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  #1  
Alt 06.04.2019, 00:07
Schwimmer Schwimmer ist offline
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Standard Handfunk auf Sportbooten in der Binnenschifffahrt.

Hallo allerseits.

Beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur habe ich eine Anfrage gestellt. Da dieses Thema hier schon ofters besprochen wurde, möchte ich Euch auch mitlesen lassen:


===================================

Sehr geehrte Damen und Herren,



bei der Binnenschiffahrt gibt es für Sportboote ein Verbot für die

Verwendung von Handfunkgeräten. für meine Begriffe ist diese Regelung

nicht mehr zeitgemäß. Zu Zeiten, als Mobiltelefone, also Handys, noch

nicht üblich waren, hätte ein Sportschiffer seinem Partner im Supermarkt

anfunken können, um weitere Sachen einzukaufen. Dies gehört nicht auf

den Schiffsfunk. Ein Verbot von Handfunk kann ich zu diesem Zeitpunkt

nachvollziehen. Dies wird heutzutage problemlos über Handy und günstigen

Tarif erledigt.



Eine Freigabe des Handfunkgerätes auf Sportbooten hätte zur Folge, dass

auch kleine Boote wie Schlauchboote am Funkverkehr teilnehmen könnten.

Viele Sportboote haben nur die Möglichkeit, ein Funkgerät fest

einzubauen. dies wird dann auf Kanal 10 eingestellt. Hätte man nun ein

weiteres Funkgerät an Bord, könnte damit der NIF mitabgehört werden, so

wie es für die Berufsschiffahrt vorgeschrieben ist. Ich denke, dies

würde die Sicherheit auf dem Wasser erhöhen, da dann die Sportschiffer

auch mehr im Funkverkehr eingebunden werden könnten.



Heutzutage gibt es Handfunkgeräte, die ATIS haben, sodass auch die

ATIS-Kennung einprogrammiert und bei Sendung übermittelt werden kann.



Können Sie mir bitte erläutern, warum es dieses Verbot immernoch gibt?

Gibt es die Möglichkeit diese Regelung zu ändern? Wenn ja, was muss

dafür getan werden?



Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich bereits im Voraus und verbleibe



mit freundlichen Grüßen

====================================

Ich bekam folgende Antwort:


====================================
Sehr geehrter Herr XXX,



vielen Dank für Ihre Anfrage.



Das Verbot kommt aus der Historie und ist, wie von Ihnen angesprochen tatsächlich auch darin begründet, dass man einen Brötchenkauf-Funk mit Handfunkgeräten des Binnenschifffahrtsfunks unterbinden wollte. Inzwischen hat die auf dem Völkerrecht beruhende Regionale Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk (RAINWAT) den Weg eröffnet, dass die nationalen Verwaltungen die Nutzung von Handfunkgeräten auf Kleinfahrzeugen gestatten können. Bei einer zukünftigen Überarbeitung der Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung wird daher geprüft werden, ob in Deutschland der Einsatz von Handfunkgeräten auf Kleinfahrzeugen für die Kommunikation mit anderen Fahrzeugen oder mit dem Land gestattet werden kann. Bis dahin müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten.



Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag



Ihr Bürgerservice



Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Referat Bürgerservice, Besucherdienst

Invalidenstraße 44

10115 Berlin



Tel.: 030 – 2008 – 3060

Fax: 030 – 2008 – 1920

E-Mail: buergerinfo@bmvi.bund.de

Internet: www.bmvi.de


===================================

Es gibt also Hoffnung, dass diese Regelung mit dem Verbot von Handfunkgeräten gekippt eerden könnte.

VG Bernd
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  #2  
Alt 06.04.2019, 00:11
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Eine ähnliche Antwort habe ich vor 2 Jahren auf meine Anfrage bekommen...


Geduld ist das Zauberwort...

eventuell kann man Druck machen indem man mal amnsprciht das es im benachbarten Ausladn bereits erlaubt ist.
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  #3  
Alt 06.04.2019, 13:17
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RobG_NL RobG_NL ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
eventuell kann man Druck machen indem man mal amnsprciht das es im benachbarten Ausladn bereits erlaubt ist.
Ich sollte das 'eventuell' gar nicht nennen, und dieses Argument sowieso nützen.

Das ganze UKW Funk is geregelt im "Basel" und es sowieso eine Fremde sache das es in NL ja doch erlaubt ist, und in D nicht.
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Rob

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  #4  
Alt 06.04.2019, 21:36
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Im Antrag auf Zuteilung von Nummern des mobilen See- und Binnenschifffahrtsfunks kann dieses (Nummernzuteilung) auch für ein Handfunkgerät beantragt werden, sogar mit DSC.
Nun wäre ich mal gespannt, wie die Bundesnetzagentur reagiert, wenn man's NUR für ein Handfunkgerät beantragt. Ob das wohl so durchgeht?

PS: Das "Kleingedruckte" unter Ziffer (7) verstehe ich leider nicht.
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  #5  
Alt 07.04.2019, 01:57
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Zitat:
Zitat von Puuh Beitrag anzeigen
Im Antrag auf Zuteilung von Nummern des mobilen See- und Binnenschifffahrtsfunks kann dieses (Nummernzuteilung) auch für ein Handfunkgerät beantragt werden, sogar mit DSC.
Nun wäre ich mal gespannt, wie die Bundesnetzagentur reagiert, wenn man's NUR für ein Handfunkgerät beantragt. Ob das wohl so durchgeht?

PS: Das "Kleingedruckte" unter Ziffer (7) verstehe ich leider nicht.
Ist krin Problem... du bekommst ein schreiben das du es nicht binnen in deutschland einsetzen darfst
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  #6  
Alt 07.04.2019, 08:03
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pepino73 pepino73 ist offline
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gibt es denn jemand oder kennt jemand jemanden der deswegen schon mal eine strafe zahlen musste ?


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  #7  
Alt 07.04.2019, 08:26
gfkboot gfkboot ist offline
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Moin
Habe das ICOM M91D. Beim Kauf habe ich gleich Binnen und die UKW Kanäle für Holland freischalten lassen.War kein Problem.Es wird aber nur mitgehöhrt,gesendet wird mit Festgerät.
Gruss
Holger
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  #8  
Alt 07.04.2019, 21:37
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Zitat:
Zitat von billi
Ist krin Problem... du bekommst ein schreiben das du es nicht binnen in deutschland einsetzen darfst
Ähm... heißt das, die geben einem Rufzeichen, MMSI und ATIS für das Handgerät, lassen aber die Nutzung in D nicht zu?
Das wäre ja absurd.
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  #9  
Alt 07.04.2019, 21:47
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Zitat:
Zitat von Puuh Beitrag anzeigen
Ähm... heißt das, die geben einem Rufzeichen, MMSI und ATIS für das Handgerät, lassen aber die Nutzung in D nicht zu?
Das wäre ja absurd.
nein nicht absurd du kannst ja damit im Ausland funken... dort ist e ja erlaubt (z.B. Niederlande, Belgien,... )

oder auf See.. dort ist es auch erlaubt...
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  #10  
Alt 07.04.2019, 22:15
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Puuh Puuh ist offline
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Na, dann...!
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  #11  
Alt 07.04.2019, 22:45
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Stoffy 2100sc Stoffy 2100sc ist offline
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Ich habe schon immer zum Festeinbaugerät eine Handfunke mit laufen und das schon seit Jahren sowohl auf der Donau (Ö) als auch in HR und noch nie gabs Probleme, wird auch heuer nicht anders sein
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  #12  
Alt 08.04.2019, 06:43
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billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von Stoffy 2100sc Beitrag anzeigen
Ich habe schon immer zum Festeinbaugerät eine Handfunke mit laufen und das schon seit Jahren sowohl auf der Donau (Ö) als auch in HR und noch nie gabs Probleme, wird auch heuer nicht anders sein
ich weiß nicht ob es in Österreich Binnen verboten ist... in Kroatien ist es ja erlaubt... wenn es in Österreich binnen auch erlaubt ist, ist doch alles im grünen Bereich...
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  #13  
Alt 09.04.2019, 10:14
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Stoffy 2100sc Stoffy 2100sc ist offline
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Hatte nur eine einzige Kontrolle auf der Donau in Wien und die hat das Handfunkgerät obwohl eingeschaltet und am Armaturenbrett liegend nicht die Bohne interessiert auch das Einbaufunkgerät blieb ohne Beachtung der Beamten.
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  #14  
Alt 09.04.2019, 10:43
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Zitat:
Zitat von Stoffy 2100sc Beitrag anzeigen
Hatte nur eine einzige Kontrolle auf der Donau in Wien und die hat das Handfunkgerät obwohl eingeschaltet und am Armaturenbrett liegend nicht die Bohne interessiert auch das Einbaufunkgerät blieb ohne Beachtung der Beamten.
wie gesagt vielleicht weiß jemand ob es in Österreich erlaubt ist... in Deutschland ist es Binnen nicht erlaubt... und eure Wapo wird sicher nichts beanstanden was erlaubt ist...
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  #15  
Alt 10.04.2019, 06:26
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Stoffy 2100sc Stoffy 2100sc ist offline
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Das hat nichts zu sagen, die Anhaltung war meine eigene Blödheit da ich die Brückendurchfahrt auf der falschen Seite passiert habe als Geisterfahrer
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  #16  
Alt 28.06.2019, 00:26
Obelix Obelix ist offline
Deckschrubber
 
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Boot: 15er Jollenkreuzer
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Hallo. Ich bin neu hier im Forum und begrüße erstmal alle Teilnehmer.

Ich habe am Samstag den 22.06.19 einen Antrag per Einschreiben mit der Post nach Hamburg zur Bundesnetzagentur geschickt. Angegeben habe ich ein Handfunkgerät mit DSC. Ich wohne in Berlin und habe natürlich auch eine Atiskennung beantragt. Heute am 27.06.19 kam Post von der Bundesnetzagentur mit allen Nummern für den Gebrauch meines Gerätes im Binnen- und Seebereich.
Auf der Zulassungsurkunde steht zwar geschrieben, das Handfunkgeräte im Binnen Bereich nicht statthaft sind, aber es steht auch auf Seite 2 geschrieben, VHF portable (tragbar).

Mir ist das irgendwie unheimlich, weil ich eine Ausnahmegenehmigung beantragt hatte, für ein Handfunkgerät, da meine Stromversorgung an Bord nur durch einen 9,9 PS Yamaha Motor gewährleistet wird - das auch nur wenn er ordentlich auf Touren kommt und somit eine Feststation für mich persönlich nicht in Frage kommt.

Ich werde also ein Handfunkgerät benutzen, da ich tagsüber einige Teile der Spree nicht befahren darf, wenn ich kein Funk an Bord habe. Ersatzbatterien habe ich aber immer.
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  #17  
Alt 28.06.2019, 06:50
Benutzerbild von Mastiff-660
Mastiff-660 Mastiff-660 ist offline
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Moin Obelix,

Ohne Festeinbau wird das wohl nichts, das wird dir die WaschPo bei deiner ersten Kontrolle auch sagen. Wenn du kontrolliert wirst

Wir sind gespannt, denn es sollen sich hier und da die Regelungen aendern....
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Gruessle,
Paetschi
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  #18  
Alt 28.06.2019, 06:53
heliusdh heliusdh ist offline
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Zitat:
Zitat von Obelix Beitrag anzeigen
Hallo. Ich bin neu hier im Forum und begrüße erstmal alle Teilnehmer.

Ich habe am Samstag den 22.06.19 einen Antrag per Einschreiben mit der Post nach Hamburg zur Bundesnetzagentur geschickt. Angegeben habe ich ein Handfunkgerät mit DSC. Ich wohne in Berlin und habe natürlich auch eine Atiskennung beantragt. Heute am 27.06.19 kam Post von der Bundesnetzagentur mit allen Nummern für den Gebrauch meines Gerätes im Binnen- und Seebereich.
Auf der Zulassungsurkunde steht zwar geschrieben, das Handfunkgeräte im Binnen Bereich nicht statthaft sind, aber es steht auch auf Seite 2 geschrieben, VHF portable (tragbar).

Mir ist das irgendwie unheimlich, weil ich eine Ausnahmegenehmigung beantragt hatte, für ein Handfunkgerät, da meine Stromversorgung an Bord nur durch einen 9,9 PS Yamaha Motor gewährleistet wird - das auch nur wenn er ordentlich auf Touren kommt und somit eine Feststation für mich persönlich nicht in Frage kommt.

Ich werde also ein Handfunkgerät benutzen, da ich tagsüber einige Teile der Spree nicht befahren darf, wenn ich kein Funk an Bord habe. Ersatzbatterien habe ich aber immer.

Wurde das Thema Handfunke nicht bei Deinem Funkkurs angesprochen?
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Gruß
Fabian
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  #19  
Alt 28.06.2019, 08:01
Oldskipper Oldskipper ist offline
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Wenn du dein Auto anmeldest, darfst du auch nicht auf dem Fahrradweg damit fahren. Die Funkurkunde gilt ja auch z.B. in den Niederlanden. Da ist eine Handfunke erlaubt.
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  #20  
Alt 28.06.2019, 08:28
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RobG_NL RobG_NL ist offline
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Ich denke hier spielt das Unterschied zwischen 'Bezitzen' und 'Nutzen'.

Ahnlich wie die sg Scanner, zb um die Feuerwehr ab zu horen:
In die Vergangenheit gab es immer Unterschriften wie 'Verkauf und Bezitz in der BRD erlaubt, Gebrauch aber nicht'.
Ich denke, es ist etwas ahliches.

Bin ubrichens Neugirich wie das furmich in D geht:
Ich habe auch ein Handy als zusatz gerat, mit ATIS, in NL erlaubt.
Aber wie ist das in D fur mich?
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Rob

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  #21  
Alt 28.06.2019, 08:43
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Zitat:
Zitat von RobG_NL Beitrag anzeigen

Bin ubrichens Neugirich wie das furmich in D geht:
Ich habe auch ein Handy als zusatz gerat, mit ATIS, in NL erlaubt.
Aber wie ist das in D fur mich?
in Deutschland sind Handfunkgeräte nur für den Funkkreis "Funkverkehr an Bord" erlaubt....

Also darfst auch du deine Handfunke in Deutschland nicht nutzen
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  #22  
Alt 28.06.2019, 10:15
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Zitat:
Zitat von Oldskipper Beitrag anzeigen
Wenn du dein Auto anmeldest, darfst du auch nicht auf dem Fahrradweg damit fahren. Die Funkurkunde gilt ja auch z.B. in den Niederlanden. Da ist eine Handfunke erlaubt.

Die Spree ist aber nicht in NL:
Zitat:
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Fabian
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  #23  
Alt 28.06.2019, 10:24
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
in Deutschland sind Handfunkgeräte nur für den Funkkreis "Funkverkehr an Bord" erlaubt....

Also darfst auch du deine Handfunke in Deutschland nicht nutzen
OK

Aber . . . .
Wenn ich beide habe, wie sollte jemand sich denn entscheiden welches Gerat ich genutzt habe
Denn beiden habe die selbe Call sign
__________________
Rob

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  #24  
Alt 28.06.2019, 10:28
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Zitat:
Zitat von RobG_NL Beitrag anzeigen
OK

Aber . . . .
Wenn ich beide habe, wie sollte jemand sich denn entscheiden welches Gerat ich genutzt habe
Denn beiden habe die selbe Call sign
das sieht niemand.. klar... aber wenn sie dich direkt erwischen (aber wer ist so ...) dann kann es teuer werden.... je nach Beamten...
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Gruß Volker
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  #25  
Alt 28.06.2019, 11:17
JohnnyCash JohnnyCash ist offline
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Ahoi,

ich habe für mein kleines Bötchen auch eine Handfunke zugelassen um damit in Berlin zu fahren. Ich wollte die Optik mit einem Festeinbau nicht verschandeln. Die Zulassung war kein Problem. Ich weiß das es nicht rechtens ist, aber die WSP ist meiner Meinung nach gnädig, was das angeht. Ich nehme damit immer am Funkverkehr teil und das hat die WSP auch schon gesehen/gehört. Zu einer Kontrolle kam es nicht.

Die Regelung wird eh bald gekippt, meiner Meinung nach.
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Ahoi und die berühmte Handbreit,
Johnny

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