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  #1  
Alt 19.09.2017, 21:09
Pepper Pepper ist offline
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Standard Sind Unterlegkeil TÜV-Relevant?

Moin,

mir hat man im Bootshafen einen Unterlegkeil vom Reifen weg geklaut. Der Trailer stand einige Tage lang nach dem Slippen auf leicht abfälligen Grund und da die Räder/Bremsen unter Wasser waren, wollte ich ein festrosten der Bremsen verhindern und habe statt der Handbremse die Unterlegkeile verwendet.
Nächsten Monat muss der Trailer zum TÜV, sind Unterlegkeile für die TÜV-Abnahme relevant?

Gruß
Andreas
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  #2  
Alt 19.09.2017, 21:11
Benutzerbild von billi
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Zitat:
Zitat von Skipper1964 Beitrag anzeigen
Moin,

mir hat man im Bootshafen einen Unterlegkeil vom Reifen weg geklaut. Der Trailer stand einige Tage lang nach dem Slippen auf leicht abfälligen Grund und da die Räder/Bremsen unter Wasser waren, wollte ich ein festrosten der Bremsen verhindern und habe statt der Handbremse die Unterlegkeile verwendet.
Nächsten Monat muss der Trailer zum TÜV, sind Unterlegkeile für die TÜV-Abnahme relevant?

Gruß
Andreas
Mir wurde mal der TÜV beinahe nicht zugestellt weil ich keine Unterlegkeile hatte... Halterung war da... Keile geklaut.
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Gruß Volker
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  #3  
Alt 19.09.2017, 22:01
talon18 talon18 ist offline
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Moin,
§41 Absatz 14 STVZO. Gruß Boris
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  #4  
Alt 19.09.2017, 22:05
Benutzerbild von billi
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warum nicht gleich verlinken?
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__41.html
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  #5  
Alt 19.09.2017, 22:15
Sharky25 Sharky25 ist offline
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Moin
Anhänger ohne Bremse brauchen zur Tüvuntersuchung keine Unterlegkeile. Obwohl es ja angebracht wäre (Abstellen ohne PKW etc). Auf jeden fall freut sich mein Tüv-Mensch immer drüber. Bei einen gebremsten Anhänger sieht die Sache ganz anders aus: Dort sind 2 Unterlegkeile zwingend vorgeschrieben. Hatte deswegen auch schonmal den gleichen Stress wie Volker.

Gruß Jan
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  #6  
Alt 19.09.2017, 22:16
Pepper Pepper ist offline
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Zitat:
Zitat von talon18 Beitrag anzeigen
Moin,
§41 Absatz 14 STVZO. Gruß Boris
Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Sehr schön, vielen Dank!

Gruß
Andreas
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  #7  
Alt 19.09.2017, 22:22
Benutzerbild von Passat2003
Passat2003 Passat2003 ist offline
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Ich denke es reicht die Keile wegen Diebstahl im jeweiligem Zugfhrzeug mit zu führen.

Gruß Walter
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  #8  
Alt 19.09.2017, 22:26
Benutzerbild von billi
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Zitat:
Zitat von Passat2003 Beitrag anzeigen
Ich denke es reicht die Keile wegen Diebstahl im jeweiligem Zugfhrzeug mit zu führen.

Gruß Walter
Im Praxis betrieb ja... beim TÜV nein

wie sicherst du das das Fahrzeug das du zum Vorführen nimmst auch das regelmässige Zugfahrzeug ist ?

ich bin immer mit dem Auto meines Vaters zum TÜV (Opel Zafira)... der hatte nicht mal annähernd die möglichkeit mein Boot zu ziehen.. (2,8t)
daher war der Trailer beim TÜV immer leer.

Ich hatte kein Auto um mein Boot zu ziehen... dies sollte erst mit der Zeit angeschaft werden.
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Gruß Volker
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  #9  
Alt 19.09.2017, 22:56
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huebi huebi ist offline
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Meine Keile liegen immer im Kofferraum des Zugfahrzeugs, da hat sich seit 18 Jahren noch kein TÜV dran gestört.
Sie waren allerdings auch immer beim TÜV-Termin dabei!

btw, sind die Dinger eigentlich Bauart-geprüft, oder kann ich auch 2 Holzklötze (evtl. pssend zugeschnitten) mitführen?

Denn auch die weißen Bremsklötze aus dem Zubehörladen leiden unter UV-Licht und gehen mit der Zeit zu Bruch.
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen

Geändert von huebi (19.09.2017 um 23:03 Uhr) Grund: Frage hinzugefügt
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  #10  
Alt 19.09.2017, 23:12
Benutzerbild von wolf b.
wolf b. wolf b. ist gerade online
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Mein gebremster Hänger hatte auch noch nie Keile, nicht mal ne Halterung dafür.
Den Tüv störte das noch nie.
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  #11  
Alt 19.09.2017, 23:28
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Heliklaus Heliklaus ist offline
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Bin mir nicht sicher, aber gehört zu haben, wenn eine Halterung dran ist, muss auch ein Keil drin sein.

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  #12  
Alt 20.09.2017, 00:25
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Zitat:
Zitat von Heliklaus Beitrag anzeigen
Bin mir nicht sicher, aber gehört zu haben, wenn eine Halterung dran ist, muss auch ein Keil drin sein.

Gesendet mit Tapatalk
die Halter habe ich dran, aber sonst siehe oben.
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  #13  
Alt 20.09.2017, 06:53
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Ab 750 kg sind Unterlegekeile vorgeschrieben.

Aber was ist jetzt eigentlich hier das Problem?
Habt Ihr jetzt Angst, dass ausgerechnet der TÜV-Prüfer die Keile klaut?
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  #14  
Alt 20.09.2017, 07:02
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Wenn schon verlinkt, warum dann nicht "elegant"

§41 StVZO

Gleiches Ziel ohne Bandwurm

Gruß Lutz
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  #15  
Alt 20.09.2017, 08:22
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Tuckerboot-Lühe Tuckerboot-Lühe ist offline
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Müssen die Keile aussen angebracht sein oder kann ich die auch in einer Box aufm Hänger mitführen oder - wie bei mir - in der Sattelkammer des Pferdeanhängers ?
__________________
Viele Grüße
Michael
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  #16  
Alt 20.09.2017, 08:26
Benutzerbild von B4-Skipper
B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Zitat:
Zitat von Tuckerboot-Lühe Beitrag anzeigen
Müssen die Keile aussen angebracht sein oder kann ich die auch in einer Box aufm Hänger mitführen oder - wie bei mir - in der Sattelkammer des Pferdeanhängers ?
Ich habe mal für Dich den §41 StVZO gelsen

(14) Unterlegkeile müssen sicher zu handhaben und ausreichend wirksam sein. Sie müssen im oder am Fahrzeug leicht zugänglich mit Halterungen angebracht sein, die ein Verlieren und Klappern ausschließen. Haken oder Ketten dürfen als Halterungen nicht verwendet werden.

Frage beantwortet

Gruß Luttz
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  #17  
Alt 20.09.2017, 09:59
UliH UliH ist offline
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Ich habe mal für Dich den §41 StVZO gelsen

(14) Unterlegkeile müssen sicher zu handhaben und ausreichend wirksam sein. Sie müssen im oder am Fahrzeug leicht zugänglich mit Halterungen angebracht sein, die ein Verlieren und Klappern ausschließen. Haken oder Ketten dürfen als Halterungen nicht verwendet werden.

Frage beantwortet

Gruß Luttz
...und das ist trotz mehrerer Links nötig?
Ach ja, wie verlinkt man eigentlich bequem, wenn man z.B. das gedruckte Buch vor sich liegen hat, ohne sich einen Klugschiss einzufangen?
Und, wenn es im Gesetz verankert ist, interessiert es nicht, ob es den TÜV oder sonst einen Zufallsüberwacher gestört hat.
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  #18  
Alt 20.09.2017, 10:28
DeepPearl DeepPearl ist offline
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Hallo, bei meinem 1,2 Tonnen Bauanhänger (gebremst) hatte ich beim letzten Tüv nur 1 Keil dabei. Hat der TÜV Prüfer bemängelt.
Also, 2 Keile dabei und fertig ==> Keine Probleme.

Ich habe meinen Anhänger Gestern wieder zum TÜV gebracht, die 2 Keile sind am Anhänger angebracht, auch das Netz habe ich ordnungsgemäß drauf. Das Freut den TÜV Kollegen und die Abnahme geht zügig.
__________________
Grüße aus Köln,

Timo
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