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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#26
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Zitat:
ich würde das Kennzeichen bei einem Außenborder nicht am Spiegel anbringen, weil es nur für unnötige Diskussionen sorgen wird, wenn es nur von einer Seite gesehen werden kann. Was hast Du davon, wenn Du jedesmal angehalten und kontrolliert wirst, nur weil man das Kennzeichen nicht sofort "gefunden" hat? In den Spielregeln steht ja auch speziell "Spiegelheck". Meiner Meinung nach heißt das, dass damit nicht allgemein das Heck oder der Spiegel gemeint ist, sondern eben diese eine ganz spezielle Heckform. Ein Spiegelheck ist eine plane Fläche, die frei einsehbar ist. An ein Kanuheck dürftest Du ein einzelnes Kennzeichen z.B. nicht kleben, weil es nicht von beiden Seiten lesbar wäre. Und bei unseren Nachbarn in den Niederlanden ist die Anbringung des Kennzeichens für "schnelle Boote" auf beiden Seiten vorgeschrieben. Falls Du dort mal fahren möchtest. Das schöne an den Spielregeln für Kennzeichen ist, dass nur die Höhe von 10 cm vorgeschrieben ist. Du kannst Dir also bei jedem Fahrzeugbeschrifter die Kennzeichen in der gleichen Schriftart und -farbe machen lassen, wie die serienmäßige Quicksilver-Beschriftung. Solange es eine helle Schrift auf dunklem Grund ist oder umgekehrt. Und schon fügt sich das Kennzeichen etwas besser in das Gesamtbild ein und wirkt nicht mehr ganz so störend. Ich habe für zwei geplottete Kennzeichen 13,- EUR bezahlt.
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Viele Grüße aus Köln Thomas |
#27
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Hm, so habe ich das mit dem Spiegelheck nicht verstanden, aber es ist logisch. Nun gut, jetzt ist es nur rechts des AB, wenn ich deswegen angehalten werde, muss ich eben links auch noch eins kleben, dass sollte dann doch reichen, oder? Dann wäre es von beiden Seiten sichtbar ...
Ins Ausland fahre ich nicht, deren Bestimmungen kann ich also vernachlässigen. |
#28
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Ohje,...
also doch alles immer nicht so eindeutig alles. Aber die Sache mit dem Spiegelheck - Spiegelheck leuchtet mir schon ein. Da ich im Moment noch gar nicht weiß, wo ich fahren werde, werd ich mir doch mal `ne Stelle an den Seiten raussuchen.... Mit dem geplotteten Kennzeichen hab ich die gleiche Erfahrung: habe 2 Stück für 13 Euro bekommen - allerdings habe ich vorher nicht auf die Schriftart geachtet.... |
#29
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Ich hatte mein Kennzeichen am Spiegelheck vom Segler an der Steuerbordseite aufgeklebt. Backbord hing der Außenborder und mittschiffs war ein schön großes Ruder angehängt.
Eigentlich jedes Mal, wenn mir die Wasserschutzpolizei entgegen gekommen ist, konnte ich förmlich das Glänzen in den Augen der Beamten sehen (besonders bei den Zivilstreifen), weil sie glaubten, einen Kennzeichensünder erwischt zu haben. Regelmäßig haben sie dann gewendet und wollten gerade die Verfolgung aufnehmen, als sie endlich mein Kennzeichen entdecken konnten. Und immer haben sie dann abgedreht und von einer Kontrolle abgesehen. Solange das Kennzeichen am Spiegelheck von achtern gut erkennbar ist und nichts davorhängt, ist für deutsche Binnengewässer alles paletti. |
#30
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Bei meinen beiden Böötchen würden die Kennzeichen mit 10cm Höhe ziemlich schxxxx aussehen. Weil zu wuchtig..
8cm wäre grade eben so die Kotzgrenze. Aber was mach ich dann mit der WaschPo.......?? Denen würd ich glatt zutrauen, dat die nachmessen.. |
#31
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schaut euch doch den unten stehenden Link mal an da steht alles drin
http://www.wsv.de/wsa-b/wir_ueber_un...ung/index.html und wer im Urlaub mit seinem Boot unter seiner Landesflagge unterwegs ist sollte auch die Kennzeichnung aus seinem Land tragen. Habe bislang noch nicht gehört das jemand Probleme im Gastland bekommen hat weil er sein Boot nicht umgekennzeichnet hat. Möglich ist ja heutzutage alles. Gruß
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hauptsache wir haben spaß dabei
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#32
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Die Vorschriften des WSA sind hier auch nicht das Problem gewesen.
(siehe ersten tread). Es ging lediglich drum, beim Aussenborder ans "Spiegelheck", oder eben nicht, da es kein "echtes" Spiegelheck ist. Aber mittlerweile denke ich, dass wir uns als Wassersportler in Deutschland in erster Linie an unserer Vorschriften halten sollen. Was andere Länder an anderen Regeln haben, wird niemals immer konform gehen. Wer also nur als Urlaubsgast im Ausland irgendwo fährt, ist sicher am besten beraten, wenn unter der Heimatflagge gefahren wird. Gruß Daniela |
#33
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Zitat:
sonst wird es schnell teuer
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
#34
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Es gibt aber sicher Unterschiede, ob es um Zulassung-/Ausrüstungsregeln geht (analog zur StVZO) oder um Fahr-Regeln (analog zur StVO).
An die Verkehrsvorschriften musst du dich natürlich halten. Bei Ausrüstungs- oder Bauartvorschriften wird von Besuchern aber nicht immer verlangt, Fahrzeuge umzubauen. |
#35
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Hallo,
ich habe mein Kennzeichen am Heck backbord angebracht. Die Schrift ist 10cm hoch, schwarz auf weissem Boot. Der AB verdeckt je nach Perspektive (z.B. wenn man von hinten steuerbord aus schaut) das Kennzeichen. In Deutschland mehrfach von der Waschpo kontrolliert worden (zuletzt am Samstag): Wurde nicht bemängelt. In Holland ebenfalls mehrfach von der Waschpo kontrolliert worden, ebenfalls nicht bemängelt worden. Einfach machen.
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Gruß Herbert |
#36
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Zitat:
Felix
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Felix I hear the ferryman is half man, half boat |
#37
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Hi
Danke für die vielen Antworten und Beiträge von Euch. Mittlerweile bin ich zu einem Entschluss gekommen: das Kennzeichen wird Steuerbord ans Spiegelheck (ob es nun definitionsgemäß eines ist oder auch nicht ) gemacht. Ich habe inzwischen so viele Boote gesehen, die es ebenso gemacht haben,... nun, also los. (Ist zwar kein Argument, "nur weil`s andere auch machen"). Sollte ich tatächlich ärger bekommen, ist es auch kein Beinbruch, noch mal 2 Schilder drucken zu lassen und es zu ändern. Danke auch an Herbert, Deine "guten Erfahreungen" mit der Stelle geben mir Mut Falls ich ein Zusammentreffen mit der WaSchuPo haben werde, berichte ich Euch natürlich. Viele Grüße, Daniela
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