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Zitat:
der Quickstop könnte auch im Gehäuse der Fernschaltung angebracht sein. Gruß Ralf |
#27
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Hallo Hripolg,
ein Bild sagt manchmal mehr als 100 Worte
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
#28
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stimmt! Ein Bild...
Werde versuchen morgen eins zu machen. Nachdem wir umgezogen sind, ist noch nicht alles wieder an seinem Ort. z.B. die Digicam UND das Kabel zum Datentransfer Vielleicht finde ich das ja morgen |
#29
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Noch mal zum Thema Almanak:
Ich habe einen Vaaratlas in Papierform. Er enthält - neben den Karten und den Öffnungszeiten - auch die Gesetzestexte für das abgedeckte Gebiet. Damit ist die Verpflichtung auch erfüllt und es ist kein Almanak Teil 1 erforderlich. Grüße, Frank
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#30
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Zitat:
Und wo steht das geschrieben das immer die neue version an bord sein soll Ich habe 2006 an bord, 1 und 2 und mit kontrolle noch nie probleme gehabt. ANWB Wateralmanak 2010 Deel 1 – € 18,50 (leverbaar eind mei begin juni. Nieuwe tekst BPR is nog niet vrijgegeven) gr Gerrit
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#31
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Zitat:
wie geschrieben es ist der neuste vorgeschrieben. 2010 gibt es noch nicht also kannst du ihn auch nicht an bord haben. müsst evtl sogar im almanak stehen. wenn es nie bemängelt wurde glück gehabt. so genau wird da aber auch nicht nach geschaut. obwohl wir den auch immer aktuell haben müssen, muß ich gestehen das wir ( braune flotte ) auch 2006 haben. da ist er auch vorgeschrieben wobei ich niemanden kenne der die regeln da nicht kennt |
#32
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Zitat:
Ich weiß, dass im BPR Artikel 1.11 steht, dass man das gültige BPR an Bord haben muss; es darf auch in elektronischer Form sein.
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Gruß Heinz-Dieter |
#33
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wie war noch mal das Thema von diesem Tröt
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell
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#34
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Den schalter in der box muß du auf off stellen (runter), dann einen originalen Quickstop (rote Kunststofföse) unter den Schalter schieben und dann den Schalter wieder auf on stellen. Wenn du dann an der Notleine ziehst wird der Schalter auf off geschaltet. So war es jedenfalls bei meinem 91er Mercury. Ist etwas schwer in Worten zu beschreiben: Schick im Notfall mal ein Foto.
Gruß Achim P.S. Um mal auf die eigentliche Frag zurückzukommen. Durch die EU sind die Holländer seit einigen Jahren gezwungen alle deutsche Zulassungen anzuerkennen und sie tun es auch. Natürlich gibt es in NL einen Sack voller Vorschriften die man (fast) gar nicht alle erfüllen kann. Aber die Holländer sind bei Kontrollen nicht so streng wie die deutschen, nur bei Alkohol verstehen die keinen Spaß. So langen man die wichtigen Dinge beachtet hat man eigentlich kein Theater. Ich bin in 20 Jahren schon oft komntoliert worden und noch nie hat mich jemand nach den Almanak gefragt. Ich habe ich auch nur auf dem großen Boot, im Schlauchboot habe ich so was nicht dabei, obwohl es als "Speedboot" unter die Ausrüstungpflicht fällt. Einen Quickstop muss man allerdings haben und auch angelegt haben, da wird genau drauf geachtet. Genauso wie Rettungswesten, Feuerlöscher und Papiere (Versicherungsnachweis nicht vergessen). Sonst ist ist aber alles ganz locker da drüben. Zitat:
Geändert von achim1 (24.03.2010 um 14:45 Uhr) |
#35
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danke!
der notstop funktioniert. War da wohl auf dem Schlauch gestanden
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#36
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Nochmal zum Almanak / BPR:
Derzeit erfüllt man mit dem Mitführen des Almanak von 2009 nicht die gesetzlichen Bestimmungen, da seit dem 23.3.2010 der neue Gesetestext gilt - und den (nicht den aktuellen Almanak) muss man ja an Bord haben.
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Gruß Heinz-Dieter |
#37
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Zitat:
zu oben gebe ich dir natürlich recht. schande über mein haupt. habe nict komplett gelesen. aber mit 2009 kann man noch immer fahren. selbst mit 1999 nur muß dieser berichtigt werden. wie gesagt mit deiner obigen ausagen hattest du 100% recht. man sollte immer alles lesen für die meisten terroristen hier ist der almanak eigendlich immer die beste empfehlung. |
#38
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Dass das nicht ganz so eng gesehen wird, ist mir durchaus klar. Ich fahre bislang mit dem Almanak 1 von 2005/2006, also dem, der die größeren Änderungen im BPR enthält.
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Gruß Heinz-Dieter |
#39
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Ja natürlich ist der Almanak die beste Wahl für das Mitführen des BPR, RPR usw., da er eben all diese Verordnungen enthält. Nur muss ich ihn nicht wirklich jedes Jahr erneuern. Wenn ich das jeweils nach größeren Änderungen im BPR mache, gibt das wohl kaum Probleme.
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Gruß Heinz-Dieter |
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