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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#1
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Minisattelschlepper mit Trailer
Moin zusammen,
so langsam aber sicher bekomme ich immer mehr Lust mit meinem Boot auch mal Richtung Süden aufzubrechen. Leider gibt es da das allseits bekannte Problem oberhalb von 3500 kg. Nun sehe ich ab und an schon mal Minisattelschlepper mit Druckluftgebremsten Trailern. Sowas wäre doch die Lösung meiner Probleme. Diese Minisattelschlepper gibt es teilweise gebraucht schon recht preiswert, ok die Trailer kosten mal richtig Kohle. Nun zu meiner Frage,: Ich bin im Besitz der alten Klasse 3 (rosa Lappen). Darf ich diese Kombination auf den Bildern mit meinem Führerschein fahren? Ich lese öfter, das die Zugmaschinen angelastet sind. Das hängt dann wohl mit neueren Führerscheinklassen zusammen. Was darf ich fahren und wieviel kg muss die Zugmaschine eingetragen haben, damit ich so einen Trailer ziehen darf?
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#2
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Hallo,
Du darfst mit dem alte 3er KFZ fahren, deren zGG einschl. eines aufgesattelten Anhängers max. 7,5t betragen. Oder Züge bis 3 Achsen (also KFZ mit Tandemtrailer), bei dem das ziehende Fahrzeug max. 7,5t wiegt. Gesamtgewicht liegt irgendwo bei 12t. Achtung: Kein Drehschemelanhänger erlaubt, da mind. 2 Achsen! Aber: Für Dein Tretboot brauchst Du keinen Trailer Gruß Axel
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#3
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Zitat:
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#4
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Ich würde sagen, das gezeigte nein, denn der Trailer hat ja schon 7,5t.
Wenn das gesamte Gespann nur 7,5t hat, dann würde ich sagen, Ja. Denn im Textteil der Klasse 3 habe ich keine max. Anzahl von Achsen gefunden. Wenn als der Iveco vorne 3,5t hat, dann könnte der Trailer hinten 4t haben. Das sollte mit 2 Achsen, die max. 1m Abstand haben, zu machen sein, somit wäre man auf der ganz sicheren Seite und hat hinten nur eine Achse. Gruß Axel
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#5
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Zitat:
Tja, nur was ist mit der Regelung 7,5 Tonner als Zugmaschine plus Anhänger gleich 12 Tonnen gesamt? Das könnte mir bis jetzt keine beantworten. |
#6
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Sehr interessantes Thema, danke für den Gedankenansatz an den Threadersteller. Auch das Fahrzeug auf den Fotos ist eine schöne Kombination, die ich so noch nicht gesehen habe.
Ich dachte immer, dass ein Drehschemelanhänger eine lenkbare Achse hat. Auf den Fotos sieht es eher aus wie ein Auflieger. Übrigens, ich habe auch noch den Schein in Rosa.
__________________
... auf der Suche nach dem richtigen Boot.
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#7
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Ja, die Kombi darfst du mit Klasse 3 fahren.
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#8
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Zitat:
auf den Fotos ist ein Auflieger. |
#9
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Ok, dann kommen wir der Sache ja schonmal etwas näher.
Jetzt wäre natürlich noch interessant zu wissen, welche Vorraussetzungen die Zugmaschiene erfüllen muss, um diesen Trailer mit 7500 kg zGG. ziehen zu dürfen..... |
#10
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Moin moin,
Zitat:
Nur die unter die Schlüsselzahl CE79 fallenden ehemaligen Klasse-3-LKW-Züge (aus zulassungsrechtlichen Gründen dann bis max. 18,5t zZGG) sind weiterhin auf 'maximal drei Achsen', damit idR Tandemachse am Anhänger und zweiachsiges Zugfahrzeug beschränkt. Und jetzt kommt der interessante Teil: mit dem umgeschriebenen Führerschein darf man (wg. erteilter Klasse C1E) auch einen Sattelzug aus 7.5t wiegender Zugmaschine und 4.5t schwerem Sattelauflieger fahren, oder auch jede andere zulassungsfähige Kombination aus Auflieger- und Zugmaschinengewicht, solange das zZGG die 12t nicht übersteigt. Die oben dargestellte Kombination könnte so etwas darstellen - falls nicht sollte mit etwas leichterem Auflieger aber auf jeden Fall eine Möglichkeit erreichbar sein. lg, justme Geändert von justme (15.08.2019 um 15:12 Uhr)
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#11
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Zitat:
Und er darf auch mit dem neuen Schein den im Bild dargestellten Sattelzug nicht fahren, da der Auflieger schon ein zGG von 7,5t hat. Max. wären dann 4,5t erlaubt. Gruß Axel |
#12
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Nein, die Kombi auf dem Bild hat mind. 10t. Bis 7,5t wäre erlaubt.
Gruß Axel |
#13
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Zitat:
Gruß Axel |
#14
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Zitat:
Da aber jetzt eh alle Scheine umgeschrieben werden müssen, ist das dann irgendwann auch erledigt. Gruß Axel |
#15
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Zitat:
Jetzt wird es wieder kompliziert. Mein Boot wiegt etwa 3600 - 3800 kg komplett leer. Der Trailer auf den Bilder wird sicherlich auch min. 1500 kg Leergewicht haben. Stützlast schätze uch mal auf 500 kg unbeladen. Kann oder darf der Iveco auf dem Bild das überhaupt? Die Bayliner die auf dem Trailer steht wiegt sicherlich auch locker 3200 kg und da steht noch ein Scooter drauf, 2 Ersatzräder, elekt. Winde mit eigener Batterie und ne riesen Transportbox..... Fragen über Fragen..... (Wer sich an dem Trööt stört, oder genervt ist weil da schonmal drüber geschrieben wurde, möchte bitte für Immer schweigen!) Danke! |
#16
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Zitat:
Mein Tretboot wiegt ja jetzt schon auf dem Trailer komplett leergeräumt 4200 kg. |
#17
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Bei dem obigen Trailer ist die Stützlast 1500kg. Die Achslasten je 3000kg. zGG 7,5t
Der Iveco wird das schon können, die Stützlast ist ja dann die Zuladung und die liegt beim Iveco Daily je nach Ausführung schon in dieser Größenordnung. Gruß Axel |
#18
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Moin moin,
Zitat:
Die Kombination auf dem Bild würde im Übrigen funktionieren, wenn die Zugmaschine auf 4.5t zGG inkl. Sattellast beschränkt wäre - da der Auflieger offenbar nur 1,5t Aufliegelast hat könnte das sogar passen. lg, justme
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#19
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Hallo
Ich will es dem TO überhaupt nicht ausreden, sondern nur als kleine Offtopik-Frage: Was kostet es denn so ein Boot per Spedition nach Süden zu fahren, sagen wir mal so über 1000 km ? Gruß Ulf |
#20
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Schätze mal nicht unter 3K € einfache Fahrt.
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Gruß Jürgen |
#21
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Moin moin,
Zitat:
Anbieter für solche Mini-Sattelzüge gibt es mittlerweile ja einige, aber so wirklich günstig wird das auch nicht unbedingt: Das ist ein vollständig unter die LKW-Vorschriften fallender Zug, d.h. Sicherheitsprüfung, jährlicher TÜV, Sonn- und Feiertagsfahrverbot, Maut, und und und. Und wegen Deinem Boot: bei der Masse, wie sieht's denn da mit der Breite aus? Sobald Du über 2.55m liegst brauchst Du eine Ausnahmegenehmigung - die gibt's in Deutschland relativ einfach und günstig, aber sobald Du Richtung Süden unterwegs bist wird es ganz schnell sehr teuer (ggf. Begleitfahrzeug, Anmeldung nur durch entsprechende Speditionen mit vorgegebenen Routen und und und). Ob das den ganzen Aufwand wirklich wert ist? lg, justme
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#22
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hier mal 2 Links mit weiteren Informationen dazu... besonders der 2...
https://www.handwerk-magazin.de/wer-.../150/517/21353 https://verkehrslexikon.de/Texte/FEC7901.php Zitat:
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MfG, Frank.
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#23
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Zitat:
Ok, ich werde jetzt nicht jeden Kommentar im einzelnen kommentieren, weil das aus der Erfahrung heraus eh nicht immer komplett gelesen wird und meist eh falsch verstanden werden wird oder will. Mein Boot ist 259 cm. breit. Sondergenehmigung für Deutschland würde dann beantragt werden. Evtl. würde ich mir auch noch überlegen die Scheuerleisten an der breitesten Stelle zu entfernen. Ich lese selbstverständlich die anderen aktuellen Trööts zu dem Thema mit und die Götter des Forums meinten neulich, das Ihnen kein Fall einer Stilllegung wegen 4 cm Überbreite bekannt wäre. Ich weiß selber das so eine Aussage Bullshit ist aber ich lasse das dann mal so stehen. Und da jährlich Tausende Amerikanische Trailerboote mit Überbreite in den Süden aufbrechen, muss ich wohl dieses Risiko eingehen. Mein Ziel ist es mein Boot sicher und Safe an den Bestimmungsort zu bringen und das in Rahmen meiner Möglichkeiten. |
#24
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Ist das mit dem Sonn und Feiertagsfahrverbot nicht ausschliesslich bei Gewerblicher Fahrt?
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#25
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Wisst Ihr, keiner kann mir wirklich Auskunft geben.
Ich war bei der Polizei, sehr unfreundlicher Haufen, die hatten überhaupt keinen Bock mir zu helfen. Wahrscheinlich wussten die es auch nicht. Straßenverkehrsamt war auch Ahnungslos, Aussage wir forschen mal nach und melden uns. Ist jetzt 6 Wochen her. Als ich neulich nochmal nachfragen wollte, stritt die Dame ab jemals mit mir telefoniert zu haben. Fahrschule weiß das auch nicht genau, bietet aber sehr gerne einen dementsprechenden Modulführerschein an. Es ist zum kotzen |
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