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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #1  
Alt 30.12.2018, 13:18
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Standard Neuerdings dürfen die SUV´s ohne Luftfederung keine 3.500kg mehr ziehen.

Neuerdings dürfen die SUV´s ohne Luftfederung keine 3.500kg mehr ziehen.
So beim Audi Q7, Volvo XC90, etc.
Warum ist das so? Kann man das nachträglich auflasten?

Gruss Roland

Geändert von lachshunter (30.12.2018 um 15:46 Uhr)
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  #2  
Alt 30.12.2018, 13:29
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Wo hast die Info her.
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  #3  
Alt 30.12.2018, 13:42
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  #4  
Alt 30.12.2018, 13:44
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  #5  
Alt 30.12.2018, 13:51
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Moin,
das hat was mit den neuen Abgasnormen zu tun.
__________________
Gruß

Olli
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  #6  
Alt 30.12.2018, 13:55
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Mit Luftfederung haben die dann 3500 Kg. Was hat das dann mit der Abgasnorm zu tun.
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  #7  
Alt 30.12.2018, 14:18
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Liebe Böööötler

Ich wünsche Euch allen alles GUTE & SCHOENE im 2019.
Den kleinen brauch ich für die kurzen, und den grossen
für die langen Wege.

Liebe Grüsse vom Bodensee

Edwin




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  #8  
Alt 30.12.2018, 14:23
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Zitat:
Zitat von saro Beitrag anzeigen
Neuerdings dürfen die SUV´s ohne Luftfederung keine 3.500kg mehr ziehen.
So beim Audi Q7, Volvo XC90, etc.
Warum ist das so? Kann man das nachträglich auflasten?

Gruss Roland
Volvo war eigentlihc die letzten Jahre schon immer so. Darf eh nicht mehr, die verweisen die an Range Rover. Da gibts aber auch nur zwei Modelle die das dürfen.
Q7 wäre mir neu.
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mit besten Grüßen
Dirk


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  #9  
Alt 30.12.2018, 14:31
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Das hängt nur indirekt mit der Luftfederung zu tun.

Die SUV zählen nicht als Geländewagen und daher dürfen die nur das gleiche Zuggewicht haben wie das Zugfahrzeug. (Kann auch das 1,1fache sein-den genauen Faktor kenn ich nicht)
Für Geländewagen gilt ein anderer Faktor (1,5 x Fahrzeuggewicht)

Wenn das SUV nun den Anforderungen für Geländewagen entspricht, wirkt sich das direkt auf die Zuglast aus.
In der Regel hängt es bei den Fahrzeugen an der Bodenfreiheit und dem Böschungswinkel. Mit Luftfederung erfüllt der SUV diese Anforderungen, das feste Fahrwerk nicht.

Soweit der rechtliche Ansatz, dazu kommen noch die technischen Einschränkungen der Fahrzeughersteller.


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  #10  
Alt 30.12.2018, 14:34
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mail2torsten mail2torsten ist offline
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Zitat:
Zitat von 72ìger Beitrag anzeigen
Moin,

das hat was mit den neuen Abgasnormen zu tun.


Sicherlich auch ein wichtiger Faktor.[emoji106]


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  #11  
Alt 30.12.2018, 14:38
Never Dead Ned Never Dead Ned ist offline
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Moin,

soweit ich weiß hat das nichts mit der Abgasnorm oder direkt mit der Luftfederung zu tun. Der XC90 hat nie mehr als 2,7 Tonnen Anhängelast. Das Fahrzeug ist für mehr vom Hersteller wohl nicht vorgesehen.
Beim Q7 hängt das mit der Einstufung bei der Zulassung vor. Ich meine mit Luftfederung wird der Böschungswinkel größer und gilt dann als „Geländewagen“ und darf einen höheren Faktor bei der Berechnung der Anhängelast. Wie früher der Tiguan. Als Trak and Style durfte er mehr ziehen. Unterschied war nur der höhere Böschungswinkel durch andere Front und Heckschürzen. Galt dann aber als „Geländewagen“.
Heutzutage spielt die Aerodynamik eine große Rolle, weshalb dann der Q7 nur mit der Luftfederung hoch genug kommt.
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  #12  
Alt 30.12.2018, 15:39
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F95 F95 ist offline
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Da lobe ich mir meinen Touareg,
3,5 T Zuglast
6,4 T zulässige Gesamtmasse
140 kg Stützlast
Und das ohne Luftfederung, die ich niemals aufgrund der Kosten haben möchte.
Und mit Kosten meine ich nicht die Anschaffung sondern Wartungs.- u. Reparaturkosten.
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  #13  
Alt 30.12.2018, 15:40
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Zitat:
Zitat von Never Dead Ned Beitrag anzeigen
Moin,

soweit ich weiß hat das nichts mit der Abgasnorm oder direkt mit der Luftfederung zu tun. Der XC90 hat nie mehr als 2,7 Tonnen Anhängelast. Das Fahrzeug ist für mehr vom Hersteller wohl nicht vorgesehen.
Beim Q7 hängt das mit der Einstufung bei der Zulassung vor. Ich meine mit Luftfederung wird der Böschungswinkel größer und gilt dann als „Geländewagen“ und darf einen höheren Faktor bei der Berechnung der Anhängelast. Wie früher der Tiguan. Als Trak and Style durfte er mehr ziehen. Unterschied war nur der höhere Böschungswinkel durch andere Front und Heckschürzen. Galt dann aber als „Geländewagen“.
Heutzutage spielt die Aerodynamik eine große Rolle, weshalb dann der Q7 nur mit der Luftfederung hoch genug kommt.
Ja so kenn ich das auch. War auch unser Problem damals mit dem Tiguan.
Jetzt haben wir einen Touareg, der darf immer 3500 Kg zuehen. Egal welches Fahrwerk verbaut ist. Wir haben kein Luftfahrwerk drin und dürfen 3500 Kg ziehen.
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Gruß Klaus
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  #14  
Alt 30.12.2018, 15:48
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Olli

Geändert von 72ìger (30.12.2018 um 23:04 Uhr)
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  #15  
Alt 30.12.2018, 16:17
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Zitat:
Zitat von F95 Beitrag anzeigen
Da lobe ich mir meinen Touareg,
3,5 T Zuglast
6,4 T zulässige Gesamtmasse
140 kg Stützlast
Und das ohne Luftfederung, die ich niemals aufgrund der Kosten haben möchte.
Und mit Kosten meine ich nicht die Anschaffung sondern Wartungs.- u. Reparaturkosten.
Tja, die Zeiten sind aber dann irgendwann trotzdem für Euch alle vorbei. Ob Ihr das nun wollt oder nicht. Die Zeit wird Euch besiegen.......
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Viele Grüße, Marcus

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  #16  
Alt 30.12.2018, 16:26
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Zitat:
Zitat von Hickory Roots Beitrag anzeigen
Tja, die Zeiten sind aber dann irgendwann trotzdem für Euch alle vorbei. Ob Ihr das nun wollt oder nicht. Die Zeit wird Euch besiegen.......
Stimmt, und irgendwann müssen wir sogar alle mal sterben. Aber bis dahin fahr ich meinen Touareg weiter
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Gruß Klaus
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Alt 30.12.2018, 16:32
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Wird doch sicherlich bei Neuzulassung so sein?!Der jetzige und alte Q7 von mir hätten beides Luffedern. Zum fahren gerade im Hängerbetrieb einfach klasse.
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Hier könnte mein Name stehen!!!

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  #18  
Alt 30.12.2018, 16:38
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Zitat:
Zitat von saro Beitrag anzeigen
Neuerdings dürfen die SUV´s ohne Luftfederung keine 3.500kg mehr ziehen.
So beim Audi Q7, Volvo XC90, etc.
Warum ist das so? Kann man das nachträglich auflasten?

Gruss Roland
Der Audi Q7 und der Volvo XC 90 hatten noch nie eine Anhängelast von 3,5 t. Dies zumindest nicht in der CH.
Dies hat absolut garnichts mit Luftfederung zu tun.

Alleine der Hersteller bescheinigt eine Zuglasteignung und so gibt dann die Herstellergarantie Auskunft, ob das Fahrzeug eine geeignete Zuglast bekommt.
Erst wenn der Hersteller die Garantie trägt wird das Fahrzeug vin der Typenprüfung geprüftbund die Daten werden entsprechend übernommen. Ohne Herstellergarantie wird bestimmt kein Amt der Erde eine höhrere Zuglast attestieren (ausser der ADCA)

Es gibt eben Hersteller und Hersteller und SUV und SUV.
Die Anhängelast ist nichtbeine Frage des Fahrzeugtyps, sondern wie es gebaut ist. Ob der Antriebsstrang und die Fahrwerksaufhängung eine solche Belastung zulassen und in das Fahrzeug die Zusatzbelastung aushält oder der Hersteller die dem Fahrzueg zutraut.

Habe geschlossen
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Freundliche Grüsse
www.bootsservice-roth.ch
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  #19  
Alt 30.12.2018, 16:43
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Deshalb Ami
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  #20  
Alt 30.12.2018, 16:49
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Zitat:
Zitat von Scandthomas Beitrag anzeigen
Der Audi Q7 und der Volvo XC 90 hatten noch nie eine Anhängelast von 3,5 t. Dies zumindest nicht in der CH.
Dies hat absolut garnichts mit Luftfederung zu tun.

Alleine der Hersteller bescheinigt eine Zuglasteignung und so gibt dann die Herstellergarantie Auskunft, ob das Fahrzeug eine geeignete Zuglast bekommt.
Erst wenn der Hersteller die Garantie trägt wird das Fahrzeug vin der Typenprüfung geprüftbund die Daten werden entsprechend übernommen. Ohne Herstellergarantie wird bestimmt kein Amt der Erde eine höhrere Zuglast attestieren (ausser der ADCA)

Es gibt eben Hersteller und Hersteller und SUV und SUV.
Die Anhängelast ist nichtbeine Frage des Fahrzeugtyps, sondern wie es gebaut ist. Ob der Antriebsstrang und die Fahrwerksaufhängung eine solche Belastung zulassen und in das Fahrzeug die Zusatzbelastung aushält oder der Hersteller die dem Fahrzueg zutraut.

Habe geschlossen
Die Schweiz wieder.
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  #21  
Alt 30.12.2018, 16:57
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Zitat:
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Die Schweiz wieder.
Wir Schweizer fahren deutsche Autos
Und die Schweizer übernehmen was die deutschen Hersteller angeben
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  #22  
Alt 30.12.2018, 17:04
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Wassersportler Wassersportler ist offline
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Zitat:
Zitat von Scandthomas Beitrag anzeigen
Wir Schweizer fahren deutsche Autos
Und die Schweizer übernehmen was die deutschen Hersteller angeben
Na, Schweizer Autos gibts ja auch nicht
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Gruß Klaus
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  #23  
Alt 30.12.2018, 17:04
earlybird earlybird ist offline
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mail2torsten hat das schon sehr treffend beschrieben. Es geht nach der Klassifizierung des Fahrzeugs (bei Zuteilung der ABE).
In Wikipedia auch nachzulesen:
- Verkehrsrechtlich darf in Deutschland bei Personenkraftwagen die gezogene Anhängelast die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeuges nicht überschreiten (1:1), in keinem Fall jedoch mehr als 3500 kg.
- Personenkraftwagen, die gemäß der Definition in Anhang II der Richtlinie 70/156/EWG (Seite 56) Geländefahrzeuge sind, dürfen in Deutschland Anhängelasten von bis zu einem anderthalbfachen Wert des eigenen zulässigen Gesamtgewichts ziehen (1:1,5), in keinem Fall jedoch mehr als 3500 kg.
SUV gibt es hierbei nicht.
Eintrag in der Zulassungsbescheinigung unter (5), bei meiner Zugmaschine (Pajero V80): "GELÄNDEFZ. PERS.BEF. MEHRZWECKFAHRZEUG".
Sports Utility Vehicles sind ja auch nur gedacht, um damit zum Angeln oder Jagen ganz nahe ans Revier zu kommen, doch nicht um fette Boote zu ziehen... ;o)
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Geändert von earlybird (30.12.2018 um 17:17 Uhr)
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  #24  
Alt 30.12.2018, 17:09
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Zitat:
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Na, Schweizer Autos gibts ja auch nicht
Sbarro
Rinspeed
halt nix für unsereinen seinen Geldbeutel
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  #25  
Alt 30.12.2018, 17:11
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Da lobt Man(n) und Frau es sich einen alten großen Ford Explorer zu fahren der 3,5 Tonnen ziehen darf!
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