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#1
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Handfunk auf Sportbooten in der Binnenschifffahrt.
Hallo allerseits.
Beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur habe ich eine Anfrage gestellt. Da dieses Thema hier schon ofters besprochen wurde, möchte ich Euch auch mitlesen lassen: =================================== Sehr geehrte Damen und Herren, bei der Binnenschiffahrt gibt es für Sportboote ein Verbot für die Verwendung von Handfunkgeräten. für meine Begriffe ist diese Regelung nicht mehr zeitgemäß. Zu Zeiten, als Mobiltelefone, also Handys, noch nicht üblich waren, hätte ein Sportschiffer seinem Partner im Supermarkt anfunken können, um weitere Sachen einzukaufen. Dies gehört nicht auf den Schiffsfunk. Ein Verbot von Handfunk kann ich zu diesem Zeitpunkt nachvollziehen. Dies wird heutzutage problemlos über Handy und günstigen Tarif erledigt. Eine Freigabe des Handfunkgerätes auf Sportbooten hätte zur Folge, dass auch kleine Boote wie Schlauchboote am Funkverkehr teilnehmen könnten. Viele Sportboote haben nur die Möglichkeit, ein Funkgerät fest einzubauen. dies wird dann auf Kanal 10 eingestellt. Hätte man nun ein weiteres Funkgerät an Bord, könnte damit der NIF mitabgehört werden, so wie es für die Berufsschiffahrt vorgeschrieben ist. Ich denke, dies würde die Sicherheit auf dem Wasser erhöhen, da dann die Sportschiffer auch mehr im Funkverkehr eingebunden werden könnten. Heutzutage gibt es Handfunkgeräte, die ATIS haben, sodass auch die ATIS-Kennung einprogrammiert und bei Sendung übermittelt werden kann. Können Sie mir bitte erläutern, warum es dieses Verbot immernoch gibt? Gibt es die Möglichkeit diese Regelung zu ändern? Wenn ja, was muss dafür getan werden? Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich bereits im Voraus und verbleibe mit freundlichen Grüßen ==================================== Ich bekam folgende Antwort: ==================================== Sehr geehrter Herr XXX, vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Verbot kommt aus der Historie und ist, wie von Ihnen angesprochen tatsächlich auch darin begründet, dass man einen Brötchenkauf-Funk mit Handfunkgeräten des Binnenschifffahrtsfunks unterbinden wollte. Inzwischen hat die auf dem Völkerrecht beruhende Regionale Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk (RAINWAT) den Weg eröffnet, dass die nationalen Verwaltungen die Nutzung von Handfunkgeräten auf Kleinfahrzeugen gestatten können. Bei einer zukünftigen Überarbeitung der Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung wird daher geprüft werden, ob in Deutschland der Einsatz von Handfunkgeräten auf Kleinfahrzeugen für die Kommunikation mit anderen Fahrzeugen oder mit dem Land gestattet werden kann. Bis dahin müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Ihr Bürgerservice Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Referat Bürgerservice, Besucherdienst Invalidenstraße 44 10115 Berlin Tel.: 030 – 2008 – 3060 Fax: 030 – 2008 – 1920 E-Mail: buergerinfo@bmvi.bund.de Internet: www.bmvi.de =================================== Es gibt also Hoffnung, dass diese Regelung mit dem Verbot von Handfunkgeräten gekippt eerden könnte. VG Bernd
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We can be heroes, just for one day. (David Bowie)
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#2
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Eine ähnliche Antwort habe ich vor 2 Jahren auf meine Anfrage bekommen...
Geduld ist das Zauberwort... eventuell kann man Druck machen indem man mal amnsprciht das es im benachbarten Ausladn bereits erlaubt ist.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#3
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Zitat:
Das ganze UKW Funk is geregelt im "Basel" und es sowieso eine Fremde sache das es in NL ja doch erlaubt ist, und in D nicht.
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Rob Der Fliegenden Holländer Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf der Rhein zur Berg
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#4
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Im Antrag auf Zuteilung von Nummern des mobilen See- und Binnenschifffahrtsfunks kann dieses (Nummernzuteilung) auch für ein Handfunkgerät beantragt werden, sogar mit DSC.
Nun wäre ich mal gespannt, wie die Bundesnetzagentur reagiert, wenn man's NUR für ein Handfunkgerät beantragt. Ob das wohl so durchgeht? PS: Das "Kleingedruckte" unter Ziffer (7) verstehe ich leider nicht.
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“I don’t feel very much like Pooh today," said Pooh. Gruß Volker |
#5
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Zitat:
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#6
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gibt es denn jemand oder kennt jemand jemanden der deswegen schon mal eine strafe zahlen musste ?
Gesendet von iPhone mit Tapatalk Pro |
#7
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Moin
Habe das ICOM M91D. Beim Kauf habe ich gleich Binnen und die UKW Kanäle für Holland freischalten lassen.War kein Problem.Es wird aber nur mitgehöhrt,gesendet wird mit Festgerät. Gruss Holger |
#8
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Zitat:
Das wäre ja absurd.
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#9
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Zitat:
oder auf See.. dort ist es auch erlaubt...
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#10
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Na, dann...!
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#11
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Ich habe schon immer zum Festeinbaugerät eine Handfunke mit laufen und das schon seit Jahren sowohl auf der Donau (Ö) als auch in HR und noch nie gabs Probleme, wird auch heuer nicht anders sein
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Servus aus Wien Christoph und Kevin 🇦🇹 „nimm dir Zeit und nicht das Leben“ |
#12
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ich weiß nicht ob es in Österreich Binnen verboten ist... in Kroatien ist es ja erlaubt... wenn es in Österreich binnen auch erlaubt ist, ist doch alles im grünen Bereich...
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#13
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Hatte nur eine einzige Kontrolle auf der Donau in Wien und die hat das Handfunkgerät obwohl eingeschaltet und am Armaturenbrett liegend nicht die Bohne interessiert auch das Einbaufunkgerät blieb ohne Beachtung der Beamten.
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Servus aus Wien Christoph und Kevin 🇦🇹 „nimm dir Zeit und nicht das Leben“ |
#14
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wie gesagt vielleicht weiß jemand ob es in Österreich erlaubt ist... in Deutschland ist es Binnen nicht erlaubt... und eure Wapo wird sicher nichts beanstanden was erlaubt ist...
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#15
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Das hat nichts zu sagen, die Anhaltung war meine eigene Blödheit da ich die Brückendurchfahrt auf der falschen Seite passiert habe als Geisterfahrer
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#16
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Hallo. Ich bin neu hier im Forum und begrüße erstmal alle Teilnehmer.
Ich habe am Samstag den 22.06.19 einen Antrag per Einschreiben mit der Post nach Hamburg zur Bundesnetzagentur geschickt. Angegeben habe ich ein Handfunkgerät mit DSC. Ich wohne in Berlin und habe natürlich auch eine Atiskennung beantragt. Heute am 27.06.19 kam Post von der Bundesnetzagentur mit allen Nummern für den Gebrauch meines Gerätes im Binnen- und Seebereich. Auf der Zulassungsurkunde steht zwar geschrieben, das Handfunkgeräte im Binnen Bereich nicht statthaft sind, aber es steht auch auf Seite 2 geschrieben, VHF portable (tragbar). Mir ist das irgendwie unheimlich, weil ich eine Ausnahmegenehmigung beantragt hatte, für ein Handfunkgerät, da meine Stromversorgung an Bord nur durch einen 9,9 PS Yamaha Motor gewährleistet wird - das auch nur wenn er ordentlich auf Touren kommt und somit eine Feststation für mich persönlich nicht in Frage kommt. Ich werde also ein Handfunkgerät benutzen, da ich tagsüber einige Teile der Spree nicht befahren darf, wenn ich kein Funk an Bord habe. Ersatzbatterien habe ich aber immer. |
#17
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Moin Obelix,
Ohne Festeinbau wird das wohl nichts, das wird dir die WaschPo bei deiner ersten Kontrolle auch sagen. Wenn du kontrolliert wirst Wir sind gespannt, denn es sollen sich hier und da die Regelungen aendern....
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Gruessle, Paetschi --------- Rhein Kilometer 385,3 - http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#18
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Zitat:
Wurde das Thema Handfunke nicht bei Deinem Funkkurs angesprochen?
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Gruß Fabian |
#19
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Wenn du dein Auto anmeldest, darfst du auch nicht auf dem Fahrradweg damit fahren. Die Funkurkunde gilt ja auch z.B. in den Niederlanden. Da ist eine Handfunke erlaubt.
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#20
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Ich denke hier spielt das Unterschied zwischen 'Bezitzen' und 'Nutzen'.
Ahnlich wie die sg Scanner, zb um die Feuerwehr ab zu horen: In die Vergangenheit gab es immer Unterschriften wie 'Verkauf und Bezitz in der BRD erlaubt, Gebrauch aber nicht'. Ich denke, es ist etwas ahliches. Bin ubrichens Neugirich wie das furmich in D geht: Ich habe auch ein Handy als zusatz gerat, mit ATIS, in NL erlaubt. Aber wie ist das in D fur mich?
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Rob Der Fliegenden Holländer Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf der Rhein zur Berg |
#21
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Zitat:
Also darfst auch du deine Handfunke in Deutschland nicht nutzen
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#22
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Zitat:
Die Spree ist aber nicht in NL: Zitat:
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Gruß Fabian |
#23
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Zitat:
Aber . . . . Wenn ich beide habe, wie sollte jemand sich denn entscheiden welches Gerat ich genutzt habe Denn beiden habe die selbe Call sign
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Rob Der Fliegenden Holländer Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf der Rhein zur Berg |
#24
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das sieht niemand.. klar... aber wenn sie dich direkt erwischen (aber wer ist so ...) dann kann es teuer werden.... je nach Beamten...
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#25
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Ahoi,
ich habe für mein kleines Bötchen auch eine Handfunke zugelassen um damit in Berlin zu fahren. Ich wollte die Optik mit einem Festeinbau nicht verschandeln. Die Zulassung war kein Problem. Ich weiß das es nicht rechtens ist, aber die WSP ist meiner Meinung nach gnädig, was das angeht. Ich nehme damit immer am Funkverkehr teil und das hat die WSP auch schon gesehen/gehört. Zu einer Kontrolle kam es nicht. Die Regelung wird eh bald gekippt, meiner Meinung nach.
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Ahoi und die berühmte Handbreit, Johnny Liegeplatz Mein Projekt: "Treuer Gesell" Als Blog:http://treuergesell.blog
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