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  #1  
Alt 19.09.2017, 21:05
Benutzerbild von Scully
Scully Scully ist offline
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Standard AB ohne Papiere

Hallo zusammen,

ich löse gerade einen Nachlass in Spanien auf.
Es gab einmal eine Jacht, die bereits verkauft wurde. Übrig geblieben ist ein Dingi mit Außenborder. Dieses lag die letzten 10 Jahre im Keller. Das Dingi (RIP) selbst ist leider nicht mehr zu gebrauchen da sich der Klebstoff Quasi aufgelöst hat.
Der AB (Suzi 8PS) sieht aber noch gut aus und den würde ich jetzt gerne verkaufen. Das Problem ist, dass ich keine Papiere dafür habe.

Welchen Weg kann ich denn gehen, damit der Motor Papiere bekommt.
Selbstverständlich auf legale Art uns Weise. Der Motor wurde definitiv samt der Yacht gekauft und ist somit in legalem Besitz.

Danke für eure Hilfe und auf Anfragen den Motor ohne Papiere zu verkaufen, verzichte ich gerne.
__________________
Scully

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  #2  
Alt 20.09.2017, 02:54
Benutzerbild von Heliklaus
Heliklaus Heliklaus ist offline
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Standard

Morsche,
von welchen Papieren wird hier gesprochen?
All meine 4 AB hatten noch nie Papiere.
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Gruß, Klaus

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  #3  
Alt 20.09.2017, 07:44
Warmwasserpaddler Warmwasserpaddler ist offline
Commander
 
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Standard

Guten Morgen,
ich hab auch keine Papiere für meine Motoren....ich hab immer nur die Seriennummern in den Bootsschein eintragen lassen....
Aber ich habe entsprechend die Kaufverträge, wo die Seriennummern drinne stehen...
__________________
Es Grüßt Uwe.K. aus U.
Mir geht es gut....wenn ich besser klagen könnte wäre ich Rechtsanwalt geworden...
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  #4  
Alt 20.09.2017, 08:41
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rottweiler rottweiler ist offline
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Standard

Beim Verkauf wird ein ordentlicher Kaufvertrag ausgestellt mit dem der "Neubesitzer" anmelden gehen kann . Mehr gibt es da nicht zu beachten .
lg Frank
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  #5  
Alt 20.09.2017, 09:23
Benutzerbild von Shanna
Shanna Shanna ist offline
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Guten Morgen,

da beim Gebrauchtkauf oft die Angst mitschwingt Hehlerware zu erwerben, ist im Kaufvertrag folgende Erklärung des Verkäufers sinnvoll:

Ich, Name des Verkäufers, versichere, dass die Gegenstände dieses Kaufvertrages mein uneingeschränktes Eigentum sind.

In Verbindung mit einem gültigen Personalausweis (Kopie davon) ausreichend, wie ich finde.

Grüße, Günter
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  #6  
Alt 20.09.2017, 09:46
freerider13 freerider13 ist offline
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Servus!

Ich gehe jetzt mal davon aus, du meinst mit "Papieren" so etwas wie beim Auto einen Fahrzeugbrief oder so - also eine amtliche Eigentumsurkunde in irgendeiner Form.
Diese gibt es meines Wissens nach für Außenbordmotoren tatsächlich nicht.
Habe ich selber auch nicht.

Was du normal bekommst beim (Neu-)Kauf sind solche Dinge wie Handbuch, evtl. Serviceheft und natürlich Kaufrechnung. Diese Unterlagen werden in der Regel weitergegeben, zusammen mit Reparaturrechnungen etc. (je nachdem, wie genau der Verkäufer es mit dem aufheben genommen hat...)

Mit dem (aktuellen) Kaufvertrag kann der Käufer dann seinen erworbenen Motor in seine Schiffspapiere eintragen lassen.

Solltest du im Nachlass jetzt keine ursprüngliche Rechnung mehr haben, so kann natürlich auch der Nachweis, dass du Erbe bist dazu verwendet werden, dein rechtmäßiges Eigentum am Motor zu belegen.
Alternativ (oder zusätzlich) könntest du auch noch versuchen, ob du vom ursprünglichen Händler eine Kopie der Originalrechnung erhältst. Ob der aber A: bekannt ist und vor allem B: Nach so vielen Jahren noch eine Kopie der Rechnung hat wage ich jetzt mal zu bezweifeln...

Aber Papiere wie beim KFZ-Brief gibt es eben nicht. Deshalb kannst du sie auch nirgends besorgen.

Schöne Grüße,
Jan
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  #7  
Alt 20.09.2017, 10:04
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Nautico Nautico ist offline
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Du kannst dies auch im Infoblatt zum IBS des DMYV auf Seite 8 (Umschreibung nach Tod des Eigners)nachlesen.
https://www.dmyv.de/fileadmin/conten...broschuere.pdf

Nach tel. Rücksprache mit dem DMYV hat bei mir aber auch im Juli diesen Jahres eine eidesstattliche Erklärung genügt um den Eigentumsnachweis für meinen neuen AB zu erbringen.
__________________
Gruß
Jörg

Das Leben wird deutlich leichter, wenn man nicht alles erzählt was man weiß,
nicht alles glaubt was einem erzählt wird
und über den Rest einfach still lächelt!
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  #8  
Alt 20.09.2017, 10:09
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jessig1 jessig1 ist offline
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Zitat:
Zitat von freerider13 Beitrag anzeigen
...Mit dem (aktuellen) Kaufvertrag kann der Käufer dann seinen erworbenen Motor in seine Schiffspapiere eintragen lassen...
Ich habe bisher weder einen Kaufvertrag noch sonst was gebraucht. Wenn der Motor nur als Hilfs-/Notmotor im Boot liegt muss er auch nirgends drin stehen.
Ansonsten beim WSA die Motornummer angeben und gut ist.
__________________
Gruß Jürgen


Theorie ist: Jeder weiß wie es geht aber nichts funktioniert.
Praxis ist: Alles funktioniert und keiner weiß warum.
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  #9  
Alt 20.09.2017, 10:11
freerider13 freerider13 ist offline
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Zitat:
Zitat von jessig1 Beitrag anzeigen
Ich habe bisher weder einen Kaufvertrag noch sonst was gebraucht. Wenn der Motor nur als Hilfs-/Notmotor im Boot liegt muss er auch nirgends drin stehen.
Ansonsten beim WSA die Motornummer angeben und gut ist.
Kann schon auch sein, der ADAC wollte damals KV für beides sehen bei der Anmeldung.
Wollte ja nur zum Ausdruck bringen, dass der KV im Zweifel als Eigentumsnachweis ausreicht...

Schöne Grüße,
Jan
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  #10  
Alt 20.09.2017, 10:25
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Shanna Shanna ist offline
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...ok. Ich merke, dass ich die Frage falsch verstanden habe, oder?

Wofür benötigst du die Papiere? Willst du ihn behalten oder verkaufen?

Günter
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  #11  
Alt 20.09.2017, 13:37
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Heliklaus Heliklaus ist offline
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Zitat:
Zitat von Scully Beitrag anzeigen

Danke für eure Hilfe und auf Anfragen den Motor ohne Papiere zu verkaufen, verzichte ich gerne.
Oh, da wirst du leider auf dem Motor sitzen bleiben.
Du kannst dir doch selbst Papiere für den Verkauf ausstellen, indem du im KV die Motornummer einträgst. Somit hat der Käufer ein Schriftstück zur Hand, das besagt, das du der Verkäufer bist und die Ware nicht Heiss ist.

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Gruß, Klaus

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  #12  
Alt 20.09.2017, 14:07
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Dicke Lippe Dicke Lippe ist offline
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Zitat:
Zitat von Scully Beitrag anzeigen
...

Danke für eure Hilfe und auf Anfragen den Motor ohne Papiere zu verkaufen, verzichte ich gerne.

So penibel wie du bist, würde ich das aber schnell ändern:

Zitat:
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Das heißt heute nämlich BOWTWIX!

Seit 2007 dabei und dann solche Fragen?
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gregor

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  #13  
Alt 20.09.2017, 14:20
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B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Zitat:
Zitat von freerider13 Beitrag anzeigen
... Solltest du im Nachlass jetzt keine ursprüngliche Rechnung mehr haben, so kann natürlich auch der Nachweis, dass du Erbe bist dazu verwendet werden, dein rechtmäßiges Eigentum am Motor zu belegen. ...
Wie das

Ohne Nachweis, dass der AB Eigentum des Erblasser ist/ war, sagt der Nachweis Erbe zu sein doch rein gar nichts aus
Ist der Motor gestohlen worden, dann entsteht auch durch das Erbe kein rechtmäßiges Eigentum daran

Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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  #14  
Alt 20.09.2017, 14:21
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klaus51 klaus51 ist offline
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Zitat:
Zitat von Scully Beitrag anzeigen
.

Danke für eure Hilfe und auf Anfragen den Motor ohne Papiere zu verkaufen, verzichte ich gerne.
Ich würde mich opfern, schenke mir das Teil. Dann bist Du alle Sorgen los
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Gruß Klaus

Rotwein sieht man(n) nicht bei der Blutprobe.

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  #15  
Alt 20.09.2017, 16:40
freerider13 freerider13 ist offline
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Wie das

Ohne Nachweis, dass der AB Eigentum des Erblasser ist/ war, sagt der Nachweis Erbe zu sein doch rein gar nichts aus
Ist der Motor gestohlen worden, dann entsteht auch durch das Erbe kein rechtmäßiges Eigentum daran

Gruß Lutz
Stimmt schon. Aber er hat ja im Eingangspost versichert, dass der Motor nicht gestohlen und rechtmäßig erworben wurde. Daher bin ich jetzt mal auch davon ausgegangen, dass das auch stimmt.

Jan
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  #16  
Alt 20.09.2017, 16:47
AG31 AG31 ist offline
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Ich habe im Frühjahr einen AB in Italien verkauft. Der Käufer wollte auch Papiere haben, die diese in Italien normalerweise zu dem AB gehören. Wir haben einen Kaufvertrag gemacht in dem auch steht, dass der Motor aus Deutschland kommt und hier keine Papiere benötigt werden. Da keine Nachfrage mehr gekommen ist, gehe ich davon aus, dass der AB jetzt ordnungsgemäß in Italien angemeldet ist.
__________________
Grüsse
Matthias

Hobby: Sinnfreies vernichten fossiler Brennstoffe
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  #17  
Alt 20.09.2017, 19:27
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B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Zitat:
Zitat von freerider13 Beitrag anzeigen
Stimmt schon. Aber er hat ja im Eingangspost versichert, dass der Motor nicht gestohlen und rechtmäßig erworben wurde. Daher bin ich jetzt mal auch davon ausgegangen, dass das auch stimmt.

Jan
Schon, aber nutz dem Käufer nichts

Gruß Lutz
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  #18  
Alt 20.09.2017, 20:15
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ChrAK78 ChrAK78 ist offline
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Mit dem Eigentumsnachweis haben wir hier ja nun geklärt.
Was ist aber nun mit der CE-Numner/Konformitätserklärung?
Musste ich vor zwei Jahren noch zum Anmelden meines Bootes mitsamt Kaufvertrag vorlegen. Der Motor war nagelneu.
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  #19  
Alt 21.09.2017, 11:54
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TychoGold TychoGold ist offline
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Hallo,

das Ding ist kein Eigentumsnachweis. Gegen Geld (oder auch kostenlos je nach Hersteller) bekommst du diese Erklärung. Zumeist sind dort Nummernbereiche und keine konkrete Nummer angegeben, sodass es auch nicht als Indiz geeignet ist, ob der Motor rechtmäßig erworben wurde. Deswegen bekommt man diese Papiere vom Hersteller ja auch ohne einen Nachweis.

Hier wird vom TE ein Wirbel gemacht. Es gibt keine Eigentumspapiere, die zwingend vorgeschrieben sind. Und es gibt kein Papier, das wirklich als belastbares Indiz geeignet ist, was nicht mit Aufwand besorgt werden müsste.

Klar, muss fürs Anmelden da sein, aber das bekommt jeder her. Weiß nicht ob ein Hersteller nach geklauten Nummern prüft, im Zweifelsfall eine daneben angeben und dann wäre der Dieb auch raus. Bei Yamaha geht es, da steht drauf "ab Nummer so und so aufsteigend" - da kann man angeben was man will. Da gehts nur um den Motortyp und Baujahr.

Grüße
Tycho
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  #20  
Alt 21.09.2017, 11:57
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Zitat:
Zitat von TychoGold Beitrag anzeigen
Hallo,

das Ding ist kein Eigentumsnachweis. Gegen Geld (oder auch kostenlos je nach Hersteller) bekommst du diese Erklärung. Zumeist sind dort Nummernbereiche und keine konkrete Nummer angegeben, sodass es auch nicht als Indiz geeignet ist, ob der Motor rechtmäßig erworben wurde. Deswegen bekommt man diese Papiere vom Hersteller ja auch ohne einen Nachweis.

Hier wird vom TE ein Wirbel gemacht. Es gibt keine Eigentumspapiere, die zwingend vorgeschrieben sind. Und es gibt kein Papier, das wirklich als belastbares Indiz geeignet ist, was nicht mit Aufwand besorgt werden müsste.

Klar, muss fürs Anmelden da sein, aber das bekommt jeder her. Weiß nicht ob ein Hersteller nach geklauten Nummern prüft, im Zweifelsfall eine daneben angeben und dann wäre der Dieb auch raus. Bei Yamaha geht es, da steht drauf "ab Nummer so und so aufsteigend" - da kann man angeben was man will. Da gehts nur um den Motortyp und Baujahr.

Grüße
Tycho
CE wird in Deutschland nicht mehr benötigt zum Anmelden.

Zum Eigentumnachweis ist jetzt schon so viel gesagt worden... da sollte man mal warten bis sich der TO wieder meldet.
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Gruß Volker
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  #21  
Alt 21.09.2017, 12:03
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
CE wird in Deutschland nicht mehr benötigt zum Anmelden.
Hallo Volker,

das ist was das WSA angeht richtig - am Bodensee wollen sie es noch. Da das WSA nicht mehr kontrolliert, kann die Polizei das potentiell machen, aber das macht wohl eher keiner oder die CE-Plakette am Motor reicht oftmals aus.

Bedeutet aber nicht, dass man es nicht haben muss, nur weil es nicht eingesehen wird.

Grüße
Tycho
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  #22  
Alt 21.09.2017, 12:08
Benutzerbild von billi
billi billi ist gerade online
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Zitat:
Zitat von TychoGold Beitrag anzeigen
Hallo Volker,

das ist was das WSA angeht richtig - am Bodensee wollen sie es noch. Da das WSA nicht mehr kontrolliert, kann die Polizei das potentiell machen, aber das macht wohl eher keiner oder die CE-Plakette am Motor reicht oftmals aus.

Bedeutet aber nicht, dass man es nicht haben muss, nur weil es nicht eingesehen wird.

Grüße
Tycho
richtig. nur weil man sie zum anmelden nicht mehr braucht heißt nicht das man sie nicht benötigt....

Das man sie am Bodensee noch braucht ist komisch... die sollten sich auch an das neue Produkthaftungsgesetz halten...
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Gruß Volker
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  #23  
Alt 21.09.2017, 12:33
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
richtig. nur weil man sie zum anmelden nicht mehr braucht heißt nicht das man sie nicht benötigt....

Das man sie am Bodensee noch braucht ist komisch... die sollten sich auch an das neue Produkthaftungsgesetz halten...
Weil du die Bootszulassung am Bodensee oder an vielen anderen Landesgewässern nicht mit der Registrierung beim WSA vergleichen kannst.
Deswegen ist es an diesen Gewässern auch deutlich leiser.
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Gruß
Wolfgang
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