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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel

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  #26  
Alt 11.02.2010, 21:24
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Methusalix Methusalix ist offline
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Zitat:
Zitat von Metabolic Beitrag anzeigen
Hallo,

muss mich hier mal mit einklinken...

Ich habe mich jetzt auch für einen UBI Binnen Funk Kurs angemeldet, da es für mich auf Rhein und Main wohl doch eher Sinn macht.

Verstehe ich richtig das ich unter Umständen mit dem Schein nix anfangen kann, weil mir das Gerät fehlt welches es auf dem Markt kaum oder garnicht mehr gibt ??

Ich habe jetzt dieses hier (ICOM - IC-M 401 E / Seefunk-/Binnenfunkanlage) noch gefunden. Könnte ich dieses noch verwenden oder gibts es da schon Probleme ?
(Weil in der Beschreibung eben auch Seefunk steht ?)

......

Ich wollte eigentlich nur mich und andere zusätzlich Absichern in Sachen Notfall aber keine Erdfunkstelle errichten...

Grüße Meta

Nein, genau mit dem (und ganz wenigen anderen) dürftest Du wirklich kein Problem haben.
Formal hat Barney in jedem Fall recht - kann man überall nachlesen, wo mehr als zwei Zeilen und mehr als Hersteller-Werbung über Funk auf dem Wasser zu lesen ist.
Mich betrifft das auch, weil ich mein altes "Allgemeines" leider nicht upgedatet habe - waren gerade andere Sorgen genug zu bearbeiten.
Waas mich nur interessiert, ist, ob das wirklich so heiß gefahren wird - und was ich überhaupt nicht verstehe, ist, warum nicht der ein oder andere Hersteller sein ein oder anderes Modell auch von Hause aus - und damit dann "bauartbedingt" mit stillgelegtem (oder ohne) DSC-Teil liefern mag. Ich brauche in mienem Leben sicher keinen DSC-Funk mehr (ist geklärt, der Liebsten schaukelt das außerhalb der Zonen I bis IV zu sehr ).

Edit: Achtung: ICOM 401 nur(!!) in der reinen ATIS-Variante gemeint (kenne deren Buchstaben-Kombi nicht genau, aber die Variante wurde oben irgendwo erwähnt)!!!
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Grüße,
Andreas
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Geändert von Methusalix (11.02.2010 um 21:32 Uhr) Grund: Edit, Verbesserung
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  #27  
Alt 14.02.2010, 17:22
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Gibt es eine Liste mit den für den reinen UBI-Schein
'freigegebenen' Geräten ?
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Lutz
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  #28  
Alt 14.02.2010, 18:40
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NÁbend,

mir zumindest nicht bekannt - ich fürchte aber, diese List wäre ohnehin extrem kurz (war zumindest so, als ich mich mal dafür interessiert habe)
Leider bin ich nicht mehr aktuell informiert.
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Andreas
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  #29  
Alt 14.02.2010, 21:54
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Es gibt natürlich auch noch die reinen Profi-Schifffahrtsgeräte, die sind reine UBI-Geräte, aber im Verhältnis zu den Geräten, die wir in der Sportschifffahrt benutzen, sauteuer!

Leider weis ich im Moment aber keine Bezugsquelle hierfür. Ich werde mal weiter Ausschau halten.
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  #30  
Alt 15.02.2010, 09:25
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Zitat:
Zitat von Lutz Geis Beitrag anzeigen
Gibt es eine Liste mit den für den reinen UBI-Schein
'freigegebenen' Geräten ?


http://www.yachtschule-spittler.de/f....html#bedienen
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  #31  
Alt 15.02.2010, 09:46
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?????
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  #32  
Alt 15.02.2010, 10:50
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Zitat:
Zitat von Lutz Geis Beitrag anzeigen
?????
Bedienen von UKW-Funk- / Kombi-Anlagen auf Seefunkstellen und Schiffsfunkstellen.
Immer wieder wird uns die Frage gestellt, welches Funkzeugnis zum Bedienen von Kombi-Anlagen erforderlich ist.Für Seefunkstellen und Schiffsfunkstellen, die mit sog. „UKW-Kombi-Anlagen“ für den wechselseitigen Einsatz im mobilen Seefunkdienst bzw. im Binnenschifffahrtsfunk vorgesehen sind und für die eine Frequenzzuteilung einschließlich einer ATIS-Kennung und einer MMSI-Nummer von der RegTP/Bundesnetzagentur ausgestellt worden ist, gelten folgende Regelungen:
1. Für das Bedienen einer UKW-Kombi-Anlage zur Ausübung des Seefunkdienstes ist ein Funkzeugnis, das zur Teilnahme am Seefunkdienst berechtigt, erforderlich.
2. Für das Bedienen einer UKW-Kombi-Anlage zur Ausübung des Binnenschifffahrtsfunks ist ein Funkzeugnis, das zur Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk berechtigt, erforderlich.
Das heißt, dass eine Kombi-Anlage auch dann bedient werden darf, wenn der Betreiber entweder nur ein Seefunk- oder Binnenschifffahrtsfunkzeugnis besitzt — allerdings dann ausschließlich in dem der Befähigung entsprechenden Betriebsmodus und Bereich.
(Aus einer Mitteilung der FVT-WSV Koblenz und der Kreuzerabteilung des DSV)
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  #33  
Alt 15.02.2010, 16:02
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Ahhh ... o.k. Danke !

Das stimmt aber seit 1.1.2010 nicht mehr !
Wenn man ein Kombigerät in Betrieb hat,
dass den Betrieb für See und Binnen ermöglicht,
muss man auch im Besitz beider Funkzeugnisse sein.
Rein rechtlich muss der Betrieb eines Kombigerätes
ohne gültige Funkzeugnisse schon seit langem
mit einem Bußgeld geahndet werden. Es gab bisher
aber immer eine Aussetzung der Bußgeldbewehrung,
für diesen entsprechenden Tatbestand, durch das BMVBS.
Diesen gibt es seit diesem Jahr nicht mehr ( oder noch nicht ).

-----------------------------------------------------------------------------

Es geht mir aber um eine echte Liste mit 'reinUBItauglichen' Geräten,
und, wenn es eine Liste hier im Forum ist, evt. auch mit
den Erfahrungen der hier aktiven Besitzer solcher Geräte ...
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Lutz

Geändert von Lutz Geis (15.02.2010 um 18:44 Uhr)
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  #34  
Alt 16.02.2010, 08:20
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Zitat:
Zitat von Lutz Geis Beitrag anzeigen
Ahhh ... o.k. Danke !

Das stimmt aber seit 1.1.2010 nicht mehr !
Wenn man ein Kombigerät in Betrieb hat,
dass den Betrieb für See und Binnen ermöglicht,
muss man auch im Besitz beider Funkzeugnisse sein.
Rein rechtlich muss der Betrieb eines Kombigerätes
ohne gültige Funkzeugnisse schon seit langem
mit einem Bußgeld geahndet werden. Es gab bisher
aber immer eine Aussetzung der Bußgeldbewehrung,
für diesen entsprechenden Tatbestand, durch das BMVBS.
Diesen gibt es seit diesem Jahr nicht mehr ( oder noch nicht ).

-----------------------------------------------------------------------------

Es geht mir aber um eine echte Liste mit 'reinUBItauglichen' Geräten,
und, wenn es eine Liste hier im Forum ist, evt. auch mit
den Erfahrungen der hier aktiven Besitzer solcher Geräte ...
Hallo,
gibt es einen Link / Hinweis wo man nachlesen kann,dass man bei Kombigeräten beide Funkzeugnisse haben muss? Wir haben uns eine Motorboot zugelegt auf dem ein Navman 7100EU eingebaut ist.Habe es bei der Bundesnetzagentur angemeldet und bekomme die Zulassung zum 1.4.2010. Habe aber auch nur das Funkzeugnis für Binneschiffahrtsfunk.
Es gibt,so viel wie ich weiss,nur ein Gerät welches für den reinen Binnenfunk zugelassen ist und das ist das ICOM IC-401.
Gruss Winfried
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  #35  
Alt 18.02.2010, 06:59
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Luger08 Luger08 ist offline
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Zitat:
Zitat von lmatten Beitrag anzeigen
Bedienen von UKW-Funk- / Kombi-Anlagen auf Seefunkstellen und Schiffsfunkstellen.
........Schiffsfunkstellen, die mit sog. „UKW-Kombi-Anlagen“ für den wechselseitigen Einsatz im mobilen Seefunkdienst bzw. im Binnenschifffahrtsfunk vorgesehen sind und für die eine Frequenzzuteilung einschließlich einer ATIS-Kennung und einer MMSI-Nummer von der RegTP/Bundesnetzagentur ausgestellt worden ist, gelten folgende Regelungen:
1. Für das Bedienen einer UKW-Kombi-Anlage zur Ausübung des Seefunkdienstes ist ein Funkzeugnis, das zur Teilnahme am Seefunkdienst berechtigt, erforderlich.
2. Für das Bedienen einer UKW-Kombi-Anlage zur Ausübung des Binnenschifffahrtsfunks ist ein Funkzeugnis, das zur Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk berechtigt, erforderlich.
Das heißt, dass eine Kombi-Anlage auch dann bedient werden darf, wenn der Betreiber entweder nur ein Seefunk- oder Binnenschifffahrtsfunkzeugnis besitzt — allerdings dann ausschließlich in dem der Befähigung entsprechenden Betriebsmodus und Bereich.
(Aus einer Mitteilung der FVT-WSV Koblenz und der Kreuzerabteilung des DSV)
Diese Regelung ist alt und überholt (Stand 01.01.2006). Es ist schon so, daß man beide Scheine benötigt, wenn beide Modi (Seefunk und Binnenfunk) am Gerät durch Eingabe der entsprechenden Codes (ATIS-Kennung für Binnenbereich und MMSI-Nr. für Seefunkbereich) freigeschaltet sind.

Dementsprechend benötigt man nur Binnen (UBI), wenn die Freischaltung des Seefunkes nicht erfolgt ist und damit auch nicht nutzbar wäre. Man muß das Gerät dann beim Kauf nur entsprechend einstellen lassen. Sind die Kennungen erste einmal eingegeben, können sie nur vom Fachmann wieder entfernt werden. So einfach löschen kann man sie nicht wieder. Man sollte dann auch nur eine Schiffsfunkstelle für UBI für sein Gerät beantragen, wenn man nur UBI hat. Mittlerweile ist die BNetzA Hamburg auch für die Beantragung der Freqenzzuteilung für UBI zuständig (und nicht die in Köln, wie ich in meinem Beitrag Nr. 14 geschrieben hatte).

Die Funkgeräte wurden schon in der Saison 2009 von der WaschPo und der BNetzA überprüft. Bis zum 31.12.2009 galt diese Regelung schon, wurde aber nicht mit Bußgeld geahndet. Ab 01.01.2010 wurde diese Übergangsregelung abgeschafft (so wie Lutz auch schon geschrieben hatte).
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Geändert von Luger08 (18.02.2010 um 07:05 Uhr)
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  #36  
Alt 18.02.2010, 08:35
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Zitat:
Zitat von Luger08 Beitrag anzeigen
Diese Regelung ist alt und überholt (Stand 01.01.2006). Es ist schon so, daß man beide Scheine benötigt, wenn beide Modi (Seefunk und Binnenfunk) am Gerät durch Eingabe der entsprechenden Codes (ATIS-Kennung für Binnenbereich und MMSI-Nr. für Seefunkbereich) freigeschaltet sind.

Dementsprechend benötigt man nur Binnen (UBI), wenn die Freischaltung des Seefunkes nicht erfolgt ist und damit auch nicht nutzbar wäre. Man muß das Gerät dann beim Kauf nur entsprechend einstellen lassen. Sind die Kennungen erste einmal eingegeben, können sie nur vom Fachmann wieder entfernt werden. So einfach löschen kann man sie nicht wieder. Man sollte dann auch nur eine Schiffsfunkstelle für UBI für sein Gerät beantragen, wenn man nur UBI hat. Mittlerweile ist die BNetzA Hamburg auch für die Beantragung der Freqenzzuteilung für UBI zuständig (und nicht die in Köln, wie ich in meinem Beitrag Nr. 14 geschrieben hatte).

Die Funkgeräte wurden schon in der Saison 2009 von der WaschPo und der BNetzA überprüft. Bis zum 31.12.2009 galt diese Regelung schon, wurde aber nicht mit Bußgeld geahndet. Ab 01.01.2010 wurde diese Übergangsregelung abgeschafft (so wie Lutz auch schon geschrieben hatte).
Hallo,
habe heute Morgen bei der Bundesnetzagentur in Hamburg angerufen und folgende Auskunft erhalten. Selbst wenn das Funkgerät eine Zulassung mit digitaler Selektivrufnummer (DSC-Nummer) und den ATIS-Code hat,ich aber nur ein Funkzeugnis für Binnen habe,darf ich das Gerät betreiben. Allerdings darf ich nur die Einstellung "Binnen", sprich den Atis-Code, einstellen.Wenn jemand selbst nachfagen möchte,hier die die Adresse:

Bundenetzagentur DLZ 12,Sachsenstrasse 12+14,20097 Hamburg
Telefon-Nr. 040 23655-0

Gruss Winfried
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  #37  
Alt 18.02.2010, 09:19
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Es gibt,so viel wie ich weiss,nur ein Gerät welches für den reinen Binnenfunk zugelassen ist und das ist das ICOM IC-401.
Gruss Winfried


Exakt so ist es: Das einzige reine Binnenfunkgerät ist das ICOM M-401.
Dies ist zwar auch ein Kombigerät , aber da der DSC - Controller ein externes Gerät ist und optional wird es ohne DSC -100 als Binnenfunkgerät betrieben.
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  #38  
Alt 18.02.2010, 11:02
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Luger08 Luger08 ist offline
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Zitat:
Zitat von Luger08 Beitrag anzeigen
Diese Regelung ist alt und überholt (Stand 01.01.2006). Es ist schon so, daß man beide Scheine benötigt, wenn beide Modi (Seefunk und Binnenfunk) am Gerät durch Eingabe der entsprechenden Codes (ATIS-Kennung für Binnenbereich und MMSI-Nr. für Seefunkbereich) freigeschaltet sind.

Dementsprechend benötigt man nur Binnen (UBI), wenn die Freischaltung des Seefunkes nicht erfolgt ist und damit auch nicht nutzbar wäre. Man muß das Gerät dann beim Kauf nur entsprechend einstellen lassen. Sind die Kennungen erste einmal eingegeben, können sie nur vom Fachmann wieder entfernt werden. So einfach löschen kann man sie nicht wieder. Man sollte dann auch nur eine Schiffsfunkstelle für UBI für sein Gerät beantragen, wenn man nur UBI hat. Mittlerweile ist die BNetzA Hamburg auch für die Beantragung der Freqenzzuteilung für UBI zuständig (und nicht die in Köln, wie ich in meinem Beitrag Nr. 14 geschrieben hatte).

Die Funkgeräte wurden schon in der Saison 2009 von der WaschPo und der BNetzA überprüft. Bis zum 31.12.2009 galt diese Regelung schon, wurde aber nicht mit Bußgeld geahndet. Ab 01.01.2010 wurde diese Übergangsregelung abgeschafft (so wie Lutz auch schon geschrieben hatte).
Zitat:
Zitat von lmatten Beitrag anzeigen
Hallo,
habe heute Morgen bei der Bundesnetzagentur in Hamburg angerufen und folgende Auskunft erhalten. Selbst wenn das Funkgerät eine Zulassung mit digitaler Selektivrufnummer (DSC-Nummer) und den ATIS-Code hat,ich aber nur ein Funkzeugnis für Binnen habe,darf ich das Gerät betreiben. Allerdings darf ich nur die Einstellung "Binnen", sprich den Atis-Code, einstellen.Wenn jemand selbst nachfagen möchte,hier die die Adresse:

Bundenetzagentur DLZ 12,Sachsenstrasse 12+14,20097 Hamburg
Telefon-Nr. 040 23655-0

Gruss Winfried
Vergleich mal beides? Was habe ich eigentlich geschrieben. Oder habe ich chinesische Schriftzeichen verwendet?
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  #39  
Alt 18.02.2010, 11:23
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Zitat:
Zitat von Luger08 Beitrag anzeigen
Vergleich mal beides? Was habe ich eigentlich geschrieben. Oder habe ich chinesische Schriftzeichen verwendet?
Das nicht, aber für mich ein wenig kompliziert umschrieben.Natürlich kann man meine Interpretation dort herauslesen. Für mich und ev. auch für andere Foristen sollte aus meinem Beitrag hervorgehen das :
a. Eine direkte Information der Bundesnetzagentur vorliegt und man sich dort ja mal selbst erkundigen kann. Sind alle nett und freundlich.
b. Vielleicht kommt jemand in die gleiche Situation wie ich,kauft ein Boot mit eine Seefunkstelle mit DC-Controller + Atis und meint nachher,da er halt nur Binnen hat,er müsste sich ein anderes Funkgerät zulegen.

Alles klar ? Nicht gleich so böse werden

Mfg Winfried
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  #40  
Alt 18.02.2010, 18:37
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Also ich habe mir die Beiträge auch durchgelesen.

@Lutz Geis:
"Das stimmt aber seit 1.1.2010 nicht mehr !
Wenn man ein Kombigerät in Betrieb hat,
dass den Betrieb für See und Binnen ermöglicht,
muss man auch im Besitz beider Funkzeugnisse sein."

@Luger08:
"Diese Regelung ist alt und überholt (Stand 01.01.2006). Es ist schon so, daß man beide Scheine benötigt, wenn beide Modi (Seefunk und Binnenfunk) am Gerät durch Eingabe der entsprechenden Codes (ATIS-Kennung für Binnenbereich und MMSI-Nr. für Seefunkbereich) freigeschaltet sind."

Das was dort geschrieben wird, ist für meine Begriffe nicht identisch mit dem, was Winfried von der Bundesnetzagentur erfahren hat.
In beiden Absätzen wird behauptet, dass es bei Kombigeräten, bei denen ATIS und MMSI freigeschaltet sind, auch beide Scheine benötigt werden.

Die Aussage von Winfried

@Imatten:
"habe heute Morgen bei der Bundesnetzagentur in Hamburg angerufen und folgende Auskunft erhalten. Selbst wenn das Funkgerät eine Zulassung mit digitaler Selektivrufnummer (DSC-Nummer) und den ATIS-Code hat,ich aber nur ein Funkzeugnis für Binnen habe,darf ich das Gerät betreiben. Allerdings darf ich nur die Einstellung "Binnen", sprich den Atis-Code, einstellen."

sagt für mich etwas anderes aus:

Ein Kombifunkgerät, dass ATIS-Kennung und MMSI hat, darf auch von jemandem betrieben werden, der nur das UBI-Zeugnis hat.
Es reicht zum legalen betreiben lediglich die richtigte Wahl der Betriebsart (in dem Fall auf Binnenfunk) am Funkgerät.
Das Gerät bleibt aber, nur mit Hilfe von ein paar Tastendrucken jederzeit in der Lage auch Seefunk zu machen.

Vielleicht habe ich das ja auch falsch verstanden, aber was für einen Sinn sollte es machen, wenn ein Gerät beide Zulassungen hat, aber nur eine Kennung eingegeben wurde?
Als ich unser Kombigerät vor ein paar Jahren eingebaut hatte, war es wohl Standard, dass immer ATIS und MMSI einprogrammiert wurden. Auf meine damalige Frage, ob ich denn die UBI-Kennung auch einprogrammieren müsste, obwohl ich die nicht brauchen werde, bekam ich von der Telekom in Hamburg die Auskunft, dass ich in jedem Fall beide Kennungen programmieren muss, weil beide Kennungen meiner Funkstelle zugeordnet sind.

Winfried, könntest du noch mal genauer sagen, was du von der Bundesnetzagentur erfahren hast?
Darf die dem Gerät zugewiesene MMSI nicht programmiert werden oder darfst du mit deinem UBI-Schein nur die Betriebsart-Seefunk- nicht am Funkgerät auswählen?
Das ist ja ein kleiner, aber entscheidender Unterschied.

Geändert von tritonnavi (18.02.2010 um 18:42 Uhr)
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  #41  
Alt 18.02.2010, 19:49
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Zitat:
Zitat von tritonnavi Beitrag anzeigen
Winfried, könntest du noch mal genauer sagen, was du von der Bundesnetzagentur erfahren hast? Darf die dem Gerät zugewiesene MMSI nicht programmiert werden oder darfst du mit deinem UBI-Schein nur die Betriebsart-Seefunk- nicht am Funkgerät auswählen?
Das ist ja ein kleiner, aber entscheidender Unterschied.
Auf dem Boot,welches wir uns Ende letzten Jahres gekauft haben,ist ein Funkgerät "Navman 7100" bereits eingebaut.Das Gerät hat sowohl eine Selektivrufnummer (DSC-Nummer) und den ATIS-Code. Wir haben einen Antrag auf Frequenzzuteilung,unter Beibehaltung der Nummern des Vorbesitzers gestellt,da wir ja das Gerät übernehmen.Die Zusage der Zuteilung zum 1.4.2010 haben wir am 13.01.2010 erhalten. Habe also heute den Sachbearbeiter bei der Bundesnetzagentur angerufen und ihm gesagt,dass ich nur das beschränkt gültige Sprechfunkzeugnis für Ultrakurzwelle habe und ob ich so ein Gerät dann bedienen dürfte.
Darauf seine Antwort,ich dürfe dann nur den ATIS-Code einschalten,dann wäre das kein Problem.Von DSC-Nummer löschen war nicht die rede.
Auszug aus dem Bedienungshandbuch:
ATIS und DSC können nicht zur gleichen Zeit eingeschaltet sein. Bei der Aktivierung der einen Funktion wird die andere ausgeschaltet (OFF). Sind DSC und ATIS gleichzeitig ausgeschaltet, muss DSC für den normalen DSC-Betrieb eingeschaltet werden (ON).

Ich hoffe,ich habe mich halbwegs verständlich ausgedrückt? Ich spreche hier von wir,da meine Frau mit auf der Zuteilungsurkunde eingetragen wird,obwohl sie kein Funkzeugnis besitzt.

Mfg Winfried

P.S. Im Schreiben der Bundesnetzagentur stand wie folgt:
"Veranlassen Sie bitte die Kodierung des DSC/ATIS-Einrichtung mit der DCS-Nummer und dem ATIS-Code.Diese Nummern waren dem Vorbesitzer bereits zugeteilt und müssten eigentlich programmiert sein."



Geändert von lmatten (18.02.2010 um 19:55 Uhr) Grund: Noch etwas vergessen
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  #42  
Alt 19.02.2010, 08:12
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Hallo Winfried,
dann war meine Interpretation ja richtig.

1 Kombigerät in dem beide Kennungen bereits programmiert sind und du darfst es mit deinem Funkzeugnis, im Binnenbereich, trotzdem bedienen.

(Bei dir im Binnenbereich dürfte ja sowieso, egal welches Funkzeugnis vorhanden ist, niemand dein Gerät im Seefunk-Modus betreiben.
Da du, als Funkscheininhaber, über diese Einschränkung informiert sein musst, bist du auch in der Lage dieses Gerät richtig zu bedienen. D.h., du weißt aufgrund deines Funkscheins, dass du den Seefunk-Modus nicht einschalten darfst. Das sollte dann auch reichen)

Wir haben einen ähnlichen Fall:
Ein zusätzliches Besatzungsmitglied soll noch den SRC machen (möchte auch mal offiziell Skipper sein dürfen).
Beide Kennungen (MMSI und ATIS) sind (ebenfalls im Navman 7100) programmiert. Bei uns kommt ausschließlich Seefunk in Frage und dementsprechend ist auch nur der eingestellt.

Ob derjenige, der auf der Zustellungsurkunde eingetragen ist, ein Funkzeugnis hat ist, soweit ich das weiß, völlig egal.

Ich finde, dass die Netzagentur sich bei ihrem Internetauftritt mal mehr Mühe geben sollte. Gerade im Sportbootbereich wären da ein paar klärende Sätze, möglichst mit Beispielen (z.B. dein Fall), äußerst hilfreich.
Aber anscheinend haben die sehr viel Zeit, denn ich möchte nicht wissen, wie oft die Mitarbeiter dort zu diesen und ähnlichen Fragen angerufen werden (ich hatte früher auch 2 Telefonate aus diesem Themenbereich)

Gruß
Friedhelm
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  #43  
Alt 05.06.2010, 23:32
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Hallo Winfried,

soviel wie ich in Erfahrung bringen konnte darst Du als Besitzer des alten "Beschränkt Gültiges Sprechfunkzeugnis für Ultrakurzwellen" sowohl am Binnenfunk als AUCH am Seefunk teilnehen.

http://www.nautik-funk-berlin.de/Fun...tzbereiche.htm

Gruß Uwe
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