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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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Themen-Optionen |
#26
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Stimmt, aber ein Topplicht an sich kann ja auch nicht blenden
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Gruß Yvonne ![]() |
#27
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![]() Zitat:
![]() Gruß Torben |
#28
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... ja, sowohl an der Topplaterne eines Seglers als auch bei einem grösseren Boot mit der Topplaterne am Schornstein. Es reichen schon ein paar Zentimeter, dann liegt das Deck im Dunkeln!
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#29
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Was ist mit einem Ankerlicht??? Muß das auch BSH zulassung haben oder brauch man die nicht???
Kannst Du mir sagen bzw. zeigen wie eine Stecker und die passende Steckdose aussieht für das Topplicht?
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Gruß Yvonne ![]() |
#30
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![]() Zitat:
Kein Mast, kein Schornstein... ![]() |
#31
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Gruß Yvonne ![]() |
#32
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Als Nichtelektriker sag ich mal ja.
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#33
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#34
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Ja, und? Da das Topplicht nicht im freien Luftraum installiert werden wird gibt es auch eine Möglichkeit so eine Blende zu montieren. Probier es mal mit einem Stück Pappe aus. Habe ich im letzten Sommer für einen Überführungstörn gemacht. Vorher hatte die zweifarbenlaterne (falsch montiert) die Reling hübsch rot/grün beleuchtet und das Topplicht setzte dann noch ein strahlendes Funkeln drauf. In stockdunkler Nacht sieht du dann nichts mehr!
Gruss, Christian |
#35
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Ich meinte nur aufgrund der Lampenhöhe und des Durchmessers...
Da wird die Platte schon eine gewisse Größe haben müssen. Je weiter die Lampe oben sitzt, desto kleiner kann die Platte natürlich sein. Gruß Torben |
#36
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Brauch diese Steckdose auch wieder eine Sicherung???
Und wieviele Pole und Ampere sollte das Teil haben?? Es gibt ja verschiedene?
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Gruß Yvonne ![]() |
#37
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![]() Zitat:
@schnatty79: Wieso bringst Du nicht im Heckbereich ein Rundumlicht auf einem Steckmast mind. 1m höher als die Zweifarbenlaterne am Bug an? Das wäre zulässig. Sie muß natürlich auf jeden Fall über allen Bootsteilen und dem Kopf des Steuermanns liegen. Die Blendung nach vorn dürfte auszuhalten sein und höchstens bei Rückwärtsfahrt stören. Da könnte man sie ja eventuell kurz ausschalten. Fährst Du denn überhaupt nachts? Am Tage bei unsichtigem Wetter dürfte vom so angebrachten 360°-Licht auch kaum große Blendwirkung ausgehen. Wenn Du das vorhandene Hecklicht verkaufst und auch kein zusätzliches Toplicht anschaffen mußt (was bei Hecklicht notwendig wäre) dürfte der Kauf eines Rundumlichts doch zu verkraften sein. Gruß Wepi
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#38
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![]() Zitat:
Nein Nachts nicht, höchstens wenn unsichtiges Wetter
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Gruß Yvonne ![]() Geändert von schnatty79 (07.01.2011 um 15:01 Uhr) |
#39
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![]() Zitat:
Schau hier: nur Möglichkeit Mitte das 1 und 3 Bild sind identisch Also brauch ich die Topplaterne
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Gruß Yvonne ![]() |
#40
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![]() Zitat:
Zitat:
![]() Zitat:
Hab das jetzt schon so oft hier im Forum als Diskussionsaufhänger gefunden... ![]() Ein paar Bildchen irgendeiner Yachtschule sind nicht unbedingt die beste Quelle. Wer sagt, dass die noch aktuell, vollständig und 100%ig richtig sind? ![]() ![]() ![]() Es gibt durchaus "offizielle Originalquellen" im Netz, wo man den aktuellen Stand ganz genau nach lesen kann. Leider macht dies die Geschichte auch nicht unbedingt einfacher. Wer aber ein wenig die Forensuche bemüht wird unzählige Tröööts zum Thema Lichterführung finden. Einige davon sind wirklich auf hohem Niveau geführt, sprich arbeiten nur mit den Gesetzesquellen. Wobei ich auch sagen muss, dass ich da ebenfalls langsam abschnalle, wenn es um Spitzfindigkeiten geht. Daher stehe ich, wie Torben, mit dem Thema ein wenig auf Kriegsfuß, obwohl es mich immer interessiert und ich schon unzählige Stunden damit verbracht habe... ![]() Meist wissen WaschPo und sogar Leute der Behörden selbst, nicht über sämtliche Details und aktuellen Regelungen bescheid. ![]() Zweifarbenleuchte mit weißem Rundumlicht (360°) 1m darüber ist jedenfalls DIE Kombination, welche in jedem Fall für beide Bereiche, See und Binnen, zulässig ist! Soweit ich weiß, muss das Rundumlicht dabei nicht genau über der Zweifarbenleuchte hängen, sondern lediglich auf der Kiellinie. Ich bin mir nicht ganz sicher (würde mich selbst mal interessieren), aber eine außermittige Anbringung ist, meine ich, nicht zulässig.
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Gruß Hendrik ![]() |
#41
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![]() Zitat:
Es ging bei den "Bildchen", um eine anschauliche Seite, mit der man (Frau) was anfangen kann. Aber wie schon erwähnt, würde ich es so lassen, wie es ist, mit dem Hinweis auf die ursprünglich werksseitige Ausrüstung, denn um ein Versetzen der Zweifarbenlaterne zum Bug, kommt man sonst nicht herum.
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Gruß Jörg ___________ „Denn die einen sind im Dunkeln. Und die anderen sind im Licht. Und man siehet die im Lichte. Die im Dunkeln sieht man nicht.” Bertolt Brecht
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#42
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![]() Zitat:
Die Verwendung einer doppelfarbigen Kombination der Seitenlichter am Bug plus einem mindestens 1m höherem Rundumlicht ist für Boote unter 12m auf jeden Fall sowohl auf See wie auch binnen zulässig und die preisgünstigste Möglichkeit. Dabei ist nicht festgelegt, ob das Rundumlicht z.B. auf halber Schiffslänge oder auch am Heck geführt wird. Es muss allerdings mittig und nicht seitlich montiert sein. Seit 01.03.2000 ist es (wie bis dahin nur auf See) auch binnen zulässig, getrennte Seitenlichter mit mind. 1m höher angebrachtem Toplicht bzw. Rundumlicht zu führen. Diese 2000 eingeführte Regelung, die unter dem Vorbehalt einer späteren Überprüfung erlassen worden war, hat nun auch Bestand, wie mir schriftlich vom zuständigen Bundesverkehrsministerium mitgeteilt wurde. Siehe auch hier: http://www.boote-forum.de/showthread...highlight=wepi Ob wirklich in Kroatien, wie Du behauptest, für deutsche Boote angeblich abweichende Regeln gelten, weiß ich nicht genau, glaube es aber nicht. Meines Wissens wird dort, wie schon Bernd66 schrieb, die in Deutschland gültige Lichterführung akzeptiert. Gruß Wepi
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#43
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![]() Zitat:
Gäbe es denn eine Rundumleuchte mit BSH Zulassung???
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Gruß Yvonne ![]() |
#44
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![]() Zitat:
zu 2) Binnen darf das Rundumlicht bei gleicher Höhe auch VOR der Zweifarblaterne montiert sein, auf See muss das Rundumlicht in jedem Fall (je nach LüA mind. 1m, bis zu 12m) ÜBER der Zweifarblaterne stehen. Werden beide Laternen an einem Mast montiert - ist alles ok, siehe 1 Mittig oder in Kiellinie ist grundsätzlich nicht diskutierbar. Ausnahme: Das Hecklicht darf XXX% ausserhalb der Mitte montiert werden. Gruss, Christian |
#45
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... die Lichterführung ist in der KVR geregelt,
Regel 23 (c) (iii) KVR Regel 23 (c) (i) KVR die auch in Kroatien gilt! Gruss, Christian |
#46
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Gibt es massenhaft. Mit normalen Glühlampen, aber inzwischen auch in LED-Ausführung. Die ist allerdings teurer.
Gruß Wepi |
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