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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
Umfrageergebnis anzeigen: Ist das ein fest eingebautes Funkgerät? | |||
Ja | 4 | 20,00% | |
Nein | 15 | 75,00% | |
Kein Plan | 1 | 5,00% | |
Teilnehmer: 20. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen |
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Themen-Optionen |
#1
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Wann gilt Funk als fest eingebaut
Eine, wie wir Franken/ Bayern sagen, hinterfozige Frage:
Man nehme ein Handfunkgerät und verbinde Dieses mittels einer Halterung fest mit dem Boot (z.B. mit einem Lochband und Schrauben). Ist es dann im Sinne der Verordnung ein fest eingebautes Funkgerät? Hintergrund der Frage: Das Boot wird auch von Familienmitgliedern ohne Funkschein genutzt. 4 Schrauben lösen geht schneller als ein standart fest eingebautes Funkgerät zu entfernen. Da müßte ja auch die Antenne weg, damit gar nicht erst jemand auf dumme Gedanken kommt.
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Liebe Grüße Lalao0 - Hartwig Hier geht´s zum Blog http://wavuvi.over-blog.com/ Hier kann sinnvoll Geld gespendet werden https://arche-stendal.de/unterstuetz...fuer-container WAVUVI steht wegen Neuanschaffung zum Verkauf. VB 70k Euro Geändert von lalao0 (29.03.2018 um 00:11 Uhr) |
#2
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Moin,
in der Regel wird bei einem Handfunkgerät sogar eine Halterung mitgeliefert. Trotzdem bleibt es ein Handfunkgerät. Jörg
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Langsam werde ich alt: Nach dem letzten Landgang kam ich mit geschnitteten Haaren, Postkarten und Briefmarken pünktlich zum Abendessen wieder an Bord.
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#3
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Das sehe ich leider auch so wie Jörg, du kannst das Handfunkgerät mit externer Antenne und Mikro ausstatten und es im Boot fixieren. Aber es ist und bleibt ein als Handfunkgerät in Vertrieb gebrachtes Gerät.
Du könntest dir überlegen, einen Koffer mit einem Funkgerät zu bauen, welches für den Festeinbau vorgesehen ist. Dann brauchst du nur noch Strom über eine 12V-Steckdose und eine Antenne die man abnehmen kann. Es bleibt aber noch ein anderes Problem, wobei das wohl ehr theoretischer Natur ist - wenn du eine Frequenzzuteilung hast, muss du auch Funken können. Dass heißt du müsstest dich theoretisch jedesmal bei der Bundesnetzagentur an und abmelden.
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#4
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Zitat:
mein erstes Boot hatte Jahre lang ne Antenne bevor ich ein Funkgerät darauf verbaut habe. ich hab mein Funkgerät unter dem Armaturenbrett verbaut (also kein Loch irgendwo Reingeschnitten..... 2 schrauben auf von der Halterung und Antenne und Spannungsversorgung weg schon ist es ausgebaut.... schätze ich brauch 2 Minuten.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#5
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wenn Fahrtgebiet BRD gilt Handfunkgerät eh nicht alleine.
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Danyel, ja richtig gelesen mit y |
#6
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stimmt nicht.... Handfunkgeräte kann man mittlerweile auch alleine auf See benutzen... ein Festeinbaugerät ist keine Pflicht mehr.
allerdings war dies ja auch nicht die Frage von Hartwig
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#7
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Entscheidend dürfte wohl sein wie das Gerät in Deutschland zugelassen ist.
Diese Einstufung wird sich durch das Festtackern nicht ändern, weil es die Grundsätzliche Funktionsweise des Gerätes nicht ändert.
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Gruß Ralf Schlechte Laune ist keine Option |
#8
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Zitat:
Mein aktueller Stand ist, das es als Zweitgerät genutzt werden darf, aber ein Festeingebautes vorhanden sein muss. Wann soll sich das geändert haben?
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Gruß Fabian |
#9
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Zitat:
darum geht es hier nicht.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#10
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Das Problem deiner Idee ist, daß Du ein Handfunkgerät alleine nicht zugelassen bekommen wirst... Du muß ja die Zulassungsnummer des Gerätes bei der Beantragung der Frequenzzuteilung angeben. Da aber Handfunkgeräte auf Sportbooten nicht zugelassen sind und Du scheinbar kein anderes Gerät anmelden möchtest wirst Du wahrscheinlich keine Frequenzzuteilung bekommen.
Binnen würde ich vielleicht nur ne kleine Stummelantenne (15cm) montieren, dann fällt nicht gleich auf, daß Funk an Board sein müßte. Dann kannst Du wenn jemand ohne Funkschein das Boot benutzt das Gerät einfach ausbauen, oder unbenutzbar machen (stromversorgung entfernen, Sprechgarnitung abbauen und eventuell ne verschließbare Abdeckung über das Gerät, so daß es nicht mal zu sehen ist.) jetzt noch etwas mehr Spekulation: irgendwo hab ich mal gelesen, daß es angeblich ausreichen soll, wenn das Funkgerät mit Boardmitteln nicht in Betrieb genommen werden kann... sprich strom weg, und Sprechgarnitur weg... aber ich hab das noch nicht weiter verfolgt. das könnte man ja mal bei der WSP oder durch lesen der Durchführungsverordnungen der Gesetze genauer erforschen.
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MfG, Frank.
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#11
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Zitat:
https://www.bundesnetzagentur.de/Sha...cationFile&v=8 Wo im Formular willst du die Zulassungsnummer eintragen ? Handfunkgeräte sind auf Sportbooten zugelassen... auch Binnen (nur in Deutschland Binnen nicht)
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#12
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aber nur wenn dein Boot größer als 20m ist.. auf Kleinfahrzeugen ist die Benutzung des Verkehrskreises "Funk an Board" nicht zulässig...
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MfG, Frank. |
#13
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Zitat:
zudem wäre das fest verbaute Handfunkgerät dann eine Feste Schiffsfunkstelle und hier geht es nur um diese Frage...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#14
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noch gar nicht... hab erst vor 2 Wochen meinen UBI gemacht... das werde ich aber noch in diesem Jahr machen. Danke für den Hinweis.
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MfG, Frank. |
#15
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Hartwig, Handfunke bleibt Handfunke, selbst wenn du sie einlaminierst.
Da wird die Polizei auch nicht mit sich diskutieren lassen. Diese schwachsinnigen Vorschriften sind der Grund warum ich keinen Funk habe. Ich würde es wenn dann so machen das ich ein festes Gerät mobil mache und die Antenne ist ja schnell abgebaut.
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#16
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Hallo Hartwig,
ich würde diese Frage besser direkt an die Bundesnetzagentur stellen und die Antwort schriftlich zukommen lassen . Dann hast Du was sicheres in der Hand oder an Bord . Die WSP Beamten kennen sich auch nicht immer richtig in tieferen Gebieten aus . Wie denn auch, bei der Vielfalt, laufend Ergänzungen u. Änderungen . Die erlaubte Benutzung kann auch an Zulassungsbedingungen der Geräte selbst geknüpft sein . So erinnere ich mich noch an die CB-Funk-Zeit, wo z.B. Handgeräte nicht stationär betrieben werden durften . D.h. mit Anschluß einer externen Antenne, folglich mehr Gewinn oder selten auch kein Netzteil, da durch 1-2 Volt mehr auch höhere Leistung . Ähnliche u. bestimmt auch andere Gründe könnte es auch hier geben . Ich würde sicher gehen, daher mein Tip . Grüße : TOMMI
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MAN D2866 E 6 Zyl. 12 L Sauger 178 kW @ 2100 1/min , 850 Nm 1500-1800 1/min Bosch R-ESP . Aber auch D2866 LXE 40 Turbo-LA mit 294 kW @ 2100 1/min sowie Mercedes OM601-606 bereiten mir Freude und Technikvergnügen ! |
#17
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Zitat:
Ergänzen kann man nur noch, dass es nicht nur für D. gilt, sondern für die gesamte EU. Will man ein Funkgerät in den Verkauf, bringen muss der Hersteller eine EU-Konformitätserklärung beantragen. In den Europäischen Richtlinien zum Beantragen von Konformitätserklärungen wird dem Hersteller genau vorgeschrieben was er dafür einreichen muss. Unter anderem muss er die Bauart und den Verwendungszweck angeben. Die Bauart ist z.B. "tragbar" oder "festeinbau". Wird die Konformitätserklärung dann erteilt, ändert (wie schon geschrieben) auch das Einlaminieren nichts an der ursprünglichen Bauart. Eigentlich ganz einfach Gruß Rüdiger
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#18
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Mein Funkgerät (M-Tech500) ist mit dem mitgelieferten Bügel fest eingebaut.
Fährt mein Sohn alleine (kein UBI), werden die beiden Klemmschrauben gelöst, Gerät entfernt, Antenne und Spannungsversorgung abgesteckt, die Antenne gelegt und er fährt los. Die Rechtmäßigkeit wurde mir von einer netten Dame der Netzagentur in Hamburg und von der WSP bestätigt. In den letzten 5 Jahren gab es keine Probleme mit dieser Vorgehensweise. Manche der getätigten Äußerungen sind reines Wunschdenken von irgendwelchen Paragraphen Reitern. Bei machen Sachen sollte man einfach die Kirche im Dorf lassen
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Gruß Bernhard http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=121593 Früher zählte das erreichte, heute reicht das erzählte
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#19
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Zitat:
nur die Antenne legen.... halte ich für unnötig.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#20
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Zitat:
Volker hat es schon angebracht ("Handfunkgeräte sind auf Sportbooten zugelassen..."),nur als Ergänzung: ich habe eine Handfunke bei der Bundesnetzagentur ohne Angabe der Zulassungsnummer angemeldet. Ich zitiere mal einige Passagen aus der ZUTEILUNGSURKUNDE: Zuteilungsnehmer:Holger XXXX Name des Schiffes:HH-AF XXX RufzeichenK 9031 Art der Funkanlage:1 VHF portable Frequenzbereich:156-174 MHz
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Gruß Holger Geändert von Holgi HH (29.03.2018 um 13:17 Uhr) |
#21
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Vielleicht machen wir uns auch zu viel Kopf.
Ein Bekannter hat ein Boot gekauft mit Funk. Er hat nur den SBF. Ich habe ihm gesagt das er den Funk ausbauen muss oder den Schein machen. Antwort: Warum sollte ich, ich funke ja nicht. So fährt er seit 4 Jahren rum und es hat nie jemanden interessiert |
#22
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es ist doch ganz einfach: Funke an Bord (egal ob festeingebaut oder Mobil, funktionstüchtig oder nicht) - Funkzeugnis erforderlich; keine Funke an Bord - kein Funkzeugnis erforderlich. Dazwischen gibt es nichts.
Gruß Uwe Geändert von Obereiderpirat (29.03.2018 um 14:59 Uhr) |
#23
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Schon möglich, aber dann im Fall der Fälle wie ein Mann nehmen und nicht rumjammern
Darauf kommt es aber auch nicht an. Im Handbuch Binnenschifffahrtsfunk Regionaler Teil Deutschland 2017 steht bei Kleinfahrzeuge zur Funkbenutzungspflicht: Kleinfahrzeuge, die sich freiwillig mit einen UKW-Sprechfunkgerät ausgerüstet haben, Sende- und Empfangsbereitschaft im Verkehrskreis Schiff-Schiff. Wo kein Kläger, da kein Richter. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#24
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Zitat:
Bei einer mündlichen Bestätigung hast du nicht wirklch etwas in der Hand meiner Meinung nach. Es greift im Notfall aber dann auch der Spruch: "Not kennt kein Gebot" wenn man man eine Handfunke hat und diese dann auch benutzt nach meiner persönlichen Ansicht.
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VG Peter Skipper mach langsam wir haben es eilig. |
#25
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Zitat:
Doch auch "der Spruch" schützt dann sicher nicht vor Konsequenzen, ggf. könnte sogar Vorsatz unterstellt werden. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
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