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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #26  
Alt 01.06.2010, 16:29
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Fred Fred ist offline
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Zitat:
Zitat von Ride The Lightning Beitrag anzeigen
Hi Flo,

nein, darfst du nicht.

Du darfst mit Klasse B:

- grundsätzlich einen Anhänger mit einem zGG von 750 kg ziehen.
- einen Anhänger mit einem zGG über 750 Kg nur dann ziehen, wenn die Leermasse des Zugwagens dieses übersteigt. Allerdings darf diese Kombination zusammen nicht mehr als 3500kg wiegen.

In deinem Beispiel sind also die zulässigen 3,5 Tonnen der ausschlaggebende Faktor. Um den Führerschein BE kommst du leider nicht drum rum.

Das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers spielt in folgendem Fall eine Rolle, welches aber nichts mit den Führerscheinvorschriften zu tun hat:
Du hast ein Auto, welches z.B. 1500kg ziehen darf. Nun hast du einen Anhänger mit einem größerem zGG. Den darfst du aber trotzdem mit dem Auto ziehen, sofern das tatsächliche Gewicht des Anhängers eben die Anhängelast des Autos nicht übersteigt.
Das ist ja alles richtig - aber nicht, sofern es sich um einen unbeladenen Anhänger handelt !
__________________
Gruß Fred
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  #27  
Alt 01.06.2010, 16:38
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Auch dann gilt die o.g. Regelung. Ob beladen oder unbeladen spielt dabei keine Rolle.
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Gruß
Frank
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  #28  
Alt 01.06.2010, 19:51
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mir ist so es zählt immer nur das zGG. und nicht das tatsächliche Gewicht. So war es jedenfalls als ich mein Lappen gemacht hatte
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  #29  
Alt 02.06.2010, 14:56
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Ich bin mir auch relativ sicher, das die Allgemeinheit in diesem Thread recht hat:

Bezüglich der Beladung bzw. der zulässigen Anhängelast von Gespannen zählt das tatsächliche Gewicht des Trailers, ob man den Anhänger(Gespann) überhaupt fahren darf (mit oder ohne BE), darüber entscheidet das zulässige Gesamtgewicht.
__________________
vg
Sascha
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  #30  
Alt 02.06.2010, 15:51
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also B darf Hänger bis 750kg zGG und tatsächliches gewicht ziehen ??? egal ob gebremst oder ungebremst solange das auto es darf ?
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  #31  
Alt 03.06.2010, 08:42
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Nein. Du darfst auch mehr ziehen.

Das zGG des Anhängers darf die Leermasse des Autos nicht überschreiten.

Das zGG des Hängers + zGG Auto muss kleiner als 3500kg sein.

Rechenbeispiel bei mir:

Trailer gebremst 1000 KG zGG, Leermasse 3er BMW 1350Kg = Okay.

Trailer gebremst 1000 KG zGG + 3er BMW 1800 Kg ZGG = 2800 Kg zGG = Okay.

Wer nur die Klasse B hat ist mit einem Auto wie dem 3er BMW am besten bedient und erreicht die höchste Anhängelast. Bei spätestens 1200kg wirds aber eng.
__________________

Gruß
Frank
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  #32  
Alt 07.06.2010, 17:45
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wir hatten das am WE ja schonma

und hatte auch erwähnt das ich seitens der Führerschein-Fuzzis und der Polizei gegenteilige Aussage sammeln durfte


der Führerscheinverkäufer sagt: Fahrzeug plus Hänger bis 3,5 To erlaubt (die Feinheiten lasse ich aus Schonung der Tastatur mal aussen vor)

der Polizist sagt Klipp und Klar: max. 750 Kg
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  #33  
Alt 07.06.2010, 18:08
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Dann soll der Polizist mal einen Blick in die FEV werfen. Aber jeder blamiert sich eben so gut er kann ...
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  #34  
Alt 07.06.2010, 19:31
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Ich habe mal ein wisch bekommen von der Zulassungstelle in dem stand,und das ist bei mir der Fall,
Wohnmobil 3,5 to +Trailer 750 kg kein Problem
__________________
Gruss Sven
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  #35  
Alt 07.06.2010, 21:31
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Basstel-Bassti Basstel-Bassti ist offline
Preußenbengel
 
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Zitat:
Zitat von Ramsi Beitrag anzeigen
Ich habe mal ein wisch bekommen von der Zulassungstelle in dem stand,und das ist bei mir der Fall,
Wohnmobil 3,5 to +Trailer 750 kg kein Problem
das stimmt ja auch ....



die Grenzfrage lautet doch:


darf ein Besitzer der "B" Klasse mit seinem 3´er BMW und 1,8 To zzgG nen Hänger Beladen (Boot) von einer Tonne ziehen (ich weiß, bis 3,5 To ist noch Luft) oder nicht
__________________
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