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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Neukauf eines Bootes und Ausfuhr aus der EU
Hallo an alle,
ich habe mich hier heute im Forum angemeldet, weil ich nach langer Suche im Internet und auch hier keine Antwort auf eine für mich wichtige Frage finden konnte. Ich werde dieses Jahr ein neues Boot in Frankreich kaufen und will damit sofort aus der EU raus Richtung Karibik segeln. Aus diesem Grund lohnt es sich nicht für mich die Mehrwertsteuer in der EU zu zahlen, da ich das Boot in der EU keinen einzigen Tag nutzen werde. Ich kenne Menschen, die in Delaware eine Firma gegründet haben und diese der offizielle Käufer des Bootes war. Das ermöglichte die Ausfuhr des Bootes und es gab keinerlei Probleme mit dem Zoll in Frankreich, Spanien oder Portugal. Diese Lösung funktioniert tatsächlich, allerdings ist es auch Tatsache, dass Bootsregistrierungen in Delaware rechtlich nicht weltweit gültig sind. Es sind eben nur Registrierungen eines Bundesstaates und es handelt sich hier nicht um eine Registrierung auf Bundesebene (USA), da diese ist nur für amerikanische Staatsbürger möglich. Ich habe in der Türkei auch viele Boote mit Delaware Registrierung gesehen, diese dürften dort eigentlich gar nicht rumschippern. Ich werde mich vor der Abfahrt aus Frankreich auch in Deutschland abmelden, so dass ich rechtlich keinenen EU-Wohnsitz haben werde. Gibt es eine Möglichkeit, das Boot zu kaufen ohne die Mehrwertsteuer zahlen zu müssen, oder ist die Eröffnung einer LLC in Delaware die einzige Möglichkeit? Für alle Antworten bedanke ich mich im Voraus. |
#2
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Bei Ausfuhr solltest du dir doch die MWSt. zurückerstatten lassen können.
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#3
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Ja, von dieser Möglichkeit habe ich auch gehört, aber ob funktioniert oder nicht ist mir nicht beaknnt. Ich müßte die MwSt. in Frankreich abführen und müsste mich anschließend mit den Franzosen über eine Rückerstattung zoffen. Ganz abgesehen davon, dass ich eine längere Reise plane und für ein paar Jahre nicht nach Europa zurückkehren werde.
Ich hätte halt lieber einen Adenauer hinten als die US-Flagge und die MwSt. wären eh für die Katz, da ich nach der geplanten Rückkehr nach etwa vier Jahren die MwSt. erneut abdrücken müsste. Diese verfällt in der EU ja nach drei Jahren. Und wirklich - an den französischen Staat möchte ich nichts abführen - da sieht man seine Kohle doch nie wieder |
#4
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Wichtig ist: DU darfst das Boot NICHT ausführen. Das muss der Händler machen, bei dem du das Boot kaufst. Sobald es in deinen Besitz und Nutzung übergegangen ist, ist die Mwst futsch.
Und behalte doch einfach einen kleinen Zweitwohnsitz hier und melde es übers Flaggenzertifikat an. Ich würde ehrlich gesagt lieber mit ner deutschen als mit ner amerikanischen Flagge am Heck rumfahren!
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#5
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Also, ich kenne einen Schweizer, der hat sich in Schweden eine große HR bauen lassen, hat sie nach Norwegen aus der EU ausgeführt und sich dabei die MWST erstatten lassen.
Ist dann über Schweden, Belgien, Frankreich, usw. jahrelang im MM und auch Karibik gesegelt. Einzige Einschränkung war: In Europa musste er alle 3 Monate das jeweilige Land für mindestens einen Tag verlassen. edit: Hei Yoka - warte doch auf den Brexit!
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Niemals mit den Händen in den Taschen auf dem Hof stehen, wenn die Frau vorbeikommt! Geändert von Christo Cologne (02.02.2017 um 16:45 Uhr) |
#6
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Hi, hier wurde bei jeder Frage zur Mehrwertsteuer und zur Ausfuhr von vielen selbsternannten Fachleuten viel geschrieben.
Ich schreibe dazu nur einen Satz und kann Michael nur zustimmen. Nur beim Kauf eines Neubootes kann der Händler das Boot ohne MwSt. zu bestimmten Bedingungen ausliefern. Der Händler berät in dem Falle den Kunden, und Gut ist's. |
#7
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Ich wollte mich nur kurz für alle Rückmeldungen und Ratschläge bedanken und den Zwischenstand mitteilen.
Mein Händler ist leider nicht bereit die Übergabe außerhalb der EU zu vollziehen, da die Überführung von einer EU-Werft ins EU-Ausland in seiner Verantwortung läge, die er im Falle von Schäden am Boot, nicht bereit ist zu übernehmen. Auch meinen Vorschlag, alle Risiken auf meine Kappe zu nehmen, hat er abgelehnt. Es bleibt einzig die Möglichkeit einer Firmengründung, die ihren Sitz außerhalb der EU hat. Das ist natürlich alles super nervig. Man könnte diese Firma auf den Kanaren sofort abmelden und das Boot auf meinen Privatnamen registrieren. Auf den Kanaren fällt ja keine MwSt. bis zu 6 Monaten Aufenthalt mit dem Boot an. Nicht einmal die Inselsteuer in Höhe von 7%(?). Aber das Boot hätte schon nach zwei Wochen einen zweiten Besitzer und die Garantie wäre futsch. Also alles nicht so einfach. |
#8
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Das Stichwort lautet "Freihafen"
"Die Lieferung von Gegenständen, die durch den liefernden Unternehmer oder den Abnehmer in das Drittlandsgebiet oder in die in § 1 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz bezeichneten Gebiete (insbesondere in die Freihäfen) befördert oder versendet werden, ist bei Vorliegen aller Voraussetzungen als Ausfuhrlieferung umsatzsteuerfrei. Die Voraussetzungen dafür müssen sich u.a. aus entsprechenden Belegen - Ausfuhrnachweis in Form einer Ausfuhrbestätigung der Grenzzollstelle, eines Versendungsbelegs oder eines sonstigen handelsüblichen Belegs - ergeben." Quelle. www.zoll.de ... und du brauchst dir in Frankreich keine Mehrwertsteuer (TVA) "zurückholen" sondern du zahlst von vorne rein keine. Den "Adenauer" bekommst du nur, wenn du auch einen Wohnsitz in Deutschland hast. Klaus, der keine individuellen Tipps zur Steuervermeidung gibt, sondern nur allgemeine Hinweise zu bekannten Gesetzen und Regelungen |
#9
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Papierkram wie Ausfuhrbescheinigung usw. macht alles üblicherweise der Händler, Boot zum Hafen und von dort aus die Hoheitsgewässer der EU in kürzester Linie verlassen, vorher im Freihafen bzw. beim Steuer/Zollamt die Papiere zwecks Ausfuhr abstempeln lassen da diese der Händler braucht um nachzuweisen, dass das Boot die Eu verlassen hat und deshalb schon bei Kauf keine Steuer fällig.
Stellt sich eventuell erstmal die Frage wohin ausserhalb der EU, jenachdem wo man kauft ist Montenegro nicht weit zum zwischen lagern und erstmal nichts mit Zoll/Steuer, demnächst ja dann auch wieder GB, gruss dieter
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- Die Birne klar und unten dicht, mehr braucht ein alter Rentner nicht, hier gibts Musik von meinen Friends http://www.youtube.com/results?searc....1.kRWm8KtlxIE Geändert von diri (09.02.2017 um 20:32 Uhr) |
#10
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Gruß Wolfgang |
#11
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Da musste ich eben auch gleich dran denken, aber stand in dem Artikel nicht, dass es wichtig sei, dass der Käufer Ausländer ist?
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#12
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Ich habe mein Boot in D gekauft und selber in die Schweiz eingeführt.
Gekauft habe ich es ohne deutsche MwSt, da der Händler die Ausfuhrverzollung durchgeführt und beim Zoll angemeldet hat. Ich machte in der Schweiz die Einfuhrverzollung selber und musste die MwSt Schweiz sowie die Verzollung für das Boot übernehmen. Soweit ich informiert bin, geht dies nur bei Neubooten und bei Personen oder Firmen, welche ihren Hauptwohnsitz nicht in D haben. Viele Händler gehen aber auf Nummer sicher und verkaufen nur mit deutscher MwSt. Falls irgendetwas mit dem Export schief gehen würde, würden ansonsten sie auf der deutschen MwSt sitzen und diese begleichen müssen. Sobald das Boot dann ausserhalb der EU ist, kann man die MwSt zurückfordern. Siehe Beispiel der neuen A
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Grüssle Cello |
#13
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Zitat:
Ich kenne jetzt das französische Umsatzsteuerrecht nicht, aber durch die EG Harmonisierung muss etwas ähnliches wie in Deutschland auch in Frankreich gelten. Nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 UStG liegt eine befreite Ausfuhrlieferung auch vor, wenn ein ausländischer Abnehmer den Gegenstand in das Drittlandsgebiet, also nicht EU Ausland, befördert. Gruß Volker |
#14
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Zitat:
Gruß Volker |
#15
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Zitat:
gruss dieter
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- Die Birne klar und unten dicht, mehr braucht ein alter Rentner nicht, hier gibts Musik von meinen Friends http://www.youtube.com/results?searc....1.kRWm8KtlxIE |
#16
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...schau doch mal hier:
Größte Segelyacht der Welt?! White Pearl auf 1. Probefahrt Zitat:
so geht's... LG Duke |
#17
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Zitat:
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#18
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Im Gesetz steht "ausländischer Abnehmer".
Was Ausland ist steht in § 1 Abs. 2 UStG. Ausland ist nicht Inland. Was du meinst wäre nur richtig, wenn da drittländischer Abnehmer stehen würde (§1 Abs. 2a USTG), steht da aber nicht. Also ein Franzose, der in Deutschland was kauft, was er direkt in das Drittland befördert, kann eine steuerfreie Ausfuhrlieferung empfangen. Gruß Volker |
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