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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #1  
Alt 11.03.2018, 13:36
Cordi Cordi ist offline
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Standard Trailer o. Zulassung und o. TÜV überführen.

Hallo, wollte mal fragen ob man ein Boot mit einem Straßentrailer der nicht zugelassen ist und keinen TÜV hat mit einem roten Kennzeichen überführen darf ohne sich strafbar zu machen. Der Trailer ist ein 3T Heku, Bj. 88.
__________________
Schöne Grüße aus dem Aller-Leine-Tal.
Cordi
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  #2  
Alt 11.03.2018, 13:44
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bootsfreunde.com bootsfreunde.com ist offline
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Standard

Kommt darauf an. Wenn der Betrieb, dem die roten Nummern gehören, als Betriebszweck die Überführung von Trailern hat, ist dies zulässig. Handelt es sich um einen reinen PKW-Betrieb und es ist quasi eine Fahrt, die mit dem eigenen Betriebszweck nichts zu tun hat, kann es Ärger geben.

Der Ärger bzgl. Zulassungsrecht ist vernachlässigbar. Das ist eine OWI mit 10 € oder ab 2017 auch mehr. Aber im Versicherungsfall wird der Inhaber des Kennzeichens von seiner Versicherung in Regress genommen. Und das kann dann teuer werden.
__________________
Viele Grüße
Thomas
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  #3  
Alt 11.03.2018, 13:50
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Giligan Giligan ist offline
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Das hatte ich damals bei unserer Polizeidienststelle und der Zulassung auch nachgefragt, die haben übereinstimmend gesagt, das Boot und Trailer quasi eine Einheit sind und der Anhänger in der Regel bootsgebunden ist.
Wenn ich ein Auto mit roter Nummer überführe, darf ich ja auch alle Sitzplätze belegen und Brocken in den Kofferraum legen.
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  #4  
Alt 11.03.2018, 17:00
uli07 uli07 ist offline
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Wenn du nicht bei einem Autohändler oder bei einer Autowerkstatt arbeitest bekommst du erstmal gar keine "roten Kennzeichen".
Das Kurzzeitkennzeichen bekommst du nur gegen die Vorlage eines gültigen Tüvberichts.
Das heißt für dich, entweder den Anhänger per Spedition zum Tüv bringen lassen, oder "schwarz Fahren" oder einen Termin bei dem nächstgelegen Überwachungsverein vereinbaren. Das kann aber auch der Verein sein zu dem du nie fahren würdest.
__________________
Gruß Uli07

Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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  #5  
Alt 11.03.2018, 17:20
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Stipper1 Stipper1 ist offline
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Zitat:
Zitat von Cordi Beitrag anzeigen
Hallo, wollte mal fragen ob man ein Boot mit einem Straßentrailer der nicht zugelassen ist und keinen TÜV hat mit einem roten Kennzeichen überführen darf ohne sich strafbar zu machen. Der Trailer ist ein 3T Heku, Bj. 88.
Hol dir ein Überführungskennzeichen. Das ist das mit dem gelben Feld rechts wo die Gültigkeit einprägt ist. Das ist aber nur in Deutschland zulässig.
__________________
Gruß Sylvio
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  #6  
Alt 11.03.2018, 17:30
Axel_G Axel_G ist offline
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Ohne TÜV geht das seit ein paar Jahren nicht mehr. Es gibt auch keine Überführungskennzeichen ohne TÜV (ausser für den Weg zum TÜV).

Man kann zwar welche vom Händler nehmen, aber wenn der TÜV schon länger abgelaufen ist, kostet das. Kann auch den Händler sein rotes Kennzeichen kosten.

Also am besten einen Autotrailer nehmen und den da drauf stellen.

Gruss
Axel
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  #7  
Alt 11.03.2018, 17:32
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Stipper1 Stipper1 ist offline
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Zitat:
Zitat von Axel_G Beitrag anzeigen
Ohne TÜV geht das seit ein paar Jahren nicht mehr. Es gibt auch keine Überführungskennzeichen ohne TÜV (ausser für den Weg zum TÜV).

Man kann zwar welche vom Händler nehmen, aber wenn der TÜV schon länger abgelaufen ist, kostet das. Kann auch den Händler sein rotes Kennzeichen kosten.

Also am besten einen Autotrailer nehmen und den da drauf stellen.

Gruss
Axel
Oh hätte ich jetzt nicht gedacht. Dann halt mit Boot zum TÜV
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Gruß Sylvio
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  #8  
Alt 11.03.2018, 17:33
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Zitat:
Zitat von Axel_G Beitrag anzeigen
Ohne TÜV geht das seit ein paar Jahren nicht mehr. Es gibt auch keine Überführungskennzeichen ohne TÜV (ausser für den Weg zum TÜV).

Man kann zwar welche vom Händler nehmen, aber wenn der TÜV schon länger abgelaufen ist, kostet das. Kann auch den Händler sein rotes Kennzeichen kosten.

Also am besten einen Autotrailer nehmen und den da drauf stellen.

Gruss
Axel
Kann man zum TÜV nicht auch ohne Nummer Fahren?
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Gruß Sylvio
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  #9  
Alt 11.03.2018, 17:40
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Zitat:
Zitat von uli07 Beitrag anzeigen
Das Kurzzeitkennzeichen bekommst du nur gegen die Vorlage eines gültigen Tüvberichts.
Zitat:
Zitat von Stipper1 Beitrag anzeigen
Hol dir ein Überführungskennzeichen. Das ist das mit dem gelben Feld rechts wo die Gültigkeit einprägt ist. Das ist aber nur in Deutschland zulässig.
Uli hat das 20 Minuten zuvor geschrieben und das ist auch richtig.
Auch mit TÜV ginge das nur, wenn Kauf von Boot + Trailer in unmittelbarem Zusammenhang mit der Überführung stehen.
Anderenfalls darf man einen Anhänger nur leer mit KZK bewegen.
Das Thema haben wir hier wochenlang zerpflückt.
Zur 06er wurde ja schon einiges geschrieben....
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Gruß aus Berlin
Jörg

Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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  #10  
Alt 11.03.2018, 17:48
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Zitat:
Zitat von checki Beitrag anzeigen
Uli hat das 20 Minuten zuvor geschrieben und das ist auch richtig.
Auch mit TÜV ginge das nur, wenn Kauf von Boot + Trailer in unmittelbarem Zusammenhang mit der Überführung stehen.
Anderenfalls darf man einen Anhänger nur leer mit KZK bewegen.
Das Thema haben wir hier wochenlang zerpflückt.
Zur 06er wurde ja schon einiges geschrieben....
Oh dann entschuldige bitte!!
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  #11  
Alt 11.03.2018, 19:12
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Öhm, war das nicht so das ein Anhänger, egal welcher Art, nur leer mit Kzk überführt werden darf?
Zitat: zu Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten
Aus: http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv_16.php
Transport ist nicht erwähnt.
Grüße
__________________
Marco,



Ich bin so wie ich bin, die einen kennen mich und die anderen können mich...
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  #12  
Alt 11.03.2018, 19:22
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Zitat:
Zitat von Snackman Beitrag anzeigen
Öhm, war das nicht so das ein Anhänger, egal welcher Art, nur leer mit Kzk überführt werden darf?
Zitat: zu Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten
Aus: http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv_16.php
Transport ist nicht erwähnt.
Grüße
Hab ja geschrieben, dass wir das hier intensiv durchgekaut haben.
Dazu gibt es gerichtliche Urteile, wenn die Überführung eines Gespanns unmittelbar mit dem Kauf zusammenhängt, gilt das nicht als Transport.
Das sollte dann aber auch überprüfbar sein.
Man findet etwas dazu über die Suche. (Überführung Boot auf Trailer oä.)
__________________
Gruß aus Berlin
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  #13  
Alt 11.03.2018, 19:40
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Zitat:
Zitat von checki Beitrag anzeigen
Hab ja geschrieben, dass wir das hier intensiv durchgekaut haben.
Dazu gibt es gerichtliche Urteile, wenn die Überführung eines Gespanns unmittelbar mit dem Kauf zusammenhängt, gilt das nicht als Transport.
Das sollte dann aber auch überprüfbar sein.
Man findet etwas dazu über die Suche. (Überführung Boot auf Trailer oä.)
Wozu ist denn ein Forum da, wenn man nicht alles wieder und wieder durchkaut? Wenn Du nichts weiter zum Thema beizutragen hast, nutz doch einfach die Suchfunktion um andere Themen zu zereden.
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  #14  
Alt 11.03.2018, 19:52
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Wenn es dann Gerichte gibt die das so sehen scheint das wohl so zu sein. Verlassen würde ich mich nicht darauf. Das zeigt dann aber auch das der Spruch auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand voll zutrift...
Wie gesagt, die Stvzo gibt es nicht her.
Grüße
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Marco,



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  #15  
Alt 11.03.2018, 20:04
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Danke euch für die Info. Hintergrund ist dieser, dass Boot meines begehrens steht knapp 200km von mir entfernt auf dem besagten Straßentrailer in einer Halle. Der Besitzer benutzte den Trailer jahrzehnte lang nur als Hafentrailer d.h. zweimal im Jahr raus aus der Halle rein ins Wasser zum rein und raus slippen. Die Reifen haben sogar noch die Noppen dran sind aber steinalt. Jetzt weis ich nicht wie ich das Gespann abholen könnte.
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  #16  
Alt 11.03.2018, 20:12
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Zitat:
Zitat von Snackman Beitrag anzeigen
Wenn es dann Gerichte gibt die das so sehen scheint das wohl so zu sein. Verlassen würde ich mich nicht darauf. Das zeigt dann aber auch das der Spruch auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand voll zutrift...
Wie gesagt, die Stvzo gibt es nicht her.
Grüße
Hab Dir das mal rausgesucht https://www.boote-forum.de/showthrea...FChren&page=10
insbesondere Beitrag 200.

Und Sylvio sei gesagt, Du solltest Dich schämen, andere User hier auf so miese Art anzuschreiben.
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Gruß aus Berlin
Jörg

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  #17  
Alt 11.03.2018, 20:33
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Leider kann ich auf die Schnelle im Netz keines der genannten Urteile in Textform finden.
An Stelle des To würde ich mir dann ein solches Urteil besorgen und auf der Fahrt mitführen.
Grüße
__________________
Marco,



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  #18  
Alt 11.03.2018, 20:40
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Zitat:
Zitat von Snackman Beitrag anzeigen
Leider kann ich auf die Schnelle im Netz keines der genannten Urteile in Textform finden.
An Stelle des To würde ich mir dann ein solches Urteil besorgen und auf der Fahrt mitführen.
Grüße
Dem TO nutzt das heute nichts mehr, da er ja kein KZK bekommt.
Mein Einwand bezog sich auf Post 5.
Ich würde an seiner Stelle das Boot mit zugelassenem Trailer abholen
und mir den Hafentrailer Rat einmal ansehen und dann weiter entscheiden.
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Jörg

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  #19  
Alt 12.03.2018, 08:23
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Na klar kriegt er ein KZK, aber er muss damit den nächsten TÜV anlaufen. So war der Stand bei mir. Wollte einen Anhänger mit abgelaufenem TÜV von Kroatien nach Hause bringen. Da hätte ich dann bei Bad Reichenhall nen Tüv aufsuchen sollen.
Aber was ganz anderes: mit so steinalten Reifen würde ich nicht mit Boot drauf fahren.
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  #20  
Alt 12.03.2018, 08:48
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Es gibt auch TÜV Prüfer die kommen vor Ort.Vielleicht findest du in der Nähe so einen und ihr schaut euch das vor Ort an.Dann könnt ihr immer noch entscheiden.Vielleicht gibt es auch mit wenig Aufwand die Plakette,dann könntest du erst zulassen und dann ganz normal abholen.

Gruß Ralf
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  #21  
Alt 12.03.2018, 09:26
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Ruf bei der Zulassung an.

Was hier als nichtfunktionierend gesehen wird, ging auf Anfrage bei der Zulassungsstelle doch.
Mein Krad konnte ich, mit dem späteren Kennzeichen versehen, ungestempelt zur HU fahren, da war kein Kurzzeit Kennzeichen erforderlich.

Die richtigen Stellen fragen hilft ungemein weiter.

Willy
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  #22  
Alt 12.03.2018, 09:52
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Zitat:
Zitat von Giligan Beitrag anzeigen
Ruf bei der Zulassung an.

Was hier als nichtfunktionierend gesehen wird, ging auf Anfrage bei der Zulassungsstelle doch.
Mein Krad konnte ich, mit dem späteren Kennzeichen versehen, ungestempelt zur HU fahren, da war kein Kurzzeit Kennzeichen erforderlich.

Die richtigen Stellen fragen hilft ungemein weiter.

Willy
Stimmt wurde in der Neuregelung 2015 festgelegt.
https://www.adac.de/der-adac/rechtsb...itkennzeichen/
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  #23  
Alt 12.03.2018, 15:54
MSLopar MSLopar ist offline
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Ich empfehle dir ein Kurzzeitkennzeichen zu machen.
Dieses kannst du auch ohne gültige HU beantragen, allerdings mit der Auflage damit ausschließlich zum nächsten Betrieb(TÜV, DEKRA etc.) zu fahren welcher die HU abnehmen kann.

@Michael G.
Mit einem Kurzzeitkennzeichen ins Ausland zu fahren ist heikel.
Genau genommen ist diese Art von Kennzeichen auch bei gültiger HU nur in der BRD gültig.
__________________
Liebe Grüße

Moritz
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  #24  
Alt 12.03.2018, 20:13
Michael G. Michael G. ist offline
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Boot: Golfinho
1.778 Danke in 951 Beiträgen
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Tja aber per Luftfracht den Trailer nach D zu bringen, war mir zu teuer.
Und ehrlich: wenn ich abends um 22.00 Uhr bei Bad Reichenhall die Grenze überquert hätte, wäre ich auch noch bis nach Hause weitergefahren.
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  #25  
Alt 12.03.2018, 20:26
Benutzerbild von senator20_2000
senator20_2000 senator20_2000 ist offline
Lieutenant
 
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Da ich das theater letztes jahr auch hatte kann ich dir sagen:
Boot+Trailer+ Rote Nummer = NEIN (außer du triffst wie ich nen gaaanz enspanten VOPO)
Trailer+Rote Nummer = JA
Leider zählt das Boot als Ladung, naja bei einer Überführung mit einem Rotem Kennzeichen darf keine Ladung transportiert werden (wg Wettbeweblichen Vorteil, problem ist halt das rote Kennzeichen nur noch an Gewerbetreibende vergeben wird, wichtig ist auch das das Kennzeichen für Anhänger Zugelassen ist)

Die gelben Kurzzeitkennzeichen gibts nur noch MIT Tüv !!! (kein meter ohne Tüv)

Welche Abmessungen Hat denn Dein Boot mit Trailer , auch die Gewichte ?
Weil ich z.b. fahr nen 3-Achser LKW für Baumaschienen Transporte also es muss ja nicht immer der teure Tieflader sein wenns über 3,5to geht...vielleicht rufst du mal bei deinen Örtlichen Baumaschinenvermietungen an ob sie dir da nen Spediteur empfehlen können? sozusagen als "günstige" Beiladung für den Rückweg....wenn s ein Paar tage Zeit hat...
__________________
Ciao Danilo
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