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  #1  
Alt 19.04.2022, 20:55
Jeaston Jeaston ist offline
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Standard Bootsimport aus England - Versteuerung Gebrauchtboote

Hallo Zusammen,

es geht um den Kauf von Gebrauchtbooten unter britischer Flagge, bei denen damals vor dem Brexit nachweislich noch die britische MWST bezahlt wurde. Also quasi noch in der EU versteuert.

Weis jemand ob ich das Boot dann problemlos einführen kann, oder ob ich nun nach dem Brexit erneut den Kaufpreis versteuern muss?

Leider finde ich keine Hinweise beim Zoll oder im Internet dazu.
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Freundliche Grüße,
Sebastian

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  #2  
Alt 19.04.2022, 21:08
Jeaston Jeaston ist offline
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Ich habe doch noch eine Info dazu gefunden:
https://ra-tanis.de/gebrauchtboot-in...xit-steuer-an/

"Abfertigung als Rückware"
Verstehe das richtig, dass wenn das Boot die letzten drei Jahre oder auch nie länger als drei Jahre in der EU lag, keine MWST bzw Einfuhrsteuer fällig wird?

Heißt das ein Boot unter britischer Flagge, dass z.B. seit 10 Jahren in Spanien liegt wäre ohne Einfuhrsteuer möglich zu kaufen und in D zuzulassen?
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Sebastian

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  #3  
Alt 20.04.2022, 19:28
Benutzerbild von Tabaluga501
Tabaluga501 Tabaluga501 ist offline
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Da wird Dir wohl nur der Zoll auskunft geben können !
Gruß Rainer
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  #4  
Alt 21.04.2022, 18:17
Justforfun Justforfun ist offline
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Zitat:
Zitat von Jeaston Beitrag anzeigen
Ich habe doch noch eine Info dazu gefunden:
https://ra-tanis.de/gebrauchtboot-in...xit-steuer-an/

"Abfertigung als Rückware"
Verstehe das richtig, dass wenn das Boot die letzten drei Jahre oder auch nie länger als drei Jahre in der EU lag, keine MWST bzw Einfuhrsteuer fällig wird?

Heißt das ein Boot unter britischer Flagge, dass z.B. seit 10 Jahren in Spanien liegt wäre ohne Einfuhrsteuer möglich zu kaufen und in D zuzulassen?

Mach ein T2L…..damit bestätigt der spanische Zoll den Unionscharakter…..aber meiner Meinung nach wenn das Boot nachgewiesen die letzten Jahre in Spanien war, braucht man keine Mehrwertsteuer mehr bezahlen….
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  #5  
Alt 21.04.2022, 20:08
Kniepsand Kniepsand ist offline
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Man muss unterscheiden zwischen zollrechtlicher und einfuhrumsatzsteuerrechtlicher Rückwarenabfertigung mit Befreiung von den Einfuhrabgaben.

Nach Art. 203 UZK i.V.m. Art. 253 UZK-IA muss für die Abgabenfreiheit die Ausfuhr nachgewiesen sein und kann nur innerhalb von 3 Jahren gewährt werden. Ausnahmen der 3 Jahresfrist gibt es, müssen aber begründet sein, was aber bei einem Kauf nicht gegeben ist.
Somit ist beim Kauf eines Bootes in UK in der Regel keine Befreiung von den Einfuhrabgaben möglich, außer man kennt den damaligen Verkäufer aus der EU und bekommt die Ausfuhrunterlagen unter Beachtung der 3-Jahresfrist.

Da aber bis zum Brexit keine Ausfuhr vorlag sondern ein Verbringen, ist es beim Kauf nahezu unmöglich eine Rückwareneigenschaft glaubhaft nachzuweisen. Weiter ist für die Einfuhrabgabenfreihiet Bedingung, dass die Ware unverändert wieder eingeführt wird, d.h. keine Wertsteigerung durch Um-oder Einbauten erfolgte.

Die Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer nach § 12 EUStBV kann nur der derjenige in Anspruch nehmen, der auch die Ausfuhr bewirkt hatte.

Also kurz gesagt, wenn der Verkufer einem das alles erzählt und sagt, dass man nichts bezahlen muss, kommt das aus der Schublade "Grimm's Märchen".

Für die Ausstellung eines T2L (Freiverkehrsnachweis / Statusnachweis) muss aber der Beteiligte nachweisen, dass sich die Ware in der EU im zoll-und steuerrechtlich freiem Verkehr befunden hat. Nachweise sind entsprechend zu erbringen.

Also dann, Augen auf beim Kauf.
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  #6  
Alt 22.04.2022, 07:27
Justforfun Justforfun ist offline
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Zitat:
Zitat von Kniepsand Beitrag anzeigen
Man muss unterscheiden zwischen zollrechtlicher und einfuhrumsatzsteuerrechtlicher Rückwarenabfertigung mit Befreiung von den Einfuhrabgaben.

Nach Art. 203 UZK i.V.m. Art. 253 UZK-IA muss für die Abgabenfreiheit die Ausfuhr nachgewiesen sein und kann nur innerhalb von 3 Jahren gewährt werden. Ausnahmen der 3 Jahresfrist gibt es, müssen aber begründet sein, was aber bei einem Kauf nicht gegeben ist.
Somit ist beim Kauf eines Bootes in UK in der Regel keine Befreiung von den Einfuhrabgaben möglich, außer man kennt den damaligen Verkäufer aus der EU und bekommt die Ausfuhrunterlagen unter Beachtung der 3-Jahresfrist.

Da aber bis zum Brexit keine Ausfuhr vorlag sondern ein Verbringen, ist es beim Kauf nahezu unmöglich eine Rückwareneigenschaft glaubhaft nachzuweisen. Weiter ist für die Einfuhrabgabenfreihiet Bedingung, dass die Ware unverändert wieder eingeführt wird, d.h. keine Wertsteigerung durch Um-oder Einbauten erfolgte.

Die Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer nach § 12 EUStBV kann nur der derjenige in Anspruch nehmen, der auch die Ausfuhr bewirkt hatte.

Also kurz gesagt, wenn der Verkufer einem das alles erzählt und sagt, dass man nichts bezahlen muss, kommt das aus der Schublade "Grimm's Märchen".

Für die Ausstellung eines T2L (Freiverkehrsnachweis / Statusnachweis) muss aber der Beteiligte nachweisen, dass sich die Ware in der EU im zoll-und steuerrechtlich freiem Verkehr befunden hat. Nachweise sind entsprechend zu erbringen.

Also dann, Augen auf beim Kauf.

Eben..T2L vom Verkäufer verlangen…oder selbst zum Zoll gehen, den Kaufpreis teilen undeinfach mit Vorliegen des T2L die Restzahlung machen….das T2L stellt der Zoll aber nur aus, wenn man als Grund eine Ausreise aus der EU namhaft macht….wobei normalerweise keine Umsatzsteuer mehr zu entrichten ist, da das Boot unabhängig vom britischen Besitzer immer Unionsware war, es geht nur um die Frage ob das Boot Unionscharakter hat unabhängig vom Besitz…
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  #7  
Alt 22.04.2022, 14:45
Mark Muschiol Mark Muschiol ist offline
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Ich habe letztes Jahr in Deutschland ein Boot mit Trailer gekauft was noch in Norwegen registriert war, der Vorbesitzer hatte das vorbildlich beim deutschen Zoll angemeldet und verzollt und mir die Zollpapiere mitgegeben. Nur hat letztendlich weder das WSA noch die Zulassungstelle danach gefragt. Ich würde da erst mal nicht viel fragen und keine schlafenden Hunde wecken.
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  #8  
Alt 22.04.2022, 14:51
Benutzerbild von Totti-Amun
Totti-Amun Totti-Amun ist offline
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Zitat:
Zitat von Mark Muschiol Beitrag anzeigen
Nur hat letztendlich weder das WSA noch die Zulassungstelle danach gefragt.
Warum sollten die auch danach fragen? Es geht um den Zoll bei Rückführung in die EU und nicht die Zulassung.

Gruß

Totti

P.S.
Ich persönlich meine, 3 Jahre seit Brexit und danach muss ordentlich eingeführt werden. So wie das auch bei anderen Begebenheiten der Fall ist, etwa Weltreise mit dem eigenen Boot.
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  #9  
Alt 22.04.2022, 17:59
Kniepsand Kniepsand ist offline
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Zitat:
Zitat von Justforfun Beitrag anzeigen
Eben..T2L vom Verkäufer verlangen…oder selbst zum Zoll gehen, den Kaufpreis teilen undeinfach mit Vorliegen des T2L die Restzahlung machen….das T2L stellt der Zoll aber nur aus, wenn man als Grund eine Ausreise aus der EU namhaft macht….wobei normalerweise keine Umsatzsteuer mehr zu entrichten ist, da das Boot unabhängig vom britischen Besitzer immer Unionsware war, es geht nur um die Frage ob das Boot Unionscharakter hat unabhängig vom Besitz…
***********
Mit Vollendung des Brexit hat die Ware den Unionsstatus verloren, da wird in UK einfach kein T2L mehr ausgestellt werden können. Und ein Verlassen der EU führt automatisch zum Statuswechsel in Nicht-Unionsware, s.a. Art. 153 und 154 UZK.
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  #10  
Alt 22.04.2022, 22:22
Justforfun Justforfun ist offline
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Zitat:
Zitat von Kniepsand Beitrag anzeigen
***********
Mit Vollendung des Brexit hat die Ware den Unionsstatus verloren, da wird in UK einfach kein T2L mehr ausgestellt werden können. Und ein Verlassen der EU führt automatisch zum Statuswechsel in Nicht-Unionsware, s.a. Art. 153 und 154 UZK.
Das Boot liegt ja in Spanien, damit stellt der spanische Zoll das T2L aus…..es geht ausschließlich darum ob das Boot Unionscharakter hat unabhängig vom Besitzer….wenn jetzt die Briten alle 3 Jahre nach Irland oder Frankreich fahren müsste der Unionscharakter praktisch ewig erhalten bleiben…wenn das Boot einmal versteuert wurde muss es nur alle 3 Jahre in die Eu kommen um den Unionscharakter zu erhalten…..ein EU versteuertes Boot bleibt immer EU Boot wenn es regelmäßig innerhalb von 3 Jahren zurückkehrt egal ob es einem Briten oder Amerikaner gehört….wenn ich Brite wäre würde ich halt alle 3 Jahre in einem EU Hafen übernachten und damit den Unionscharakter erhalten
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  #11  
Alt 24.04.2022, 19:38
Jeaston Jeaston ist offline
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Danke erstmal für die viele Antworten.

Hab auch nochmal beim Zoll angefragt. Aber das kann dauern bis die Antwort kommt. Werde berichten.

Ich denke die Konstellation, Boot unter britischer Flagge, wird es noch in ein paar Mittelmeerhäfen geben. Die sind sicher auch schon seit Jahren dort. Aber wer hebt schon die Rechnungen auf. Vielleicht mit Glück vom Service oder Reparaturen.
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Freundliche Grüße,
Sebastian

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  #12  
Alt 24.04.2022, 23:37
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Zitat:
Zitat von Jeaston Beitrag anzeigen
Danke erstmal für die viele Antworten.

Hab auch nochmal beim Zoll angefragt. Aber das kann dauern bis die Antwort kommt. Werde berichten.

Ich denke die Konstellation, Boot unter britischer Flagge, wird es noch in ein paar Mittelmeerhäfen geben. Die sind sicher auch schon seit Jahren dort. Aber wer hebt schon die Rechnungen auf. Vielleicht mit Glück vom Service oder Reparaturen.
Liegeplatzrechnung müsste auch reichen
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  #13  
Alt 01.05.2022, 04:49
Jeaston Jeaston ist offline
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Denke auch die Liegeplatzrechnung sollte als Nachweis reichen, dass das Boot seit Brexit dort liegt. Damit wäre es EU Rückware und ich kann bei Bedarf noch eine Bescheinigung beim Zoll beantragen.
EU MWST Nachweis habe ich schon mal in Kopie zur Info erhalten. Sieht erstmal gut aus.

Jetzt muss das Boot noch in akzeptabelem Zustand sein. Schaue es mir heute an.
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Sebastian

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  #14  
Alt 10.10.2022, 19:56
Koop87 Koop87 ist offline
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Zitat:
Zitat von Jeaston Beitrag anzeigen
Danke erstmal für die viele Antworten.

Hab auch nochmal beim Zoll angefragt. Aber das kann dauern bis die Antwort kommt. Werde berichten.

Ich denke die Konstellation, Boot unter britischer Flagge, wird es noch in ein paar Mittelmeerhäfen geben. Die sind sicher auch schon seit Jahren dort. Aber wer hebt schon die Rechnungen auf. Vielleicht mit Glück vom Service oder Reparaturen.
Moin,
Haste schon was vom Zoll gehört?
Bin auch kurz davor, ein Boot zu kaufen. Das wurde vor zwei Jahren aus England geholt und lag seitdem in Emden und in NL….
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  #15  
Alt 10.10.2022, 20:48
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Zitat:
Zitat von Koop87 Beitrag anzeigen
Moin,
Haste schon was vom Zoll gehört?
Bin auch kurz davor, ein Boot zu kaufen. Das wurde vor zwei Jahren aus England geholt und lag seitdem in Emden und in NL….
Wenn es in Deutschland ist ist doch gut .. anmelden bei einem WSA und gut ist.

Oder Fahrt es noch unter englischer Flagge?
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Gruß Volker
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Geändert von billi (10.10.2022 um 20:59 Uhr)
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  #16  
Alt 10.10.2022, 21:05
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Zitat:
Zitat von Koop87 Beitrag anzeigen
Moin,
Haste schon was vom Zoll gehört?
Bin auch kurz davor, ein Boot zu kaufen. Das wurde vor zwei Jahren aus England geholt und lag seitdem in Emden und in NL….
Vom Zoll kam der Hinweis ich solle mir Zollamtlich in Frankreich bestätigen lassen das es sich um Unionsware handelt.

Hab jetzt ein Boot gekauft, das von der Werft aus England nach Frankreich verkauft wurde. Der Händler existiert inzwischen nicht mehr. Ebensowenig wie der Erstbesitzer. Aber ich hab tatsächlich eine Bescheinigung der Bank, welche die MWST Zahlung belegt bekommen können. Glücklicher Zufall das damals der Erstkäufer das Boot finanziert hat und die Bank noch Unterlagen hatte.
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Sebastian

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