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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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AB ohne Papiere
Hallo zusammen,
ich löse gerade einen Nachlass in Spanien auf. Es gab einmal eine Jacht, die bereits verkauft wurde. Übrig geblieben ist ein Dingi mit Außenborder. Dieses lag die letzten 10 Jahre im Keller. Das Dingi (RIP) selbst ist leider nicht mehr zu gebrauchen da sich der Klebstoff Quasi aufgelöst hat. Der AB (Suzi 8PS) sieht aber noch gut aus und den würde ich jetzt gerne verkaufen. Das Problem ist, dass ich keine Papiere dafür habe. Welchen Weg kann ich denn gehen, damit der Motor Papiere bekommt. Selbstverständlich auf legale Art uns Weise. Der Motor wurde definitiv samt der Yacht gekauft und ist somit in legalem Besitz. Danke für eure Hilfe und auf Anfragen den Motor ohne Papiere zu verkaufen, verzichte ich gerne.
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Scully |
#2
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Morsche,
von welchen Papieren wird hier gesprochen? All meine 4 AB hatten noch nie Papiere.
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Gruß, Klaus PMR Infos https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=265949 PMR Wimpel bestellen: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=250943 |
#3
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Guten Morgen,
ich hab auch keine Papiere für meine Motoren....ich hab immer nur die Seriennummern in den Bootsschein eintragen lassen.... Aber ich habe entsprechend die Kaufverträge, wo die Seriennummern drinne stehen...
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Es Grüßt Uwe.K. aus U. Mir geht es gut....wenn ich besser klagen könnte wäre ich Rechtsanwalt geworden...
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#4
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Beim Verkauf wird ein ordentlicher Kaufvertrag ausgestellt mit dem der "Neubesitzer" anmelden gehen kann . Mehr gibt es da nicht zu beachten .
lg Frank
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#5
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Guten Morgen,
da beim Gebrauchtkauf oft die Angst mitschwingt Hehlerware zu erwerben, ist im Kaufvertrag folgende Erklärung des Verkäufers sinnvoll: Ich, Name des Verkäufers, versichere, dass die Gegenstände dieses Kaufvertrages mein uneingeschränktes Eigentum sind. In Verbindung mit einem gültigen Personalausweis (Kopie davon) ausreichend, wie ich finde. Grüße, Günter |
#6
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Servus!
Ich gehe jetzt mal davon aus, du meinst mit "Papieren" so etwas wie beim Auto einen Fahrzeugbrief oder so - also eine amtliche Eigentumsurkunde in irgendeiner Form. Diese gibt es meines Wissens nach für Außenbordmotoren tatsächlich nicht. Habe ich selber auch nicht. Was du normal bekommst beim (Neu-)Kauf sind solche Dinge wie Handbuch, evtl. Serviceheft und natürlich Kaufrechnung. Diese Unterlagen werden in der Regel weitergegeben, zusammen mit Reparaturrechnungen etc. (je nachdem, wie genau der Verkäufer es mit dem aufheben genommen hat...) Mit dem (aktuellen) Kaufvertrag kann der Käufer dann seinen erworbenen Motor in seine Schiffspapiere eintragen lassen. Solltest du im Nachlass jetzt keine ursprüngliche Rechnung mehr haben, so kann natürlich auch der Nachweis, dass du Erbe bist dazu verwendet werden, dein rechtmäßiges Eigentum am Motor zu belegen. Alternativ (oder zusätzlich) könntest du auch noch versuchen, ob du vom ursprünglichen Händler eine Kopie der Originalrechnung erhältst. Ob der aber A: bekannt ist und vor allem B: Nach so vielen Jahren noch eine Kopie der Rechnung hat wage ich jetzt mal zu bezweifeln... Aber Papiere wie beim KFZ-Brief gibt es eben nicht. Deshalb kannst du sie auch nirgends besorgen. Schöne Grüße, Jan |
#7
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Du kannst dies auch im Infoblatt zum IBS des DMYV auf Seite 8 (Umschreibung nach Tod des Eigners)nachlesen.
https://www.dmyv.de/fileadmin/conten...broschuere.pdf Nach tel. Rücksprache mit dem DMYV hat bei mir aber auch im Juli diesen Jahres eine eidesstattliche Erklärung genügt um den Eigentumsnachweis für meinen neuen AB zu erbringen.
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Gruß Jörg Das Leben wird deutlich leichter, wenn man nicht alles erzählt was man weiß, nicht alles glaubt was einem erzählt wird und über den Rest einfach still lächelt! |
#8
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Zitat:
Ansonsten beim WSA die Motornummer angeben und gut ist.
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Gruß Jürgen Theorie ist: Jeder weiß wie es geht aber nichts funktioniert. Praxis ist: Alles funktioniert und keiner weiß warum. |
#9
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Zitat:
Wollte ja nur zum Ausdruck bringen, dass der KV im Zweifel als Eigentumsnachweis ausreicht... Schöne Grüße, Jan |
#10
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...ok. Ich merke, dass ich die Frage falsch verstanden habe, oder?
Wofür benötigst du die Papiere? Willst du ihn behalten oder verkaufen? Günter |
#11
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Zitat:
Du kannst dir doch selbst Papiere für den Verkauf ausstellen, indem du im KV die Motornummer einträgst. Somit hat der Käufer ein Schriftstück zur Hand, das besagt, das du der Verkäufer bist und die Ware nicht Heiss ist. Gesendet von meinem mit Tapatalk
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Gruß, Klaus PMR Infos https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=265949 PMR Wimpel bestellen: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=250943 |
#12
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Zitat:
So penibel wie du bist, würde ich das aber schnell ändern: Zitat:
Seit 2007 dabei und dann solche Fragen?
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gregor |
#13
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Zitat:
Ohne Nachweis, dass der AB Eigentum des Erblasser ist/ war, sagt der Nachweis Erbe zu sein doch rein gar nichts aus Ist der Motor gestohlen worden, dann entsteht auch durch das Erbe kein rechtmäßiges Eigentum daran Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#14
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Ich würde mich opfern, schenke mir das Teil. Dann bist Du alle Sorgen los
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Gruß Klaus Rotwein sieht man(n) nicht bei der Blutprobe.
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#15
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Zitat:
Jan |
#16
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Ich habe im Frühjahr einen AB in Italien verkauft. Der Käufer wollte auch Papiere haben, die diese in Italien normalerweise zu dem AB gehören. Wir haben einen Kaufvertrag gemacht in dem auch steht, dass der Motor aus Deutschland kommt und hier keine Papiere benötigt werden. Da keine Nachfrage mehr gekommen ist, gehe ich davon aus, dass der AB jetzt ordnungsgemäß in Italien angemeldet ist.
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Grüsse Matthias Hobby: Sinnfreies vernichten fossiler Brennstoffe |
#17
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Zitat:
Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#18
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Mit dem Eigentumsnachweis haben wir hier ja nun geklärt.
Was ist aber nun mit der CE-Numner/Konformitätserklärung? Musste ich vor zwei Jahren noch zum Anmelden meines Bootes mitsamt Kaufvertrag vorlegen. Der Motor war nagelneu. |
#19
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Hallo,
das Ding ist kein Eigentumsnachweis. Gegen Geld (oder auch kostenlos je nach Hersteller) bekommst du diese Erklärung. Zumeist sind dort Nummernbereiche und keine konkrete Nummer angegeben, sodass es auch nicht als Indiz geeignet ist, ob der Motor rechtmäßig erworben wurde. Deswegen bekommt man diese Papiere vom Hersteller ja auch ohne einen Nachweis. Hier wird vom TE ein Wirbel gemacht. Es gibt keine Eigentumspapiere, die zwingend vorgeschrieben sind. Und es gibt kein Papier, das wirklich als belastbares Indiz geeignet ist, was nicht mit Aufwand besorgt werden müsste. Klar, muss fürs Anmelden da sein, aber das bekommt jeder her. Weiß nicht ob ein Hersteller nach geklauten Nummern prüft, im Zweifelsfall eine daneben angeben und dann wäre der Dieb auch raus. Bei Yamaha geht es, da steht drauf "ab Nummer so und so aufsteigend" - da kann man angeben was man will. Da gehts nur um den Motortyp und Baujahr. Grüße Tycho |
#20
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Zitat:
Zum Eigentumnachweis ist jetzt schon so viel gesagt worden... da sollte man mal warten bis sich der TO wieder meldet.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#21
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Hallo Volker,
das ist was das WSA angeht richtig - am Bodensee wollen sie es noch. Da das WSA nicht mehr kontrolliert, kann die Polizei das potentiell machen, aber das macht wohl eher keiner oder die CE-Plakette am Motor reicht oftmals aus. Bedeutet aber nicht, dass man es nicht haben muss, nur weil es nicht eingesehen wird. Grüße Tycho |
#22
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Zitat:
Das man sie am Bodensee noch braucht ist komisch... die sollten sich auch an das neue Produkthaftungsgesetz halten...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#23
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Zitat:
Deswegen ist es an diesen Gewässern auch deutlich leiser.
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Gruß Wolfgang
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