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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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Gruß aus Dortmund Michael ![]() |
#27
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Ich glaube, er meint, das manche Fragen hier im Forum naturgemäß und durch Fluktuation sehr regelmäßig diskutiert werden, bspw.:
- Kennzeichen und Versicherung von Trailern - 100km/h-Umschreibung - kroatischer Führerschein für deutsche Staatsbürger - Sinn und Unsinn von Binnen- und Seefunk - ...
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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#28
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usfsf
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www.1000in1day.de https://www.facebook.com/1000in1day 1000in1day2014 - Baltic Tour
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#29
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hallo leute,
hier wird wieder viel wind um nix gemacht. hab meinen trailer auch kürzlich umgemeldet. für diesen zweck bei meiner versicherung angerufen ... die lady hatte viel plan von nix... du bekommst von der versicherung eine frag mich nicht nummer, die du bei der zulassung angibst. thats it. für anhänger die sportzwecken dienen gibts automatisch ne grüne nummer ( wie´s ausschaut hat es sich auf so mancher zulassung bis zum dorftrottel noch nicht rumgesprochen) solange das teil tüv hat gibt es da keine probleme. richtig ist wohl auch das man das teil nicht gewerblich oder für andere zwecke verwenden darf. für fahrten im ausland empfiehlt sich das man eine grüne versicherungskarte dabei hat weil der trailer mit dem kfz versichert ist. gruß feivel |
#30
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...wow, soviele Antworten für eine einfache Frage, hast Du es gut....Das hätte ich mir bei manchen meiner Fragen auch gewünscht.
In diesem Sinne "immer eine Handbreit Luft auf den Anhänger- Reifen"! Schoni |
#31
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Wenn der Hänger als reiner Sportgeräteanhänger benutzt wird,und mit einem grünen Kennzeichen ausgestattet werden sollen,brauchst du deine Versicherungstante gar nicht erst anzurufen,denn deine "frag mich nicht Nummer" ist eine EVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung).Und diese brauchst du nur wenn du den Hänger auch versichern lassen möchtest. Sprich damit bestätigst du die Versicherung die du ja eigentlich gar nicht brauchst.... ![]() Mfg Bastian
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#32
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ja diese nummer meinte ich. die zulassung in hanau wollte die aber haben sonst keine zulassung und bevor ich da rumzoffe und nixkommanull erreiche hab ich mir schnell diese nr. besorgt und hab das teil zugelassen. die versicherungsprämie ist deshalb nicht gestiegen. das ist doch ein altbekanntes problem. jede behörde/ zulassung macht eigentlich das gleiche aber jede will es anders haben. nimm das wsa zum thema ce und gebrauchte boote. die einen wollen ne ce die anderen nicht. das boot lag wohl schon ewig ohne anmeldung an der ostsee. meldet man es nun an, bringt man es in den verkehr. die einen sehen ein altes boot die anderen ein gerade neu in den umlauf gebrachtes und wollen eine ce. zumindestens war das hier so nachzulesen. bei meinem boot ca bj. 85 (keine papiere nix) das gleiche und beim wsa ab hatte ich damit keine probleme. aber wäre doch cool wenn der trailer aufgrund dieser nummer zum gleichen preis versichert ist wenn er nicht am kfz hängt oder? gruß feivel |
#33
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Über Sinn und Unsinn einer Trailerversicherung kann man sich streiten...(was hier sicherlich auch schon passiert ist..)
Fakt ist das du eigentlich keine Versicherung brauchst.Sinnvoll ist sie trotzdem aber immer! Und zu dem thema Strasssenverkehrsamt gebe ich dir teilweise recht,wenn man sich "nicht auskennende" angestellte vor sich hat,dann mag das durchaus so sein das die die EVB unbedingt haben wollen... Aber STVA da könnt ich noch einiges zu erzählen,siehe meinen Beitrag unter Kein Boot...also wundern tut mich da nix mehr... Mfg Bastian |
#34
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Jetzt muss ich mal dumm fragen.... Darf denn auf eine Trailer Deichsel ein Fahrrad montiert sein bei einem grünen Kennzeichen? Wird ja auch für "Sportzwecke" genutzt !
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#35
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Ja klar,wenn das Boot auch dabei hast.
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#36
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Da gibt es mittlerweile die kuriosesten Fälle. Einige in denen sogar lose Ausrüstungsgegestände angezweifelt wurden.
"Steuerhinterziehung weil der Trailer mit Boot als Transportmittel für anderes missbraucht wird..." Krank ist das, aber leider kam es schon vor, wenn zum Glück auch nicht bei mir. Der Begriff "Sportzwecke" würde mich aber auch mal im Detail interessieren...weis jemand wo man das nochmal genauer findet? |
#37
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Hallo, ich habe vor 2 Wochen meinen Trailer angemeldet und ein grünes Kennzeichen bekommen! Aber heute in der Post ne Rechnung über 29€ steuern für den Trailer!? Wieso das?
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#38
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![]() Ansonsten: Einspruch einlegen, irren ist menschlich. ![]() Gruß Wilfried
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Unser Boot ist ein grosses Loch im Wasser, in das wir unser ganzes Geld werfen ![]() |
#39
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Hallo
Habe gestern auch meinen Bootstrailer angemeldet. Vom Vorbesitzer war ein Grünes Schild drauf und nur ein Gutachten, Schein und Tüvbericht war dabei. Kein Brief. Ich dachte mir es gäbe jetzt Probleme. War aber nicht so. Das einzige war ich wollte ein schwarzes Kennzeichen. Geht aber laut Zulassungsstelle gar nicht da im Gutachten Bootsanhänger steht und der geht nur mit grünem Kennzeichen. Steuer und Versicherung entfällt. Das die Steuer entfällt weiß ich sicher da ich kein Sepa Lastschriftverfahren unterschreiben mußte und ohne dem geht bei einer normalen Anmeldung gar nichts. Also wie gesagt in Bayern gestern Bootsanhänger nur Grün außer der Trailer wurde anders Eingestuft. Das macht wiederum der Hersteller . Viele Grüße Hubert |
#40
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Natürlich kann man für einen Bootsanhänger auch ein schwarzes Kennzeichen bekommen. Was hat man dir denn da erzählt...... Du benötigst dann halt eine Versicherung und zahlst Steuern, was beim grünen Kennzeichen entfällt.
Btw. Zulassungsstellen sind..... Stellt man drei dort Beschäftigte die gleiche Frage, kann es durchaus sein, dass man drei verschiedene Antworten bekommt.
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Gruß * ![]() Nich dran fummeln wenn't löppt! Geändert von Sternchen (30.04.2016 um 07:32 Uhr)
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#41
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Egal ob grün oder schwarz, versichern sollte man ihn trotzdem.
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Viele Grüße Peter ![]() |
#42
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Also wenn der Bootstrailer gebraucht war und bisher ein grünes Nummernschild hatte, sollte er auch bei einer Ummeldung schon allein wegen der beim Verkehrsamt vorgelegten Papiere ein grünes Schild bekommen.
Statt eines Fahrzeugbrief (heute Zulassungsbescheinigung Teil II) wie bei allen anderen Fahrzeugen, gibt es ja bei Bootsanhängern nur eine Betriebserlaubnis. |
#43
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Zitat:
Gruß Wilfried
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Unser Boot ist ein grosses Loch im Wasser, in das wir unser ganzes Geld werfen ![]() |
#44
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So siehts aus. Fakt ist, dass ein Anhänger sobald er am Haken hängt über das Zugfahrzeug versichert ist. Ist der Anhänger z. B. in der Marina irgendwo abgestellt und, warum auch immer löst sich z. B. die Bremse und beschädigt irgendwas kommt keine Versicherung dafür auf. Daher ist es ratsam den Trailer separat zu versichern.
Bzgl. der grünen Nummer wüsste ich nicht was dagegen sprechen sollte den Trailer damit angemeldet zu bekommen. Wie der TO geschrieben hatte war der Anhänger ja bereits mal damit angemeldet, somit müsste in den Papieren ja entsprechend der Zusatz für Sportgeräte mit eingetragen sein. Und zu der Frage mit dem Fahrrad, natürlich darf das mittransportiert werden. Du darfst ja auch deine Kiste Bier ins Boot stellen und transportieren ![]() Das ist ähnlich wie z. B. bei den Pferdeanhängern mit der grünen Nummer, da darfste auch wenn kein Pferd drin steht den Anhänger nutzen um Stroh, Futter etc. zu befördern. Es muss nur dem sportlichen Zweck dienen. Marcel
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Von 40 auf 0 in 2m...SBS -> Sandbank-Brake-System ![]()
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#45
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![]() Ein Pferdetransporter darf nur Pferde transportieren und sonst nix. Transportierst du Heuballen, Futter, begehst du Steuerhinterziehung und da ist der *Michel* gnadenlos! (QED, aus eigener Erfahrung) |
#46
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Versichern sollte man auf jeden Fall auch, wenn der Halter des Zugfahrzeuges (z.B. weil Dienstwagen des Arbeitgebers) und der des Bootsanhängers nicht identisch ist!
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Viele Grüße Peter ![]() |
#47
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![]() Siehe hier: https://www.gesetze-im-internet.de/f...013900011.html §3 Satz 2, 2. e
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Von 40 auf 0 in 2m...SBS -> Sandbank-Brake-System ![]() |
#48
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Hier ein Tipp, den mir ein Bekannter gab.
Hab ich aber noch nicht ausprobiert, deshalb mit Vorbehalt: Ein Anruf beim Finanzamt, dass man den Hänger kurze Zeit für was anderes nutzt, man bekommt eine Befreiung von der KfZ-Steuer zugesandt und dann passiert auch nix. Auskunft eines FA-Beamten: Die anfallende Steuer ist zu gering um sie zu erheben. Daher einfach kurz anrufen und Bescheid geben, wenn der Anhänger denn anders benutzt werden soll. |
#49
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Ganz blöde Frage. Darf ich mit einem sogenannten Pferdeanhänger z.B. auch Schweine oder Kühe transportieren, eventuell auch einen Hund?
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#50
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ein Bootsanhänger soll nur solange versicherungsfrei sein bzw. ist mit dem Zugfahrzeug versichert, wenn er mit dem Zugfahrzeug verbunden ist. Wird er irgendwo abgestellt, ist er nicht mehr versichert. Insofern scheint eine eigene Versicherung, z.b. wg. Diebstahl, durchaus Sinn zu machen.
Gruß, Bernhard
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