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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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Themen-Optionen |
#26
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Zitat:
bist du so ein himmeltrauriger funker , dass die dich wirklich nach nem befähigungsnachweis fragen müssen? ps: in wirklichkeit bin ich natürlich fast ein wenig neidisch auf dich. in meiner nun bald mal 40-jährigen segelpraxis habe ich kein einziges meiner fast unzählbaren papierchen je zeigen dürfen. pps: ich nehme an, du weisst, dass ich kein steg-segler bin.
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#27
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Zitat:
S. Hinweis unter Punkt 4: "Besteht die Funkstelle ausschließlich aus Funkanlagen des Binnenschifffahrtsfunks, ist der Antrag an die RegTP, Außenstelle Mülheim, zu richten." Voila.
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#28
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Selbstverständlich sind Handfunkgeräte auf Sportbooten weiterhin zulassungsfähig als alleiniges Gerät, sofern Sie über Anschlussmöglichkeit für Antenne, Strom und Mikrofon verfügen und der RegTP auch bekannt sind, also eine Referenznummer haben. das Reichweitenproblem kann man somit auch bei Handfunkgeräten durch eine Mastantenne lösen, das eine schliesst das andere nicht aus. Ich habe schon wunderbare Regattaantennen ( kurze Gummiwendeln ) gesehen, die binnen nicht stören oder schnell abgeschraubt sind.
Sicherlich ist ein Festeinbau vorzuziehen, sofern möglich und es die Batteriekapazität hergibt, alleine schon aufgrund der DSC-Funktionen. Aber - lieber ein HFG als gar nix - haben sich die Neptun Segler im Greifswalder Bodden letztes Jahr vor dem Untergang Ihres Schiffes sicher auch gesagt.
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beste Grüße Stefan |
#29
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Zitat:
Prima hier im Forum Peter
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Gruss, Peter -------------- |
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