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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#1
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Wiederbelebung von einem Schlauchboot
Hallo ich bin Markus, komme aus dem Schwarzwald und bin gerade dabei mir ein Boot zuzulegen. Gedacht ist das ganze um etwas auf dem Bodensee herumzuschippern. Wenn alles gut läuft, hole ich am kommenden Donnerstag das Boot. Es verbrachte die letzten 20 Jahre auf seinem Trailer, der unter der Garagendecke hängt. Also als 1. Werde ich den Trailer wieder Tüven, und dann schauen wir mal wie das mit dem Boot funktioniert. Die passenden Scheine fehlen mit auch noch. Die möchte ich dann nächstes Jahr in Angriff nehmen. Es werden bestimmt noch einige Fragen auftauchen. Soweit erstmal zu meinem Projekt.
LG Markus
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#2
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Hallo Markus,
Viel Spaß damit, hier im Forum gibt es für alle Themen reichlich Unterstützung. Du kannst viele Dinge auch über die Suche finden. Ansonsten ist es wichtig, dass du dich frühzeitig mit den Gepflogenheiten am Bodensee beschäftigst (Falls noch nicht erfolgt oder bekannt). Dies betrifft die Bootszulassung, insbesondere dabei den Motor, als auch den Führerschein. Hier kannst du dich auch gut online beim Landratsamt Bodenseekreis in Friedrichshafen einlesen. Achja und gerne Fotos vom guten Stück einstellen! Grüße |
#3
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Ich habe schon etwas rumtelefoniert. Da das Boot eine KN nummer besitzt und ein Honda 4-Takter sollte es unproblematisch sein. Mit dem Führerschein muss ich mal sehen, ob ich den über das THW machen kann.
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#4
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Das klingt schon mal gut!
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#5
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Hallo Markus, auch von mir ein nettes Willkommen.
Bei deinem Vorhaben solltest du aber genau hinsehen, da der Kunsstoff des Schlauchbootes nach 20 Jahren schon sehr brüchig sein kann. Genau beobachten wie lange das Boot ohne nach zu pumpen die Luft hält. Dem Motor solltest du einen großen Service incl. Impellerwechsel gönnen.
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Wat mutt dat mutt!!! |
#6
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Wenn alles Klappt kommt das Boot heute abend zu mir. dann werde ich mal eione Bestandsaufnahme machen und da kommen dan neue Fragen auf. Bilder konn ich dann bestimmt auch posten.-
LG Markus |
#7
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Als ich habe das Boot geholt. Es ist ein Zodiac Mark II von 1993. Motrisiert ist es mit einem Honda 4-Takter von 1998 mit 40Ps. Das sollte erstmal reichen. Das Boot ist wie neu. Keine Schramme an der Unterseite und top gepflegt!
Mittwoch kommt der Trailer zum Tüv. Dann darf es bald erstmal auf die Straße. LG Markus |
#8
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Hallo Markus,
viel Spaß damit!
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Viele Grüße vom Bodensee Tom FSD e.V.: www.fsd-info.de Bei Interesse gerne Infos per PN! |
#9
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Viel Spass damit!
Und natürlich wollen wir Fotos vom alten-wie-neu-Boot sehen
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................................ Liebe Grüße aus Berlin Jochen |
#10
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Mal sehen wie ich die Bilder hier hochladen kann....
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#11
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#12
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Über 20 Jahre alt? Toller Zustand! Der Motor und das kleine Boot sehen nach Spass aus..
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................................ Liebe Grüße aus Berlin Jochen |
#13
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Hallo Markus,
auch von mir herzlichen Glückwunsch! Ich habe vor Jahrzehnten , daß gleiche Modell gehabt. Mit Sicherheit ist es in dieser Bauart eines der qualitativ besten Schlauchboote . Wenn es in dem Zustand ist, wie man es auf den Fotos erscheint und wenn der Preis stimmte , hast Du mit Sicherheit nichts falsch gemacht. Man kann diese Schlauchbote von Zodiac übrigens auch flicken. Viel Spaß damit. (Sollte mit dem Motor und den Speedschläuchen abgehen wie Sau)
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Thomas "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null und das nennen Sie ihren Standpunkt". (Albert Einstein) |
#14
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6.500 mit zubehör, Trailer usw. Denke das ist marktüblich. Und die stehen erst an, wenn das Boot zugelassen ist.
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#15
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Der Preis wäre mir wahrscheinlich etwas zu hoch gewesen, aber das Boot als auch der Motor sind bei guter Pflege sehr langlebig und qualitativ. Gute Kombi, Viel Spaß damit!
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#16
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Vom Motor / Boot kann man Essen. Alles ist Blitzeblank. Ausserdem ist es ja auch ein Freund von mir. Er hat ca. 6 Monate gebraucht um sich überhabt zum Verkaufen zu entscheiden. Er wird das Boot nicht mehr alleine ins Wasser bringen. Und wenn er Bock hat und alles fertig ist, kann er es einfach bei mir abholen und losfahren! Das es finanziell das obere Ende ist, ist mir schon klar. Aber das ist o.k. so.
LG Markus
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#17
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Und die ersten Fragen kommen auf. Das Thema Beleuchtung. Ich habe ja, wie auf den Bildern zu sehen ist nach vorne die Grün/Rot Beleuchtung und das weiße
Rundumlicht. Jetzt habe ich gelesen ich brauche ein weißes Hecklicht?!? Ist das auch bei Schlauchbooten so? Und das Thema Zulassung. Stimmt es, das ich kein Boot ohne Bodenseeschiffartspatent auf mich zulassen kann? Das Boot wollte ich ja erst nach erfolgreicher Abnahme kaufen. Das wäre jetzt ein Problem für den ausgehandelten Deal. LG Markus |
#18
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Beleuchtung ist mit zwei Farben am Bug und weißem Rundumlicht auf Stab korrekt und ausreichend. Ein Hecklicht würde beim Schlauchboot nur wenig nützen. Die Lichterführung ist in der BSO (Bodenseeschifffahrtsordnung) nachlesbar. Komisch erscheint mir die Position des Lichtstabs. Der sitzt bei solch einem Boot besser am Heckspiegel und Steuerbord?
Zulassung müsste auch ohne Patent möglich sein? Jedoch ganz praktisch: Bei Abnahme muss das Boot im Wasser schwimmen. Je nach dem muss man das Boot also von einer Sliprampe auch ein paar Meter an einen Steg etc bewegen. Dafür ist richtigerweise natürlich ein Patent erforderlich. Und entsprechende Kenntnisse. Evtl. ist dann dein Bekannter dabei? Um eine erfolgreiche Abnahme mache ich mir wenig Sorgen, da das Boot in KN schon mal zugelassen war. Wichtig sind vollständige Sicherheitsausrüstung nach Vorgabe der Behörde. Ggfs. Wartungsnachweise zum Motor. Die erforderliche Ausrüstung und benötige Unterlagen würde ich auf der Homepage des Amtes abfragen. Geändert von hannesk (22.07.2020 um 07:38 Uhr) |
#19
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PS:
Die Zweifarbenlaterne muss beim Schlauchboot nicht am Bug sein, sondern kann mit am Lichtstab sein. Jedoch erscheint mir die Laterne zu tief sitzend. Und wenn sie höher sitzt, ist die wahrscheinlich zu macht am weißen Rundumlicht. Da hatte ich beim Vorgängerboot tatsächlich mal Probleme dem WSA... Der Stab müsste länger sein und alles etwas höher. Aber wie beim TÜV bei Autos ist nicht überall alles einheitlich... Ggfs schickst du dem WSA eine Mail mit Foto und Meterstab und frägst an, ob es passt. |
#20
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o.k.
Wartungsunterlagen zum Motor habe ich keine. Ölwechsel, Filterwechsel etc. wollte ich eigentlich selber machen. Ist das ein Problem? Der Nochbesitzer hat das Patent und ist mit dabei. Das war der Plan! |
#21
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Der Noch-Besitzer hat doch sicher schon einmal den Bodensee-TÜV gemacht mit dem Boot. Dann sollte er es doch wissen oder noch den letzten TÜV-Bericht bzw. Zulassungsurkunde haben.
Diese ist auch wichtig für deine Zulassung. Es geht immer darum, ob es für den Motor "Bestandsschutz" gibt. Dein Motor erfüllt z. B. die BSO 1. Wenn das Boot also schonmal eine BS-Zulassung hatte, dann kein Problem. Hatte sie noch nie eine, dann Problem, weil denn Stufe 2 gilt, welche dein Motor nicht erfüllt: https://iwgb.net/wp-content/uploads/Motorenliste.pdf Ansonsten einfach auf der HP informieren. Dort ist alles, auch die Beleuchtung, genau beschrieben. Motorwartungsprotokoll benötigst du nur, wenn dein Motor weder die Stufe 1 noch die Stufe 2 der Abgasvorschriften gemäß Anlage C der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung erfüllt. https://www.bodenseekreis.de/de/verk...ootszulassung/ https://www.bodenseekreis.de/fileadm...gungsfahrz.pdf Wenn es erstmalig zugelassen wird, dann extra für Schlauchboote: https://www.bodenseekreis.de/de/verk...schlauchboote/
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Viele Grüße Thomas Geändert von bootsfreunde.com (22.07.2020 um 10:16 Uhr) |
#22
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Ja, die ist da. Aber in 17 Jahren kann ist ja auch was ändern. Ich hatte gestern ein Telefonat mit einem am Bodensee befindlichen Bootsverein, der wohl zu 99% aus Seglern besteht. Schlauchboote haben die gar nicht. Und die nette Dame sagte mir, eine Heckbeleuchtung ist Pflicht und die Zulassung auf mich geht nur mit dem Patent. Und wie es aussieht ist dem glücklicherweise nicht so
Edit: "Bei Fahrzeugen der Berufsfischer und Vergnügungsfahrzeugen mit Maschinenantrieb können anstelle der hellen Lichter auch gewöhnliche Lichter geführt, die Seitenlichter durch eine Zweifarben-Leuchte und Topplicht und Hecklicht durch ein weißes Rundumlicht ersetzt werden" Das ist es! Dankeschön! |
#23
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Aber noch mal wgen dem Motor. Wenn die alten Unterlagen da sind, brauche ich keine anderen Nachweise?
Und noch fragen zur zwingend notwendigen Ausstattung. Die Notlampe. Es steht da eine Taschenlampe ist keine Notlampe. Ich habe aber eine Taschenlampe, die ein 360 Grad rundstrahler hat, wenn man den Kopf herauszieht. Geht sowas? Geändert von red_cbr600f (22.07.2020 um 10:55 Uhr) |
#24
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Zitat:
"Bestehen bezüglich Bau und Ausrüstung Zweifel, können anlässlich von Untersuchungen entsprechende Nachweise verlangt werden." Wenn es einen Nachweis gibt, dass die Lampe 2 km weit leuchtet (entspricht dem "gewöhnlichen Licht" der BSO) könnte es klappen. Die BSO sagt: "Ist bei einem Fahrzeug mit Maschinenantrieb das Setzen von Ersatzlichtern nicht unverzüglich möglich, so muss anstelle der Ersatzlichter ein von allen Seiten sichtbares weißes gewöhnliches Licht geführt werden."
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Grüße |
#25
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Also ist das eine auf gut glück nummer... sowas mag ich nicht....
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