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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo,
wie bekomme ich einen Trailer (der Typenschilder auf der Achse und auf dem Rahmen hat), jedoch keine Papiere und keinen TÜV zur Vollabnahme zum TÜV gebracht? Das mit den Kurzzeitkennzeichen geht ja leider nicht mehr ohne TÜV. Was gibt es da für Möglichkeiten? Gruß Robert
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#2
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schau hier nach:
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/FA....html?nn=58362 Das mit/ohne TÜV hat damit zunächst nichts zu tun, da für den Trailer ja offensichtlich eine Vollabnahme erfordelich ist. Siehe dazu auch §16a FZV https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__16a.html
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Grüße, Thorsten Boot fahren muss man sich leisten können, entweder mit Geld für Mechaniker oder mit Hirnschmalz fürs Selbermachen. |
#3
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Gibt es alte Nummernschilder? Wenn ja, Fahrzeug versichern und direkt mit den alten Schildern zum TÜV fahren. Wenn nicht, TÜV/DEKRA vor Ort kommen lassen, where's the Problem?
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Grüße aus Randberlin, Rocco "Wenn man die Reichweite eines Autos halbiert und den Preis verdoppelt, wird der Markt sehr klein" Günter Schuh |
#4
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![]() Zitat:
Der/Die TÜV/Dekra kommt doch nicht "nach Hause"? Oder was meinst du?
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#5
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Warum nicht? Zu Werkstätten fahren sie ja auch. Ist natürlich die Frage wie höflich man darum bittet. Bei mir war es nie ein Problem, für Auto, Motorrad und Hänger mal vorbei zu kommen. Die Leute verdienen dort auch kein Festgeld sondern nach der Menge die sie prüfen. An Bussen verdienen sie natürlich am meisten, an Hängern und Motorrädern am wenigsten.
![]() Du schreibst nicht ob der Trailer mit den Schildern aus Holland direkt hier rüber fährt. Wenn man sofort zur Dekra/TÜV fährt geht das sicherlich so.
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Grüße aus Randberlin, Rocco "Wenn man die Reichweite eines Autos halbiert und den Preis verdoppelt, wird der Markt sehr klein" Günter Schuh
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#6
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Also mein Trailereigenbau wurde bei mir auf dem Grundstück abgenommen.
Der Dekra-Mann war auch vorher schon mal da, um die Details abzusprechen.
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Bis denn dann denn der Sven
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#7
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Da bin ich jetzt aber baff
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#8
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In meinem Fall war es ein ungebremster Trailer, für's Schlauchboot.
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Bis denn dann denn der Sven |
#9
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![]() Zitat:
Die Werkstätten sind registrierte und gemeldete Prüfstützpunkte und haben eine vorgeschriebene Prüfausstattung! Zum TE: stell den Anhänger auf nen angemeldeten Anhänger und fahre zur Prüfstelle, oder frage mal ob du von einem Autohaus oder Werkstatt "rote Kennzeichen" kriegen kannst ![]()
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Gruß Thorsten ![]() ![]() Viele Grüße vom Donnersberg!
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#10
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Habe was sorge wenn ich den Hänger drauf ziehen würde, dass das Boot kippen könnte nach hinten und der Motor dann aufsetzen könnte. Das würde ich gerne vermeiden... Gruß Robert
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#11
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@ro-jog-rr Dass man für ein Auto eine Grube/Bühne hat setzte ich jetzt mal im Verständnis voraus.
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Grüße aus Randberlin, Rocco "Wenn man die Reichweite eines Autos halbiert und den Preis verdoppelt, wird der Markt sehr klein" Günter Schuh |
#13
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Hast du schon bei der Zulassungstelle/Tüv angerufen?Die können dir doch am sichersten sagen,wie/ob es geht.....
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Gruß, Olaf |
#14
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![]() Zitat:
Ja habe ich gestern. Man darf ohne TÜV auch zum TÜV fahren mit einem Kurzzeitkennzeichen. Das wird dann auf der Karte vom KZK vermerkt. Man benötigt aber eine evb Nummer. Gruß Robert
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#15
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Das ist der richtige Weg. Eventuell noch mit der roten Nummer einer Autowerkstatt-ist aber auch nicht 100% in Ordnung.
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![]() Ciao Barracuda Der, der keine Zeit mehr hat ![]() |
#16
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Aber es ist doch ein Anhänger für Sportzwecke/Bootsanhänger.
Die sind doch von der Pflicht zur Versicherung befreit... Als ich vor ein paar Jahren meinen Trailer aus Speyer mit einem KZK abholen wollte, bestand die Dame der Zulassungsstelle auch erst auf einer EVB... Ihr Chef konnte sie dann aber überzeugen, nachdem ich bei ihm interveniert hatte ![]()
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Grüße, Thorsten Boot fahren muss man sich leisten können, entweder mit Geld für Mechaniker oder mit Hirnschmalz fürs Selbermachen. |
#17
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![]() Zitat:
Das hatte ich den Herren am Telefon auch gefragt aber er meinte, dass ich trotz eines Bootstrailers der hinterher eine grüne Nummer bekommt eine evb Nummer brauche. Mhh.. Gruß Robert
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#18
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das würde ich nicht am Telefon klären sondern vor Ort in der
Zulassungsstelle; dann kann man das irgendwie schöner eskalieren... Zur Unterstützung: http://www.bootstechnik.de/2013/04/2...s-kennzeichen/ Zulassungsfreiheit siehe hier: http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__3.html Ausnahme von der Pflichtversicherung siehe da: http://www.gesetze-im-internet.de/pflvg/__2.html Und die KZK sind ja nur noch "personalisiert" d.h. auf genau ein Fahrzeug festgelegt erhältlich.
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Grüße, Thorsten Boot fahren muss man sich leisten können, entweder mit Geld für Mechaniker oder mit Hirnschmalz fürs Selbermachen.
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#19
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Servus!
Na Leute, jetzt lasst doch mal die Kirche im Dorf! Mal ganz ehrlich aus Sicht der Zulassungsstelle: Da kommt einer mit nem Trailer, der noch nie in Deutschland zugelassen war, keinen Tüv hat, keinerlei Papiere. (Trailer in Augenschein nehmen geht ja nicht - der ist ja nicht dabei auf dem Amt.) Das könnte genau so gut der letzte Haufen Altmetall aus Hinter - Tatschikistan oder sonst wo sein - weiß der ja nicht. Da hätte ich auch Bauchschmerzen, den ohne Versicherung loseiern zu lassen... Auf der anderen Seite: Wir sprechen hier über nen ungebremsten Trailer für ein Schlauchboot - sprich: Maximal 750 KG zGG. Meiner (bei diesen Daten) kostet mich glaub ich 37€ im Jahr. Sagen wir, die Versicherung läuft dann für eine Woche weil ers nachher nicht mehr braucht - was bitte kann das kosten??? €5.-??? Bitte. Dafür braucht man doch jetzt echt ned rumdiskutieren aufm Amt... Schöne Grüße, Jan
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#20
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Nimm einen Autoanhänger, lade den kleinen Anhänger da drauf und fahre zur Werkstatt. Dann kann dort der Anhänger fertig gemacht werden inklusive TÜV und ggf. Reparaturen, du hast die Papiere, meldest an und fertig.
So bist du im Fall eines Unfalles auf der sicheren Seite und brauchst dir keine Sorgen zu machen.
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Grüße aus Köln, Timo ![]()
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#21
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Ach ja, ganz vergessen, eine Option gibt's noch:
Du könntest ihn hinschieben, dafür brauchst du gar nix... ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Jan |
#22
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Naja, schieben geht auch nicht, er muss ja öffentliche Verkehrswege benutzen, mit einem Zulassungspflichtigen Fahrzeug.
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Gruß, Klaus ![]() PMR Infos https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=265949 PMR Wimpel bestellen: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=250943 |
#23
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"Benutzung" bezieht sich aber nur auf die ursprünglich angedachte Art der Benutzung. Also ziehen hinter nem PKW (oder Fahrzeug jedweder Art...)
"Schieben" fällt da nicht drunter. (Glaub mir, mehrfach erprobt mit Moppeds, etc. ![]() Zur Veranschaulichung etwas weiter hergeholt: Du darfst ein liegengebliebenes Auto auch anschieben, wenn du keinen gültigen Führerschein besitzt. Zugegeben: Es ist ne Grauzone. Wenn dir das Ding auskommt stellt sich trotzdem die Frage nach der Versicherung. Aber darum gings hier ja eigentlich auch nicht... ![]() Jan |
#24
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Seit wann darf Dekra Vollabnahme machen? Hab auch nen Schlauchboot Trailer Vollabnahme gemacht. Dekra hat zu mir gesagt sie dürfens nicht.
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#25
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