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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #26  
Alt 09.04.2010, 20:49
Rheinsegler Rheinsegler ist offline
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Ich halte mich an die Aussage der WSP....
Kann man machen. Die Frage ist, ob sich der Richter auch dran hält.
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  #27  
Alt 09.04.2010, 21:10
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von Rheinsegler Beitrag anzeigen
[..]Die Frage ist, ob sich der Richter auch dran hält.
Auf welche Binnenwasserstraße wird denn der Verkehr von Richtern überwacht?
__________________
Beste Grüße

John
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  #28  
Alt 09.04.2010, 21:19
Rheinsegler Rheinsegler ist offline
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Auf welche Binnenwasserstraße wird denn der Verkehr von Richtern überwacht?
Nun, "die WSP" gibt es nicht. Polizei ist Ländersache. Hier auf dem Rhein fahren die Polizeiboote aus Hessen und aus Rheinland-Pfalz mit 10 Metern Abstand aneinander vorbei. Was die einen für korrekt halten können die anderen als Ordnungswidrigkeit ansehen. Die Entscheidung trifft dann in der 1. Instanz die WSD und in der 2. Instanz der Richter am Verwaltungsgericht.

Beantwortet das Deine Frage?
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  #29  
Alt 09.04.2010, 21:43
JohnB JohnB ist offline
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Nein. Aber ich glaube, das Thema ist ausgeschrieben.
__________________
Beste Grüße

John
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  #30  
Alt 09.04.2010, 23:04
Dominic Dominic ist offline
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Hallo,
sorry, ich habe nur die zitierte Frage beantwortet, ob das jetzt verwirrt soll nicht meine Sorge sein.
Zitat:
Und auch hier Verwirrung: Ich habe einen Scanner mit allen Binnen-Frequenzen programmiert, den UBI-Schein und ein Funkgerät (auch in Betrieb) Ist das ordnungswidrig?.
Solange ich nicht den Scanner als "vorgeschriebenen" Ersatz für eine Ausrüstungs- und Benutzungspflichtige Funkstelle verwende ist es keine. Ersteres wird wohl bei gleichzeitigem vorschriftsmäßigem betriebsbereitem Funkgerät nicht beweisbar sein, ist also in der Realität irrelevant.

Zitat:
Bzw.: wäre es nur dann ordnungswidrig, wenn ich bei den Duplexkanälen auch den Schiff-zu-Schleuse-Kanal abhöre (das sind ja per definitionem Nachrichten, die nicht für mich bestimmt sind)?
Ja es ist ordnungswidrig. Einer der Gründe für den Duplexbetrieb ist es, dass auf diesem Kanal, Aussendungen von Schiffsfunkstellen untereinander nicht empfangen werden können.

Zitat:
So kann ich nämlich den Quasselkanal geschaltet lassen, Anrufe auf den Rufkanal aber trotzdem wahrnehmen.
Der Grund für die Pflicht von zwei Funkgeräten in der gewerblichen Schifffahrt.

Bis dann

Dominic
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  #31  
Alt 10.04.2010, 00:42
Juerg Juerg ist offline
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Zitat:
Zitat von dagmarg Beitrag anzeigen
Sach mal , gehts noch komplizierter ????

UBI machen , SRC machen....und gut is..., oder ??

ja, so sehe ich das auch
wer das SRC hat, für den dürfte ja UBI kein Problem sein...

Gruß
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  #32  
Alt 10.04.2010, 08:40
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RalphB RalphB ist offline
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Vermutlich wird es leichter, den UBI zu machen, als die Rechtsfolgen für eine
missbräuchliche Nutzung des SRC für Binnen im Detail nachzuvollziehen.

Gruß Ralph
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  #33  
Alt 10.04.2010, 08:52
Visara Visara ist offline
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Zitat:
Zitat von Juerg Beitrag anzeigen
ja, so sehe ich das auch
wer das SRC hat, für den dürfte ja UBI kein Problem sein...

Gruß
Bleibt die Frage, warum jemand, der den UBI-Schein schon hat, den UBI-Schein machen soll?

Visara.
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  #34  
Alt 10.04.2010, 20:11
Kanalfan Kanalfan ist offline
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Nun kommt noch ein Schweizer, um die allgemeine Verunsicherung weiter zu schüren:
In der Schweiz ist es klar geregelt, dass das SRC oder LRC über dem Binnenfunk (bei uns Rheinfunk) steht, also dürfen wir mit dem SRC auch Binnen funken. Da das international geregelt ist, wundert es mich, dass in Deutschland zum SRC auch noch der UBI verlangt wird?????

Ist das So?

Mit binnenschiffigen Grüssen
der Kanalfan
Urs
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  #35  
Alt 10.04.2010, 20:18
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Hallo Urs,
ja dem ist so. Früher fielen Rheinfunk bzw. Binnen und See in einem Zeugnis zusammen.
Das hat man -zumindest in D- nun soweit verschlimmbessert, dass nunmehr Binnen und Seefunk eigenständige Zeugnisse erfordern, die widerum nur in dem dafür vorgesehenen Gebiet Verwendung finden dürfen.
Manche Staaten neigen eben dazu dei Dinge besonders überschaubar zu gestalten
__________________
Gruß
Kai
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  #36  
Alt 10.04.2010, 20:24
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Da bin ich schon wieder froh, dass wir nicht EU Mitglied sind, sonst hätten wir den Stuss vermutlich auch schon.

Urs
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  #37  
Alt 10.04.2010, 20:37
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KaiB KaiB ist offline
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Nein, selbst innerhalb der EU Staaten gibt es noch nationale Auslegungen internationaler Ideen.

So darf ein D-Mensch z.B. nicht mit einem Zeugnis in D funken, dass er -als EU-Bürger in dem EU Staat England erwerben kann.
Aber dafür darf er mit seinem -im eigenen nationalen Umfeld erworbenen- Zeignis auch woanders herumfunken. Das gilt auch für andere EU-Menschen.

Also falls Ihr mal mit Eurem Staat in die EU verunfallt könnt Ihr im Grunde so weiter machen wie bisher... bis die WSP, TKG etc. ihre Faltblätter novelliert haben ist das eh alles verjährt

Aber zurück zum Thema, bevor ich Kloppe kriege.
__________________
Gruß
Kai
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  #38  
Alt 11.04.2010, 19:21
almdudi almdudi ist offline
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Zitat:
Zitat von Rheinsegler Beitrag anzeigen
Diese Formulierung ist doch recht eindeutig:

Jedes mit einer Sprechfunkanlage ausgerüstete Fahrzeug muss sich vor der Einfahrt in unübersichtliche Strecken, Fahrwasserengen oder Brückenöffnungen auf dem für den Verkehrskreis Schiff - Schiff zugewiesenen Kanal melden.
Hoffentlich kommt jetzt niemand auf die Idee, daß das nicht für Fahrzeuge mit zwei Sprechfunkanlagen gilt....
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  #39  
Alt 11.04.2010, 20:42
Rheinsegler Rheinsegler ist offline
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Zitat:
Zitat von almdudi Beitrag anzeigen
Hoffentlich kommt jetzt niemand auf die Idee, daß das nicht für Fahrzeuge mit zwei Sprechfunkanlagen gilt....
Es gilt für Fahrzeuge mit zwei Sprechfunkanlagen, aber nicht nur für diese.
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  #40  
Alt 11.04.2010, 21:12
Belem Belem ist offline
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Zitat:
Zitat von Dominic Beitrag anzeigen
Der Grund für die Pflicht von zwei Funkgeräten in der gewerblichen Schifffahrt.
Genaugenommen liegt der Grund darin, dass sowohl ein Schiff-Schiff-Kanal,
in der Regel Kanal 10, wie auch der Kanal der zuständigen Revierzentrale
ständig abgehört werden soll und Dual Watch im Schiffsfunk unzulässig ist.
Für bestimmte Ladungsarten ist sogar ein drittes Funkgerät vorgeschrieben.

Belem
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  #41  
Alt 11.04.2010, 21:19
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737Pilot 737Pilot ist offline
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Zitat:
In der Schweiz ist es klar geregelt, dass das SRC oder LRC über dem Binnenfunk (bei uns Rheinfunk) steht, also dürfen wir mit dem SRC auch Binnen funken. Da das international geregelt ist, wundert es mich, dass in Deutschland zum SRC auch noch der UBI verlangt wird?????
Liegt vielleicht auch daran, dass in der Schweiz kaum gewerblicher Binnenfunkverkehr benötigt wird... Zumindest keinesfalls in diesem Maße wie in D, NL oder B...
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  #42  
Alt 11.04.2010, 22:40
Juerg Juerg ist offline
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Zitat:
Zitat von Visara Beitrag anzeigen
Bleibt die Frage, warum jemand, der den UBI-Schein schon hat, den UBI-Schein machen soll?

Visara.
Der Thread-Ersteller hat aber nur das SRC.

Ich interpretiere die bisherigen Antworten und das Gelernte mal so.
Wenn Kombi-Funkanlagen an Board eingesetzt sind und man befindet sich mit der Schiffsfunkstelle im Bereich Seefunk bzw. Binnenfunk, benötigt man das jeweils gültige Funkzeugnis für dieses Gebiet, unabhänig ob die Funkanlage eingeschaltet ist, man nur passiv daran teilnimmt (hört) etc.

War jetzt etwas einfach formuliert...

Gruß
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  #43  
Alt 12.04.2010, 08:35
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Seestern Seestern ist offline
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Zitat:
Zitat von dagmarg Beitrag anzeigen
Sach mal , gehts noch komplizierter ????

UBI machen , SRC machen....und gut is..., oder ??
Ja, geht bestimmt.

Ich habe UBI und SRC, und meine Frage bezieht sich nicht auf Führerscheinpflicht, sondern den Betrieb von Funkanlagen / Scannern.
__________________
Andreas
www.bootstechnik.de

alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207
Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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  #44  
Alt 12.04.2010, 08:39
Visara Visara ist offline
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Zitat:
Zitat von Juerg
Der Thread-Ersteller hat aber nur das SRC.
Stimmt. Mein Posting bezog sich sozusagen auf die "Zitatekette" :

Zitat:
Zitat von Seestern Beitrag anzeigen
Und auch hier Verwirrung: Ich habe einen Scanner mit allen Binnen-Frequenzen programmiert, den UBI-Schein und ein Funkgerät (auch in Betrieb).
...
Zitat:
Zitat von dagmarg Beitrag anzeigen
Sach mal , gehts noch komplizierter ????

UBI machen , SRC machen....und gut is..., oder ??
Zitat:
Zitat von Juerg Beitrag anzeigen
ja, so sehe ich das auch
wer das SRC hat, für den dürfte ja UBI kein Problem sein...

Gruß
Gruß Visara.
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  #45  
Alt 12.04.2010, 09:23
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B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Ich halte mich an die Aussage der WSP:
Im Falle des Binnenschiffahrtsfunks ist selbst bei vorhandenem Gerät erst die tatsächliche Bedienung ohne entsprechendes Zeugnis (UBI) eine Ordnungswidrigkeit.


Ich verstehe das so:
Auch zum "nur Hören" ist die tatsächliche Bedienung des Funkgerätes (Einschalten, Kanalwahl) erforderlich. Das darf nur ein UBI-Inhaber.
Ein Boot mit Funkgerät darf aber auch von Personen ohne UBI gefahren werden, wenn das Funkgerät ausgeschaltet bleibt.

Im Binnenbereich entfällt m. E. nur die Pflicht Bootsführer=Funker oder Funkgerät ausbauen.

Funkverkehr besteht nun mal aus Senden und Empfangen und der Grundsatz "Wer am Binnenschifffahrtsfunk teilnehmen möchte, benötigt das UKW-Sprechfunkzeugnis..." sagt doch eigentlich alles.

Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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