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  #1  
Alt 02.07.2017, 01:25
pio92 pio92 ist offline
Deckschrubber
 
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Standard Sportbootführerschein aus Ausland - Gültigkeit

Hallo !

Ich habe eine Frage wegen eines Sportbootführerschein.
Im Internet habe ich schon probiert etwas zu finden, aber die alle Topic's sind schon ziemlich alt und ich habe keine Ahnung, ob das was da geschrieben ist, ist noch überhaupt aktuell...

Also, Ich bin ein Pole, wohne aber seit ein paar Jahren in Deutschland.
Ich habe eine Anmeldung natürlich in Deutschland aber auch in Polen.
Hier kommt meine Frage : Wenn ich einen Sportbootführerschein in Polen bestande, wäre der Schein auch in Deutschland gültig ?
Ist es genau sowie mit einem PKW-Führerschein ?

Ich habe schon verschiedene Versionen gehört, die sich miteinander verneinen, deswegen wollte euch als Spezialisten fragen
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  #2  
Alt 02.07.2017, 06:52
Patrick R Patrick R ist offline
Lieutenant
 
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Bin zwar nicht direkt ein Spezialist däfür
aber so wie ich es weiß ist es glaube ich so das wenn du in Polen den Wohnsitz hast darfst du hier glaube ich 160-180 Tage fahren ohne einen hiesigen Sbf
Aber wenn dein Wohnsitz in D ist mußt du einen deutschen Schein machen
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  #3  
Alt 02.07.2017, 09:05
Benutzerbild von lachshunter
lachshunter lachshunter ist offline
Moderator
 
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Zitat:
Zitat von pio92 Beitrag anzeigen
Hier kommt meine Frage : Wenn ich einen Sportbootführerschein in Polen bestande, wäre der Schein auch in Deutschland gültig ?...

Moin Pio, willkommen im .

Um es kurz zu machen: Wenn du als Gast/Tourist nach D kommst, dann darfst du deinen polnischen FS selbstverständlich benutzen.
Wenn du hier her ziehst, dann gilt das max. 1 Jahr, danach musst du den jeweiligen SBF (See und/oder Binnen) machen.....oder wieder weg ziehen.


Gruß, Frank.
__________________
Egal wie schwer dein Problem ist, sich am Ellenbogen lecken ist schwerer!
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  #4  
Alt 02.07.2017, 10:12
Benutzerbild von Flieger
Flieger Flieger ist offline
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Hallo Pio,

auch von mir Willkommen im -Forum.

Ich würde an deiner Stelle mal beim Deutschen Motoryachtverband anrufen, die können dir sicher kompetente Antwort geben.
https://www.dmyv.de/

Ein kleines Beispiel aus unserem letzten Führerscheinkurs im Frühjahr.
Ein Schüler (Deutscher) hat seit mehr als 10 Jahren einen kroatischen Führerschein und so lange sein Boot (CRANCHI, deutsch registriert) in Kroatien liegen.
Im vergangenen Jahr kam es zu einem Unfall (Schaden ca. 6000€) und der Unfallgegner war nicht versichert.
Der Eigner meldete den Schaden seiner Kaskoversicherung.
Diese lehnte die Regulierung ab, mit der Begründung:
Deutscher Eigner + deutsches Boot = deutscher Führerschein

Dass er jetzt den Schein neu machen musste hat ihm weniger gefallen.
__________________
Gruß
Bernhard

http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=121593

Früher zählte das erreichte, heute reicht das erzählte
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  #5  
Alt 02.07.2017, 12:16
Peppone Peppone ist offline
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Zitat:
Zitat von Flieger Beitrag anzeigen
Der Eigner meldete den Schaden seiner Kaskoversicherung. Diese lehnte die Regulierung ab, mit der Begründung:
Deutscher Eigner + deutsches Boot = deutscher Führerschein
Seit Jahren predige ich schon, wenn ein deutscher nur einen HR-Führerschein hat, dann muß er sich SCHRIFTLICH von seiner Vers. bestätigen lassen, daß die das als ausreichend anerkennt.

Ohne schriftliche Bestätigung ... kein Versicherungsschutz.
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  #6  
Alt 02.07.2017, 12:37
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Moin Pio,

und herzlich willkommen!
Wie ich es verstehe hast du die polnische Staatsbürgerschaft und du hast zwei Wohnsitze in D und P.
Aber du kannst nur einen "gewöhnlichen Aufenthalt" haben.
https://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3...her_Aufenthalt

Sollte dieser in Deutschland sein, dann benötigst du einen deutschen Sportbootführerschein. Ob gegebenenfalls dein polnischer in einen deutschen gewandelt werden kann sagt dir der DMYV.

Klaus, der dzień dobry wünscht
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  #7  
Alt 02.07.2017, 14:46
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Fred Fred ist offline
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Zitat:
Zitat von Flieger Beitrag anzeigen
Hallo Pio,

auch von mir Willkommen im -Forum.

Ich würde an deiner Stelle mal beim Deutschen Motoryachtverband anrufen, die können dir sicher kompetente Antwort geben.
https://www.dmyv.de/

Ein kleines Beispiel aus unserem letzten Führerscheinkurs im Frühjahr.
Ein Schüler (Deutscher) hat seit mehr als 10 Jahren einen kroatischen Führerschein und so lange sein Boot (CRANCHI, deutsch registriert) in Kroatien liegen.
Im vergangenen Jahr kam es zu einem Unfall (Schaden ca. 6000€) und der Unfallgegner war nicht versichert.
Der Eigner meldete den Schaden seiner Kaskoversicherung.
Diese lehnte die Regulierung ab, mit der Begründung:
Deutscher Eigner + deutsches Boot = deutscher Führerschein

Dass er jetzt den Schein neu machen musste hat ihm weniger gefallen.
Solche Horror-Geschichten werden von deutschen Bootsschulen gerne erzählt, entbehren aber jeglicher Grundlage. Aber der Umsatz muss ja gefördert werden ......
Ich hatte vor 6 Jahren einen Kaskoschaden (Unterwasserhindernis), Reparatur am Z-Antrieb 6700.-€ Schaden wurde von meinem Versicherungsmakler Bavaria
problemlos erledigt abzgl. Eigenanteil.
Der Makler war davon informiert, dass ich ausschl. in Kroatien mit dem kroatischen Patent fahre.
__________________
Gruß Fred
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  #8  
Alt 03.07.2017, 21:48
pio92 pio92 ist offline
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Vielen Dank für alle Antworten und Tipps.
Ich habe mich auf einem Führerschein in Deutschland entscheiden.

Trotzdem denke Schade, meiner Meinung nach bekommt man genau die Kenntnisse während einer Schulung sowohl in Deutschland als auch in Polen.
Es soll einfach anerkannt sein. Vielleicht in der Zukunft... ;)
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  #9  
Alt 04.07.2017, 08:34
Benutzerbild von Flieger
Flieger Flieger ist offline
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Solche Horror-Geschichten werden von deutschen Bootsschulen gerne erzählt, entbehren aber jeglicher Grundlage. Aber der Umsatz muss ja gefördert werden .......
Hallo Fred,
warum sollte das eine Horrorgeschichte sein?
Wenn es nicht unter Datenschutz fallen würde, könnte ich dir Namen und Adresse geben, der Herr wohnt nur ca 15km von mir entfernt.
Er war auch der Meinung, wenn er uns 100 - 150 € in die Kaffeekasse legt, geben wir ihm den Schein so.
Da stelle ich mir dann vor wie er seinen kroatischen Schein bekommen hat.
Und im Gegensatz zu dir hatte er seine Versicherung NICHT informiert. Dann hätte er ja vielleicht ein paar Euro mehr Prämie zahlen müssen
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Gruß
Bernhard

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  #10  
Alt 04.07.2017, 12:00
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Fred Fred ist offline
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Weißt du denn, welches Bootspatent in Kroatien erforderlich ist ?

Wenn du diese Frage richtig beantwortest weißt du auch, dass
diese Geschichte eine Horrorgeschichte ist in Umlauf gebracht von
Bootsschulen, die Umsatz machen wollen. Das ist zwar in der Sache
durchaus verständlich aber trotzdem falsch.

Deutscher Eigner + deutsches Boot = deutscher Führerschein = rechtlich falsch !
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Gruß Fred
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Alt 04.07.2017, 12:27
Sandman Sandman ist offline
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Fred hat absolut Recht!
Ich bin Österreicher, mein Boot ist in Österreich gemeldet mit Heimathafen Wien, ich habe das kroatische Patent Skipper B und die Versicherung sah darin kein Problem.

Wenn dein Bekannter aber vor Jahren nur den Skipper A gemacht hat, dann könnte es natürlich Probleme geben.


Grüße

Sandman
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