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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 21.04.2020, 17:34
Sunseeker_Portofino Sunseeker_Portofino ist offline
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Standard Gutachten für Sozialgericht

Hallo,

kann mir evtl. jemand helfen, der ein ärztliches Gutachten für das Sozialgericht verstehen kann?

Wäre jemand bereit, sich dieses Gutachten, auch gerne gegen Honorar
durchzulesen und in Absprache zu prüfen?

Erstmal vielen Dank und Gruß
__________________
Gruß Albert
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  #2  
Alt 21.04.2020, 20:22
ciera ciera ist offline
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Hallo Albert,
setze dich doch einfach mit deinem Ortsverband des VDK in Verbindung .
Da sitzen die Fachleute und beraten dich sicher gut .
mfg
Kurt
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  #3  
Alt 21.04.2020, 21:09
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Die Jungs vom SovD haben in meinen Augen gefährliches Halbwissen.
Jedenfalls meine Erfahrung

Ich habe von Lars Ostsee damals einen guten Tip für einen Rentenberater bekommen.
Suche Dir einen in Deiner Nähe und verifiziere seine Qualifikation

Nur meine persönliche Erfahrung,
Sozialgerichte sind beratungsresistent
Alles was nicht von deren selbst bestellten Gutachtern kommt landet direkt in Ablage P ( wie Papierkorb )
( ich habe mehrfach gegen deren Entscheidungen geklagt )
__________________
Gruß 45meilen

In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative
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  #4  
Alt 22.04.2020, 11:38
Verbraucheranwalt Verbraucheranwalt ist offline
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Zitat:
Zitat von 45meilen Beitrag anzeigen
Die Jungs vom SovD haben in meinen Augen gefährliches Halbwissen.
Jedenfalls meine Erfahrung

Ich habe von Lars Ostsee damals einen guten Tip für einen Rentenberater bekommen.
Suche Dir einen in Deiner Nähe und verifiziere seine Qualifikation

Nur meine persönliche Erfahrung,
Sozialgerichte sind beratungsresistent
Alles was nicht von deren selbst bestellten Gutachtern kommt landet direkt in Ablage P ( wie Papierkorb )
( ich habe mehrfach gegen deren Entscheidungen geklagt )
Ein von dir bestelltes Gutachten ist kein Beweismittel sondern nur eigener Parteivortrag. Wobei das selbstverständlich nicht im Mülleimer landet sondern in der Akte.

Nur wenn das Gericht selbst einen Sachverständigen auswählt ist gewährleistet, dass dieser halbwegs neutral ist. VdK beschäftigt in der Regel Rechtsanwälte die sich im Sozialrecht auskennen. Die Frage ist jedoch in erster Linie um was es dem Threadersteller geht. Ein medizinisches Gutachten wird am ehesten ein Facharzt verständlich übersetzen können.

Gruß
Chris
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  #5  
Alt 22.04.2020, 18:08
Sunseeker_Portofino Sunseeker_Portofino ist offline
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Hier geht es um den GdB.

Das Sozialgericht hat drei Ärzte beauftragt, drei Gutachten in drei verschiedenen Sachgebieten zu erstellen.

Die Gutachten habe ich jetzt, der überwiegende Teil der Untersuchungen wurde falsch, garnicht oder gegensätzlich wiedergegeben.

Dazu werden wir Punkt für Punkt Stellung nehmen.

Es geht um die ganzen medizinischen Bereiche, weder mein guter Anwalt für Sozialrecht noch ich sind ja Mediziner.

Ich habe zur Stellungnahme schon Fristverlängerung bekommen und möchte das Gutachten so weit wie möglich in Frage stellen, nur dazu brauche ich einen fachkundigen Gesprächspartner, weil ich so viele Einzelpunkte nicht beschreiben kann.
__________________
Gruß Albert
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  #6  
Alt 22.04.2020, 21:37
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45meilen 45meilen ist offline
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Keine Ahnung um was es bei Dir geht,
aber Du weist schon dass sich die Krankheiten ( und die daraus folgenden GDB `s ) bei den anzuerkennenden GDB `s nicht addieren lassen
__________________
Gruß 45meilen

In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative
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  #7  
Alt 22.04.2020, 22:02
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Ostfriesen Ostfriesen ist offline
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Moin Albert,

bei dem Thema solltest Du nicht hier im Forum suchen, sondern schnell Geld in die Hand nehmen und Dir die Expertise kaufen. Es geht um Fristen, wenn ich das richtig verstanden habe?
__________________
Alex
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Alt 23.04.2020, 22:31
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Laminator Laminator ist offline
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Da solltest Du dir tatsächlich Hilfe von einem sehr Ausgeschlafenen holen.
Ich hab eine ähnliche Sache mit der" Berufsgenosenschaft" durch.
Unfair ,auf Zeit spielen,Korrupt (Gutachter) und zigfach abgesichert durch eigene "Institutionen".
Das Schlimme ist das die Sozialgerichte ungern alles Lesen und meißt im Sinne der Genossenschaft entscheiden.
Ich hatte keine Chance und viele andere Beruflich Geschädigte auch nicht.
Da brauchst Du einen langen Atem und viel Glück.(um Recht geht es da ja meißt nicht)
Ich drück dir alle Daumen das du damit durchkommst.
__________________
§ 1 jeder macht seins
Gruß Andreas
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  #9  
Alt 25.04.2020, 16:39
dutschmann dutschmann ist offline
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Zitat:
Zitat von 45meilen Beitrag anzeigen
Keine Ahnung um was es bei Dir geht,
aber Du weist schon dass sich die Krankheiten ( und die daraus folgenden GDB `s ) bei den anzuerkennenden GDB `s nicht addieren lassen

Das stimmt so nicht und ist Grundsätzlich falsch.

Psychische und neurologische Störungen können und werden bspw. mit orthopädischen Leiden zusammengerechnet.


Die Bestimmung eines GdB erfordert immer eine konkrete Prüfung des Einzelfalles.
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