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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo zusammen,
wollte mal Eure Meinung hören (Unverbindlich ![]() ![]() Vielleicht weiß ja jemand was konkretes. Also: Eine Mitarbeiterin (Sekretärin) will keine Pausen machen "müßen". Von 08:00h bis 16:00h = 9 Std. durcharbeiten. Also mal was ganz Neues ![]() ![]() Gegenseitiges Einverständniss ist eigentlich gegeben (wenn Sie Pausen machen würde erfasst sie die). Darf man so etwas explizit (darauf legt sie Wert) in einen Arbeitsvertrag schreiben? Oder läuft dass unter "Sklavenhaltung". Nochmal: Es ist ihr Wunsch, aber ...... kann man so nen Vertrag schreiben? |
#2
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![]() Zitat:
hier steht das gut beschrieben http://arbeits-abc.de/mach-mal-pause...-arbeitsrecht/
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#3
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![]() Zitat:
Pausenzeiten müssen sein Beträgt die tägliche Arbeitszeit zwischen 6 und 9 Stunden haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf 30 Minuten Arbeitspause. Wer mehr als 9 Stunden arbeitet, kann für mindestens 45 Minuten pausieren. Aber hier ist´s umgekehrt: Sie will die Freiheit haben keine Pausen zu machen, weil sie eh genug Abwechslung hat im Job (Kaffeemaschine reinigen, Druckerpapier nachfüllen....kein Witz jetzt, das ist für sie genug "abschalten"). Und das schriftlich fixieren. Keine erzwungenen Pausen. |
#4
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Das geht nicht, nach 6 h sind automatisch 30 Minuten fällig, nach 9 h weitere 15 Minuten. ArbZG Paragraph 4.
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Grüße aus Randberlin, Rocco "Wenn man die Reichweite eines Autos halbiert und den Preis verdoppelt, wird der Markt sehr klein" Günter Schuh
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#5
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Dann soll die Mitarbeiterin die Mindestzeit der vorgeschriebenen Pausen ausstempeln.
Wie sie Ihre Pause verbringt ist ihre Sache. Dann ist der Arbeitgeber frei von Angriffsflächen.
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#6
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![]() Zitat:
![]() ![]() Sie will aber eben nicht 30 minuten dumm rumsitzen und aus dem Fenster starren. |
#7
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![]() Zitat:
Hier der Wortlaut: ArbZG §4: "Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden." Warum arbeits-abc.de das so weich formuliert... keine Ahnung.
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Viele Grüße Michael
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#8
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Geht nicht. Soll sie sich ein Hobby suchen für die 30 Minuten. Aber mal pragmatisch gefragt: isst die nix ? 8 Stunden ohne Nahrungsaufnahme würde ich nur schwer und ungern durchhalten.
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Viele Grüße Michael |
#10
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Ich könnte mir vorstellen, dass da die Berufsgenossenschaft Theater macht.
( zB. Unfall beim Heimweg durch Konzentrationsschwäche oder so ![]()
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Grüßle Chris ( der Schwabe ) ![]() 48.77683°N, 9.54987°E ![]() Klugheit hat den Vorteil sich dumm stellen zu können, andersrum ist es bedeutend schwieriger. ( Tucholsky ) |
#11
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Zudem lassen sich die Gesetze in Deutschland als Orientierungshilfen interpretieren, in deren Rahmen Arbeitnehmer und Arbeitgeber die zu leistende Arbeitszeit frei verhandeln und im Arbeitsvertrag dementsprechend fixieren können. Ist wahrscheinlich wie immer, jeder Anwalt kann sich im Zweifelsfall selbst verwirklichen ![]() ![]() |
#12
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Tröste dich, ich war in Mathe auch immer Deko.
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#13
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Aaaah vielleicht ist dass das Zauberwort ......... ![]() ![]() die Fährte nehm ich mal auf. |
#14
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Natürlich ist das in meiner Arbeitszeit enthalten, aber für den AG ist das vertane Arbeitszeit. Genaugenommen, kann ich mir nicht vorstellen, im Büro 9 std durchzuarbeiten. Sie braucht nur deshalb keine Pause, da sie in der Arbeitszeit Gelegenheit hat alle angenehmen Tätigkeiten wie essen, trinken, stuhlgang, während ihrer Arbeitszeit zu erledigen. Ob das der Schlosser an der Werkbank auch kann ? Der braucht seine Pause.
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#15
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Aaah scheisse, ich bin von mir ausgegangen
![]() ![]() ![]() Sie will natürlich um 07:00h anfangen (tut es auch). |
#16
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Damit konnte man hier alles umgehen ![]()
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#17
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Kaffee und mal nen Snack in der Küche sind doch ganz normal, für Leute die am Band festgekettet sind wäre das natürlich unmöglich. |
#18
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Ach , da erinnere ich mich an eine Kollegin.....die war auch so tüchtig.
Die hatte von Montag bis Freitag einen Kranken schein.Weil aber so viel Arbeit anstand wollte sie uns Samstag als bezahlte Überschicht unter die Arme greifen. Gruss Jörg
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#19
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Ich würde einen normalen Arbeitsvertrag mit Pausen machen.
Wenn sie zur Pause abstechen muss und dies nicht tut, dann ist es ihre Sache und gleichzeitig ihr Verstoß gegen die Arbeitsordnung. (was ja nicht unbedingt geandet werden muss). Sie hat ja dann ihre "Bezahlte " Mehrarbeitszeit. Auf die scheint es ihr ja anzukommen. Im Falle eines Unfalls (Wegeunfall) kann sie sich dann nicht darauf berufen, dass in ihrem Arbeitsvertrag keine Pausen vorgesehen ist.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#20
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![]() Zitat:
Den verstehe ich nicht. In meinen Augen ist der Gesetzestext eindeutig. Sie muss Pausen machen, zumindest eintragen. Ich glaube auch nicht, dass Vertrauensarbeitszeit diese klare Gesetzesvorgabe aushebeln kann.
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Viele Grüße Michael |
#21
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![]() Olaf Klein: Vertrauensarbeitszeit aus der Perspektive des Arbeitsrechts Arbeitszeitgesetz als gesetzliche Schranke Problem: 1) Für Vertrauensarbeitszeit ist charakteristisch, dass sowohl auf Regelungen zur täglichen Arbeitszeit als auch auf eine Kontrolle verzichtet wird. Die Sicherstellung von Pausen ist damit nicht gewährleistet! 2) Im Voraus durch den Arbeitgeber werden die Pausen hier nie festgelegt! BAG vom 27.02.1992 – 6 AZR 478/90 (1) Dafür, dass eine Pausenregelung zustande kommt und durchgeführt wird, ist der Arbeitgeber verantwortlich, weil es seine Pflicht ist, die Ruhepause zu gewähren. (2) Der Arbeitgeber kann demgegenüber nicht einwenden, er habe den Arbeitnehmern die Möglichkeit eingeräumt, ihre Pause eigenverantwortlich zu gestalten. Dabei würde verkannt, dass durch die (kollektive) Übertragung des Pausenbestimmungsrechts auf die Arbeitnehmer dem einzelnen Arbeitnehmer gegenüber die Pflicht zur Gewährung einer Ruhepause nicht erfüllt wird, wenn die Arbeitnehmer keine Regelung treffen, die sicherstellt, dass der einzelne Arbeitnehmer während eines im voraus bestimmten Zeitraums seine Arbeit unterbrechen kann, oder wenn eine getroffene Regelung nicht eingehalten wird. Das ist schon ein Ansatz für eine Lösung des Problems. Man gibt ihr ja die Möglichkeit Pausen zu machen, sie tut es dann halt nicht. |
#22
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Mal einen Happen essen oder einen Schluck trinken, auf die Toilette gehen, alles Pause bei euch? Ist ja nun schon eine Weile her, dass ich Schicht in der Fabrik gemacht oder später als Schlosser an der Werkbank gestanden habe, aber - das war bei uns alles Arbeitszeit.
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#23
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![]() Zitat:
Gibt bei uns in der Firma auch einige die das wollen. Reguläre Arbeitszeit wäre von 8-17h. Die Leute wollen keine Pause machen um dann schon um 16.15h gehen zu können. Ist das bei ihr auch so?
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Gruß Andrea ![]() |
#24
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Wer das nicht erduldet- der muss sich Gedanken machen ob er den Hasenstall noch halten kann.
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#25
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![]() Zitat:
So isses ![]() einfach den Großen abschauen, dort sind genügend Anwälte dran gewesen bis etwas unanfechtbar dingfest wird ![]() |
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