#1
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Registrierung / Anmeldung Boot in Holland
Hallo zusammen,
als neuer Kajütbootbesitzer / Frischling auf dem Wasser suche ich ein paar Infos. Ich habe einen Stahlverdränger 9,80x3,00m Baujahr 1976 und möchte diesen zur Zeit ausschließlich in Holland / Binnen nutzen. Muss ich das Boot Anmelden / Registrieren? Wenn ja, wo macht an das in Holland? Im Netz finde ich immer wieder Aussagen über 15m und über 20km/h ist eine Anmeldung und Kennzeichnung notwendig. Heißt das automatisch das ich mit meinem Boot nichts vornehmen muss außer es zu versichern? Ich bin hier über Tipps und Verweise sehr dankbar. Vielen Dank im Voraus! Bernd |
#2
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Hallo Bernd,
In die Niederlande ist eine Anmeldung, nur vorgeschrieben, für Boote die Länger sind als 15m oder die schneller fahren können als 20 Km/h. Für deinen Boot brauchst du keine Anmeldung in NL. PS; Willkomm ins Forum
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Gruß Albert |
#3
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Hallo zusammen. Ich weiß jetzt nicht ob man das so einfach beantworten kann. Es stellt sich die Frage unter welcher Flagge man fährt. Ich denke, dass man nur mit einem Wohnsitz in den Niederlanden ein Boot unter niederländerländischer Flagge fahren darf und somit das Boot (unter 15m sowie weniger als 20km/h) nicht anmelden muss. Will man unter deutscher Flagge fahren, muss man in Deutschland registrieren. Dies ist aber nur meine persönliche Meinung und ich lasse mich gerne eines Besseren belehren. Schöne Grüße, Walter
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#4
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Hallo,
Die Frage war, ob er sein Boot in die Niederlande anmelden muss, und die Antwort ist nein. Wenn seine Wohnsitz Deutschland ist, muss das Boot in D. angemeldet werden ,auch wenn das Boot für immer in die Niederlande bleibt.
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Gruß Albert Geändert von revival (02.04.2018 um 13:30 Uhr)
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#5
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Hallo Bernd, nur wenn du eine Adresse in den Niederlanden hast, dann brauchst du keine Registrierung. Schöne Grüße, Walter
Geändert von Festina-Lente (02.04.2018 um 22:43 Uhr) |
#6
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Kannst du das irgendwie belegen? Weil dann ist ca 50 % der Deutschen Verdrängen in NL illegal unterwegs.
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Danyel, ja richtig gelesen mit y
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#7
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Zitat:
Wieso, wenn dein Boot in NL liegt, und du dein Wohnsitz in Deutschland hast, kannst du dein Boot nur in D anmelden. Aber in NL, brauchst du mit einem Boot (-15 m oder weniger als 20 km/h) gar keine Anmeldung auch als deutsche nicht. Meine zweite post bezog sich nur um mögliche Anmeldung Und in NL gibt es keine Flaggenzwang für Freizeitboot
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Gruß Albert Geändert von revival (02.04.2018 um 17:20 Uhr) |
#8
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Hi zusammen
Als Eigner eines Schiffes mit Wohnsitz in Deutschland muß das Schiff nach deutschem Recht registriert sein. Es unterliegt in Nl der Flaggenführungspflicht weil die Teil der Registrierung/Kenntlichmachung des Schiffes ist. Die früher auch für ausländische Boote nötige niederländische Kennzeichnung für Schiffe schneller als 20 km/h ist entfallen. Und ja es stimmt, viele deutsche Eigner sind mit ihren Schiffen in NL ohne Registrierung illegal unterwegs. Ist bisher mein Wissenstand und wurde mir von der Politie te water so bestätigt.
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#9
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Hallo Bernd!
Herzlichen Glückwunsch zum neuen Boot. Ich bin mit meinen Boot auch schon ein paar Jahre in Holland unterwegs und fahre unter Deutscher Flagge. Ich habe hier in Holland keinen Wohnsitz, sondern nur in Deutschland. Sicherheitshalber habe ich das Schiff damals in D angemeldet (ging schnell und problemlos für 60 Euro?). Allerdings wurde bis heute die Schiffsnummer nicht angebracht.. Wozu auch? Bislang hat es hier niemand interessiert. Das Boot liegt ja auch ganzjährig in Holland. Wenn ich damit nach D fahren würde z.B. nach Borkum, dann würde ich vorher die Nummer anbringen lassen oder eine Niederländische Flagge setzen. Uwe
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#10
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Zitat:
Groetjes Matthias. |
#11
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Es gibt für Sportboote in NL kein Flaggenführungspflicht und kein Registrationspflicht.
Die einzige Ausnahme sind Sportboote mit ein Vmax >= 20kmh
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Rob Der Fliegenden Holländer Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf der Rhein zur Berg |
#12
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Hi Matthias und Rob
Ja stimmt. Asche auf mein Haupt. Die Registrierung ist nur bei Fahrten in Deutschland vorgeschrieben. So weit ich weiß muß die Flagge auch nur im Bereich Seegewässer gesetzt werden , binnen nicht. Oder gibt es eine andere Info? |
#13
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Wie Rob und Matthias schon geschrieben haben braucht man ein Motorboot welches kleiner als 20m ist und langsamer als 20kmh Max fahren kann nicht zuzulassen. Auch braucht man für ein Motorbetriebenes Boot welches kleiner als 15m ist und nicht schneller als 20kmh Max fährt keinen Führerschein.
Auch ist es nicht verpflichtend eine Flagge zu führen, aber es gehört zum guten Ton. Ironie an. Die Flagge hilft auch nicht in bestimmten Situationen z.b. Schleusen, Brücken oder Häfen. Aber sie ist sehr wichtig für die Entenpolizei damit diese direkt sehen wen sie kontrollieren sollen und wen nicht. Ergo Boote mit niederländischer Flagge werden nicht so häufig kontrolliert wie Boote mit Deutscher Flagge. Den einzigen mir bekannte Vorteil ist das sich die Bootsfahrer gleicher Nationalität besser erkennen können und sich gleich zu gleich legt, oder das man dieses vermeiden kann.Und wieder aus.
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Grüße Daniel Geändert von Ance (04.04.2018 um 07:35 Uhr) |
#14
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Zitat:
SBF Pflicht gibt er nur für kleine Schiffe über L 15m oder Vmax > 20 kmh Registrationspflicht gibt es nur für - Kleine Schiffe (L < 20m) mit Vmax > 20kmh - Grosse Schiffe (L > 20m) Sind aber unterschiedliche Registrationen die nichts mit ein ander zu tun haben - Kleine Schiffe mit Vmax > 20kmh werden registriert beim RDW und bekommen ein KFZ ähnliches Kennzeichen (Y*-##-##) - Grosse Schiffe mussen ins Schifsregister eingetragen werden und bekommen ein IMO nummer Flagge ist kein Pflicht, aber gehört (wie gesagt) zum guten Ton und soll die Flagge des Nationalität des inhaber sein. Und da die EU kein Land ist, ist die EU-Flagge "Not done" .....
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Rob Der Fliegenden Holländer Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf der Rhein zur Berg |
#15
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Hallo zusammen,
vielen Dank für die ausführlichen Antworten. Freut mich dass das so schnell ging. Als Fazit ziehe ich jetzt mal zur momentanen ausschließlichen Nutzung in Holland mit Wohnsitz in Deutschland: - Registrierung in Holland freiwillig, sobald ich ins deutsche Gewässer komme ist die Registrierung Pflicht! - Flaggen wichtiger als Registrierung😉 Benötige ich für die Registrierung irgendwie sowas wie eine Fahrgestellnummer oder so? Da das Schätzchen sehr alt ist gibt es keine Papiere?! Danke im Voraus! Bernd |
#16
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Für eine Registrierung beim WSA braucht es eine Kopie des Kaufvertrages, Kopie vom Personalausweis und am besten die Rumpfnummer/Baunummer, wenn das Boot keine Nummer hat Bilder vom Boot oder besser eine Nummer selber ausdenken und mit schlagzahlen einschlagen und diese Nummer dann dem WSA angeben.
Ps. In NL muss/ soll man aber schon den Namen vom Boot ( st&bb ) und den Heimathafen (Heck)führen. Ohne wirst du ganz sicher häufiger kontrolliert.
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Grüße Daniel |
#17
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Zitat:
Ist oft Pflicht wenn dass Schiff mit eine Finanzierung gekauft wird, sonst freiwillig. Wird zz oft gemacht bei Neubau, da es die einzige amtliche annerkannte Eigentumsregistrierung ist. Und das kann sehr wichtig sein bei Insolvenz Werft, Hafen und/oder Diebstal. Auch bei Verkauf gibt es ein Schutz gegen ?Kaufer, den Verkauf muss ueber ein Notar. In dessen Fall sollte es irgendwo am Rumf ein eingrafiertes Registration aehnlich CCYYXXnnnnn Wobei CCYY das Jahr des Registration, XX ein Code des Bauers und nnnn ein nummer ist.
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Rob Der Fliegenden Holländer Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf der Rhein zur Berg |
#18
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Zitat:
Zu oft sehen wir Namen auch schoene Holzplaketen die auf den Salon montiert sind und von Fender und/oder Fahrraeder abgedeckt werden. Schiffsname gehort am Rumpf .... (und wenn mann Funk hat, auch am Heck)
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Rob Der Fliegenden Holländer Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf der Rhein zur Berg |
#19
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Zitat:
Wo sollte denn da ein Problem bestehen? |
#20
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Wer redet denn von ein Problem ?
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Rob Der Fliegenden Holländer Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf der Rhein zur Berg |
#21
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Rob, sporty in Post 8 schrieb das man wenn man in D lebt das Boot auch in D anmelden muss. Ich wollte nur fragen wie da genau die Regeln sind, weil die nette Dame bei der RDW hat genau gemerkt das ich in D wohne. Lag bestimmt an meinem unterirdischen Niederländisch, für das ich mich jedes mal schäme.
Aber beides, Anmeldung in NL und Versichern in D war kein Problem. |
#22
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naja wenn du nur in Holland fährst kein Problem... fährst du einmal nach Deutschland kannst du schnell Probleme bekommen....
denn als deutscher auf deutschen Binnenwasserstraßen ist zwingend eine deutsche Zulassung nötig... Ich frage mich eh warum man ein Boot in Holland zulässt wenn man in Deutschland wohnt... ist es da billiger oder einfacher... in Deutschland dauert es 30 Minuten und kostet 18€ bei jedem beliebigen WSA... danach ist man nicht nur auf das holländische Wasserstraßennetz begrenzt.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#23
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Zitat:
Gruß, Jörg |
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Zitat:
vorhanden sein müssen sie natürlich trotzdem...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#25
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Zitat:
Gruß, Jörg |
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