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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Welchen Führerschein für Gespann?
Hallo Skipper,
nächstes Frühjahr will ich mein Boot vom Rhein an die Ostsee überführen. Dort soll dann mein künftiges Fahrtrevier sein. Ich überlege, ob ich das Boot per Trailer dorthin bringe, weil die Überführung auf dem Wasser doch eine ziemlich langwierige Sache ist, mit ewig langen Kanalstrecken und vielen Schleusen unterwegs. Und von den Kosten her haut das natürlich auch ganz schön rein. Allerdings habe ich nur den "normalen" Führerschein, zwar noch den ehemaligen 3er, wo ich theoretisch bis 7,5 To plus Anhänger fahren darf, aber das war begrenzt bis Ende April 2011, und ich habe es nicht verlängern lassen. Somit bin ich jetzt auf PKW bis 3,5 To. begrenzt. Mein Boot wiegt leer 2650 Kilo, wenn dann noch das Gewicht des Trailers dazu kommt, kann es wohl ziemlich knapp werden. Die Länge auf Wasserlinie beträgt 7,60 m und die größte Breite 2,90 m lt. Schein. Dafür benötige ich dann also auch eine Sondergenehmigung. Geht das alles noch mit PKW-Führerschein? Oder ist dazu schon ein LKW-Führerschein erforderlich? Danke für Infos, und schönes Wochenende! LG Werner
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Das wichtigste Werkzeug an Bord ist immer ein guter Einfall! |
#2
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Wenn du den alten 3er hast, der auf Plastik umgeschrieben ist sollte das eigentlich legal funktionieren.
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Gruß Frank
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#3
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Wenn du BE oder 3 hast und der Anhänger nicht über 3,5 Tonnen ist sollte das kein Problem sein.
Sondergenehmigung für die Überbreite vorrausgesetzt. Grüße
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Marco, Ich bin so wie ich bin, die einen kennen mich und die anderen können mich...
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#4
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Ich habe noch nie gehört, daß der 3er bis 2011 "begrenzt" war.
Mit dem Schein kannst Du bis 7,5 Tonnen fahren. Allerdings dürfte Dein Boot ohne Sondergenehmigung nicht mehr trailerbar sein bei den gemachten Parametern
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Gruß Heinz, Geändert von jugofahrer (16.09.2018 um 07:58 Uhr)
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#5
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Kann das sein da Du 04/2011 fünfzig geworden bist ?
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Mit besten Grüßen Andreas |
#6
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Selbst wenn, dann betrifft ein "verfallen" nur die alte Klasse 2, also LKW
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Gruß Heinz,
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#7
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Hi!
Mehr als 3,5 Tonnen darf kein PKW ziehen, so dass mit einem PKW als Zugfahrzeug maximal 3,5 Tonnen gezogen werden dürfen. Die Fahrerlaubnisklasse B hat weitere Einschränkungen. Wer aber BE hat, für den gelten diese Einschränkungen nicht. Wer eine alte "3" hatte, der bekommt auch eine C - Guppe zugeteilt und da ist das Maximalgewicht 12 Tonnen mit 7,5 Tonnen Zugfahrzeug, so dass der Anhänger eventuell (LKW Anhängerkupplung) 4,5 Tonnen wiegen dürfte. Dies ist nur ein grober Überblick. Die Geschichte ist im einzelnen diffizil (früher war Klasse 3 maximal 7,5 Zugfahrzeug plus maximal ca. 10 Tonnen Anhänger). Dies muss man bei der Umstellung auf Plastikkarte extra beantragen und alle 5 Jahre verlängern (habe ich nicht gemacht).
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.) |
#8
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Werner, ich befürchte das dein Boot nicht mit 3,5t trailerbar ist.
Das Leergewicht das du angibst ist Hersteller Angabe, die stimmen nie Wenn ich schätzen soll wiegt das Boot knappe 3,5t ohne Trailer. Eine normale 2655 hat schon 3t. Dazu noch die Überbreite, das wird wohl etwas aufwändiger.
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#9
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Moin Werner
Bootstransporte werden auch angeboten von Firmen die über diese Gewichte und Größen alles haben, billiger geht es auch nicht und du bist versichert. Gruß Franz- Josef
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Der Mann und das Meer.
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#10
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Zitat:
Bei mir sind die 02/16 abgelaufen C1 Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 , A, D1 und D mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg, und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg). Mindestalter: 18 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig. Eingeschlossene Klassen: keine C1E Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der
Eingeschlossene Klassen: BE sowie D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist.
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Mit besten Grüßen Andreas
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#11
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Noch eines 5 Jahre hattest du Zeit deinen Führerschein zu ändern, nu ist es wohl vorbei.
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Der Mann und das Meer.
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#12
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Was schreibt ihr denn wieder zusammen, wenn einer den alten Führerscheinklasse Dreier hat, dann muss er einen grauen oder rosa farbenen Führerschein ausgestellt bekommen haben und der verfällt nicht, hat man ihn in eine Plastikkarte umgetauscht so hat er ein Verfallsdatum, durch eine Gesetzliche Änderung( Danke an die EU) darf man aber gewisse Fahrzeugkombiantionen nicht mehr Fahren, ab dem fünfzigsten Geburtstag. Und wenn ich weiterhin richtig Informiert bin, dann haben die Plastikkarten- Führerscheine eine gewisse Laufzeit, wie lange sie ihre Gültigkeit besitzen einfach mal bei der Fahrerlaubnisbehörde nachfragen.
Die Wissen das.
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#13
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Wo steht das, Frag mal auf der Fahrerlaubnisbehörde nach oder beim RP
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#14
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Zitat:
LG Werner
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#15
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Jupp, Volltreffer! [emoji6]
LG Werner
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#16
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LG Werner
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LG Werner
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LG Werner
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#19
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Das ist falsch. Mit dem 3er darfst du bis max 7,49 Tonnen fahren. Ab 7,5 Tonnen benötigst du den alten 2 er oder vergleichbar.
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#20
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LG Werner
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LG Werner
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#23
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Verlängern geht nur bis "vor" Ablauf. Wenn man das Datum, das auf dem Führerschein steht, nur um einen Tag verpennt hat, darf man diese Sachen nie mehr fahren (ausgenommen man macht neu).
Es gibt diesbezüglich keine Schonfrist. Ich muss auch alle 5 Jahre meinen C und CE verlängern.
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Gruß, Klaus PMR Infos https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=265949 PMR Wimpel bestellen: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=250943 |
#24
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Zitat:
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#25
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Hallo,
kenne ich auch so. Der Berechtigung ruht bei Nichtverlängerung nur, die Befähigung bleibt ja erhalten. Ist bei Patenten in der Schifffahrt übrigens genauso. Ich meine mich aber auch erinnern zu können, dass ursprünglich diejenigen, die den alten Klasse 2 oder 3 hatten, von der Untersuchungspflicht und der Altersbeschränkung für C1E ausgenommen waren. Das kann sich allerdings mittlerweile geändert haben oder war evtl. noch an weitere Bedingungen geknüpft. Gibt ja etliche Übergangsregelungen. Bis dann Dominic |
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