also bleibt mal besser weg von dieser Kante.
__________________
Gruss Andreas

------------------
Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
(Karl Valentin)
www.albin25.eu
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #23  
Alt 09.01.2016, 12:57
freerider13 freerider13 ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 25.06.2012
Beiträge: 2.286
1.600 Danke in 904 Beiträgen
Standard

Servus Ghaffy!

Hast in gewissem Sinne Recht. Nach dem "Ausschlussprinzip" blieb halt nur dieser Punkt für einen Pickup.

BTW.: Hast du mal ein Foto von einer "Zugmaschine mit Hilfsladefläche"?
Ich kann mir da - ganz ehrlich - beileibe nix drunter vorstellen. Vor allem wenn ich an herkömmliche LKW-Zugmaschinen denke. Wo soll denn da ne Ladefläche hin...

Schöne Grüße,
Jan
Mit Zitat antworten top
  #24  
Alt 09.01.2016, 13:16
Benutzerbild von ghaffy
ghaffy ghaffy ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 15.12.2007
Ort: Korneuburg a.d. Donau
Beiträge: 4.832
Boot: Albin 25 AK
9.038 Danke in 3.578 Beiträgen
Standard

Per definitionem taugt eine Zugmaschine zu sonst nix. Sie ist alleine weder ein Last- noch ein Personenkraftwagen. Sie ist also nicht dazu gedacht, Güter oder Personen zu befördern, sondern Anhänger zu ziehen. Dazu kann sie eine "Hilfsladefläche" haben. Die ist eben dadurch gekennzeichnet, dass sie im Verhältnis zum hzGG eben nahezu bedeutungslos ist.

Wer baut heute solche Schlepper überhaupt noch? Keine Ahnung, das werden wohl überwiegend Zugmaschinen für Schwertransporte sein.

Da findet man einige: http://www.kirmes-welt.info/Pages/Zu...maschinen.html

__________________
Gruss Andreas

------------------
Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
(Karl Valentin)
www.albin25.eu
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #25  
Alt 09.01.2016, 13:19
Benutzerbild von ruessel10_1
ruessel10_1 ruessel10_1 ist offline
Captain
 
Registriert seit: 29.01.2011
Ort: Upper Austria
Beiträge: 727
Boot: Bayliner 552 LC
330 Danke in 222 Beiträgen
Standard

Richtig Leute.
Lassen wir hier die Diskussionen die sowieso ins Leere führen da jeder andere Auslegungen hat.
Fakt ist für den Treadsteller: in A, Slo und Hr gibt's keine Probleme.
__________________
Gruß
Andi


Wenn Gott gewollt hätte, dass ich jedem in den Arsch krieche, dann wäre ich ein Zäpfchen geworden !!
Mit Zitat antworten top
Antwort
Nächste Seite - Ergebnis 26 bis 36 von 36


Themen-Optionen

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
LKW-Zugfahrzeug - Sonntagsfahrverbot? Mitglied_48671 Allgemeines zum Boot 95 08.10.2013 18:58
Batterie & Landstrom & Erdung & Friends ottomotor Technik-Talk 8 01.12.2011 22:39
Sonntagsfahrverbot für LKW bis 3.5t WoSo Kein Boot 36 27.02.2011 14:28
Unwetter Österreich, Italien, Kroatien Juli 2009 dieter Mittelmeer und seine Reviere 3 22.07.2009 20:22
Sealine-Nimbus-Storebro Importeur für Kroatien+Österreich krasmaks Werbeforum 1 28.12.2006 16:31


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 03:11 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.