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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #1  
Alt 23.03.2017, 14:58
Axel_G Axel_G ist offline
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Registriert seit: 23.03.2017
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Standard Diebstahlversicherung beim Trailern

Hallo,

ich bin seit dem letzten Herbst stolzer Besitzer eines Trailerbootes, da kommen jetzt, wo es ernst wird, natürlich die eine oder andere neue Frage auf.

Nachdem mir meine Versicherung gestern schriftlich bestätigt hat, dass ein Diebstahl der Trailers mit Boot von vorm Haus/Einfahrt nicht abgedeckt ist, suche ich seitdem eine Versicherung, die das mit berücksichtigt. Das Problem ist, dass man vor der Abfahrt oder bei längeren Fahrten schon mal den Trailer mit Boot vor dem Haus oder Hotel parkt und der dann möglichst versichert sein sollte. Nun ist bei den meisten Versicherungen der Passus "bei üblichen Aufenthalten an Land, wie z.B. beim Slippen, Winterlager, Sommerlager etc." enthalten, der aber laut Aussage meiner bisherigen Versicherung den oben genannten Fall nicht abdeckt.

Die einzige Versicherung, die ich bisher finden konnte, die diesen Passus so nicht hat ist die ADAC Versicherung, ich frage mich, ob es auch andere gibt.

Vielleicht hat auch schon mal jemand Erfahrung mit diesem Thema.

Gruss
Axel
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  #2  
Alt 23.03.2017, 15:03
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Emotion Emotion ist offline
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Frag Norman (blaueElise)
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mit sportlichem Gruß
Hendrik
__________________
(Stan 4 / Abt. FW)
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  #3  
Alt 23.03.2017, 15:08
d.osterhoff d.osterhoff ist offline
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Frag mal Deine Versicherung, ob es dann versichert ist, wenn Du den Trailer gegen Diebstahl sicherst ...

Hierfür gibt es extra Trailerschlösser, die auf die Trailerkupplung geschoben werden und dann mit einem entsprechenden Schloss gesichert wird, so dass der Trailer nicht mal eben an ein Fahrzeug gehangen werden kann ...

LG

Dirk
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  #4  
Alt 23.03.2017, 15:22
Axel_G Axel_G ist offline
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Wow, so schnelle Antworten.

Habe ich. Ist es ausdrücklich nicht, eben mit dem Verweis auf diesen Passus. Das Sichern der Trailers ist zusätzlich nötig, im Winterlager etc.

Letztlich muss man ja zugeben, dass das Parken des Trailers vor einem Hotel in Kroatien oder auf dem Weg dahin für die Versicherung vermutlich die Höchststrafe ist. Aber genau das ist die Situation, in der ich eine Versicherung brauche.

Gruss
Axel
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  #5  
Alt 23.03.2017, 15:31
Klampen Kaiser Klampen Kaiser ist offline
Commander
 
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565 Danke in 227 Beiträgen
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Hallo Axel,
grundsätzlich verstehe ich Deine Frage richtig, dass Du Deinen Trailer MIT Boot über eine Wassersportkasko ( Bootskasko ) versichert hast.
Es entzieht sich meiner Kenntnis bei welcher Versicherung Du bist, grundsätzlich gilt
bei den meisten guten Versicherungen, ich spreche jetzt NAUTIMA / PANTAENIUS / HELEVTIA BEI Mitversicherung des Trailers Inder Bootskasko, dass der Trailer:
§ 13 der Bedingungen
durch geeignete Maßnahmen gegen DIEBSTAHL gesichert sein muss!
Bedeutet durch Kugelkupplungssicherung , mechanische Wegfahrsicherung o.ä.
Dieses gilt bei Transporten und Unterbrechungen z.B. bei Urlaubsfahrten und natürlich bei der saisonbedingten Abstellung des Bootes z.B. vor Deinem Haus oder Garageneinfahrt.
Explizit wird in den gängigen ALL RISK Covern kein spezielle Unterbringung in Hallen,
geschlossenen Einfriedungen o.ä. verlangt!
Daher wäre hier definitiv Versicherungsschutz geboten
Mich würde daher ( auch beruflich ) interessieren, von welcher Versicherung Du diese
Aussage bekommen hast
Vielleicht gibst Du mal Info
VG

Timo
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  #6  
Alt 23.03.2017, 15:33
Hagen_p Hagen_p ist offline
Lieutenant
 
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81 Danke in 46 Beiträgen
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Habe mich auch bei Norman versichert.
Boot, Motor und Trailer. Komplett oder Einzeln geklaut - ist alles mit drin.
Und alles zum Neupreis und nicht zum Zeitwert.

Gibt dann auch noch optional eine Haftpflicht-Nummer weil wohl die 'normale' private Haftpflicht auf dem Wasser nicht so greifen soll. Ob man es brauch oder nicht...

Ich hoffe aber nicht, dass ich jemals darauf zurückgreifen muss.
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  #7  
Alt 23.03.2017, 20:25
Axel_G Axel_G ist offline
Captain
 
Registriert seit: 23.03.2017
Beiträge: 496
Boot: MacGregor 26M
829 Danke in 379 Beiträgen
Standard

Das ist die Helvetia.

Dort heißt es in den Bedingungen:
"Geltungsbereich
2.1 Der Versicherungsschutz besteht innerhalb des im Versiche-
rungsschein aufgeführten Fahrtgebietes
2.1.1 während des Winterlagers und sonstiger Aufenthalte an Land
an einem für Yachten üblichen Liegeplatz einschließlich An-
Land-Ziehen und Zu-Wasser-Lassen, Slippen und Kranen,
Auf- und Abtakeln oder während einer Reparatur / Inspektion
/ Überholung."

Damit ist der Parkplatz vor dem Haus anscheinend ausgenommen.

Bei PANTAENIUS heisst es:
"Es besteht Versicherungsschutz auch während aller üblichen Aufenthalte der versicherten
Sachen außerhalb des Wassers (z.B. Winterlagerung,
Werftaufenthalt) einschließlich des Anlandnehmens und
Zuwasserlassens."

Transport ist dann auch noch abgedeckt, aber ob das Packen des Bootes vor der Fahrt in den urlaub dazu gehört, erfährt mn spätestens, wenn es weg ist, laut Aussage meines Maklers jedenfalls nicht.

Frage ich mich jetzt, was ein "üblicher Aufenthalt" einer Yacht an Land ist und vor allem, was den von einem "unüblichen" unterscheidet.

Gruss
Axel
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