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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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bootsanmeldung beim wasser und schiffahrtsamt
hallo liebe bootsfahrer und community
ich bin neu hier im forum und will mich erst mal kurz vorstellen michael aus mannheim ab sofort auf dem rhein unterwegs mit meiner kürzlich erworbenen chaparral 2135ss vorweg wer rechtschreibfehler findet darf sie gerne behalten nun zu meiner frage und auch zu meinem problem ich hoffe jemand kennt sich da auf diesem gebiet aus und kann mir helfen meine chaparral ist bj1996 und wurde 1996 von einem deutschen bootshändler aus den staaten nach deutschland importiert. zollunterlagen habe ich vorliegen von da aus ging die reise weiter nach spanien (ibiza) wohin der bootshändler die chap dann zum endkunde augeliefert hat. auch diese überführungsrechnungsunterlagen liegen mir vor jetzt hat der bootshändler der mittlerweile pensioniert ist und sich aus dem bootsgeschäft zurückgezogen hat vor ein ppar monaten das boot wieder zurückgekauft (privatkauf) für kleines geld mit motorschaden und hat die chap wieder nach deutschland gebracht dort wollte er sie selber reperiren und fahren doch aus gesundheitlichen gründen musste er die chap verkaufen jetzt komme ich ins spiel ich habe die chap vor 3 monaten gekauft und sie gleich fit gemacht und wollte sie nun zum saisonbeginn beim wasser und schiffahrtsamt anmelden (brauch ja eine kenzeichnungsnummer) brauche ich eine konformitätserklärung? oder ander papiere ? ich habe nur kaufvertrag von 2016 und zollunterlagen und überführungsunterlagen von 1996 habe gelesen das ein boot das vor 1998 in der EU zugelassen angemeldet wurde keine kofi braucht ich kann aber nicht beweisen das die chap bei auslieferung 1996 in spanien auch zugelassen angemeldet wurde ich habe ja keine spanischen bootsausweis (wenn es sowas dort überhaupt giebt ) bevor ich nun unwissent zum wasseramt laufe und die mich wieder weg schicken frag ich erst mal hier nach ist etwas kopliziert die sache hoffentlich könnt ihr mir helfen |
#2
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Hallo Unbekannter,
ich für meinen Teil kann ur sagen, dass es für mich wesentlich einfacher ist die (geschätzten) 8km zum WSA zu fahren und dort die vorhandenen Papiere vorzulegen, als endlose Diskussionen darüber zu führen welche Papiere ich wirklich brauche. Gerade bei Fällen die von der Standardprozedur abweiche ist oft das einfache miteinander Reden viel effektiver als irgendwelche Vorschriften einhalten zu wollen/sollen.
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Grüsse Matthias Hobby: Sinnfreies vernichten fossiler Brennstoffe
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#3
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Du brauchst keine Konformitätsbescheinigung. Das Boot wurde vor 1998 erstmalig in der EU in Betrieb genommen und das Baujahr ist auch vor 1998. Also alles gut.
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#4
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hallo und danke erst mal für die schnelle antwort
mir geht es sicherlich nicht um die 8 km zum wsa zu fahren nur wenn die mich weg schicken mit der aussage das ich eine konfi brauch dann habe ich schon das nächst problem (woher)(kosten?) dann brauch ich auch nicht mehr auf der schiene eigenbau fahren das glaubt mir dann keiner dort |
#5
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hallo frank
ich hoffe das du recht hast |
#6
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Mal nebenbei! Das mit dauerhafter Kleinschreibung ist hier absolut nicht erwünscht und fällt auch nicht mehr unter Rechtschreibfehler!
Mfg Michael
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5 LITER IS A GAS CANISTER, NOT AN ENGINE SIZE Überschüsiges Bootszubehör findet Ihr im Link unten! https://www.boote-forum.de/album.php?albumid=5947
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#7
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Hallo,
Kaufvertrag und Zollunterlagen aus 1996 genügt bei Anmeldung. Ist dein Boot auch in der Zeit in der EU Zugelassen gewesen? Gruß Stephan |
#8
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Hallo Stephan
Ja mein boot war vor 1998 in der EU zugelassen Zumindest gehe ich davon aus das es 1996 bei Auslieferung in Spanien auch zugelassen wurde ich habe halt keine Unterlagen von Spanien wenn es dort überhaupt sowas gibt? Bei uns ist es üblich den Bootsausweis bei Verkauf mitzugeben Gesendet von meinem SM-G930F mit Tapatalk |
#9
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Zitat:
Aber nur als Kopie das Original soll man dem WSA zukommen lassen Haben sie mir damals jedenfalls erzählt
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Uwe aus Bärlin könnt den ganzen Tag Boot fahren |
#10
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Das mit der Konformität dürfte wegen der Vorgeschichte wohl entbehrlich sein. Geben Deine Unterlagen etwas dazu her, dass bei der Einfuhr Umsatzsteuer gezahlt wurde oder später jemand MWST gezahlt hat? Das könnte auch kontrolliert werden.
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#11
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Zitat:
Gesendet von meinem SM-G930F mit Tapatalk |
#12
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Vieleicht kann ich mit einem Blick in das Gesetz behilflich sein:
§ 7 Abs.3 Nr.1 KlFzKV-BinSch ... Sportboot, das nach dem 15. Juni 1998, erstmals auf dem Markt der Europäischen Gemeinschaft oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr gebracht worden ist, ist über die Angaben nach Absatz 2 hinaus die Kopie der Konformitätserklärung nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b der eingangs genannten Verordnung vorzulegen... Da diese Vorschrift in engem Zusammenhang mit der Produktsicherheit und nicht dem Zulassungsrecht zu verstehen ist - Deutschland hat die EU-Sportbootrichtlinie mit einer Verordnung zum 10.Gerätesicherheitsgesetz in nationales Recht umgesetzt - bedeutet "in Verkehr bringen" nicht "zulassen" sondern in den Geltungsbereich dieses Gesetzes bringen. Fazit: Da Deine Zollunterlagen auf 1996 datiert sind und die Einfuhr nach D damit nachgewiesen ist, benötigst Du keine CE-Konformitätserklärung. Das gilt im übrigen auch für die Einfuhr in alle andere europ. Staaten. Geändert von Mercurius (19.03.2016 um 10:34 Uhr)
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#13
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Zitat:
Vielen Dank Gesendet von meinem SM-G930F mit Tapatalk |
#14
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Hallo und guten morgen
Ich war heute morgen beim WSA und habe dem Beamten alle Unterlagen vorgelegt und siehe da die Papiere sind vollständig und es bedarf keine konfi für die Anmeldung Aber wäre ja kein Beamter wenn er nicht irgendwie seine Macht ausspielen kann also hat er mir versucht Probleme mit meinem Motor zu machen Wie laut er denn ist und ob er überhaupt Konfirm und zeitgemäß ist Aber auch diese Diskussion ging letztendlich gut für mich aus Jetzt hab ich sogar ein wunschkenzeichen Also nochmals vielen Dank für eure antworten zu meiner Frage Es ist echt toll Hier im forum Macht weiter so ✌ Gesendet von meinem SM-G930F mit Tapatalk |
#15
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Die WSA haben order die CE nur bei Booten zu verlangen deren Rumpf nach dem Stichtag 98 gebaut wurden.
So Aussage der Mitarbeiter. Mfg Michael
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#16
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und wie ist das hier ausgegangen ?
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Gruß Marc |
#17
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Gruß aus Ostfriesland Jan Ein Blinder sieht das nicht ein Dummer meint das muss so |
#18
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Also ich bin dort gewesen beim Wasser und schiffahrtsamt und der Beamte dort war ein sehr glücklicher netter junger Mann. Es gab erstaunlicherweise überhaupt keine Probleme mit der Anmeldung.
Die zollunterlagen haben ihn auch wenig interessiert , wichtiger war das alte Kennzeichen das hinten auf dem Boot stand, das wollte er wissen dann noch die neue motor Nummer und modell eingetragen,da kann nur ein kurzer Seufzer sprittschlucker haha und fertig. Er hat mir sogar ein wunschkenzeichen angeboten das ich natürlich genommen habe Also alles gut gelaufen.
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#19
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Zitat:
Hallo Michael, das ist von WSA zu WSA unterschiedlich und es kommt darauf an, wo das Boot herkommt, d. h. ob es schonmal in D zugelassen war. Kommt es z. B. aus NL gibt es riesen Diskussionen bei einigen WSAs...
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Viele Grüße Thomas |
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