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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#1
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100 km/h - Zulassung für Techau TB 1000
Hallo,
ich würde gerne meinen Trailer Techau TB 1000 für 100 km/h zulassen. Gebremst ist er ja und Stoßdämpfer sind auch verbaut. Ich dachte immer, das seien die Voraussetzungen für eine 100 km/h - Zulassung. Weiß vielleicht jemand, was noch gemacht werden muss? Ich habe eine Mail an Techau geschrieben...aber eigentlich gibt's die ja nicht mehr. Viele Grüße Pito |
#2
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Die Reifen dürfen nicht älter als 6 Jahre alt sein und müssen mindestens den Geschwindigkeitsindex "J" für 100km/h haben.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#3
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wenn das Reifenalter stimmt, kann der Trailer eigentlich die Zulassung gem. 9.AVO bekommen.
@uli07: "Die Reifen dürfen nicht älter als 6 Jahre alt sein und müssen mindestens den Geschwindigkeitsindex "J" für 100km/h haben." Der Reifen-Speedmindestindex ist m.E. "L", also für mindestens 120km/h zugelassen. Trailer selbst muss grundsätzlich vom Hersteller für mindestens 100km/h zugelassen sein, was aber bei aktuelleren Anhängern (ab ca 1990) immer der Fall ist. |
#4
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Ich hab mir im Jahre 2009 für meinen damaligen Techau Trailer seitens des Herstellers eine Freigabe ausstellen lassen, Stoßdämpfer montiert,
Reifen erneuert und der TÜV hatte keinen Einwand mir die 100 zuverweigern.
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Gruß Volker Nur Tischler können Frauen glücklich machen |
#5
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Zitat:
das Zugfahrzeug muss bestimmte Kriterien erfüllen damit man mit einem 100er Trailer auch 100 fahren darf... die 100er Zulassung gilt nur in Deutschland und auch hier nur auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen... also nicht auf Kreis-, Land- und Bundesstraßen...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#6
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Jeder, wirklich jeder Anhänger, ist für 100km/h zulassungsfähig solang die Reifen max 6 Jahre ab DOT sind und min für 120km/h ausgelegt sind.
Man benötigt weder Freigaben vom Hersteller (diese Vereinfacht das Ganze nur um einiges - da somit der Nachweis zur 100km/h-Tauglichkeit einfacher erbracht werden kann) noch Stoßdämpfer noch Anti-Schlinger-Kupplungen oder sonstwas. Ob du 100km/h fahren darfst hängt am Ende vom Zugfahrzeug ab (min Vorraussetzung ist ABS) Und je nachdem wie das Massenverhältnis zwischen Zugfahrzeug und Hänger ist wird um 100km/h fahren zu können die entsprechende Ausstattung benötigt. Es kann also durchaus passieren, dass du mit dem jetzigen Fahrzeug 100km/h fahren darfst, mit dem nächsten aber nicht mehr. In den Anhängerpapieren steht dann sinngemäß: „zulässig 100km/h bei min Leergewicht Zugafhrzeug von 1450kg, wenn zugfahrzeug mit ABS ausgerüstet ist, 1300kg wenn Zugfahrzeug mit elektron. Anhängerstabilitätsprogramm ausgerüstet ist“ Unten im Foto die Zusammenfassung aus dem Link vom TÜV: https://www.tuev-nord.de/de/privatku...kmh-zulassung/
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg. Daniel
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#7
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Eigentlich wollte der TE nur wissen, was weiter beachtet werden muss, wenn der Trailer für 100km/h zugelassen werden soll.....
(Antwort: wenn die Reifen stimmen: nichts) Dass man den nicht mit jedem Zugfahrzeug mit 100km/h in D fahren darf ist richtig, wurde aber nicht gefragt, genau so wenig, dass man diesen Trailer, je nach Zugfahrzeug, nicht mit jedem Führerschein fahren darf.
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#8
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Zitat:
Ein Hersteller-Nachweis der 100km/h-Tauglichkeit muss in irgendeiner Form existieren. Wenn man einen älteren Trailer hat, kann es durchaus sein, dass dieser vom Hersteller z.b. nur bis 80km/h zugelassen ist. Laut §30a der STVZO müssen Anhänger für 100km/h "gebaut und ausgerüstet" sein. Wenn sie es nicht sind, müssen sie für die niedrigere Geschwindigkeit gekennzeichnet sein. Vor ca 1990 gab es solche Anhänger offenbar und wenn diese nur z.B. für 80km/h "gebaut und ausgerüstet" sind, müssen die ein Schild mit 80km/h Begrenzung haben und das wiederum schließt eine Zulassung gem. 9.AVO der STVO für 100km/h aus. Es ist daher definitiv nicht jeder Anhänger für 100km/h zulassungsfähig. Mit Anhängern die nur bis 80km/h "gebaut und ausgerüstet" sind, darf man zudem in keinem Land schneller als 80km/h fahren, denn die grundsätzliche Einschränkung gilt nicht nur im Rahmen der deutschen STVO.
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#9
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Und was genau bedeuted „dafür gebaut“?
Wie machen das denn die Kollegen aus dem Anhängerfoum mit einem Qek Junior oder HPxxx oder Würdig 301 aus Bj 19… aus der DDR? A als wir noch froh waren dass die Autos ohne Anhänger 80km/h geschafft haben? Richtig, man fährt zur Prüfstelle und fragt was man tun muss. Zum Beispiel werden die alten Steckachsen idR nicht gern gesehen, da muss man meist die Achse umbauen. Bei den Achsen mit Radlager und Flansch reicht es in fast allen Fällen ein Radlager einzubauen welches diese Drehzahlen (berechnet über den Reifenumfang) aushält. Kann man mit dem Datenblatt nachweisen welches es bei fast allen Herstellern zum Download gibt. Warum es gut ist eventuell nicht nur stumpf die Frage zu beantworten, sndern auch ein wenig auszuholen: Der Themenstarter hat offensichtlich nicht so viel Erfahrung mit 100km/h-Anhängern - sondt hätt er seine Fage nicht gestellt (absolut kein Angriff gegen den TE, dafür ist das Forum da). Daher ist ihn ggf. Die gesamte tragweite des Themas nicht bewusst. Bei der Menge an Unwissen und Stammtischweisheiten, die zu dem Thema existiren darf man auch mal nen halben Meter links und rechts neben der Mitte des Thema fahren…solang man noch in der Spur bleibt. Meine Meinung….
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg. Daniel
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#10
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Zitat:
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#11
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Zitat:
Falls auf der Achse des WoWa "max. 80km/h" stehen sollte, wird das, solange keine andere Achse verwendet wird, i.d.R. gar nichts. Zudem gibt es ja keinen Zwang, auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen schneller als 80km/h fahren zu müssen. Von daher: mit altem Anhänger, der Stoßdämpfer und passende Reifen hat, einfach zur Prüfstelle fahren, die Zulassung für die deutsche STVO-Ausnahmeverordnung "holen", bei der Zulassungsstelle eintragen lassen und den 100km/h-Bepper drauf, muss nicht unbedingt klappen.... Ebenfalls sollte man wissen, dass man mit Anhängern die "bauartbedingt" nur für 80km/h zugelassen sind, auch in allen anderen Ländern, in denen die dortige nationale STVO eine 100km/h-Sonderregelung bereit hält (also u.a. auch Österreich, Schweiz und Dänemark), maximal 80km/h fahren darf, was zudem kennzeichnungspflichtig wäre. Eine Straßenverkehrsordnung ändert nichts an der bauartbedingten Zulassung eine Anhängers oder Fz. Für den TE mit seinem Trailer, (vermutlich) neueren Baudatums, sehe ich, wie schon geschildert, keinerlei Probleme.
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#12
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In der Schweiz darf man inzwischen (seit 1.1.2021) mit dem 100er Hänger auch 100 fahren, das gilt auch für Anhänger mit D-Zulassung mit Gesamtgewicht des Anhängers von max. 3,5t
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#13
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Zitat:
Wegen des letzten Punktes dürfen sie dann auch in der Schweiz und in Österreich (dort mit sehr beschränktem zul Zug-Gesamtgewicht) mit 100km/h gefahren werden oder man fährt nach Dänemark und lässt sie aufgrund der dortigen STVO für 100km/h zu. |
#14
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liebe Grüße Raimund |
#15
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Also wenn ich es richtig verstehe, dann dürfte ich mit der Kombi
Smart Roadster (leer 810kg, zGG 1030kg, max Anhängelast 350kg) und Neptun N13-305 Autotrailer gebremst, ohne Stoßdämpfer (leer 305kg, zGG 1300kg) In Österreich und in der Schweiz 100km/h fahren (natürlich nur mit Anhänger leer), in Deutchland aber nicht? …dass ich das nich erleben darf…
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg. Daniel |
#16
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Genau
Ein VW Passat zlgg. 2070kg darf daher mit einem 1500kg Trailer in der Schweiz keine 100fahren...
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#17
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#18
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Das was du meinst, betrifft Österreich. In Österreich darfst du nur mit Gespannen 100km/h fahren, die man mit Führerschein B grundsätzlich fahren darf und mit FS B ist bekanntlich bei einem zul Zuggesamtgewicht von 3,5T Schluss. |
#19
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In der Schweiz ist bei 3,5t Ende mit 100 bei zlgg..des Zuges
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#20
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Fast richtig, wie ich schon schrob, max. 3,5t Anhängergesamtgewicht.
- Seit dem 01.01.2021 dürfen leichte Motorwagen mit einem Anhänger, dessen Gesamtgewicht 3.5t nicht übersteigt, auf Schweizer Autobahnen und Autostrassen mit Tempo 100 fahren, sofern die technischen Anforderungen erfüllt sind. |
#21
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#22
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So wie ich es verstanden habe
- - - Österreich - Zitat von Raili: höchstzul. Gesamtgewicht Auto+Hänger unter 3500 kg oder nur leichter Anhänger unter 750 kg - - - Schweiz - Zitat von zooom: Fast richtig, wie ich schon schrob, max. 3,5t Anhängergesamtgewicht. - Seit dem 01.01.2021 dürfen leichte Motorwagen mit einem Anhänger, dessen Gesamtgewicht 3.5t nicht übersteigt, auf Schweizer Autobahnen und Autostrassen mit Tempo 100 fahren, sofern die technischen Anforderungen erfüllt sind. - - -
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg. Daniel Geändert von supernasenbaer (11.01.2023 um 13:11 Uhr)
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#23
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#24
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Man muss eigentlich nur lesen.....
In Österreich geht es um das zul. Zug-GesamtGewicht, also die Summe von zul.Gesamtgewicht-Fz + zul Gesamtgewicht Anhänger. Dieses darf in Österreich 3,5T nicht überschreiten und daher darf ein Gespann, bestehend aus Passat mit 2070kg zul Gesamtgewicht und einem Anhänger mit zul Gesamtgewicht von 1500kg in Österreich nicht 100km/h fahren. (dazu kommt, dass dieses Gespann weder in Österreich, noch sonstwo mit Führerschein B gefahren werden darf) In der Schweiz geht es dagegen nur um das zul. AnhängerGesamtgewicht. Das zul AnhängerGesamtgewicht eines 1500kg Anhängers überschreitet die in der Schweiz zulässigen 3500kg zul Anhänger-Gesamtgewicht nicht und daher darf man mit dem Passat und dem 1500kg-Anhänger in der Schweiz grundsätzlich 100km/h fahren. In der Schweiz dürfte man mit dem Passat sogar einen leeren 3500kg-Anhänger mit 100km/h ziehen. Das sind die Unterschiede......einmal geht es um das zul. Zug-Gesamtgewicht und einmal nur um das zul. Gesamtgewicht des Anhängers.
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#25
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Jupp hab's habe es schon gemerkt und du bist der dritte der es erklärt
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