|
Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
|
Themen-Optionen |
#1
|
|||
|
|||
Gebrauchtboot Kauf !!!
Servus alle zusammen,
Ich habe mir im Februar eine Chaparral 260 Signature gekauft. Wegen Corona konnte ich erst im Juni testen. Nach Angaben vom Verkäufer, hat das Boot erst 198 Bstd. Ich vermute das ist manipuliert. Außerdem habe ich jetzt bemerkt, dass an der Backbordseite ein grösserer Schaden - Unfall gewesen sein muss. In der Kabine ist eine Ecke ca. 5 - 8 cm eingedrückt. Von Aussen nicht sichtbar. Wer hat Tipps - wo und wie ich das feststellen kann???? ( evtl. Versicherung) Danke Dietmar |
#2
|
|||
|
|||
Hallo,
Die Versicherung zu fragen wäre eine gute Möglichkeit. Weißt du sogar wo das Boot versichert war? Der Vorbesitzer könnte ja auch die Versicherunggewechselt haben? Falls nicht, die haben vielleicht ein Register?! Spontan würde mir einfallen einen Gutachter zu beauftragen. Das würde aber erst einmal deine Kohle kosten. Steht im Vertrag etwas dazu? Unfallfrei o.Ä.? |
#3
|
||||
|
||||
Hallo Dietmar,
versuch doch mal durch klopfen an der Rumpfaußenseite festzustellen ob sich im Vergleich zur anderen Seite der Ton verändert. 5 - 8 cm wäre ja ganz schön viel Spachtel/GFK sieht man an der Stelle einen Farbunterschied/Lackierspuren???
__________________
Gruß Werner es kommt nicht drauf an welches Boot du fährst, sondern wer es fährt... |
#4
|
|||
|
|||
Moin .
Sollte man nicht über die alte Registrierungsnummer (Kennzeichen) etwas herausfinden? lg |
#5
|
|||
|
|||
Zitat:
Dazu bräuchte man sowas wie einen "Durchsuchungsbefehl" von der Staatsanwaltschaft oder gar eine richterliche Verfügung, bevor die ihre Daten an Privat herausrücken. Vergiss es. Zitat:
Ich würde in etwa so vorgehen: Den Vorbesitzer kontaktieren und ihn höflich auf diese sichtbare Beschädigung ansprechen, wie die denn wohl zustande gekommen sei. Druckst er rum, erzählt Märchen oder will dazu nichts sagen, kannst du nicht viel Sinnvolles machen, ich nehme an, im Kaufvertrag steht irgendwo diese Allerweltsklausel: "Gekauft wie gesehen" oder sowas in der Art, dann wäre es dein Versäumnis, diesen Bötsch nicht gesehen zu haben. Man kann dann zwar einen Gutachter beauftragen, zum Anwalt rennen, eine Klage anstreben, um schließlich vom Richter abgewiesen zu werden, dann hat man schlechtem Geld auch noch viel gutes Geld hinterher geworfen und ein paar Jahre mit vergeblichem Prozessieren vertan, aber nichts erreicht außer noch mehr graue Haare zu bekommen. Ist er jedoch guten Willens, wird er dir wahre Angaben dazu machen und diesen inneren Schaden als noch nicht reparierten Mangel erklären, den er noch machen wollte, aber da du ja das Boot so gekauft hast, letztlich dann nicht mehr gemacht hat. Eventuell wird man sich noch nachträglich über eine Regulierung einig werden, viel Hoffnung solltest du aber nicht haben. Wie auch immer: Selber Schuld, ein zu kaufender Gegenstand sollte immer sehr genau betrachtet und geprüft werden, macht man das nicht: Siehe oben. Bootfan Dieter |
#6
|
|||
|
|||
Zitat:
Bootfan Dieter |
#7
|
||||
|
||||
Hallo,
wenn ein (Alt)Schaden vorliegt der verschwiegen wurde, ist der Vorbesitzer der Ansprechpartner... (auch wenn der Schaden schon vorher war)
__________________
Gruß Werner es kommt nicht drauf an welches Boot du fährst, sondern wer es fährt... |
#8
|
|||
|
|||
Zitat:
Der Käufer hat sehr schlechte Karten gegenüber dem Verkäufer, warum macht man ihm hier dennoch Mut? Das ist nicht sehr hilfreich für den Fragesteller, ihn ins offene Messer laufen zu lassen. Nett den Vorbesitzer fragen, mehr kann der Käufer jetzt nicht mehr tun, was sinnvoll ist. Bootfan Dieter Geändert von Bootfan Dieter (29.07.2020 um 13:47 Uhr) |
#9
|
||||
|
||||
Zum einen gibt es auch unwirksame Klauseln in Verträgen, zum anderen gibt es den Tatbestand der arglistigen Täuschung durch verschweigen.
Die Aussichten sind durchaus nicht aussichtslos.
__________________
Immer eine Hand breit Wasser unter dem Kiel. LG Thomas
|
#10
|
||||
|
||||
Die Klausel „gekauft wie gesehen“ gilt allerdings nicht für versteckte Mängel.
Nach der Rechtsprechung liegt ein versteckter Mangel vor, wenn ein durchschnittlicher Käufer den Mangel durch eine eigene Untersuchung nicht erkennen kann. Bei einem versteckten Mangel kann sich der Käufer somit auf sämtliche Gewährleistungsrechte berufen.
__________________
Nehmt das Leben nicht so ernst - da kommt eh keiner lebend raus. Gruß Michael |
#11
|
||||
|
||||
Die 6-8 cm Delle scheint aber wohl nicht besonders versteckt zu sein, kann dann ja kein versteckter Mängel sein
__________________
Gruß Jörg
|
#12
|
|||
|
|||
Zitat:
Damit sind alle Chancen des Käufers auf eine gerichtliche, in seinem Sinne positive Klärung dahin. Jeder Richter wird sagen: "Na, das hätten Sie aber beim Kauf sehen können, kein versteckter Mangel. Klage abgewiesen, Kosten trägt der Kläger." Und bei Klärung, ob der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat, stehen dann Aussagen gegen Aussagen. Der Verkäufer wird behaupten, dass er sehr wohl den Schaden erwähnt hatte, zwar nur beiläufig, aber er hätte ihn erwähnt und der Käufer wird aussagen, dass dem nicht so war. In diesen Fällen wird immer zugunsten des Beklagten entschieden, da er seine Behauptung nicht beweisen kann. Bootfan Dieter |
#13
|
|||
|
|||
Zitat:
Bootfan Dieter |
#14
|
|||
|
|||
Zitat:
Denn unwirksame Klauseln in Verträgen müssen schon arg sein, um wirkungslos zu werden, sie müssen gegen die "guten Sitten" verstoßen oder "unmoralisch" sein oder beides oder sie müssen gegen geltende Gesetze verstoßen. Die gebräuchliche Klausel: "Gekauft wie gesehen" ist nicht unmoralisch, noch verstößt sie gegen die "guten Sitten", da sie tagtäglich angewandt wird und gegen geltende Gesetze verstößt sie auch nicht. Außerdem war der Mangel wohl nicht als versteckt zu bezeichnen. Wieso wollt ihr alle dem Fragesteller Hoffnung machen, wo es keine gibt? Soll der auf euer Anraten hin eine Klage mit all den Risiken riskieren? Das ist zutiefst unmoralisch, was ihr da macht. Außer einem freundlichen Gespräch mit dem Verkäufer kann man da gar nichts empfehlen. Bootfan Dieter |
#15
|
|||||
|
|||||
Zitat:
Bist Du Jurist? Ich hoffe nicht! Die Formulierung gekauft wie gesehen, ist keine juristische Formulierung. Und nur ein Beispiel: Jahrzehnte lang angebotene Mietvertagsvordrucke von Vermieterverbänden wurden wegen einiger Klauseln gar in Gänze als unwirksam erklärt. Die Klausel "gekauft wie gesehen" wurde von unwissenden Privatverkäufern erfunden die es nicht besser wussten. Aber unantastbar sind sie jedoch nicht. Was der TE am Ende macht, muss er wie immer selber entscheiden. Denn es gibt auch keine Garantie für Gerechtigkeit.
__________________
Immer eine Hand breit Wasser unter dem Kiel. LG Thomas
|
#16
|
||||
|
||||
Und ganz nebenbei finde ich deine Beiträge zuweilen schon sehr Theatralisch!
__________________
Immer eine Hand breit Wasser unter dem Kiel. LG Thomas
|
#17
|
|||
|
|||
Zitat:
Wieso unterstellst du mir solche unlauteren Absichten? Nur, weil dir die Grundaussage meiner Beiträge nicht passt, in diesem Fall eben die wahrscheinliche Aussichtslosigkeit auf Gewinnen eines Rechtsstreites, greifst du mich massiv persönlich an und unterstellst mir eigene Beweggründe? Warum? Natürlich gibt es immer mindestens 2 Meinungen zu allem und jedem, gerade auch in Rechtsfragen gibt es zahlreiche Fallstricke und Unwägbarkeiten, auf die sogar studierte Juristen hereinfallen, sonst würde es bei Gericht ja nur Gewinner geben, was nicht geht, gewinnt die eine Partei, muss die andere verlieren, also grob geschätzt irren sich 50% aller studierten Rechtsanwälte. Und natürlich ist alles, was im unterschriebenen Kaufvertrag steht , justiziabel, kann also angefochten werden, egal, wie man da was formuliert. Insofern muss das Gericht nur den Sinn und Zweck einer Formulierung anerkennen, juristisch einwandfrei muss da nichts sein, das ist ja auch gerade die Spielwiese für die Rechtsverdreher. Dass man Mietverträge für ungültig erklärt hat, ist ja schön und gut, das hat aber rein gar nichts mit diesem Fall zu tun, da hat man dann einfach die Verträge neu aufgesetzt und fertig. Zu Gunsten der Mieter ging das aber nicht unbedingt aus. Bootfan Dieter |
#18
|
||||
|
||||
Ich kann es selber kaum glauben , aber ich gebe BFD recht.....
Der TE muss es Beweisen , nicht umgekehrt. Der Verkäufer hat ihm doch den Schaden vorher gezeigt.......
__________________
Gruß Bergi : Heimathafen beim EWV-Hennigsdorf Nach dem Sommertreffen , ist vor dem Sommertreffen…
|
#19
|
||||
|
||||
Gekauft wie besehen ( nicht wie gesehen ) ist eigentlich einen alte, kaufmännische Klausel, basierend auf dem noch älteren "Tel Quel" ( "wie es kommt" ).
Arglistige Täuschung, Transportschäden und Mängel an der Sache sind dadurch nicht abgedeckt. Das gilt aber nur unter Kaufleuten, da gilt auch tatsächlich noch das gesprochene Wort. Auch beim Kauf von Privat an Privat haftet der Verkäufer, wenn nicht ausdrücklich ausgeschlossen, für allerlei. Ob die Ausschlussklausel rechtlich gültig im Vertrag ausgeschlossen wurde kann Dir nur ein Anwalt sagen der im Vertragsrecht tätig ist. Aus meiner langjährigen Erfahrung im beschissen werden kann ich Dir aber sagen, es lohnt sich nicht Anwälte, Gutachter etc zu bemühen. Spar Dir das Geld, reparier den Schaden, trink zwei bis sechs Aalborger und lerne draus.
|
#20
|
|||
|
|||
Ich kann dir keinen Rat geben, drücke lediglich die Daumen!
Mich hat so eine Unachtsamkeit verdammt viel Geld gekostet ... hoffentlich ergeht es dir besser!
__________________
https://www.youtube.com/channel/UC-M...ZUyqnFBF4wjc1A Mein Versuch eines Bootskanals |
#21
|
||||
|
||||
Zitat:
Aber wohl mehr Ahnung als Wissen.
__________________
Immer eine Hand breit Wasser unter dem Kiel. LG Thomas |
#22
|
|||
|
|||
Zitat:
Bootfan Dieter |
#23
|
|||
|
|||
Zitat:
Wollen wir jetzt mal aufhören, uns gegenseitig anzubaffen? Das bringt doch nichts. Du meinst, der Fragesteller hätte gute Karten, wenn er auf sein vorgebliches Recht pocht, wenn er meint, über den Tisch gezogen worden zu sein, diese Meinung respektiere ich, teile sie aber nicht. Wenn du da so sicher bist, biete doch dem Fragesteller an, im Streitfall für alle anfallenden Kosten aufzukommen, falls der Prozess dann doch verloren wird. Machst du aber nicht, aus gutem Grund. Also, lass gut sein. Bootfan Dieter |
#24
|
|||||
|
|||||
Zitat:
ich darf jetzt auch mal mit Deiner Erlaubnis etwas theatralisch sein. Du hast manchmal wirklich etwas die Manier wie ein Schulmeister. Kannst alles , weißt alles , gibst zu jedem Thema einen Kommentar ab, welche gar nicht immer so falsch sind, meiner Meinung nach aber die Form und die Art, wie Du es bringst wirken eben etwas "versnobt". Weniger wäre hier simpel gesagt mehr und ein Billi hier im Forum reicht eigentlich.
__________________
Thomas "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null und das nennen Sie ihren Standpunkt". (Albert Einstein)
|
#25
|
||||
|
||||
Zitat:
Erstens führt Theatralik nicht zu mehr Gehör, sondern zum Gegenteil (Ausser im Theater) Und zweitens solltest du dir angewöhnen Posts richtig durchzulesen und das geschriebene zu verstehen, nicht zu interpretieren. Dann hättest du verstanden,das ich weder Karten verteilt habe, noch Garantien gegeben habe. So, nun ist Schluss mit Kindergarten!
__________________
Immer eine Hand breit Wasser unter dem Kiel. LG Thomas |
Themen-Optionen | |
|
|
Ähnliche Themen | ||||
Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
Fragen zum Kauf Gebrauchtboot | ingo 69 | Allgemeines zum Boot | 2 | 11.06.2015 00:37 |
Kauf eines Gebrauchtboot´s | tschuck | Motoren und Antriebstechnik | 6 | 16.09.2011 22:03 |
Kauf Gebrauchtboot Ryds 535 FC | huebi0 | Allgemeines zum Boot | 4 | 17.07.2011 14:22 |
Kauf Gebrauchtboot - nimmt kein Ende, ist zum heulen. | bavarian | Allgemeines zum Boot | 76 | 01.07.2008 23:07 |
Kauf Gebrauchtboot! | notti100 | Allgemeines zum Boot | 28 | 27.05.2008 21:25 |