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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #26  
Alt 03.12.2009, 17:21
Benutzerbild von wolf b.
wolf b. wolf b. ist offline
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Zitat:
Zitat von Konteradmiral Beitrag anzeigen
Und Außenlandungen mit dem Segler sind gar nicht so schlimm.
Bei uns waren die außenlandeplätze meist besser als der eigentliche Vereinsflugplatz.
Der alte Platz wurde dehalb vor vielen Jahren auch gesperrt und durch diesen ersetzt: http://www.fichtelbrunn.de/index.html
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  #27  
Alt 03.12.2009, 17:36
Benutzerbild von klastey
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In der Rettungsfliegerei machst du dir über Aussenlandungen im Normalfall keinen Kopp.

Aber wenn man zum Fliegen auch schon einen Anlauf braucht ......

muß man über sowas wohl nachdenken.
__________________
Gruß Klaus



Eigentlich bin ich ganz anders,
ich komme nur nicht dazu.
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  #28  
Alt 03.12.2009, 17:44
jaguar10 jaguar10 ist offline
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Aber wenn man zum Fliegen auch schon einen Anlauf braucht ......
der ist mal gut
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  #29  
Alt 03.12.2009, 17:51
Benutzerbild von Picton16ft
Picton16ft Picton16ft ist offline
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Landungen bzwl solche Übungen auf Wasser, gleich welcher Art, sind in Deutschland grundsätzlich verboten.

Undwarum gibts dann in Berlin und HH glaub ich auch Wasserfluchzeuge die regelmäßig Rundflüge anbieten und dazu logischerweise auf wasser starten und landen????
__________________
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  #30  
Alt 03.12.2009, 17:58
ArneCPH ArneCPH ist offline
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Dann können wir ja bald eine Interessengemeinschaft bootfahrender Piloten bzw. fliegender Bootfahrer gründen

Gruss
Arne
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  #31  
Alt 03.12.2009, 18:10
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Zitat:
Zitat von Picton16ft Beitrag anzeigen
Undwarum gibts dann in Berlin und HH glaub ich auch Wasserfluchzeuge die regelmäßig Rundflüge anbieten und dazu logischerweise auf wasser starten und landen????
Sie starten und landen von einem der wenigen genehmigten Wasserflugplätzen in Deutschland. Bremen hat auch noch einen, das war's dann, glaub ich.
Vielleicht kennen unsere Höhen- und Tiefflieger noch weitere.
__________________
Gruß
Wolfgang

Geändert von kaceka (03.12.2009 um 18:15 Uhr)
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  #32  
Alt 03.12.2009, 18:16
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http://www.drive-and-fly.de/bldgluft/wasserflugbel.htm
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  #33  
Alt 03.12.2009, 19:21
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corvette-gold corvette-gold ist offline
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Zitat:
Zitat von thommygun Beitrag anzeigen
Ich bin Pilot!
Und Du darfst nicht auf dem Rhein oder sonst wo, worauf Du gerade Lust hast Landen. Klipp und Klar nur auf Start und Landebahnen die von der Deutschen Flugsicherung als Start und Landebahn genehmigt worden sind.
Und glaube nicht das da nicht nachgefragt wird wenn Du zuviele aussenlandungen machst.

http://de.wikipedia.org/wiki/Au%C3%9Fenlandung

da hat es einer schön aufgeschrieben
Das gilt für Deutschland.
Soweit ich weis, muss im privaten Bereich eine
Außenlandung angekündigt werden. ( Außenlandegenehmigung z.B beim LBA).
Auf privaten Grundstücken kein Probelm.
Aber auf öffentlichen Gelände nicht ohne Probleme zu erhalten.

Seit dem Unfall in Hamburg hat sich da noch mal was verschärft, soweit ich weis.
Grüße
Frank

Geändert von corvette-gold (03.12.2009 um 19:32 Uhr)
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  #34  
Alt 03.12.2009, 19:37
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Jungchen - das war 1990 !!!
Da dachtest Du noch garnicht ans Fliegen !


Blödsinn - ich habe von angemeldeten Außenlandegeländen geschrieben - bei Laupheim ist das nun mal ein Acker ! Oder glaubst Du, daß ein Hauptmann der Heeresfliegen etwas illegales in seinem Dunstbereich machen würde ?


Eine Ziellandeübung ist etwas völlig anderes !
Die wird über einem Flugplatz in 2000ft Ground über der Schwelle in Landerichtung begonnen und endet ohne Motorleistung im Bereich von 200m max. hinter der Schwelle.

Ich stelle fest, Du solltest Dein Wissen etwas auffrischen !
Ich glaube , ich bin im Flugzeugforum

Seid nett zueinander!
Und ich dachte immer Piloten würden immer zusammen halten.
Grüße
Frank
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  #35  
Alt 03.12.2009, 19:42
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thommygun thommygun ist offline
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Zitat:
Zitat von corvette-gold Beitrag anzeigen
Ich glaube , ich bin im Flugzeugforum

Seid nett zueinander!
Und ich dachte immer Piloten würden immer zusammen halten.
Grüße
Frank

Halten doch alle zueinander, wir sind uns bloss nicht so ganz einig
__________________
Gruß Thomas


Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten
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  #36  
Alt 03.12.2009, 19:49
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fliegerdidi fliegerdidi ist offline
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Zitat:
Zitat von thommygun Beitrag anzeigen
Ich bin Pilot!
Klipp und Klar nur auf Start und Landebahnen die von der Deutschen Flugsicherung als Start und Landebahn genehmigt worden sind.
Von der DFS ????

ich spring jetzt vom Teppich
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  #37  
Alt 03.12.2009, 23:38
GrunAIR GrunAIR ist offline
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Ich hab dann mal das hier gefunden:

Art. 44 1 Bei VFR-Flügen sind folgende Mindestflughöhen einzuhalten:
a.1 über dicht besiedelten Zonen von Ortschaften und über Schauplätzen grösserer Veranstaltungen mindestens 300 m über Grund;
b. anderswo mindestens 150 m über Grund oder Wasser. 2 Die Mindestflughöhen dürfen, soweit erforderlich, nur unterschritten werden:
a. bei Such-, Rettungs- und Polizeiflügen;
b. für die Bedürfnisse von Abflug und Landung;
c. ausserhalb von dicht besiedeltem Wohngebiet im Rahmen von Notlandeübungen mit Flugzeugen, wenn ein Fluglehrer oder ein einweisungsberechtigter Pilot an Bord ist;
d. mit Helikoptern zu Ausbildungszwecken ausserhalb von dicht besiedeltem Wohngebiet sowie, mit Zustimmung des Flugplatzleiters, zu Übungszwecken auf oder in der Nähe eines Flugplatzes;
e. mit Freiballonen zu Ausbildungszwecken, wenn ein Fahrlehrer an Bord ist;
f. mit besonderer Bewilligung des Bundesamtes. 3 Bei Hangflügen mit Segelflugzeugen beträgt die Mindestflughöhe 60 m über Grund; dabei muss ein genügender seitlicher Sicherheitsabstand zum Hang eingehalten werden.

1 Fassung gemäss Ziff. I der V des UVEK vom 25. Okt. 2006, in Kraft seit 1. Dez. 2006 (AS 2006 4279).

Lasst uns das Thema beenden, es führt zu nichts... Fragestellung war übrigens auch ne ganz andere.

Gruß Torben
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  #38  
Alt 03.12.2009, 23:53
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Zu Deiner Fragestellung zurück:

- Landungen auf dem Wasser sind nur auf ausgewiesenen Wasserlandeplätzen erlaubt.

- Außenlandungen (zum Beispiel auf deinem Privatgrundstück oder für Rundflüge an Festen auf dem Festgelände, etc.) müssen von der zuständigen Behörde (meist Landesluftfahrtämter)genehmigt werden.

- Not- bzw. Sicherheits-Landeübungen sind extra gesetzlich geregelt:

Zitat:
Bei VFR-Flügen sind folgende Mindestflughöhen einzuhalten:
1)
a. über dicht besiedelten Zonen von Ortschaften und über Schauplätzen grösserer Veranstaltungen mindestens 300 m über Grund;
b. anderswo mindestens 150 m über Grund oder Wasser.

2) Die Mindestflughöhen dürfen, soweit erforderlich, nur unterschritten werden:
a. bei Such-, Rettungs- und Polizeiflügen;
b. für die Bedürfnisse von Abflug und Landung;
c. ausserhalb von dicht besiedeltem Wohngebiet im Rahmen von Notlandeübungen mit Flugzeugen, wenn ein Fluglehrer oder ein einweisungsberechtigter Pilot an Bord ist;
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  #39  
Alt 03.12.2009, 23:56
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Oh, da war wohl jemand schneller...
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  #40  
Alt 04.12.2009, 06:10
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Zitat:
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Naja - wenn sogenannte Piloten nicht einmal den Unterschied zwischen einer Außenlandung und einer Ziellandeübung kennen muß man ihnen schon mal als Lehrer auf die Sprünge helfen .....
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Gruß Fred
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