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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#1
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Moin,
ja das leidige Thema Überfürhung mal wieder... ![]() Evtl. möchte ich demnächst ein Boot aus dem Ausland kaufen. Das gute, alte Überführungskennzeichen gibt es ja nurnoch für Fahrzeuge mit TÜV. Wie überführe ich meinen Trailer denn nun legal? ![]() Autotrailer und das Gespann raufziehen möchte ich nicht.
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Gruß, Rasmus ![]() |
#2
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Normales Kurzzeitkennzeichen aus dem Internet holen und nach der Grenze den ersten Prüfstandort aufsuchen und TÜV drauf machen. Selbst wenn er dann nicht durchkommt, hast du wieder ein paar Tage Zeit. Es sei denn, der Prüfer erklärt ihn für komplett fahruntüchtig.
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. . Akki ![]() dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
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#3
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Kann ich den Trailer nicht theoretisch "ausleihen" bis ich Zuhause bin.
Somit könnte ich ja das Kennzeichen des Vorbesitzers nutzen und es gelten für den Trailer auch die Bestimmungen des jeweiligen Landes... ![]()
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Gruß, Rasmus ![]() |
#4
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Einige dich doch mit dem Verkäufer, dass er das Kennzeichen so lange dran lässt und den Trailer für die Überführung angemeldet lässt. Da würde ich zumindest keine Probleme bei sehen.
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. . Akki ![]() dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
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#5
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In England wird ja nur das Kennzeichen des Zugfahrzeugs genutzt.
Also hat der Trailer kein eigenständiges Kennzeichen. Ich bezweifel mal, dass unser Freund und Helfer das weiß, ganz legal scheint mir das aber nicht. ![]()
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Gruß, Rasmus ![]() |
#6
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EVB für Überführungen (=Kurzzeitkennzeichen) gibts nur noch, wenn das Fahrzeug nachgewiesenen TÜV hat. Und auch sonst machen einige VErsicherungen die Hürden dafür hoch.
Dafür ist es eben seit einiger Zeit gestattet, einen Trailer einfach mit Kennzeichen und Versicherungsschutz nach den Bestimmngen des Herkunftslandes zu überführen. Ansonsten helfen eben Autoanhänger oder LKW, damit ist zugleich das Risiko, mit einem alten Trailer über die Autobahn zu fliegen ausgeräumt.
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Bootslog und Refitblog Jeanneau Microsail https://microsail.wordpress.com/ |
#7
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Gruß, Rasmus ![]() |
#8
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Das Problem hatte ich im September auch. Allerdings war es nur eine 200 km Überführung in Deutschland. Ich hatte mir einfach ein dünnes Holzbrett und einen wasserfesten Stift vom Verkäufer geben lassen und hatte das alte Kennzeichen draufgemalt. Ich weiß nicht ganz legal, aber hatte keine andere Möglichkeit, wollte die Strecke nicht zweimal fahren und außerdem war es Sonntags. ![]() |
#9
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Ich hätte zumindest das Kennzeichen vom Zugfahrzeug draufgemalt. War bei Sportanhängern früher eh so üblich...
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. . Akki ![]() dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
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#10
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Ich habe das Thema gerade hinter mir. Es gab keine andere Möglichkeit als alles auf einen KFZ-Transporttrailer zu binden.
Wenn man vollständige Papiere hat hat man evtl. noch eine Chance ein Kurzzeitkennzeichen zu bekommen. Aber dabei muss man bedenken, dass man noch Aussfuhrkennzeichen des Exportlandes bis zur deutschen Grenze benötigt (Holland z.B. vom RDW). Nicht zu vergessen noch das Unverständnis der deutschen Behörden für dein Anliegen. Mir war das am Ende alles zu teuer und zu kompliziert. Trailer hat zur Miete ´n Fuffi gekostet. Ich habe den Tipp hier aus dem Forum beherzigt und Trailer mit Bootstrailer und Boot mit Bootstrailer vertäut. Was auch Sinn macht, damit das Boot nicht auch noch die Masse des Trailers mit aufnehmen muss beim Festzurren und beim Transport. Ich habe alle hundert Km einen Stop eingelegt und die Gurte geprüft. Was auch gut, war, da die Winde vom Vorbesitzer falsch herum aufgewickelt war und somit sich das Boot nach Hinten versetzt hat und sich dadurch ein Gurt gelockert hatte.. Jetzt hab ich noch den ganzen Scheiss mit Tüv und Zulassung vor mir.. |
#11
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Leider habe ich keinen BE-Führerschein und darf so einen Autoanhänger nicht fahren. Bisher hatte ich maximal 1,3t am Haken, das ging auch ohne BE.
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Gruß, Rasmus ![]() |
#12
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![]() Zitat:
Bei mir war die Strecke etwas größer, daher habe ich das so gelöst: Ich habe über uShip eine Transportfirma in England mit dem Transport beauftragt, das war dann letztendlich aber auch nur ein Fahrer mit einem Land Rover, der sein Auto Kennzeichen einfach an den Trailer gemacht hat. Wenn ich Fahr-/ Fähr-/ Übernachtungskosten usw. Zeit usw. rechne wäre eine eigene Abholung ohnehin Quatsch gewesen. Gruß, Joachim Geändert von JHummler (15.03.2016 um 12:16 Uhr) |
#13
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um welches Land geht es denn?
Wenns um Holland geht, könnte es so klappen: Ausfuhrpapiere in Holland beantragen, diese beim KFZ Amt in D. vorlegen und sehen ob man damit und einer EVB ein Schild bekommt. evtl. kann man mit den RDW schildern auch in Deutschland rumjuckeln, da gäbe es dann aber wieder vielleicht ein Versicherungsthema. Bei mir wurde das zeitlich zu knapp, da ich das Boot abholen musste und deswegen habe ich den Weg nicht weiterverfolgt. es gibt aber noch eine Regelung für "Geliehene Anhänger" aus dem Ausland. Dass kann man auch noch mal recherchieren ob sich sozusagen darüber die o.g. Möglichkeit mit den Kennzeichen des Eigentümers rumfahren lässt. P.S. Der Trailer den ich gemietet hatte wog 700Kg. Das Boot mit Trailer keine 650Kg. ich darf mit meiner Karre auch nur 1300 ziehen. Das geht also schon..! |
#14
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Ich bin dem ganzen aus dem Weg gegangen mit Ausleihen , Überführen , Speditionen, Trailergespann auf Anhänger und wer weiss was noch alles.
Und dann mault auch noch der TÜV und zum Schluß auch noch die Zulassungsstelle weil irgendwo noch etwas fehlt. Ne ne , da hab ich mir lieber einen neuen Trailer gekauft und angemeldet. Dann ganz locker hin, das Boot umgeladen und schön brav nach Hause gefahren. Denn diese Erfahrung mit all den Ämtern und Wichtgtuern habe ich bei meinem 2011 gekauften Boot und Trailer aus Italien machen müssen. Vor vier Wochen habe ich wieder ein Boot im Ausland geholt aber diesmal mit einem neuen Trailer am Haken. ![]() ![]()
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Grüsse vom Rhein km 462...den Eicher See vor der Haustür Michael
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#15
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Es geht um ein Boot aus England.
Trailer kaufen ist natürlich auch eine Idee, wollte den Vorhandenen eigl selbst umbauen. Mal sehen ob der Käufer entsprechenden Nachlass gewährt und den dann selbst verkauft.
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Gruß, Rasmus ![]() |
#16
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Meine Kreidler durfte ich ohne Anleldung, mit ungestempelten Kennzeichen zu HU fahren. Wo sie stand wollte keiner wissen, man hat mir nur gesagt, es müsse eine Prüfeinrichtung im Ort sein.
Ein Trailer ist nicht steuerpflichtig, wird ja auch nicht zugelassen sondern nur angemeldet, darum einfach mal die Zulassungsstelle fragen. Willy
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#17
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![]() Zitat:
steht es irgendwo, dass du zur nächsten Hu Stelle fahren mußt ? dann könnte man das so "verkaufen" .... und wenn du wirklich in "Begleitung" bist, dann auf den TÜV Hof - dir ne Absage holen und du weißt was zu tun ist.
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diesen Beitrag löschen ist auch keine Lösung
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#18
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![]() Zitat:
Ich habe vor einiger Zeit mal bei Uship eine Überführung von Hamburg nach HR angefragt, da lagen die Transporteure von der Insel ganz weit vorn. Zitat:
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![]() NUR DER HSV / unaufsteigbar ![]() Leidenschaftlicher Dieselfahrer |
#19
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![]() Zitat:
Denke eher nicht.
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#20
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Das glaube ich kaum...
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Gruß, Rasmus ![]() |
#21
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England ist doch außer dass man auf der falschen Seite
![]() Meines ist aus Slowenien und der Verkäufer hat mir einen aktzeptablen Preis ohne Trailer gemacht. Deshalb hab ich mich für einen neuen entschieden. ![]()
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Grüsse vom Rhein km 462...den Eicher See vor der Haustür Michael |
#22
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Ich war gerade 5 Monate in Neuseeland, ist quasi Routine...
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Gruß, Rasmus ![]() |
#23
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Wenn es ein englischer Trailer ist, dann erkundige Dich auch, ob es COC Papiere gibt und wenn nicht, ob die technischen Teile wie Achse, Bremsen, Zugmaul Typ/Herstellerbezeichnung usw. tragen. Sonst ist eine Zulassung in D schwer. Dank Weltmacht steht auf britischen Trailern manchmal "manufactured Malaysia" und sonst nix.
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#24
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![]() Ergebnis: Punkte und fettes Bußgeld. Ich habe Einspruch eingelegt, in der Verhandlung hat mir die Richterin, als ich ihr zu kess war, ein Jahr Haft angeboten. Wir haben uns auf eine Einstellung gegen Geldauflage geeinigt ... Geändert von Ostsee2015 (16.03.2016 um 11:28 Uhr) Grund: Falsches Jahr angegeben ... |
#25
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Hätte auch zur Zulassungsstelle fahren dürfen, natürlich mit Versicherungsbestätigung auf der vermerkt ist, "auch für Fahrten ohne Zulassung", ist doch logisch, ich dachte nicht dass man das gesondert erwähnen muss.
War weder für die Versicherung noch für die Zulassungsstelle ein Problem, ging ruckzuck und ohne Kosten. (Bis auf das Kennzeichen) Willy
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