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  #51  
Alt 28.06.2010, 15:14
mittelmeer mittelmeer ist offline
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Ich hab es erstmal auf dem ganz normalen Weg probiert - mit allen Papieren und dem Antrag, ohne Konformitätserklärung.

Ohne Probleme und ohne Nachfragen ein Kennzeichen bekommen.

Der von euch vorgeschlagene Weg, das Boot nochmal "zwischen zu verkaufen" und dann nur mit dem Kaufvertrag anzumelden hatte mir als Notfall-Anker-Lösung Mut gemacht.

Zitat:
Zitat von Picton16ft Beitrag anzeigen
Jetzt aber raus mit der Sprache wie ist es abgelaufen???
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  #52  
Alt 28.06.2010, 15:21
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Picton16ft Picton16ft ist offline
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Zitat:
Zitat von mittelmeer Beitrag anzeigen
Ich hab es erstmal auf dem ganz normalen Weg probiert - mit allen Papieren und dem Antrag, ohne Konformitätserklärung.

Ohne Probleme und ohne Nachfragen ein Kennzeichen bekommen.

Der von euch vorgeschlagene Weg, das Boot nochmal "zwischen zu verkaufen" und dann nur mit dem Kaufvertrag anzumelden hatte mir als Notfall-Anker-Lösung Mut gemacht.
naja wie gesagt dadurch, daß das Boot eh 89er bj ist ist das völlig schmerzfrei und sogar legal
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  #53  
Alt 28.06.2010, 15:30
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Ähnliche Situation hatte ich mit meinem Boot Bj. 1996, Import 2004.
Ging aber auch problemlos.
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  #54  
Alt 28.06.2010, 15:38
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Scarab I Scarab I ist offline
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Das Datum des Inverkehrbringens interessiert beim WSA kein Mensch. Geh dahin mit deinem Kaufvertrag und hol dir die Zulassung. Die achten nur aufs Baujahr.

Ist überhaupt kein Problem.
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  #55  
Alt 04.07.2010, 15:31
gummy gummy ist offline
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Hallo,
ich stehe vor dem selben Problem. Habe eine Glastron (USA) BJ 1994. Im Jahr 2005 habe ich ohne Vorahnung und Vorkenntnisse dieses Boot erworben. Es war bisher noch nicht in DE zugelassen.

Wenn ich alles richtig verfolgt habe, dann kann brauche ich für die Zulassung keine Konformitätserklärung da das Baujahr vor 1998 liegt?

Ist das so richtig?
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  #56  
Alt 04.07.2010, 16:08
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Seestern Seestern ist offline
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Zitat:
Zitat von gummy Beitrag anzeigen
Hallo,
ich stehe vor dem selben Problem. Habe eine Glastron (USA) BJ 1994. Im Jahr 2005 habe ich ohne Vorahnung und Vorkenntnisse dieses Boot erworben. Es war bisher noch nicht in DE zugelassen.

Wenn ich alles richtig verfolgt habe, dann kann brauche ich für die Zulassung keine Konformitätserklärung da das Baujahr vor 1998 liegt?

Ist das so richtig?
Nein.
Wenn Du alles richtig verfolgt hast und streng die Gesetzeslage betrachtest, brauchst Du keine Konformitätserklärung, wenn der Zeitpunkt der Inverkehrbringung in die EU vor dem 15.06.1998 lag. Das kann bei einem Boot aus 1994 der Fall sein, muss aber nicht.

Das Baujahr ist nicht entscheidend, nur halt in der Beziehung, dass Dir so ziemlich jeder bei einem 94er Boot abkauft, dass es vor 98 in die EU importiert wurde, bei einem 1999er Boot halt nicht.
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  #57  
Alt 04.07.2010, 19:02
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Scarab I Scarab I ist offline
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Zitat:
Zitat von gummy Beitrag anzeigen
Hallo,
ich stehe vor dem selben Problem. Habe eine Glastron (USA) BJ 1994. Im Jahr 2005 habe ich ohne Vorahnung und Vorkenntnisse dieses Boot erworben. Es war bisher noch nicht in DE zugelassen.

Wenn ich alles richtig verfolgt habe, dann kann brauche ich für die Zulassung keine Konformitätserklärung da das Baujahr vor 1998 liegt?

Ist das so richtig?
Theorie und Praxis, in der Praxis wirst du dein Boot ohne Probleme zugelassen bekommen. Alles andere langweilt mitlerweile...
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  #58  
Alt 07.07.2010, 18:03
gummy gummy ist offline
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Hallo Scarab I & Seestern,
werde ich es in der Praxis auch ohne Probleme zulassen können, wenn ich keinen Nachweis über die Inverkehrbringung habe?
Gruß gummy
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  #59  
Alt 07.07.2010, 20:53
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Hi Gummy,

bei unserem WSA füllst du den Antrag aus. Sobald du Baujahr vor 1998 angibst bekommst du die Zulassung auch ohne CE.

Ohne irgendwelche Unterlagen etc. Kaufvertrag und Perso nicht vergessen.
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  #60  
Alt 08.07.2010, 07:42
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I.d.R. halten die WSA recht locker. Man muss nur nett und höflich fragen, was man machen soll.
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Micha


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  #61  
Alt 08.07.2010, 08:31
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Über was ihr euch alles Gedanken macht...

Geht doch einfach mal ganz blauäugig zum WSA und versucht das Ding anzumelden und fertig!
Ich hab mir noch nie über irgendwelche CE Papiere Gedanken gemacht und wurde auch noch nie danach gefragt
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  #62  
Alt 08.07.2010, 09:29
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Seestern Seestern ist offline
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Zitat:
Zitat von gummy Beitrag anzeigen
Hallo Scarab I & Seestern,
werde ich es in der Praxis auch ohne Probleme zulassen können, wenn ich keinen Nachweis über die Inverkehrbringung habe?
Gruß gummy
In Deinem Fall aller Voraussicht nach ja, weil niemand auf die Idee kommt, dass ein 94er Boot ja vielleicht erst nach 98 in Verkehr gebracht worden sein könnte.
Zumal bei älteren Gebrauchtbooten die Historie oft überhaupt nicht rekonstruierbar ist - bei meinem letzten Boot hatte ich keinerlei Informationen über Vorbesitzer etc.
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Andreas
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  #63  
Alt 08.07.2010, 12:02
almdudi almdudi ist offline
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Zitat:
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weil niemand auf die Idee kommt, dass ein 94er Boot ja vielleicht erst nach 98 in Verkehr gebracht worden sein könnte.
Wieso sollte niemand auf die Idee kommen, daß ein Boot erst nach vier Jahren in die EU verbracht worden sein könnte?

Trotzdem sollte man es einfach versuchen, schaden kann es ja nicht. Und solange man selbst nicht von dem Thema anfängt, dürften die Chancen gut stehen.
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