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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#26
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Zitat:
Trailer war abgemeldet, Boot musste in die Werkstatt (Einwinterung). 40km Autobahn. Die Autobahnpolizei war zunächst überfragt und hat mich später zurückgerufen. Kennzeichen des Zugfahrzeugs am Trailer anbringen (Pappschild) und losfahren...so hab ich´s dann auch gemacht.
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Gruß vom Oberrhein. |
#27
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Jetzt fällt mir nochwas ein.
Was, wenn ich den Trailer mit unserem Traktor zum TüV bringe? Da darf ja auch jeder selbstgebaute Hänger für das Brennholz anhängen auf der öffentlichen Straße, warum also dann nicht auch der Trailer mit Boot?
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Gruß Markus --------------------------------- Homer ist der Beste |
#28
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Zitat:
Das Ganze stellt doch absolut kein Problem dar. 1. Zulassungsstelle anrufen, Kennzeichen erteilen, bzw reservieren lassen, muß kein Wunschkennzeichen sein und kostet nix extra. 2. Grünes Schild prägen lassen, wird doch sowieso benötigt. 3. Zum Tüv fahren. 4. Zur Zulassungsstelle fahren und Kennzeichen siegeln lassen, Papiere abholen. Wo ist da das Problem? Wer natürlich auf Stress und Ärger steht, kanns ja mal mit einem Pappschild versuchen.
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Gruß, Jörg! |
#29
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...man kann auch das Hobby wechseln, beim Briefmarkensammeln gibt es solche ernsthaften Probleme nicht...
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#30
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Nun fahr schon los . Max. 25 Euros Bussgeld wenn die Polizei dich stoppt.
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#31
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Genau!
Wenn der Trailer fahrtüchtig und in Ordnung ist, dann fahre einfach zum TÜV! Ich habe mir auch Schilder geholt usw.... War gar nicht nötig, weil der Sportanhänger doch sowieso durch dein Zugfahrzeug versichert ist!! Mach dein PKW Kennzeichen einfach hinten ab und dann an den Trailer... Ende jetzt und los!
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Alf grüßt euch Alle! via Bügeleisen Lebe JETZT, denn es kann morgen schon vorbei sein! |
#32
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Folgekennzeichen gibt es nur bei einer eingetragenen, bauartbedingten Vmax. von 25km/h des gesamten Gespanns. Anhänger sind kennzeichenpflichtig und zwar amtliche. Das mit dem Stück Pappe hinten dran gibt es bestimmt schon 20 Jahre nicht mehr. Wer das Schild vom Zugfahrzeug hinten anbringt, kann mit heftigem Ärger rechnen. http://de.wikipedia.org/wiki/Kennzeichenmissbrauch Jeder ist hier alt genug um zu wissen was er tut aber jemanden ein Tipp zu geben: "-mach mal, kostet ja nur 25Euro" ist schon hart. Ein Anruf beim Verkehrsamt und jeder Fahrer weiß was er zu tun hat, bzw.was er riskiert wenn er sein Ding macht. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#33
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.....wer so ein Thema beginnt und was von "satten 100 Öcken " ins Blaue hinein berichtet, der möchte doch nicht ernsthaft ne Info sondern nur ein bisschen Laberei und den Moment überbückt haben. Ich finde da erübrigt sich eigentlich jede weitere Info, ein bisschen Eigenrecherche kann man doch erwarten oder?
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#34
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Na du bist mir ja ein ganz netter, Weltbootfahrer.
Aber beruhige dich, ich suche nicht einfach nur ein Gelaber aus lange Weile, ich hab auch so Freunde, sogar ohne Forum Das mit den 100 Öcken (ich meine das blaue) ist Tatsache, hatte ich erst vor zwei Wochen mit dem PKW erfahren müssen, und für den Hänger würde angeblich (laut meinem Versicherungsmensch) das gleiche gelten. So ein Forum lebt davon, das Hilfbereite Menschen, die schon ähnliche Probleme hatten ihre Erfahrungen gerne weitergeben. Und klar, es gibt Stellen, die rufst du einfach an und die sagen einem dann auch immer wie was geht......aber die gibt es leider viel zu selten und vor allem zu Zeiten, in denen normalsterbliche Arbeiten müssen und nicht immer Zeit zum Telefonieren haben.... Aber wenn du doch so Anliegen wie meins blöde oder sinnlos findest, dann behalt es doch einfach für dich, denk dir dein Teil und gut ist. Allen anderen jedenfalls danke für ihre Tipps und Ideen.
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Gruß Markus --------------------------------- Homer ist der Beste |
#35
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Pass nur auf das Dein Versicherungsmann Dir nicht ein 2. Kennzeichen für den Hänger andreht und die PS Zahl höher einträgt als die des PKW. So ein Versicherungsmann ist ja auch nur ein Hund so wie ein Hänger ein Auto ist
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#36
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Hallo ,hallo Bad Boy,
nun noch schnell meine Fahrt mit Trailer zum TÜV und die Verantworlichen Das Ganze im Kreis Bad Segeberg. Aussage Zulassungsstelle Segeberg:OHNE Kennzeichen zum TÜV nach Neumünster.(Kürzester Weg)Danach mit TÜV-Zettel zum Anmelden. Gleiche Aussage Polizei Neumünster. Mit Versicherungsfreiem Anhänger kein Prob. Mit PKW ist das auch ohne Kennzeichen möglich,allerdings muß dann die sogenannte Deckungszusage der Versicherung im Fahrzeug mitgeführt werden und wieder kürzester Weg zum TÜV. Verkehssicherheit immer vorausgesetzt !!!
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Gruß Peer
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#37
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Zitat:
Habe leider heute nicht auf der Zulassung anrufen können, aber so werd ichs jetzt auch machen. Vielleicht mach ich mir wirklich zuviel Kopf. Nächste Woche fahr ich hin.....
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Gruß Markus --------------------------------- Homer ist der Beste |
#38
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Wer kann mir denn auf die schnelle sagen, was die HU für einen ungebremste Trailer kostet?
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MfG, Marty. |
#39
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TÜV Nord 27,80€
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Jörg von der (ex)Freibeuter ...
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#40
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Zitat:
Gruß Martin
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Kraft kommt von Kraftstoff.... Der Hauptfaktor für Stress ist der tägliche Umgang mit Idioten (Albert Einstein) |
#41
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Zitat:
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Gruß Wolfgang Navigare necesse est Grüße aus dem schönen Hamburg |
#42
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Zitat:
Tipps wie der von Bentababe sind klasse. Dumm nur wenn du das nicht schriftlich hast. Der Mitarbeiter der ZuLa hat das im Ernstfall nämlich nie gesagt. Und das "kostet maximal 25€" ist frech. Zahlst du die Differenz? |
#43
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Zitat:
Wenn grün, dann darfst du eh nur land-forstwirtschaftliche Fahrten durchführen. Alles andere ist untersagt.(Steuerhinterziehung) Wenn Kennzeichen schwarz, muss Anhänger zugelassen sein. Zudem haben die Traktor-Kugelkopfkupplungen seltenst eine Zulassung für öffentl. Verkehrswege.
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Gruß Sepp Vorsicht, lesen gefährdet die Dummheit!!! Navigation ist --- Punkte und Orte wieder zu erkennen, die man vorher noch nie gesehen hat. |
#44
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Heute habe ich endlich jemanden von der Zulassung tel. erreicht.
Also, fahren ohne Kennzeichen geht definitiv nicht. Anmelden, Kennzeichen bekommen, oder wie auch immer man das bei diesem Hänger nennen sollte, geht wiederum nur mit TÜV. Rotes Kennzeichen wiederum braucht man laut Zulassungsmensch unbedingt um zum Tüv zu kommen, einfach so fahren ist nicht, auch wenn der Trailer später nicht verischert werden muß, sondern dann vom Zugfahrzeug mitversichert ist. Solange der nicht das grüne Kennzeichen hat, ist er auch nicht über das Zugfahrzeug mitversichert. Also, morgen bekomm ich hoffentlich ein Rotes geliehen und hoffe dann nur, das es mit dem TÜV klappt. MOrgen mittag hab ich Terim. Dann gehts zur Zulassung Schild holen....mal sehen was da dann noch fehlt
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Gruß Markus --------------------------------- Homer ist der Beste
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#45
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Na dann drücken wir mal die Daumen
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#46
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So Leute,
heute bekam ich ein rotes Schild geliehen, damit zum TÜV, da (Gott sei dank) ohne Mängel drüber gekommen, 41,50€ gelatzt, aber glücklich Dann zur Zulassung mit TÜV Bericht und Gutachten (Brief) und allgemein verwunderte Gesichter der Bearbeiter gesehen, da mein Hänger trotz des Alters von 39 Jahren noch nie angemeldet war, ich war der Erste. Wie auch immer, ein Schein wurde fein-säuberlich getippt, ich durfte 44€ zahlen, dann noch grünes Schild 16€ und der Trailer war angemeldet. Leider wurde ich vom TÜV-Mensch noch dazu verdonnert, mit einem Schraubenzieher bewaffnet an meinem Hänger die Fahrgestellnummer auf dem Rahmen ausfindig zu machen, obwohl ein Typenschild mit allen Daten aufgenietet war. Er meinte noch, meist sind die in der Nähe des Schildes eingestanzt und so war es auch. Relativ schnell hatte ich die Nummer unter geschätzten 88 Schichten Hammerit ausfindig gemacht Was eine Geburt......aber endlich geschafft.
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Gruß Markus --------------------------------- Homer ist der Beste
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#47
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Glückwunsch. Was mich aber wundert, ist die Tatsache, dass Du beim TÜV über 40 Euro bezahlt hast. Ich habe, wenn ich mich recht erinnere, um die 27 Euro bezahlt. Liegt das daran, dass Dein Trailer noch nie angemeldet war (Vollabnahme ?)
Grüße Jürgen |
#48
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Zitat:
Hintergrund: mit der ersten HU bekommst Du eine Plakette für 2 Jahre ab Fälligkeit, mindestens jedoch für einen Monat. War die HU also >23 Monate fällig, hat er HU bis 11/2010 bekommen. Man kann dann aber sofort eine zweite HU machen, die wiederum max. 2 Jahre, also bis 10/2012, gilt. Das ist grenzdebil und war meinem Dekra-Mann damals auch peinlich, aber ist halt so. Gab sogar 2 Plaketten übereinander.
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#49
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Eben, aufgenietet. Und damit das Gegenteil von sicher, denn jeder könnte einfach irgendwo ein Typenschild abmachen und an einen anderen trailer machen. Mit der eingeschlagenen Nummer geht das nicht so ohne weiteres.
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