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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #26  
Alt 07.02.2012, 13:24
Visara Visara ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 27.02.2007
Beiträge: 1.094
1.774 Danke in 963 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von In Flagranti Beitrag anzeigen
...
Also bei einem Boot handelt es sich um ein Kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug,
...
Da die Kennzeichnungspflicht abhängig vom Gewässer ist, auf dem das Boot herumschwabbelt, ist diese Aussage falsch.
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  #27  
Alt 07.02.2012, 13:28
PassatoProssimo PassatoProssimo ist offline
Commander
 
Registriert seit: 08.07.2010
Beiträge: 387
433 Danke in 179 Beiträgen
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gekauft ohne Probefahrt, ohne Testlauf der Motoren.
Man muss solchen Ausgang nicht zwangsläufig erwarten, aber damit rechnen muss man in der Situation schon.

Mal verliert man, mal gewinnen die anderen. Was hast der Kahn denn gekostet?
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  #28  
Alt 07.02.2012, 16:30
balticskipper balticskipper ist offline
Captain
 
Registriert seit: 09.11.2009
Ort: Pfronten-Allgäu
Beiträge: 559
Boot: Bandido
Rufzeichen oder MMSI: DFXL 2
473 Danke in 251 Beiträgen
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Nach allem, was ich hier bisher gelesen habe gibt es m.M. nur eins: neuen oder gebrauchten Motor kaufen und gut ist, natürlich mit Test und so.

Hieraus einen Schadenersatzanspruch zu konstruieren kostet nur noch zusätzliches Geld.

Ahoi Dietrich
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  #29  
Alt 08.02.2012, 11:00
Bodenseekretzer Bodenseekretzer ist offline
Lieutenant
 
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Ort: Allgäu
Beiträge: 119
Boot: Windy 22 HC Bj. 78
50 Danke in 40 Beiträgen
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Hallo Aurania,
Du hast einen Anwalt.Der prüft deinen RS-Vertrag.Wenn eine Ablehnung vorliegt, ist die Vertragsklausel zu prüfen bzw. mit dem Vertraginhalt abzugleichen.Ein Verkehrs-RS taugt sicher nichts, beim Privat-RS kann man darüber nachdenken.Mit RS kannst
Du ein selbständiges Beweissicherungsverfahren einleiten, ein Gutachten wird erstellt und dann kannst Du wenigstens mit dem kahn wieder hantieren und das geht schnell.
Ohne RS kannst Du das natürlich auch machen, aber es dürfte bei Abwägung der Erfolgsaussichten zu den geschätzten Verfahrenskosten, die du im Unterliegensfall selbst zahlst nicht wirtschaftlich vertetbar sein,grob geschätzt: 4000 Euronen.
Deine Aussichten kann man nicht als rosig bezeichnen, wie richtig geschrieben ist der Vertrag ganz entscheidend, ob von Privat oder Händler, zulässiger Gewährleistungsausschluß, usw.
Ohne RS sieht das gefühlt dunkel aus.
Viele Grüße
bodenseekretzer
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  #30  
Alt 08.02.2012, 12:13
Benutzerbild von Fjord 16
Fjord 16 Fjord 16 ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 26.12.2010
Beiträge: 120
601 Danke in 282 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von GrunAIR Beitrag anzeigen
Auf diese Weise sind schon viele gutgläubige Käufer auf die Nase gefallen.
Unter den Bedingungen macht man Verträge unter Vorbehalt, aber nun ist zu spät.
Gericht und Gutachter werden sich über Jahre hinziehen - Ausgang ungewiss.
In der Zeit wirst Du sicher auch nichts verändern dürfen an dem Kahn, also kein Bootfahren.
Mein Tip: Kurz ärgern, Schaden als Lehrgeld verbuchen und optimistisch in die Zukunft blicken und das Beste draus machen.
Haben sicher schon einige so machen müssen, meine Person eingeschlossen.

Gruß Torben

Jep,

genau so iss es, der Rechtsweg dauert Jahre, Nerven und Geld.

Suche doch mal das gespräch mit dem VK, vieleicht geht da was

Grüße
__________________
Wenn Du haben willst, was Du noch nie hattest, musst du tun, was Du noch nie getan hast

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  #31  
Alt 08.02.2012, 13:12
Benutzerbild von marsvin
marsvin marsvin ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 04.02.2002
Ort: Seevetal+Falshöft/Angeln
Beiträge: 3.528
Boot: Condor 55 "marsvin"
13.418 Danke in 3.383 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von Aurania Beitrag anzeigen
Um kurz zu erklären worum es mir geht.

Wir haben im letzten Jahr ein gebrauchtes Boot von Privat gekauft. Leider konnte das Boot vor Ort nicht zu Wasser gelassen werden um eine Probefahrt zu machen. Zudem war es nur möglich einen Motor der zwei Motoren zu testen.

Wie es nun ist, das Boot wurde gekauft und bei uns zu Wasser gelassen. Nachdem dann der letzte Papierkram (Versicherung, Gasabnahme) erledigt war, wollten wir dann auch mal den zweiten Motor testen. Nun denn, er sprang an und zog sich voll Wasser und war hinüber (Bild ist auch irgendwo noch im Forum).

Ein Gutachter (nichtamtlich) hat festgestellt, dass der Zylinderkopf bereits einmal ausgetauscht worden ist (schon längere Zeit her). Hiervon war uns nichts bekannt.

Wir wissen nun überhaupt nicht, was wir machen können. Neuer Motor kostet 6.000,00 Rechtsanwalt sagt: bei Klageweg müssen wir erstmal alle Kosten vorschießen (unsere Rechtschutz hat keine Motorboot enthalten).

Hat jemand von euch Erfahrungen bei Rückabwicklung von Kaufverträgen, oder wie sehen die Chancen aus? Weiß jemand ob die Rechtsschutz zumindest in solchen Fällen finanzielle Unterstützung zusichert. Darf die Rechtsschutz sich so einfach rausreden, weil schließlich geht es um die Rückabwicklung eines Kaufvertrages, da ist der Kaufgegenstand doch uninteressant?

Vlt. hat jemand das gleich erlebt, und kann uns ein wenig bei der Entscheidungsfindung weiterhelfen.
Ein fachgerecht ausgetauschter Zylinderkopf ist ja nun auch kein Reklamationgrund,
Siggi
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