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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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Themen-Optionen |
#26
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Eine Rückdatierung länger als 6 Monate ist sehrwohl möglich.
Erst wenn die 24 Monate um sind, hat man es "geschafft" sich eine Periode zu sparen. So sind die Vorschriften. Was die KÜS macht bzw. gemacht hat, ist was anderes. Man kann ja auch mal nen Fehler machen oder was falsch verstanden haben.... Die AU ist Bestandteil der HU, welche bei Nichtbestehen einen erheblichen Mangel darstellt. Daraus resultiert,daß eine bestandene HU nie ohne bestandene AU möglich ist. Deshalb konnte auch die Plakette vorne fallen. Soweit, so gut. Was das für Probleme in der Praxis bei Werkstätten mit sich bringt,ist was anderes.Ich krieg kein Auto abgenommen, welches noch keine AU hat. Wenn wir morgens Tüv Termin haben und zehn Autos zur Abnahme dastehen, kann man sich vorstellen was das für ein zeitliches Theater ist.... Gruß Axel
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#27
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Zitat:
Aus Rlp sind deswegen viele ins Saarland gefahren, wenn`s sich"gelohnt" hat. Gr Nobbi
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Wissen ohne Goggggggggel |
#28
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Zitat:
Der Haftungsumfang der TÜVler ist auch nicht so toll. Z.B. wenn die Karre bei ASU in einen Drehzahlbereich gequält wird, der im Betrieb eh nie genutzt wird, und dann verreckt sitzt Du lausig in Lee. Wenn zum "Zeitpunkt der Prüfung" alles fit war und Dir die Karre beim vom Hof fahren zerfällt kannst Du auch nicht alles auf den TÜV schieben. Und manche Mängel sind für den normalen Menschenverstand auch nicht immer nachvollziehbar. Da kennt doch praktisch jeder ein Geschichte dazu. Solange die Prüfungen so in ihrer allgemeinen Gültigkeit sind wie derzeit, es also durchaus möglich ist bei einem Prüfer durch zu fallen, bei dem anderen zu bestehen, oder einfach den Prüfanbieter zu wechseln um zu bestehen, fällt es schwer die technische Sorge zur Sicherheit auf den Strassen als treibende Kraft zu sehen. Da denkt man eher an eine Lizenz zum Geld drucken. Regeln haben sicher Vorteile aber sie sollten nachvollziehbar, sinnvoll und nicht willkürlich sein.
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Gruß Kai |
#29
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#30
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Zitat:
Ich bin mal mit einen T2 Diesel zur AU gefahren. Die AU lehnten Werkstätten ab ohne den Zahnriehmen zu wechseln. Kosten um die 300 Euro. Und selbst beim TÜV musste ich unterscheiben, das Schäden vom TÜV nicht gezahlt werden. Hätte ich mich gewiegert, hätte ich keine TÜV erhalten. So einfach machen das sich die Jungs. Die drücken sich nicht nur dort vor ihrer Haftung. Selbst vor Gerich gegen soche Machenschaften angeklagt, stehen die auf einmal mit dutzende von Gutachtern und Anwälten , alle bezahlt von den Prüforganisationen, vor dem Richter. Da hat der Verbraucher keine Möglichkeit mehr. Die Prüfung 3 X Vollgas bis in den Drehzahlbegrenzer ist nicht nur Praxisfremd sondern vorsätzlicher Motormord. Selbst bei Vollgas auf der Autobahn wird der Zahnriehmen nicht so belastet wie bei der Prüfung. Und nun ratet mal, wer auch gehen den Protest der Werkstätten diese Prüfmethode vorgeschlagen hat und diese zum Gesetzt gedrängt hat. Verbraucher hatte da kein Wort mirzureden. Spätestens seit der AUK für Motorräder hat der Tüv seine Unschuld für mich verlohren. Hier wurde solange Druck auf die Behördenvertreter ausgeübt, bis diese nachgegeben haben. Wieder hatte das "Volk" keine Einspruchmöglichkeit. Nicht mal ein Mitwirkugsrecht. Verärgerte Grüße |
#31
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Es geht auch anders.
Man Könnte Hersteller für ihre Produkte haftbar machen. Sollte nach 100 000 Km das Regelverhalten beim Abgasverhalten nicht mehr der Norm entsprechen, muss der Hersteller auf seine Kosten nachbessern. Der weis am besten, was er für Mist konstuiert ist. So etwas gibt es in der USA schon ( 40 000 Meilen Test , nicht wie in der EU mit Betrugstricks wie abgeklemter Klimaanlage , Lima , Drehzahltest und Test- optimierter Software ) für ein paar Wochen Das lehten die Hersteller in der EU strickt ab, zu teuer Auf Grund der korruptiver Verstrickung zwischen Fahrzeugherstellern und der Politik, speziell in D, war das leider in der EU nicht möglich. In punto TÜV und Herstellerhaftung sind die USA schon längst ein Vorbild weil es dort funktionierende Verbraucherverbände gibt. Da sind wir Lichtjahre von entfernt. Hier dürfen die Mist produzieren, in den Umlauf bringen und der Eigentümer des Produktes muss für Herstellerfehler zahlen. Wäre das so, würde der Tüv ja nicht mehr so viel verdienen können. Und BTT Das was der Tüv sich mit der Rückdatierung eingeführt hat , ist sich eine feste Einnahmequelle geschaft zu haben. Unabhänging ob man da war oder nicht, er bekommt sein Geld, unabhänging ob eine Prüfung vorlag oder nicht. Eine Steuer ! Dagegen wurden Strafanzeigen eingereicht. Der TÜV hat keine Steuerhoheit, steht auch nirgendwo so im einem Gesetz drin. Für mich gehören alle die , die daran beteiligt waren , hinter Gitter! Vor allen auch jene Richter, die aufgrund von politischen Druckes Urteile zugunsten der Prüforganisationen in punto Rückdatierung getroffen haben. Grüße Frank Geändert von corvette-gold (06.01.2012 um 15:33 Uhr) |
#32
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Naja, meinen mittlerweile 34 Jahre alten Motor hat das bis heute nicht umgebracht, also Motormord ... ist mehr als nur ein bisschen übertrieben.
Sowohl mein Bus als auch meine BMW gehen immer mal wieder in den Begrenzer, das ist völlig normal. |
#33
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gibt's doch gar nicht ...
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Jörg von der (ex)Freibeuter ...
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#34
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Deshalb wollten die den auch nicht prüfen,
Siggi
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Der Restothread für meine Condor 55 "marsvin": https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=49473 |
#35
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Ja nee, is klar.
über sowas red ich nicht. Offiziell geht's nicht und die meisten machen es aus Angst vor Kontrolle nicht. Gruß Axel |
#36
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Zitat:
Ich mußte eine Versicherung nachweisen, welche den Staat vor Regress ansprüchen bei Motorschäden während der AU Prüfung freistellt. Ansonsten hätte ich die Freigabe zur Durchführung nicht erhalten. Soweit ich weiß, darf der Tüv, als offiziell beauftragte Institution eine Prüfung garnicht ablehnen Gruß Axel |
#37
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Nicht ab Werk.
Aber hier z.B.: http://www.birkmamero.de/news.htm
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Und die √ allen Übels sind die 62 Gruß Henning |
#38
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Kleiner Auszug aus eine Äußerung eines TÜV Prüfers :
" Warum der Prüfer die Schuld auf sich nimmt verstehe ich allerdings nicht, denn du musst die AU durchführen lassen, er muss sie durchführen. Seiner Sorgfaltspflicht ist er nachgekommen (Ölstand und Öltemp.), somit ist ihm daraus kein Strick zu drehen. Es tut mit leid für dich, aber den Schaden trägst du selber. Ich habe selber schon mal einen Motor bei ner Diesel-AU zerstört, der Zahnriemen ist gerissen. Aber ich habe vorher geprüft: -ob der Motor warm ist -ob der Ölstand OK ist -ob der Wechselintervall des Riemens nicht überschritten ist Rechtlich war die Sache somit einwandfrei, ich und die Firma in der ich beschäftigt war mussten nicht haften, sondern der Halter selber. Auszug Ende. Sprich: Du musst dem Prüfer ein Fehlverhalten nachweisen. Viel Spaß ! Und eine Beauftragte Werkstatt leht die AU ab, wenn sie nicht den Zustand des Zahnriemens kennt. Älter als 5 Jahre ? AU nur, wenn wir den erneuern, sonnst fahren sie doch selber zum TÜV . Genau so ist mir das ergangen , bei einer VW Vertragswerkstatt in Berlin . Ähm VW BUS T2 1,6l Diesel Sah so aus, nur in Farbe Orange http://suchen.mobile.de/fahrzeuge/sh...RT&tabNumber=2 Grüße der Frank |
#39
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Zitat:
EU Land eingeführt hast, nur um TÜV drauf zu machen.
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. . Akki dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
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#40
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Warum denn nicht? Natürlich geht es offiziell und ich habe kein Problem damit, darüber zu reden: Selbstzünder, EZ 1969
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#41
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Zitat:
Das ist ein T3 Typ 2.... Den T2 bis 81 gab es in EU nicht mit Diesel. Ist aber egal, wollte nur lustig sein. Muss man auch nicht wissen.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ...
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