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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Bugstrahlruder in der Schleuse nutzen
Hierzu folgender Absatz aus der BinSchStrO:
Erster Teil Kapitel 6 Abschnitt V §6.28 Punkt 9e. "In den Schleusenkammern ist es verboten, nach dem Festmachen des Fahrzeugs bis zur Freigabe der Ausfahrt den Maschinenantrieb sowie die Bugstrahlanlage zu benutzen, es sei denn, dass dies aus Sicherheitsgründen kurzfristig erforderlich ist;" Und folgendes Ereignis Ende April in der Mühlendammschleuse/Berlin: Ein WSP Boot und dahinter ich mit meinem Boot schleusen zu Tal. WSP hat vorne auf Backbord festgemacht, ich liege hinten in der Schleusenkammer auf Steuerbord. Ich bin alleine unterwegs und schleuse, wie immer, über die Mittelklampe. Das Boot ist abgefendert, jedoch sieht es kurzzeitig so aus, daß das Boot mit seiner Steuerbordseite auf der Schleusenwand aufsetzen könnte. Deshalb nutze ich einmalig für ca 2-3 Sekunden das Bugstrahlruder, um das Boot von der Wand abzuhalten. Nach der Schleusenausfahrt werde ich von der WSP über Funk aufgefordert längsseits zu kommen. Dieses Manöver läuft ohne Nutzung eines Bugstrahlruders ganz routiniert und ruhig ab. Ich komme mit meiner Mittelklampe exakt neben der Mittelklampe des WSP-Bootes zum Liegen und der Polizist muss nur seine Leine drüberlegen. Ich: "Jetzt bin ich mal gespannt was ich falsch gemacht habe!" WSP: "Das werden wir ihnen erklären." Ich: WSP: "Sie dürfen nach dem Festmachen in der Schleuse kein Bugstrahlruder mehr nutzen." Ich: "Habe ich irgend jemanden gefährdet?" WSP: "Nein. Aber das ist nach BinSchStrO verboten." Ich "Entschuldigung, das habe ich noch nie gehört und erlebe es permanent anders. Waren sie schon einmal im Sommer an der Müritz?" WSP: "Spielt keine Rolle. Wir kontrollieren sowas." Ich: "Und was ist mit den Beruflern, die den Motor während des Schleusens laufen lassen und teilweise in die Leinen eindampfen?" WSP: Ich: "Wie sie sehen, bin ich alleine unterwegs. Wir haben ja Coronazeiten. Mein Boot drohte vorne Kontakt mit der Schleusenwand zu bekommen, deshalb habe ich es kurz mit dem Bugstrahlruder abgehalten." WSP: "Sind sie denn überhaupt in der Lage ein so großes Boot alleine zu führen?" Ich: "Haben sie den Eindruck das ich das nicht kann? Das war bestimmt nicht meine erste Schleuse, vielleicht die 1.000ste. Und nach meinem Sportbootführerschein darf ich Boote bis kleiner 20 m alleine führen. Wo steht, das ich das nicht alleine darf?" WSP: "Sind sie mit einer Verwarnung in Höhe von 30 EUR einverstanden?" Ich:"Nein, bin ich nicht, da ich der Meinung bin, dass dies ein sicheres Schleusenmanöver war, ich niemanden gefährdet habe und auch nichts beschädigt wurde." WSP: "Dann nehmen wir ihre Daten auf und sie bekommen dies zugesendet." Ich habe nichts in die Hand bekommen, auch keine Daten der beiden Polizisten, meine Daten wurden in einem kleinen Notizbuch notiert. Bis heute habe ich nichts weiter gehört. Ich habe dann wieder an dem WSP-Boot abgelegt und bin weiter durch die leere Berliner Innenstadt gefahren. Zuhause habe ich mich am Abend belesen und obige Stelle gefunden, in der es ja unter anderem auch heißt "es sei denn, dass dies aus Sicherheitsgründen kurzfristig erforderlich ist". Darauf würde ich mich im Fall der Fälle berufen! Denn wer außer dem Schiffsführer kann denn wirklich entscheiden ob es sich um eine Gefahrensituation handelt? Nur der verantwortliche Schiffsführer und nicht die WSP, die ca 50 m weiter vorne auf der anderen Seite des Schleusenbeckens fest ist. Darüber hinaus steht in der BinSchStrO auch folgendes: Erster Teil Kapitel 6 Abschnitt V §6.28 Punkt 9b "In der Schleusenkammer muss ein Fahrzeug während des Füllens und Leerens der Schleusenkammer und bis zur Freigabe der Ausfahrt festgemacht sein und die Befestigungsmittel müssen derart bedient werden, dass Stöße gegen die Schleusenwände, die Schleusentore oder die Schutzvorrichtungen sowie gegen ein anderes Fahrzeug oder einen Schwimmkörper vermieden werden;" Aus meiner Sicht ein weiterer Punkt wonach mir in diesem Fall keine OWI angedroht werden dürfte. Ich poste das hier um ... a. andere auf diese Rechtslage hinzuweisen (die mir bis dahin auch nicht geläufig war ) b. zu fragen, ob andere damit schon ein Problem hatten? c. um meinem Unmut darüber Ausdruck zu geben, daß an meinen "Fahrkünsten" gezweifelt wurde d. festzustellen, daß es wohl erlaubt ist, das Heckstrahlruder sehr wohl zu nutzen e. nicht darüber zu spekulieren, was die Motivation der beiden Polizisten war Klaus, der heute über den Vorfall schmunzelt |
#2
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da haben wir bisher noch keine Probleme gehabt...haben aber auch kein derart neumodisches Gerät verbaut...
na ernsthaft...erleben wir in der von dir genannten Art und Weise in der Spandauer/Kleinmachnower/Lehnitzschleuse etc. stets und ständig... nur hat sich da tatsächlich bisher noch keiner muckiert...auch nicht das Schleusenpersonal. btw... die Motivation der beiden WSP´ler dürfte auf der Hand liegen... im wahrsten Sinne des Wortes...
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Gruß Dete ...weiter weiter ins Verderben, wir müssen leben bis wir sterben
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#3
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Die Verordnung sagt, dass es zur Gefahrenabwendung erlaubt ist, die Maschinenanlage und das BSR zu nutzen. Ich selbst habe auch schon hunderte Schleusungen mitgemacht und habe das sowohl von der Berufsschiffahrt wie auch von den Sportbootkollegen öfters erlebt, was auch teilweise nötig war, wenn das Wasser zu schnell einströmte und mehrere Boote oder Berufer in der Schleuse waren. Von der weissen Flotte habe ich oft erlebt, dass die Maschine während der gesamten Schleusung weiterlief, was übel war, wenn man direkt dahinter lag.
Das man an deine Fahrkünsten zweifelt - da musste halt drüberstehen, wie so oft im Leben. Was die Motivation der Polizisten war, liegt wohl daran begründet, dass sie halt dem Sportbootfahrer mangelnde Kenntnis der Rechtslage unterstellt haben. Wie das in schlimmsten Fall ausgeht, wage ich aber auch nicht zu sagen - wiewohl ich der festen Überzeugung bin, dass du richtig gehandelt hast.
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Das Lächeln ist ein Fenster,durch das man sieht, ob das Herz zuhause ist.
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#4
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Hallo Klaus,
ich glaube das mit dem Festmachen ist der Knackpunkt. Du musst alleine mit den Befestigungsmitteln verhindern, dass Du an die Schleusenwand stößt, nicht mit dem Bug- oder Heckstrahlruder. Auch das ist nämlich eine OWI (Nr. 22.262812). Die Ausnahme „aus Sicherheitsgründen“ bezieht sich wohl eher auf andere Gefahrenlagen, z. B. wenn ein anderes Boot wegtreibt. Mal sehen, ob da noch was kommt. Viele Grüße Andreas
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#5
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Man könnte meinen die WasPo hat bei euch da drüben wirklich nichts sinnvolles zu tun...
Aber Ebsenzähler gibt es überall und machen sich mit solchen Aktionen zur absoluten Lachnummer. |
#6
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Ich:"Das war nicht das Bugstrahlruder. Die Torpedoluke schleift nur etwas beim Öffnen"
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#7
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Kann das sein, daß eine Verordnung bei Schiffen der 1000 to-Klasse sinnvoll und auch dafür gedacht ist, dann aber bei Schiffen der 10 to-Klasse völlig überzogen ist?
Ich kann mir durchaus vorstellen, daß ein BSR mit 300 PS anders wirkt als eins mit 3 PS. Aber Fingerspitzengefühl ist auch unterschiedlich, nehme man nur einen Uhrmacher und einen Grobschmied.
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Gruß Ewald
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#8
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Und untergraben selbst Ihre Akzeptanz.
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Das Leben fängt mit Brei an und hört mit Brei auf
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#9
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Zitat:
M.W. musst du bis Ende Juli ausharren (also 3 Monate), danach ist das verjährt. In der Regel wird man sich kurz vorher bei dir melden mit dem Vorwurf. My 2 cents: Wahrscheinlich bekommst du einen Zahlschein über die 30€ und zahlen macht Sinn. Alles andere führt zu nichts (es waren 2) und da kommst du nicht gegen an, auch nicht mit schlüssigen Argumenten. Die werden wissen, was sie durch bekommen und so haben sie sich verhalten. Über den Sinn und Unsinn schweige ich lieber, meines Blutdrucks zu Liebe... Grüße Totti
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Flagge zeigen ist eine Tugend!
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#10
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Hi Totti
Sehe ich anders. Wenn es so ist wie Fronmobil schreibt dann würde ich einem evtl. Bescheid widersprechen. Und die Argumentation der Beamten abwarten. Zumindest haben die dann was zum Nachdenken und schreiben. Wenn solche Widersprüche häufiger kommen, wird das auf der Dienststelle gar nicht gern gesehen. Im Zeitalter der Rechtsschutzversicherungen eh' problemlos. Wie sagt man so schön: "No risc, no fun" Die hätten auch den Vorwurf gleich benennen, ausdrucken und bargeldlos kassieren können/müssen. btw: Das Festhalten des Vorgangs in einem Notizbuch deutet für mich darauf hin: Ganz wichtig, mus ich mir merken. Das sog. " Aufschreiben" hatte vor 50-60 J. mal eine Bedeutung. Geändert von sporty (23.06.2020 um 19:51 Uhr) |
#11
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Mal ganz ehrlich, haben die sie noch alle????
So was bescheuertes habe ich ja selten gehört. Der Schiffsführer ist verpflichtet alles zu tun um eine drohende Gefahr abzuwenden, darunter fällt auch ein Sachschaden. Außerdem solange damit keine Gefahr verbunden war ist doch alles bestens. Hat die deutsche Waschpo nichts besseres zu tun??? Ich muss jetzt aufhören zu schreiben sonst werde ich noch unfreundlich. Achim, der auch in Schleusen seit fast 30 Jahren wenn es sein muss sein Bugstrahlruder benutzt und es auch weiter tun wird. P.S. Bitte weiter berichten falls da noch was kommt
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#12
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Das ist zwei Monate her, denke, da wird nix mehr kommen
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Volker, der irgenwann auf´s Meer will.... Minchen war ein gutes Schiff, es kühlte mein Bier, backte Brötchen auf und durch die Gegend fuhr es mich auch new boat coming soon |
#13
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In den NL gibt es die Vorschrift das Schiffe ausreichend bemannt sein müssen. Was das genau bedeutet weiß ich nicht. Gibt es so eine Bestimmung eigentlich auch in D?
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#14
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Zitat:
Ich fahre seit fast 30 Jahren in NL, habe mir die Gesetze zwar zum größten Teil mal durchgelesen. Davon habe ich aber nicht gelesen. Gruß Achim
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#15
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Die Vorschriften für Mindestbemannung an Bord in NL beziehen sich auf die Berufsfahrt.
Da ist ganz klar geregelt, wieviele "hands on deck" sein müssen, abhängig u. A. vom Fahrgebiet, Ausrüstung, Passagier/Frachtfahrt. Aber wir gleiten ab. Was Dir @Fronmobil passiert ist, bestürzt mich ein wenig. Ich weiss, dass ich mich als in NL lebender Wessi weit aus dem Fenster lehne, wenn ich sage, dieser Wapo Auftritt scheint mir eine Berliner Besonderheit zu sein. Ist mir so jedenfalls in 40 Jahren in D("alt"west), NL, B F auf dem Wasser nicht untergekommen. Und bitte verreisst mich jetzt nicht. Die Anmerkung bezog sich auf die Ordnungsbehörden und keinesfalls auf all die lieben, freundlichen Menschen, die ich kennenlernen durfte. Aber vielleicht ist die Berliner Wapo wirklich anders im Auftritt? Wer kann berichten?
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Gruss, Dirk |
#16
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Hab gerade gegurgelt, gilt nicht für Sportboote.
https://wetten.overheid.nl/BWBR0007124/2008-09-17 Edit: Startpilot war schneller.
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#17
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Die abgekürzte Verjährung von drei Monaten gilt nur für Straßenverkehrsowis. Hier könnte und dürfte die länger sein.
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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#18
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Moin Klaus,
ich bekomme mich gerade nicht motiviert, die BinSchStrO darauf hin zu lesen: Gelten diese von Dir zitierten Paragraphen auch für Kleinfahrzeuge?
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Alex
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#20
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Der Klaus berichtet ja schon mal öfter von seltsamen Ereignissen. Und ich denke, er versucht immer, so objektiv wie eben möglich zu sein, auch wenn sich hier und da sein spezieller (durchaus sympathischer) Humor einschleicht.
Insofern muss ich die Nummer glauben. Und gleichzeitig finde ich es absolut unglaublich, dass es bei der aktuell extrem unter Druck stehenden Profession der öffentlichen Ordnungshüter solche Pappnasen geben soll. Was bilden die sich eigentlich ein? Wie vielen anderen hier ist mir ein solcher Unfug zum Glück noch nie begegnet, und man sollte das auf keinen Fall akzeptieren. Im Gegenteil, es war richtig, nicht klein beizugeben und es auf eine Konfrontation ankommen zu lassen. Insofern: Berlinspezifsch? Umso schlimmer. Grüße Matthias. |
#21
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Zitat:
Ende OT Lg, Saint-Ex Gesendet von meinem SM-T835 mit Tapatalk
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Lg, Saint-Ex “Überlegen macht überlegen“ Der Flieger und Schriftsteller Antoine de Saint Exupéry (*29.6.1900, † 31.7.1944 während Aufklärungsflug über dem Golf du Lion bei der Île de Riou) |
#22
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Zitat:
Auf meine fröhliche Bemerkung: "Jetzt bin ich mal gespannt was ich falsch gemacht habe" hätte man ja auch locker mit Berliner Schnautze antworten können: "Tja, junger Mann man kann immer noch was lernen. Das mit dem Bugstrahlruder geht nicht, wir können ihnen auch erklären warum. Und klar wissen wir, das dies in der Praxis häufig anders läuft, deshalb nehmen wir uns heute - wo nichts los ist auf dem Wasser - die Zeit, um mit ihnen zu sprechen. Fühlen sie sich mündlich verwarnt und im übrigen wünschen wir ihnen noch eine gute Fahrt auf der Spree. Bleiben sie gesund!" Der zweite Kollege der WSP hielt sich übrigens komplett raus und machte von der Mimik und Gestik nicht so einen ganz glücklichen Eindruck, was das Vorgehen seines Kollegen angeht. " Klaus, der natürlich über den weiteren Fortgang - falls notwendig - berichten wird Geändert von Fronmobil (23.06.2020 um 21:52 Uhr) |
#23
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Nun stellt euch mal vor, die beiden Kontrollfiguren kommen abends ohne einen Cent Einnahme zurück zur Dienststelle. Der Chef muss doch glauben, die hätten nichts gemacht den ganzen Tag. Da in dem benannten Zeitraum jedoch sehr wenige Sportboote unterwegs waren, musste halt etwas an den Haaren herbeigezogen werden.
Gruß Ralf
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#24
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der darf aber seinem Kollegen nicht dazwischen grätschen während der gerade belehrt. Vermute der fand das auch etwas überzogen in dem Moment konnte aber keinen Senf dazu geben. Widerspruch macht Sinn. Ich würds auch drauf ankommmen lassen. (wenn ich mal dran denke wieviele glauben in der Schleuse den Motor anlassen zu müssen in der Sommersaison und dann doof gucken wenn der Wärter eine klare Ansage macht.... müsste man ja alle verhaften wenn man das mal so vergleichen würde.)
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Gruß
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#25
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Zitat:
Die Gesetzestexte sind doch in der Regel recht präzise. Wenn da Fahrzeuge steht gilt das nach meiner Meinung eben nicht für Kleinfahrzeuge. Sonst würde da ja eine Ergänzung wie inklusive K, gilt auch für Kleinfahrzeuge usw. stehen.
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