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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Reicht eine Führerscheinkopie an Bord aus ?
Hallo !
Langt das Mitführen einer Kopie des Führer - und Bootsscheines an Bord aus ? lg Frank |
#3
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Lt. Gesetz eigentlich nicht aber wird oft akzeptiert gerade bei kleinen Booten.
Am besten die Original Einscannen und dann Wasserdicht verpacken und mitnehmen. So ist kann leicht ersatz beschaft werden falls sie mal über Bord gehen.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#4
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Ob es ausreicht oder nicht ( rechtlich gesehen ) ist mir völlig egal.
Ich habe alles eingescannt ausgedruckt und laminiert. Führerschein ( Auto , Boot ) KFZ Scheine usw. Im Falle eines verlustes oder Diebstahl habe ich a) keine Lauferei b) kosten. gruß Jörg
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#5
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Das ist kein Argument. Der Führerschein ist ein Dokument, das im Original mitzuführen ist. Bei einer Kontrolle durch die WaSchPo kann so eine Kopie richtig teuer werden und man dichtet Dir womöglich auch noch eine Urkundenfälschung an. Speziell an der Elbe achten die da genau drauf. (Eigene Erfahrung und "Lehrgeld")
Gruß Rolf
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#6
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Zitat:
Wenn du dann noch ne Farbkopie dabei hast kann es wesentlich teurer werden.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#7
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Danke Euch !
Ich habe bisher immer Alles original dabei ! Habe aber auch schon Unterlagen auf Rab verloren und wiederbekommen . Nun ging mir das Anfertigen von Kopien durch den Kopf ! Schlimmsten Falls könnte man die Originale ja auch nachreichen . lg Frank
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#8
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Ich nehme immer die Originale mit, lasse aber Kopien zu Hause. Falls wirklich mal etwas abhanden kommt und eine Ersatzausstellung nötig ist, können die Kopien hierbei helfen.
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#9
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Zitat:
lg Frank |
#10
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Deshalb habe ich sie eingescannt und die PDF ebenfalls dabei.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#11
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Als Kopie wird lediglich der Ausweis des Kleinfahrzeugkennzeichen anerkannt, sofern es sich um ein gegen Entgeld gemietetes Boot handelt.
So jedenfalls die Auskunft der hiesigen WSP. Ansonsten 10,- Euro Verwarngeld pro vergessenes Dokument. |
#12
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Reicht nicht da könnte man ja den Autoführerschein genauso kopieren ist der selbe Unsinn.
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Liebe Grüsse Andreas Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten! |
#13
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Ich hab alle Führerscheine und Dokumente gescannt und auf meinem Server abgelegt. Könnte man auch in einer Cloud ablegen. Falls mir die Original verloren gehen hab ich dann schnell die Kopien zur Hand, entweder auf dem Smartphone oder irgendwo ausdrucken lassen. Gerade im Urlaub oder auf Geschäftsreise fahre ich dann wenigstens noch mit den Kopien umeinander anstatt nichts in der Hand zu haben. Wenn man dn Verlust bemerkt könnte man ja zu Sicherheitz auch noch zur Polizei gehen und diesen Anzeigen. Dann hat man ein offizielles Papier der Polizei und die Kopie des Führerscheins oder sonstigen Dokumentes zur Hand. Das sollte wohl für eine entspannte Weiterfahrt reichen.
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Gruss - Peter Man sollte dem Leib etwas gutes bieten, damit die Seele Lust hat darin zu wohnen |
#14
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Hab auch nur Kopien dabei und die wurden akzeptiert bei einer Kontrolle, allerdings habe ich meine Kopien amtlich ( Stadtverwaltung ) beglaubigen lassen. Kostete vor ein paar Jahren mal 5 Euro / Kopie im Bürgerbüro.
Hab die Kopien selbst gemacht und mit den Originalen zusammen zum vergleichen vorgelegt und dann wurden die Kopien abgestempelt .
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Danyel, ja richtig gelesen mit y |
#15
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Nabend,
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen das es der WSP in Berlin nicht reicht, zum Glück hatte meine Frau ihren Schein im Original bei. Gruß Dirk
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#16
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Und wenn ich mich richtig erinnere, wird schon das Laminieren als Eingriff in die Urkunde gewertet.
Matthias |
#17
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Das Nichtmitführen kann 75 Euro plus Verwaltungsgebühren kosten, wenn man nicht mit 35 verwarnt wird.
Kopien zeigen mir nur, dass der Führerschein zum Zeitpunkt der Kopie mal besessen wurde.
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GRuß Till ----------------- "Der Ozean, so sagt man, ist ein Todeselement für den Menschen; ein Lebenselixir für Myriaden von Tieren... und für mich." ----Kapitän Nemo http://www.facebook.com/feuerlok
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#18
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Zitat:
Entweder Original oder eine beglaubigte Kopie...., alles Andere beruhigt zwar das Gewissen, bringt aber nichts!
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Gruß Berni
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#19
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Zitat:
Wie soll auf einem laminierten SBF auch ein weiterer amtlicher Eintrag erfolgen Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#20
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Richtig, am besten ne Kopie machen, diese zu Hause lassen und das original mitführen!!
Der Prüfungsausschuss hatte uns das nach bestandener Prüfung damals auch wärmstens ans Herz gelegt. Alles andere ist Urkundenfälschung.
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Von 40 auf 0 in 2m...SBS -> Sandbank-Brake-System
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#21
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Ich hab meinen Lappen kaum mit. 4mal kontrolliert aber wurde nur nach dem Fischereischein jedesmal gefragt.
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Lieben Gruß Marco Mein privates Sammelsurium Segel und Motorbootverein ESV Turbine Stralsund
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#22
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Zitat:
Der FS oder SBF kann trotz der Beglaubigung entzogen sein. Auch die beglaubigte Kopie entbindet nicht davon das Original vorzulegen. Zitat:
oder/und die Kopie deutlich mit Kopie gekennzeichnet ist, entfällt der Tatbestand der Urkundenfälschung. § 267 StGB verlangt die Täuschung im Rechtsverkehr, wer nicht täuschen will, begeht auch keine Urkundenfälschung. Kopie also als Kopie kennzeichnen und der Verdacht der Urkundenfälschung entfällt. Wer eine Kopie vorlegt, muß sich allerdings darüber im Klaren sein, daß das Original innerhalb eines bestimmten Zeitraums vorgelegt werden muß und riskiert ev. ein Verwarngeld.
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Gruß Michael NUR DER HSV / unaufsteigbar Leidenschaftlicher Dieselfahrer |
#23
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Zitat:
Wenn es sich nicht um Uralt-Scheine von anno punne oder aus der DDR handelt, hat die DMYV-Führerscheinstelle die Daten und stellt auf Antrag eine Ersatzausfertigung aus. Gleiches dürfte für das WSA-Kennzeichen und die drei IBS-Versionen gelten. Viel nerviger als "die Scheine" finde ich die Frequenz-/ Nummernzuteilung im Original in A4 Größe Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#24
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Zitat:
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No Money - No Problem No Work - No Problem No Wind - PROBLEM
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#25
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Zitat:
Und das die Führerscheine "vorsätzlich" vergessen wurden. Vorsätzlich ist in einem solchen Falle zwar nicht strafverschärfend, aber einen pos. Eindruck macht es auch nicht.
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Liebe Grüße Mattze |
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