boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Alles was schwimmt! > Allgemeines zum Boot



Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

Antwort
Nächste Seite - Ergebnis 26 bis 41 von 41
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 07.02.2018, 23:57
Detto Detto ist offline
Captain
 
Registriert seit: 11.03.2012
Ort: Wien
Beiträge: 511
Boot: Flipper 700 HT/Fun-YAK "Calicoba" m. 4PS Johnson / Hobie OUTBACK-Kajak+1PS
894 Danke in 339 Beiträgen
Standard Deutsche Zulassung dauerhaft in österreichischer Marina möglich?

Hallo,

gibt es hier jemanden der dauerhaft mit seinem Boot, in D registriert/zugelassen, in einer österreichischen Marina liegt?

Wenn nein - ginge das überhaupt?

Ich frage weil in Österreich die Boote ja regelmäßig überprüft werden, und z.B. die Donau-Zulassung vorweisen müssen.

Ist diese Zulassung zwingend vorgeschrieben wenn Ich Wassersport-Club-Mitglied werden möchte, um dann natürlich auch einen Wasserplatz zu bekommen, oder einen Platz in einem freien Sportboot-Hafen mieten möchte?

Gruß

Detto
__________________
Wer nicht vom Weg abkommt bleibt auf der Strecke!
Mit Zitat antworten top
  #2  
Alt 08.02.2018, 07:22
Benutzerbild von billi
billi billi ist gerade online
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 39.193
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
34.133 Danke in 20.694 Beiträgen
Standard

Für Deutschland würde (Österreichisches Fahrzeug in Deutschland) gelten §3(3):

https://www.elwis.de/DE/Sportschifff.../--3-node.html

Also nur max. 1 Jahr und dann müsstest du ummelden.

Kann mir Vorstellen, dass in Österreich die Lage ähnlich aussieht.

Dies können wohl aber nur die Mitglieder aus Österreich sicher beantworten, mit Quellennachweis.
__________________
Gruß Volker
***************************************
und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #3  
Alt 08.02.2018, 07:37
Benutzerbild von upperaustria
upperaustria upperaustria ist offline
Ensign
 
Registriert seit: 20.03.2015
Ort: Oberösterreich Salzkammergut
Beiträge: 96
Boot: Drago 601 115 PS
134 Danke in 46 Beiträgen
Standard

https://www.land-oberoesterreich.gv.at/21405.htm
Mit Zitat antworten top
Folgende 4 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #4  
Alt 08.02.2018, 07:46
Benutzerbild von billi
billi billi ist gerade online
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 39.193
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
34.133 Danke in 20.694 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von upperaustria Beitrag anzeigen
ui noch strenger als in Deutschland nur 3 Monate...
__________________
Gruß Volker
***************************************
und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
Mit Zitat antworten top
  #5  
Alt 08.02.2018, 08:44
Detto Detto ist offline
Captain
 
Registriert seit: 11.03.2012
Ort: Wien
Beiträge: 511
Boot: Flipper 700 HT/Fun-YAK "Calicoba" m. 4PS Johnson / Hobie OUTBACK-Kajak+1PS
894 Danke in 339 Beiträgen
Standard

Bist Du Dir da so sicher - Ich interpretiere das etwas anders...

"für Sportfahrzeuge, die der EU-Sportboot-Richtlinie unterliegen, jedoch keine CE-Kennzeichnung haben, gilt diese Ausnahme für nicht mehr als drei Monate im Kalenderjahr".

Meine Boote haben CE, dementsprechend müsste dann doch eine Zulassung unnötig sein, dementsprechend sollte Ich doch unbefristet im Hafen/Marina liegen dürfen!?

Gruß
Detto
__________________
Wer nicht vom Weg abkommt bleibt auf der Strecke!
Mit Zitat antworten top
Folgende 3 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #6  
Alt 08.02.2018, 08:54
Benutzerbild von ruessel10_1
ruessel10_1 ruessel10_1 ist offline
Captain
 
Registriert seit: 29.01.2011
Ort: Upper Austria
Beiträge: 727
Boot: Bayliner 552 LC
330 Danke in 222 Beiträgen
Standard

Bei uns im Hafen ist letztes Jahr ein Boot mit deutscher Zulassung die ganze Saison gelegen. Dürfte kein zu grosses Problem sein.
__________________
Gruß
Andi


Wenn Gott gewollt hätte, dass ich jedem in den Arsch krieche, dann wäre ich ein Zäpfchen geworden !!
Mit Zitat antworten top
  #7  
Alt 08.02.2018, 08:56
Benutzerbild von billi
billi billi ist gerade online
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 39.193
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
34.133 Danke in 20.694 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Detto Beitrag anzeigen
Bist Du Dir da so sicher - Ich interpretiere das etwas anders...

"für Sportfahrzeuge, die der EU-Sportboot-Richtlinie unterliegen, jedoch keine CE-Kennzeichnung haben, gilt diese Ausnahme für nicht mehr als drei Monate im Kalenderjahr".

Meine Boote haben CE, dementsprechend müsste dann doch eine Zulassung unnötig sein, dementsprechend sollte Ich doch unbefristet im Hafen/Marina liegen dürfen!?

Gruß
Detto
Stimmt falsch gelesen
__________________
Gruß Volker
***************************************
und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
Mit Zitat antworten top
  #8  
Alt 08.02.2018, 11:49
Benutzerbild von har
har har ist offline
Captain
 
Registriert seit: 09.07.2015
Ort: Oberösterreich
Beiträge: 691
Boot: Stingray 230SX, Regal 2300
547 Danke in 327 Beiträgen
Standard

Bei uns im Hafen (Schlögen, Donau) sind ohne zu übertreiben mehr wie die Hälfte der Boote in Deutschland registriert, die meisten Eigner kommen klarerweise aus dem bayrischen Raum. Auch am Steg bin ich als Inländer eher der Ausländer, aber das ist hier nicht das Thema.
Was ich sagen will, die Schifffahrtspolizei macht zwar manchmal einen Abstecher in den Hafen, aber das Land der Zulassung hat hier vermutlich noch keinen interessiert. Denn da sind sicher auch Boote ohne CE dabei, die die ganze Saison hier liegen.

Soeben lese ich jedoch, dass dein Wohnort Wien ist. Diese Ausnahme der Zulassung gilt jedoch nur, wenn der Hauptwohnsitz des Verfügungsberechtigten im Ausland ist. Für die ist die regelmäßige Überprüfung natürlich nicht relevant, die Mindestausrüstung für Sportboote (PDF aus obigem Link des Land Oberösterreich) kann bei einer Kontrolle jedoch sehr wohl ein Thema sein.
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #9  
Alt 08.02.2018, 12:36
Detto Detto ist offline
Captain
 
Registriert seit: 11.03.2012
Ort: Wien
Beiträge: 511
Boot: Flipper 700 HT/Fun-YAK "Calicoba" m. 4PS Johnson / Hobie OUTBACK-Kajak+1PS
894 Danke in 339 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von har Beitrag anzeigen
Soeben lese ich jedoch, dass dein Wohnort Wien ist. Diese Ausnahme der Zulassung gilt jedoch nur, wenn der Hauptwohnsitz des Verfügungsberechtigten im Ausland ist. Für die ist die regelmäßige Überprüfung natürlich nicht relevant, die Mindestausrüstung für Sportboote (PDF aus obigem Link des Land Oberösterreich) kann bei einer Kontrolle jedoch sehr wohl ein Thema sein.
Wohnort ist Wien, aber als Zweitwohnsitz angemeldet.
Gruß
Detto
__________________
Wer nicht vom Weg abkommt bleibt auf der Strecke!
Mit Zitat antworten top
  #10  
Alt 08.02.2018, 20:33
Benutzerbild von Shearline
Shearline Shearline ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 04.11.2013
Ort: Alpenrepublik
Beiträge: 3.571
8.851 Danke in 3.007 Beiträgen
Standard

"Eine Zulassung ist NICHT erforderlich:
......
Im Ausland zugelassene Fahrzeuge, wenn sie eine gemeinschaftsrechtlich anerkannte Zulassung eines anderen EWR-Staates, eine Zulassung nach zwischenstaatlichen Abkommen oder ein nach der revidierten Rheinschifffahrtsakte erteiltes Schiffsattest haben."

Also: Zulassung in einem anderen EU Land -> Kein Problem, egal wo der Wohnsitz ist. Auch keine Rede von zeitlicher Einschränkung.
Mit Ausland im Absatz davor ist wohl Drittstaat gemeint.

Ich hab auf meinem Binnenflitzer jedenfalls die Holländische d'rauf und lebe noch als freier Mann
__________________
Cheers, Ingo
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #11  
Alt 08.02.2018, 21:21
Benutzerbild von har
har har ist offline
Captain
 
Registriert seit: 09.07.2015
Ort: Oberösterreich
Beiträge: 691
Boot: Stingray 230SX, Regal 2300
547 Danke in 327 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Shearline Beitrag anzeigen
"Eine Zulassung ist NICHT erforderlich:
......
Im Ausland zugelassene Fahrzeuge, wenn sie eine gemeinschaftsrechtlich anerkannte Zulassung eines anderen EWR-Staates, eine Zulassung nach zwischenstaatlichen Abkommen oder ein nach der revidierten Rheinschifffahrtsakte erteiltes Schiffsattest haben."
Wenn ich das Schifffahrtsgesetz Paragraf 101 richtig lese, gilt das obige nur "für im Ausland zugelassene Fahrzeuge, die Wasserstraßen, den österreichischen Teil des Neusiedlersees oder Grenzstrecken sonstiger Grenzgewässer befahren".

Für die schiffbaren Binnengewässer gilt das offenbar nicht...
Mit Zitat antworten top
  #12  
Alt 09.02.2018, 10:02
Benutzerbild von Shearline
Shearline Shearline ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 04.11.2013
Ort: Alpenrepublik
Beiträge: 3.571
8.851 Danke in 3.007 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von har Beitrag anzeigen
Für die schiffbaren Binnengewässer gilt das offenbar nicht...
Guter Einwand. Also hab ich nochmal genauer nachgelesen.

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFa...ummer=10012703

Demnach gilt:

(§2)

1.„Fahrzeuge“: Binnenschiffe einschließlich Kleinfahrzeuge, Fahrgastschiffe, Sportfahrzeuge, Fähren, schwimmende Geräte und Seeschiffe (§ 2 Z 2 des Seeschifffahrtsgesetzes, BGBl. Nr. 174/1981);

und dann nochmal:

4. „Sportfahrzeug“: Fahrzeug, das für Sport- oder Erholungszwecke bestimmt ist, und kein Fahrgastschiff ist;

Und was die Wasserstrassen angeht:

(§ 15.)
1. Wasserstraßen sind die Donau (einschließlich Wiener Donaukanal), die March, die Enns und die Traun, mit allen ihren Armen, Seitenkanälen, Häfen und Verzweigungen, ausgenommen die in der Anlage 2 angeführten Gewässerteile.

Demnach kann man sich nach meinem Verständnis auf der Donau also ohne zeitliche Einschränkung auf die oben erwähnte Ausnahme berufen.

Lediglich für die sonstigen Binnengewässer bliebe eine Einschränkung von 3 Monaten pro Kalenderjahr übrig. Und auch nur dann, wenn des sich um ein "Sportfahrzeug" ohne CE handelt.

Insgesamt hat man jedenfalls wieder einmal dafür Sorge getragen, dass der Durchschnittsbürger ohne "Dr.Jur" auf seiner Visitenkarte sofort den Durchblick hat
__________________
Cheers, Ingo

Geändert von Shearline (09.02.2018 um 10:53 Uhr) Grund: Link korrigiert
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #13  
Alt 09.02.2018, 10:19
Benutzerbild von wolf b.
wolf b. wolf b. ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 11.03.2005
Ort: Oberpfalz
Beiträge: 13.117
Boot: Volksyacht Fishermen
44.789 Danke in 16.508 Beiträgen
Standard

Ich lag 5 Jahre durchgehend in einer Marina am Neusiedler See und habe deutsche WSA Kennzeichnung.
Probleme hatte ich keine.
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #14  
Alt 09.02.2018, 10:55
Benutzerbild von Shearline
Shearline Shearline ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 04.11.2013
Ort: Alpenrepublik
Beiträge: 3.571
8.851 Danke in 3.007 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Probleme hatte ich keine.
U.a. auch deshalb, weil Dich die Zulassungspflichten mit einem "Segelfahrzeug" ohnehin nicht zu interessieren brauchten
__________________
Cheers, Ingo
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #15  
Alt 09.02.2018, 11:29
Detto Detto ist offline
Captain
 
Registriert seit: 11.03.2012
Ort: Wien
Beiträge: 511
Boot: Flipper 700 HT/Fun-YAK "Calicoba" m. 4PS Johnson / Hobie OUTBACK-Kajak+1PS
894 Danke in 339 Beiträgen
Standard

Hallo Ingo,

Danke Dir für´s recherchieren - jetzt gibt´s da (fast) keine Unklarheiten mehr bei mir!

Habe mir mal ein bissl die Vorschriften in dem von Dir genannten Link durchgelesen, und bin dabei auf folgendes gestoßen:


§ 1.11 Mitführen der Verordnung und der Handbücher

1.
An Bord jedes Fahrzeugs, ausgenommen unbemannte Fahrzeuge, offene Kleinfahrzeuge und Schwimmkörper, muss sich ein aktualisierter Abdruck der für den befahrenen Streckenabschnitt geltenden Verordnung befinden. Im Donauraum betrifft dies auch die vorübergehenden Anordnungen gemäß § 1.22.
2.
Im Donauraum muss an Bord von Fahrzeugen mit Sprechfunkanlage das Handbuch für den Binnenschifffahrtsfunk – Allgemeiner Teil und Regionaler Teil – Donau – mitgeführt werden.

3.
Eine auf elektronischem Weg kurzfristig lesbare Textfassung der Dokumente nach Z 1 und 2 ist zulässig.


Habt Ihr in A denn alle brav diese Dokumente mit an Board, oder den dementsprechenden Link am Handy hinterlegt?

Gruß
Detto
__________________
Wer nicht vom Weg abkommt bleibt auf der Strecke!
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #16  
Alt 09.02.2018, 11:37
Benutzerbild von bootsfreunde.com
bootsfreunde.com bootsfreunde.com ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 14.10.2009
Beiträge: 5.309
Rufzeichen oder MMSI: ohne
4.848 Danke in 2.666 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Ich lag 5 Jahre durchgehend in einer Marina am Neusiedler See und habe deutsche WSA Kennzeichnung.
Probleme hatte ich keine.
Auszug aus: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/21405.htm

Eine Zulassung ist NICHT erforderlich:
  • Ruderfahrzeuge mit einer Länge des Schiffskörpers bis zu 20 m (ausgenommen gewerbsmäßig genutzte).
  • Segelfahrzeuge mit Aufbauten mit einer Länge des Schiffskörpers bis zu 10 m (ausgenommen gewerbsmäßig genutzte)
  • Segelfahrzeuge ohne Aufbauten und Wohneinrichtungen mit einer Länge des Schiffskörpers bis zu 15 m (ausgenommen gewerbsmäßig genutzte).
  • Motorfahrzeuge, die ausschließlich mit einem durch Akkumulatoren gespeisten elektrischen Maschinenantrieb mit einer Antriebsleistung von weniger als 4,4 kW (6 PS) ausgestattet sind (ausgenommen gewerbsmäßig genutzte).
  • Beiboote von Fahrzeugen.
  • Im Ausland zugelassene oder mit Internationalem Zulassungszertifikat versehene Sportfahrzeuge, wenn der Sitz oder Hauptwohnsitz des Verfügungsberechtigten im Ausland liegt; für Sportfahrzeuge, die der EU-Sportboot-Richtlinie unterliegen, jedoch keine CE-Kennzeichnung haben, gilt diese Ausnahme für nicht mehr als drei Monate im Kalenderjahr.
  • Rennboote im Rahmen behördlich genehmigter Veranstaltungen
  • Im Ausland zugelassene Fahrzeuge, wenn sie eine gemeinschaftsrechtlich anerkannte Zulassung eines anderen EWR-Staates, eine Zulassung nach zwischenstaatlichen Abkommen oder ein nach der revidierten Rheinschifffahrtsakte erteiltes Schiffsattest haben.
__________________
Viele Grüße
Thomas
Mit Zitat antworten top
  #17  
Alt 09.02.2018, 12:15
Benutzerbild von Shearline
Shearline Shearline ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 04.11.2013
Ort: Alpenrepublik
Beiträge: 3.571
8.851 Danke in 3.007 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Detto Beitrag anzeigen
Habt Ihr in A denn alle brav diese Dokumente mit an Board, oder den dementsprechenden Link am Handy hinterlegt?
Na klar. Darauf hab ich schon beim Bau meiner Steuerkonsole besonderen Wert gelegt:



__________________
Cheers, Ingo
Mit Zitat antworten top
Folgende 4 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #18  
Alt 09.02.2018, 12:58
Benutzerbild von Shira
Shira Shira ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 28.04.2008
Ort: Niederösterreich
Beiträge: 802
Boot: Beneteau Antares 7OB + Bayliner 175 Bowrider
Rufzeichen oder MMSI: Mich kriegst Du nie!
289 Danke in 216 Beiträgen
Shira eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

Zitat:
Zitat von Detto Beitrag anzeigen
Hallo Ingo,

Danke Dir für´s recherchieren - jetzt gibt´s da (fast) keine Unklarheiten mehr bei mir!

Habe mir mal ein bissl die Vorschriften in dem von Dir genannten Link durchgelesen, und bin dabei auf folgendes gestoßen:


§ 1.11 Mitführen der Verordnung und der Handbücher

1.
An Bord jedes Fahrzeugs, ausgenommen unbemannte Fahrzeuge, offene Kleinfahrzeuge und Schwimmkörper, muss sich ein aktualisierter Abdruck der für den befahrenen Streckenabschnitt geltenden Verordnung befinden. Im Donauraum betrifft dies auch die vorübergehenden Anordnungen gemäß § 1.22.
2.
Im Donauraum muss an Bord von Fahrzeugen mit Sprechfunkanlage das Handbuch für den Binnenschifffahrtsfunk – Allgemeiner Teil und Regionaler Teil – Donau – mitgeführt werden.

3.
Eine auf elektronischem Weg kurzfristig lesbare Textfassung der Dokumente nach Z 1 und 2 ist zulässig.


Habt Ihr in A denn alle brav diese Dokumente mit an Board, oder den dementsprechenden Link am Handy hinterlegt?

Gruß
Detto
Ja kann man downloaden und drucken
__________________
Gruß Shira

Lowrance HDS-7 LIve 2-1 Geber, Lowrance HDS-5 Gen2, Lowrance HDS-7mTouch Gen3, HDS-7m Gen2, LSS-1, Radar G4, Lowrance Autopilot Hydraulic + Bluetooth, GoFree, Lowrance Link-8 VHF,Lowrance SonarHub Airmar TM150 Chirp, Lowrance TotalScan, Lowrance EP-60R alles im NMEA-2000 Netz ,Minn Kota RT55EM, Minn Kota RT160EM, MotorGuide Xi5 55SW Pinpoint GPS,....
Mit Zitat antworten top
  #19  
Alt 09.02.2018, 13:18
Benutzerbild von Festina-Lente
Festina-Lente Festina-Lente ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 08.02.2018
Ort: Burgenland/AUSTRIA
Beiträge: 30
Boot: SK Kotter 13.50 Pilot
Rufzeichen oder MMSI: OEX3690
35 Danke in 22 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Shearline Beitrag anzeigen
"Eine Zulassung ist NICHT erforderlich:
......
Im Ausland zugelassene Fahrzeuge, wenn sie eine gemeinschaftsrechtlich anerkannte Zulassung eines anderen EWR-Staates, eine Zulassung nach zwischenstaatlichen Abkommen oder ein nach der revidierten Rheinschifffahrtsakte erteiltes Schiffsattest haben."

Also: Zulassung in einem anderen EU Land -> Kein Problem, egal wo der Wohnsitz ist. Auch keine Rede von zeitlicher Einschränkung.
Mit Ausland im Absatz davor ist wohl Drittstaat gemeint.

Ich hab auf meinem Binnenflitzer jedenfalls die Holländische d'rauf und lebe noch als freier Mann
Hallo Ingo, wie bekommt man als Österreicher eine Holländische für einen Binnenflitzer? Braucht es eine Adresse in NL?

Vielen Dank und schöne Grüße, Walter
Mit Zitat antworten top
  #20  
Alt 09.02.2018, 13:53
Benutzerbild von Shearline
Shearline Shearline ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 04.11.2013
Ort: Alpenrepublik
Beiträge: 3.571
8.851 Danke in 3.007 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Festina-Lente Beitrag anzeigen
Braucht es eine Adresse in NL?
Ja, braucht es.
__________________
Cheers, Ingo
Mit Zitat antworten top
  #21  
Alt 10.02.2018, 06:05
Benutzerbild von har
har har ist offline
Captain
 
Registriert seit: 09.07.2015
Ort: Oberösterreich
Beiträge: 691
Boot: Stingray 230SX, Regal 2300
547 Danke in 327 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Detto Beitrag anzeigen
§ 1.11 Mitführen der Verordnung und der Handbücher

1.
An Bord jedes Fahrzeugs, ausgenommen unbemannte Fahrzeuge, offene Kleinfahrzeuge und Schwimmkörper, muss sich ein aktualisierter Abdruck der für den befahrenen Streckenabschnitt geltenden Verordnung befinden. Im Donauraum betrifft dies auch die vorübergehenden Anordnungen gemäß § 1.22.
2.
[...]
3.
Eine auf elektronischem Weg kurzfristig lesbare Textfassung der Dokumente nach Z 1 und 2 ist zulässig.[/COLOR]

Habt Ihr in A denn alle brav diese Dokumente mit an Board, oder den dementsprechenden Link am Handy hinterlegt?
Danke für den Hinweis, das ist das erste mal dass ich davon lese. Bei uns im Hafen gab es letztes Jahr eine Info durch die Schifffahrtspolizei u.a. mit dem Thema was mitgeführt werden muss. Als ich von meinen Stegnachbarn etwas von einem umfangreichen Dokument bzgl. Donau gehört habe konnte ich dies nicht glauben und zückte meine damaligen Kursunterlagen. Da stand nichts darüber und ja auch nicht auf der Seite vom Land OÖ die aktuell sein sollte.
War also für mich vom Tisch, aber jetzt? Naja, um auf der sicheren Seite zu sein werde ich mir wohl das pdf aufs Handy laden.

Aber allein am Schifffahrtsgesetz sieht man, wie genau man lesen muss (sofern man darin überhaupt ohne Grund sucht) um eine klare Aussage zu den anwendbaren Bestimmungen zu erhalten.
Mit Zitat antworten top
  #22  
Alt 10.02.2018, 08:39
Benutzerbild von ruessel10_1
ruessel10_1 ruessel10_1 ist offline
Captain
 
Registriert seit: 29.01.2011
Ort: Upper Austria
Beiträge: 727
Boot: Bayliner 552 LC
330 Danke in 222 Beiträgen
Standard

Wo kann man denn dieses Pdf downloaden ?
__________________
Gruß
Andi


Wenn Gott gewollt hätte, dass ich jedem in den Arsch krieche, dann wäre ich ein Zäpfchen geworden !!
Mit Zitat antworten top
  #23  
Alt 10.02.2018, 09:22
Benutzerbild von har
har har ist offline
Captain
 
Registriert seit: 09.07.2015
Ort: Oberösterreich
Beiträge: 691
Boot: Stingray 230SX, Regal 2300
547 Danke in 327 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von ruessel10_1 Beitrag anzeigen
Wo kann man denn dieses Pdf downloaden ?
Das ist eine gute Frage.
Schön langsam wirds Zeit dass wir wieder aufs Wasser kommen. Kann es ja nicht sein dass wir uns im Winter mit Gesetzestexten und der Suche nach Verordnungen herumschlagen müssen.
Mit Zitat antworten top
  #24  
Alt 10.02.2018, 09:44
Benutzerbild von ruessel10_1
ruessel10_1 ruessel10_1 ist offline
Captain
 
Registriert seit: 29.01.2011
Ort: Upper Austria
Beiträge: 727
Boot: Bayliner 552 LC
330 Danke in 222 Beiträgen
Standard

Hab mal ein bisschen gegoogelt. Könnte das im Anhang sein.
Mir hat das mit den Dokumenten letztes Jahr schon ein Stegnachbarn gesagt. Da dachte ich noch er will mich verarschen. Österreich ist und bleibt ein Land der Bürokraten und der Staat weiß nicht mehr, wo er Geld rausquetschen kann wenn so ein Unsinn womöglich noch bestraft auch werden kann.
Angehängte Dateien
Dateityp: pdf SchFG, Fassung vom 10.02.2018.pdf (659,1 KB, 143x aufgerufen)
__________________
Gruß
Andi


Wenn Gott gewollt hätte, dass ich jedem in den Arsch krieche, dann wäre ich ein Zäpfchen geworden !!
Mit Zitat antworten top
  #25  
Alt 10.02.2018, 09:47
iXware iXware ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 19.12.2016
Ort: Lausitzer Seenland
Beiträge: 867
Boot: Dolphin 19 - "Xenia"
776 Danke in 449 Beiträgen
Standard

also wenn ihr ein Funkzertifikat besitzt, dann solltet ihr das eigentlich wissen. Das ist nicht nur in Österreich, sonder auch in Deutschland und ganz Europa so... der Allgemeine und der Regionale Teil der Region in der man unterwegs ist, hat immer an Board zu sein, Wenn ein Funkgerät an Board ist.

https://www.bmvit.gv.at/ofb/funk/fun...nhandbuch.html

http://www.fvt.wsv.de/handbuch/
__________________
MfG, Frank.
Mit Zitat antworten top
Antwort
Nächste Seite - Ergebnis 26 bis 41 von 41


Themen-Optionen

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Umbau US Trailer für deutsche Zulassung Stephan123 Technik-Talk 256 05.05.2020 22:05
HR: Deutsche Zulassung mit Permit oder kroatische Zulassung exdream Mittelmeer und seine Reviere 9 27.05.2015 13:42
Umrüstung eines Amischlitten für deutsche Zulassung oskar55 Kein Boot 18 12.04.2012 09:06
Österreichischer Hinweis "IG-L" Cooky-Crew Kein Boot 42 15.06.2010 19:20
Neuer Österreichischer Bootsführerschein herbert Allgemeines zum Boot 0 15.02.2009 02:14


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 16:09 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.