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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Baujahr anhand der Bootsnummer erkennen
Moin Moin
Kann man anhand der Bootsnummer das Baujahr erkennen; Hab mir gestern eine Sundowner aus Bj 2003 nach Angabe des Verkäufers gekauft. Dieses Bj ist auch im Bootsschein und seinem alten Kaufvertrag aufgeführt. Die Bootsnummer endet aber mit 000???? |
#2
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Das deutet auf ein Baujahr 2000 hin.
Check das mal hiermit: https://boat-alert.com/?hop=flex7878 oder damit https://uscgboating.org/content/manu...acturers=16077 Klaus, der auch keinen Monat "0" kennt
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"Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern, dass er nicht tun muss, was er nicht will." (Jean-Jacques Rousseau) |
#3
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... dann handelt es sich leider um Baujahr und Model 2000.
Wieso Monat 0? Monat wäre die viertletzte Stelle in Form eines Buchstabens.
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Gruß Kerstin Nich dran fummeln wenn't löppt! |
#4
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Zitat:
die letzten 4 Ziffern der Bootsnummer sind Monat (Buchstabe) Baujahr (0) und Modelljahr (00) Also zum Beispiel "A000" = Januar 2000 "B000" wäre Februar usw...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#5
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Lässt du es auf sich beruhen? Oder hakst du beim Verkäufer nach? Immerhin ist das Boot 3 Jahre älter als angegeben.
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Gruß Kerstin Nich dran fummeln wenn't löppt!
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#6
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Damals war mir das auch nicht klar, Kaufvertrag sagte Bj 2000, aber ist 08/1999 gebaut worden. Der Beamte vom WSA hatte mich aufgeklärt, aber das eine Jahr macht mir nix aus. Bei 3 Jahren würde ich aber mal nachfragen, ob gewassert gemeint war z.B.
Das Baujahr stand aber schon im Kaufvertrag vom 2. Besitzer drin, von daher sicher keine Absicht und im Zweifel hätte man sich vorher informieren können. Wenn das Boot aber den Preis wert war, trotz 3 Jahre älter, Schwamm drauf.
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Gruß Oliver Hellwig Milos 585 - Suzuki DF175 - Ugljan (HR) |
#7
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Tja, dann war das Boot 3 Jahre lang ein Lagerboot bis es erstmals verkauft wurde. Das kommt bei Booten öfters vor. Es gibt ja keinen behördlich festgelegten Tag der 1. Zulassung wie bei den Autos. Leider.
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#8
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... das kann ja dann jeder behaupten mit der Erstwasserung. Das Boot ist und bleibt aber 3 Jahre älter als angegeben.
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Gruß Kerstin Nich dran fummeln wenn't löppt!
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#9
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Da musst du dem Verkäufer aber erstmal Vorsatz beweisen. Und wie willst Ihm beweisen, das er das wusste? Er hat ja den Kaufvertrag mit Baujahr 2003 unterschrieben und akzeptiert.
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#10
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Ich weiß, wie man eine HIN entziffert, der Käufer anscheinend nicht, der Verkäufer wohl auch nicht (oder doch )?
Wenn nun im KV steht Baujahr 2003, es aber tatsächlich aus 2000 ist, was gibt es da zu beweisen....
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Gruß Kerstin Nich dran fummeln wenn't löppt! |
#11
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Zitat:
Von daher musst man Ihm erstmal beweisen können, das er wusste das es von 2000 ist. |
#12
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Wenn es 3 Jahre bei Ihm stand, wäre das sehr einfach , also Händler vs. Erstkäufer und wenn der TE der 2. ist (für Kerstin ergänzt)
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Gruß Oliver Hellwig Milos 585 - Suzuki DF175 - Ugljan (HR) Geändert von Dorfteich-9A (11.02.2020 um 17:40 Uhr) |
#13
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Was hat denn der vorherige Kauf damit zu tun? Gar nichts!
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Gruß Kerstin Nich dran fummeln wenn't löppt! |
#14
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Zitat:
Also noch verständlicher kann man es nicht erklären. |
#15
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Zitat:
die HIN ist eindeutig und das ist das Baujahr.. derjenige der als erstes das Baujahr gefälscht hat, ist der Betrüger... Man kann ihn auch ihm nachhinein in regress nehmen wenn man deswegen nun weniger VErkaufserlös erziehlt...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#16
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Ich zitiere:
"Der Verkäufer einer Sache haftet dafür, dass diese zur Zeit des Übergangs, also der Übergabe, die zuvor zugesicherten Eigenschaften hat. Fehlt einer Kaufsache eine zugesicherte Eigenschaft, dann liegt ein Mangel vor, der Gewährleistungsansprüche des Käufers auslöst." Klaus, den die Meinung des Käufers interessieren würde
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#17
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Zitat:
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#18
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Zitat:
Klaus hat es ja absolut treffend zitiert.
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Gruß Kerstin Nich dran fummeln wenn't löppt! |
#19
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Zitat:
Nur als Beispiel: Du kaufst ein Auto mit 30.000 km auf der Uhr. Es stellt sich dann raus es sind aber 90.000 km. Was machst du? Der Autohändler versichert, er hat es genau so angekauft. Klaus, der alles weitere den BF-Anwälten überlässt
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"Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern, dass er nicht tun muss, was er nicht will." (Jean-Jacques Rousseau)
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#20
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Zitat:
ich bin da leider selber schonmal mit auf die Nase gefallen. Jetzt nicht im Bezug auf das versprochene Baujahr, sondern auf die Unfallfreiheit eines Autos. Ich habe als 3. Person ein Kfz gekauft und der 1. Besitzer hatte mal einen Unfall mit dem Auto. Der 1. Besitzer hat dem 2. Besitzer das Auto aber vertraglich als Unfallfrei verkauft. Ich konnte dem 2. Besitzer leider nicht nachweisen, das er davon gewusst hatte. Das Urteil war Rechtskräftig und der Verkäufer konnte nicht belangt werden. Die ganze Nummer hat fast 2 Jahre gedauert. Recht haben und Recht bekommen ist leider juristisch sehr schwer. |
#21
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Zitat:
Gruß Holger
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#22
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Und, was jetzt?
Wenn der Käufer unzufrieden mit dem Boot ist, es Mängel hat, die auf sein höheres Alter zurück zu führen sind, dann könnte er eine Rückumwandlung mit Rechtstreit wagen. Wenn er aber happy ist mit dem Boot - dann lassen wir ihn doch dabei, auch wenn es drei Jahre älter ist. Den Rechtsstreit nur des Rechthabens wegen würde ich mir nicht antun. Happy Sailing Dieter
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#23
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Wenn alles in Ordnung ist, stellt man dann im Nachhinein so eine Frage ?
Aber vielleicht bekommen wir ja noch eine Antwort....
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Gruß Kerstin Nich dran fummeln wenn't löppt! |
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