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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#2
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Hallo Uli,
Wenn der Trailer danach für immer in der Garage bleibt oder nur als Hafentrailer benutzt wird, dann kann man das machen. In Deutschland sind diese Teile nicht zugelassen und kein TÜV wird das eintragen. Oder Du durchläufst einen kompletten Zulassungsprozess mit allen dazu gehörigen Prüfungen. Eine neue Garage dürfte billiger sein. Da ich mich damit auch kurz beschäftigt habe, sprach ich mit Harbeck auf der Boot. Die hatten nichts im Angebot, eine Sonderanfertigung wäre möglich gewesen, wenn man bereit ist, alles zu bezahlen. Gruß, Andrei |
#3
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Zitat:
Ich glaub du irrst dich http://multitrailer.de/de/produkte-u...-und-zubehoer/
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LG. Hans |
#4
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Hallo Hans,
Gut zu wissen, dass es sowas sogar in gebremster Ausführung gibt. Nur das Teil für 100 $ ist in Deutschland garantiert nicht zugelassen. Gruß, Andrei |
#5
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Das Gute ist, dass der Trailer in der Garage in den USA steht und auch bleibt. Tüv ist also kein Thema (der würde den ungebremsten Trailer eh nicht mögen )
Gruß Uli Geändert von Vette58 (19.07.2017 um 13:32 Uhr) Grund: Fipptehler |
#6
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Alternative, auch zugelassene, gibt es: Zugvorrichtungen mit Zahnsegment.
Es wäre ja im Prinzip egal, ob seitlich abklappbar oder nach oben schwenkbar (oder abnehmbar) Gedacht entweder für die Möglichkeit der Höhenverstellung oder dem Wechsel von Baugruppen: Kugelkupplung auf DIN-Zugöse, aber auch für Verkaufsanhänger, um am Standort das Vorderteil abzunehmen (aus Platzgründen) Ungebremst: http://www.nieper-achsen.de/catalog/...tjlc35v4uqfnc4
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Gruß Heinz, |
#7
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Ich kann meinen nach unten knicken, damit man in Flüssen slippen kann.
Gruß |
#8
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Zitat:
Konnte mir erst keinen Rein draus machen, da nur ein Zahngelenk da ist. Die verkürzte Parkmöglichkeit machts dann wieder erklärbar. Da es ein 3,5-Tonner ist bin ich mal gespannt, ob sich das beim Fahren negativ bemerkbar macht.
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Gruß - Georg |
#9
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Kurz noch mal zum Thema Knickdeichsel
Habe grad den Trailer abgeholt und das mit der verkürzten Parkmöglichkeit ist natürlich nicht wirklich machbar. Beim weg klappen müsste man zumindest das Bremsgestänge komplett ausbauen. Daher erschließt sich zumindest mir nicht der Sinn dieser aufwendigen und schweren Knick-Geschichte....
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Gruß - Georg |
#10
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Das dürfte zum Slippen als Hilfe gedacht sein, damit der Knickwinkel des Trailers kleiner wird.
Gerade bei den langen 3,5to besteht ja doch beim Slippen häufiger die Gefahr, mit dem vorderen Trailerteil aufzusetzen da die Achsen schon weit unten im Gefälle der Rampe stehen während das Zugfahrzeug noch "oben" steht. |
#11
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Das wäre auch meine einzige Erklärung dafür, wobei auch dazu ggf. das feste Bremsengestänge im Wege wäre.
Ich hatte früher mal einen Ruschmeier 3,5-Tonner mit relativ kleinen Rädern und da wurde es schon manchmal eng an Sliprampen oder auch Rampen von kroatischen Fähren. Dort dann mal eben kurz umbauen auf Knick.... Mir jedenfalls wäre so ein Teil unheimlich....
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Gruß - Georg |
#12
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Zitat:
Wenn der Trailer eine hydraulische Bremse mit flexiblem Schlauch im Bereich des Gelenks hätte, wäre so eine Knickfunktion sinnvoll nutzbar. |
#13
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Ist das nicht eher gedacht um den Hänger eben zu halten bei sehr hoch montierter AHK, wie z.B. bei LKW ?
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Die Methode, mit einem Holzboot ein kleines Vermögen zu machen, setzt voraus, daß man vorher ein Großes hatte ... |
#14
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Zitat:
Haben vorhin das Boot wieder geslipt und reisefertig gemacht, weil ich das für den Bekannten morgen mitnehme nach Holland. Danach mal an der Deichsel gerüttelt und siehe da, es wackelte und wir konnten die Zentralmutter der Sternverzahnung noch ein halbe Umdrehung nachziehen. Und das, obwohl mir vor zwei Wochen beim Händler gesagt wurde, dass alles in Ordnung sei... Wenn es mein Trailer wäre, käm der Mist raus......
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Gruß - Georg Geändert von gbeck (21.07.2017 um 18:04 Uhr) |
#15
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Moin,
schaut euch mal die Fotos genauer an. Der vordere Teil mit Auflaufvorrichtung wurde nachträglich an das Zahnsegment geschweißt. Im Original wäre alles "am Stück" im Zink baden gegangen. Ob das so seine Richtigkeit hat. Im Normalfall wird so etwas mittels Bowdenzug überbrückt. viele Grüße Arnt
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Dem deutschen Insch´nör iss nix zu schwör. Es kam am frühen Morgen. Es war klein. Es war wendig. Es war schnell. Es schlang die Arme um meinen Hals. Es drückte kräftig zu. Es raubte mir den Atem. Es suchte mein Gesicht. Es lächelte mich siegessicher an. Es gab kein Entrinnen. "Guten Morgen, Papa."
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#16
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Ich denke schon, dass da alles richtig ist.
Zumindest ist das Teil abgenommen beim Tüv und es gibt Serien- und Typschilder am Rahmen und auch an der Zugeinrichtung.
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Gruß - Georg |
#17
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Fertig!
Ich habe den Trailer jetzt umgebaut. Das Ganze macht einen guten Eindruck. Jetzt müssen nur noch die Sicherungsketten verlängert werden, so dass das Gelenk mit gesichert wird. So spart es fast einen Meter Platz in der Garage.
Gruß Uli
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#18
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Bitte fahr damit nicht auf öffentlichen Straßen
Hat der Tüv es eingetragen? Oder hat es eien E-Nummer? Kann ich mir beides nicht vorstellen! Als Hafentrailer auf Privatgelände.... dein Problem
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Gruß stefan78h ---------------------------------------- Glastron V184: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=231084 +Volvo AQ170: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=228509 Powered by Hoffmann Wassersport |
#19
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schade dass es so einfache wie auch preiswerte Lösunge in EU nicht gibt. Es ziemlich unwahrscheinlich, dass diese Schwenkgelenke in USA reihenweise brechen. Ich meine, dem Gelenk ist ja der geografische Ort egal, es würde sich hierzulande gleich verhalten.
Warum man in EU die Trailer nicht mit Kette sichert, weiss ich nicht. Man könnte ja Kette UND Abreisseil. Keine Ahnung. Das Gelenk mit Verzahnung habe ich schon oft gesehen. Normalerweise ist eben dann das Bremsgestänge mit einem Kabelzug ersetzt. |
#20
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Er hat doch geschrieben, dass der Trailer in den USA steht.
Die Verzahnung kenne ich nur mit zwei Gelenken, damit kann man die Höhe der Kupplung auf das Zugfahrzeug einstellen. In der Regel ist das dann mit wechselbarer Kupplung (Kugelkupplung<->Ringöse) kombiniert, um sowohl an PKW als auch LKW ziehen zu können. Bei PKWs sind die Höhenunterschiede in der Regel nicht so gravierend. Die Verstellung mit nur einer Verzahnung ergibt meiner Meinung nach einen ungünstigen Winkel zur Kupplung. Und zum Slippen: Leuchtet prinzipiell ja ein, aber wie soll das denn in der Praxis umzusetzen sein? Mit einem 2to Boot auf dem Trailer und 100kg Stützlast wirken am Knickpunkt sicher schon 150kg. Wie soll man denn da etwas verstellen ohne Wagenheber? Wenn nun das Stützrad zwischen Achsen und Gelenk säße, könnte man das dafür verwenden, aber so?!? |
#21
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sorry hab ich übersehen das er wirklich in den USA steht.
nix für ungut!!
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Gruß stefan78h ---------------------------------------- Glastron V184: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=231084 +Volvo AQ170: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=228509 Powered by Hoffmann Wassersport |
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