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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel

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  #1  
Alt 18.09.2016, 16:00
Wolfgang EG Wolfgang EG ist offline
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Standard Frage zu Lichterführung

Vorab: Ich habe die SuFu genutzt. Die Vielfalt der Meinungen, die kontroversen Diskussionen haben mich so verunsichert ... , dass ich für mein konkretes Beispiel die Fragen stellen möchte. Also, bitte nicht steinigen ...

Boot (Art Badeboot), 5,5 m lang, Einsatz ausschließlich binnen, teilweise auf Landeswasserstraßen. Ist die Lichterführung, wie auf der Skizze gezeigt, zulässig? Oben: Rundumlicht, darunter: BB/StB-Leuchte. In Fahrt (Dunkelheit) beide Leuchten an, beim Angeln nur die Rundumleuchte weiß.

Vielen Dank.
Wolfgang
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  #2  
Alt 18.09.2016, 16:05
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Zitat:
Zitat von Wolfgang EG Beitrag anzeigen
Vorab: Ich habe die SuFu genutzt. Die Vielfalt der Meinungen, die kontroversen Diskussionen haben mich so verunsichert ... , dass ich für mein konkretes Beispiel die Fragen stellen möchte. Also, bitte nicht steinigen ...

Boot (Art Badeboot), 5,5 m lang, Einsatz ausschließlich binnen, teilweise auf Landeswasserstraßen. Ist die Lichterführung, wie auf der Skizze gezeigt, zulässig? Oben: Rundumlicht, darunter: BB/StB-Leuchte. In Fahrt (Dunkelheit) beide Leuchten an, beim Angeln nur die Rundumleuchte weiß.

Vielen Dank.
Wolfgang

nein das Rundumlicht muss 1m höher sein als die Seitenlichter
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  #3  
Alt 18.09.2016, 16:05
Lombardini Lombardini ist offline
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Allein das Rundumlicht sollte für das Boot schon. genügen
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harry
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  #4  
Alt 18.09.2016, 16:11
Wolfgang EG Wolfgang EG ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
nein das Rundumlicht muss 1m höher sein als die Seitenlichter
Volker, also müsste ich das Grün/Rote direkt aufs Deck setzen ... (vor den Mast)!?

Wolfgang

PS: Volker, hast Du noch den 1, 2, Booth-Schalter in Betrieb?
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  #5  
Alt 18.09.2016, 16:12
Wolfgang EG Wolfgang EG ist offline
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Zitat:
Zitat von Lombardini Beitrag anzeigen
Allein das Rundumlicht sollte für das Boot schon. genügen
Harry, auch für die Fahrt? Das weiße Dingens ist ja gerade mal 9 cm im Durchmesser ..!?

Wolfgang
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  #6  
Alt 18.09.2016, 16:27
Lombardini Lombardini ist offline
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Für Fahrten auf Bundeswasserstrasse benötigst du BSH zugelasene Laternen.
Näheres dazu gibts in den www Katalogen der Lampenhersteller HELLO oder Aquasignal

Die 9 cm Durchmesser haben auch die zugelassenen Laternen, als Glühlampe muss eine 21W Langkörper Glühlampe rein
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harry
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  #7  
Alt 18.09.2016, 16:33
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billi billi ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Wolfgang EG Beitrag anzeigen
Volker, also müsste ich das Grün/Rote direkt aufs Deck setzen ... (vor den Mast)!?

Wolfgang

PS: Volker, hast Du noch den 1, 2, Booth-Schalter in Betrieb?
ja und zu P.S. ja
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  #8  
Alt 18.09.2016, 16:47
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Zitat:
Zitat von Lombardini Beitrag anzeigen
Allein das Rundumlicht sollte für das Boot schon. genügen
Auszug aus BSH Broschüre Lichterführung:


3. Ausnahme
Alternativ zu 1. und 2. können auf Maschinenfahrzeugen
unter 7 Meter Länge und nicht mehr als 7
Knoten Höchstgeschwindigkeit geführt werden:
• ein weißes Rundumlicht
• Seitenlichter
(zwingend, wenn
technisch machbar)
4. Im Geltungsbereich der SeeSchStrO:
Maschinenfahrzeuge unter 7 Meter Länge, die
aufgrund der Bauart keine Lichter wie o.g. führen
können, z.B. ungedeckte Maschinenfahrzeuge oder
kleine Boote mit Motoren
ohne Lichtmaschine,
dürfen in der Zeit, in der
die Lichterführung vorgeschrieben
ist, nicht
fahren – es sei denn, es
liegt ein Notstand vor. In
diesem Fall muss eine
elektrische Leuchte
(z.B. eine leistungsstarke
Taschenlampe) oder eine Laterne mit weißem Licht
ständig gebrauchsfertig mitgenommen werden,
die zur Vermeidung eines Zusammenstoßes rechtzeitig
gezeigt werden muss. §10 (3) SeeSchStrO
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Gruß Thomas
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  #9  
Alt 18.09.2016, 16:48
Wolfgang EG Wolfgang EG ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
ja und zu P.S. ja
Ich habe mich durch endlose Diskussionsthemen zum Thema Elektrik gelesen, mir hat die Birne gebrummt. Da habe ich auch die überwiegende Kontra-Meinung zu den Dingern gelesen, aber auch Deine Pro-Meinung. Da ich so ein Teil liegen habe und es auch einbauen werde, würde ich mal wegen einiger Fragen auf Dich zu kommen. Wenn's recht ist ...

Wolfgang
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  #10  
Alt 18.09.2016, 16:50
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Hier gibt es die BSH-Broschüre Lichterführung zum Download. Damit dürfte alles klar sein.

http://www.bsh.de/de/Produkte/Infoma...erfuehrung.pdf
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Gruß Thomas
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  #11  
Alt 18.09.2016, 16:59
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Zitat:
Zitat von Vmax1 Beitrag anzeigen
Auszug aus BSH Broschüre Lichterführung:


3. Ausnahme
Alternativ zu 1. und 2. können auf Maschinenfahrzeugen
unter 7 Meter Länge und nicht mehr als 7
Knoten Höchstgeschwindigkeit geführt werden:
• ein weißes Rundumlicht
• Seitenlichter
(zwingend, wenn
technisch machbar)
4. Im Geltungsbereich der SeeSchStrO:
Maschinenfahrzeuge unter 7 Meter Länge, die
aufgrund der Bauart keine Lichter wie o.g. führen
können, z.B. ungedeckte Maschinenfahrzeuge oder
kleine Boote mit Motoren
ohne Lichtmaschine,
dürfen in der Zeit, in der
die Lichterführung vorgeschrieben
ist, nicht
fahren – es sei denn, es
liegt ein Notstand vor. In
diesem Fall muss eine
elektrische Leuchte
(z.B. eine leistungsstarke
Taschenlampe) oder eine Laterne mit weißem Licht
ständig gebrauchsfertig mitgenommen werden,
die zur Vermeidung eines Zusammenstoßes rechtzeitig
gezeigt werden muss. §10 (3) SeeSchStrO
Thomas, danke. Ich habe versucht, mir die verdammten Schei.... Verordnungen so zu Gemüte zu führen, dass ich es auch verstehe. Anstatt eine klare, kurze und prägnante Ausdrucksweise, die auch ein Depp wie ich versteht – völlige Verklausulierung.

1. Ich kann mehr als 7 Knoten fahren. Also fällt 3. Ausnahme weg !?
2. Da das Boot nur eine Anordnung vorn auf dem Deck erlaubt, muss ich also dafür eine Lösung finden. Ich kann ja nicht ständig eine Havarie vortäuschen, um ein Provisorium nutzen zu können.

Ich sehe schon, das wird ausgehen wie in den einschlägigen Themen, die schon behandelt wurden.

Wolfgang
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  #12  
Alt 18.09.2016, 16:59
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Zitat:
Zitat von Wolfgang EG Beitrag anzeigen
Ich habe mich durch endlose Diskussionsthemen zum Thema Elektrik gelesen, mir hat die Birne gebrummt. Da habe ich auch die überwiegende Kontra-Meinung zu den Dingern gelesen, aber auch Deine Pro-Meinung. Da ich so ein Teil liegen habe und es auch einbauen werde, würde ich mal wegen einiger Fragen auf Dich zu kommen. Wenn's recht istpn wenn ...

Wolfgang
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  #13  
Alt 18.09.2016, 17:24
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Zitat:
Zitat von Wolfgang EG Beitrag anzeigen
.... Einsatz ausschließlich binnen, teilweise auf Landeswasserstraßen.


Eines wollte ich noch hinzufügen, da du ja schreibst nur "Binnen" unterwegs zu sein:

Normalerweise müssen Binnen das Topp- u. Hecklicht auf gleicher Höhe wie die Seitenlichter sein. Allerdings wird es mittlerweile als Ausnahme akzeptiert, wenn das Topp- und Hecklicht als 360 Grad Rundumlicht 1m über den Seitenlichtern geführt wird. Die Rechtsgrundlage, oder falls dir mal jemand ein Bussgeld aufdrücken will, findest du hier:

https://www.elwis.de/Schifffahrtsrec....13/index.html


Die ist ein Auszug aus der aktuellen BinSchstrO.
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Gruß Thomas
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  #14  
Alt 18.09.2016, 22:59
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Zitat:
Zitat von Wolfgang EG Beitrag anzeigen
Thomas, danke. Ich habe versucht, mir die verdammten Schei.... Verordnungen so zu Gemüte zu führen, dass ich es auch verstehe. Anstatt eine klare, kurze und prägnante Ausdrucksweise, die auch ein Depp wie ich versteht – völlige Verklausulierung.

1. Ich kann mehr als 7 Knoten fahren. Also fällt 3. Ausnahme weg !?
2. Da das Boot nur eine Anordnung vorn auf dem Deck erlaubt, muss ich also dafür eine Lösung finden. Ich kann ja nicht ständig eine Havarie vortäuschen, um ein Provisorium nutzen zu können.

Ich sehe schon, das wird ausgehen wie in den einschlägigen Themen, die schon behandelt wurden.

Wolfgang

Hallo Wolfgang,

da du ja nur Binnen unterwegs bist, fällt ja grundsätzlich die SeeSchStrO weg.
M.E. brauchst du überhaupt keine Lampe anzuschrauben, darfst dann aber nur Tags und bei guter Sicht fahren.

Ansonsten gilt für dich als Motorfahrzeug über 7 Knoten oder 13km/h bei Nacht die BinnenSchStrO.

An deiner Stelle würde ich am Bug eine Zweifarben-Lampe installieren und auf deinem Anfangs gezeichneten Mast ein weisses 360 Grad Licht. Achte darauf, das die Lampen eine BSH-Zulassung oder zumindest ein Ankersymbol oder ein Steuerrad haben. Nicht alle Lampen von Hella oder Aquasignal erfüllen diese Bedingungen.
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  #15  
Alt 19.09.2016, 06:11
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Zitat:
Zitat von Vmax1 Beitrag anzeigen
... An deiner Stelle würde ich am Bug eine Zweifarben-Lampe installieren und auf deinem Anfangs gezeichneten Mast ein weisses 360 Grad Licht. Achte darauf, das die Lampen eine BSH-Zulassung oder zumindest ein Ankersymbol oder ein Steuerrad haben. Nicht alle Lampen von Hella oder Aquasignal erfüllen diese Bedingungen.
Thomas, danke. Also so wie gezeichnet, nur die Zweifarbenlampe dann am Mastfuß.

Wolfgang
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  #16  
Alt 19.09.2016, 06:28
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Zitat:
Zitat von Vmax1 Beitrag anzeigen
... Allerdings wird es mittlerweile als Ausnahme akzeptiert, wenn das Topp- und Hecklicht als 360 Grad Rundumlicht 1m über den Seitenlichtern geführt wird. ...
Das ist keine akzeptierte Ausnahme, sondern geltendes Recht - BinSchStrO §6.13, wie Du ja richtig verlinkt hast.

Gruß Lutz
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  #17  
Alt 19.09.2016, 06:38
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Zitat:
Zitat von Vmax1 Beitrag anzeigen
... Ansonsten gilt für dich als Motorfahrzeug über 7 Knoten oder 13km/h bei Nacht die BinnenSchStrO. ...
Die BinSchStrO macht, bezüglich der Lichterführung, keine Unterschiede nach Geschwindigkeit - es gilt ausschließlich § 6.13.

Wobei meine leicht abweichend Lichterführung,
Zweifarblaterne am Bug, gut einen Meter weiter hinten und knapp einen Meter höher die Buglaterne und eine Hecklaterne,
noch nie beanstandet wurde.
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Gruß Lutz
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  #18  
Alt 19.09.2016, 07:47
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Vielen Dank für die Antworten. Ich habe hier diese beiden Lampen liegen. Allerdings haben die nur DHI und RINA draufstehen. Das Rundumlicht hat einen Anker, das Zweifarbenlicht nicht. Also heisst das, wieder Geld in die Hand nehmen ...

Wolfgang
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  #19  
Alt 19.09.2016, 08:02
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Zitat:
Zitat von Wolfgang EG Beitrag anzeigen
Vielen Dank für die Antworten. Ich habe hier diese beiden Lampen liegen. Allerdings haben die nur DHI und RINA draufstehen. Das Rundumlicht hat einen Anker, das Zweifarbenlicht nicht. Also heisst das, wieder Geld in die Hand nehmen ...

Wolfgang
Jupp. Binnen wird RINA nicht anerkannt aber mach nochmal ein Bild von den Zulassungen direkt.

Auf dem Rhein ist das Ankersymbol oder neuer das Steuerrad vorgeschrieben.
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  #20  
Alt 19.09.2016, 08:06
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Vielleicht noch mal eine ergänzende Frage/Auslegungsfrage: Wenn ich die Zweifarbenleuchte ganz unten am Lichtmast anbringe, dann einen Meter drüber die Rundumleuchte, ist dann der Vorschrift Genüge getan oder muss die ZL auf dem Deck aufgebracht sein? Volker hatte zwar bestätigt, dass die Lampe auf das Deck muss, aber vielleicht gibt es da eine Lücke/Interpretationsmöglichkeit ...

Der Hintergrund dieser Frage ist, dass ich den Lichtmast steckbar machen möchte. Wenn eine Nachttour geplant ist, dann soll er rauf, wenn ausschließlich tagsüber gefahren wird, bleibt er ab. An der Zweifarbenleuchte ist zwar so eine Lasche dran, an der sie aufgesteckt werden kann, aber da bleibt eben immer das Gegenstück, das am Deck montiert ist. Das möchte ich vermeiden ...

Wolfgang
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  #21  
Alt 19.09.2016, 08:11
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Zitat:
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Jupp. Binnen wird RINA nicht anerkannt aber mach nochmal ein Bild von den Zulassungen direkt.
Schlecht zu erkennen, aber hier mal die beiden Oberseiten der Leuchten.

Wolfgang
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  #22  
Alt 19.09.2016, 08:12
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Zitat:
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Schlecht zu erkennen, aber hier mal die beiden Oberseiten der Leuchten.

Wolfgang
Beide leuchten darfst du Binnen nutzen.
Die zweifarben halt nicht am Rhein. (wobei hier sehr viele rumfahren ohne Zulassung und es die Wapo nicht wirklich interessiert. Hauptsache Licht)
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Geändert von billi (19.09.2016 um 08:17 Uhr)
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  #23  
Alt 19.09.2016, 08:15
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Zitat:
Zitat von Wolfgang EG Beitrag anzeigen
Vielleicht noch mal eine ergänzende Frage/Auslegungsfrage: Wenn ich die Zweifarbenleuchte ganz unten am Lichtmast anbringe, dann einen Meter drüber die Rundumleuchte, ist dann der Vorschrift Genüge getan oder muss die ZL auf dem Deck aufgebracht sein? Volker hatte zwar bestätigt, dass die Lampe auf das Deck muss, aber vielleicht gibt es da eine Lücke/Interpretationsmöglichkeit ...

Der Hintergrund dieser Frage ist, dass ich den Lichtmast steckbar machen möchte. Wenn eine Nachttour geplant ist, dann soll er rauf, wenn ausschließlich tagsüber gefahren wird, bleibt er ab. An der Zweifarbenleuchte ist zwar so eine Lasche dran, an der sie aufgesteckt werden kann, aber da bleibt eben immer das Gegenstück, das am Deck montiert ist. Das möchte ich vermeiden ...

Wolfgang
Die das Rundumlicht muss 1m Höher sein. Dann ist alles OK.

Also am Sockel des Mastes die zweifarben und oben das Rumdumlicht ist OK
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  #24  
Alt 19.09.2016, 08:21
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Danke, Volker. Das ist ja mal eine gute Nachricht!

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  #25  
Alt 19.09.2016, 08:22
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Wolfgang, sehe es bitte nicht zu eng, 1m unterhalb der Rundumleuchte sind bei gemessenen 93 cm auch noch tolerierbar. Kann mir nicht vorstellen, das die WSP da exakt nachmisst.
DHI Kennzeichnung sollte auf Binnenwasserstrassen auch zulässig sein, wichtig dann auch das die 21W Glühlampe eine Langkörper Aussführung ist und auf 2 SM sichtbar ist.
Vergleiche mal die Werftbauten aus den USA z.B., was für "Funzeln" da verbaut sind, die werden auch akzeptiert, zumindest sollange sie funktionieren.....wollte aber hiermit keinen ......"Rattenschwanz" rauslassen.
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M.f.G.
harry

Geändert von Lombardini (19.09.2016 um 15:50 Uhr)
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