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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #51  
Alt 07.03.2012, 22:00
Benutzerbild von hery
hery hery ist offline
Captain
 
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Wenn ich kein Auto besitze (ab dem zeitpunkt des Verkaufes hab ich ja keines mehr) muus ich auch keine HAftpflicht dafür bezahlen. Somit kann ich sobald ich es verkaugt habe meine bestehende Haftpflicht kündigen.



da du ja den KAufvertrag mit dem Namen des Käufers unterschreibst und dieser nicht existiert, Erfüllt das zumindest den Tatbestand des Betruges. Somit ist die Kündigung rückwirkend unwirksam. Eventuell sogar Urkundenfälschung. und die Versicherung wird dir mit sicherheit auch kündigen.
Dann hast du richtige Probleme.

Uy-Uy Uy. Wird zeit nach Bett zu gehen

hery
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  #52  
Alt 08.03.2012, 06:00
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Skipper-Bayern Skipper-Bayern ist offline
Lieutenant
 
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
das Baujahr ist nicht entscheidend.

du must nachweisen das es vor 1998 in die EU eingeführt wurde. Ansonsten muss man CE machen auch für ein Boot BJ. 1980

mit der Anmeldung beim WSA,ADAC,DMYV, oder auch sonstwo innerhalb der EU kannst du dies nachweisen. Ansonsten wird wohl eine CE zu machen sein. Daher ist immer wichtig die vorige Anmeldung als Käufer zu haben.

dies ist z.B. sehr interresannt wenn man ein Boot in Kroatien kaufen will und nahc Deutschland bringen.
1. MWSt Nachzahlen
2. CE Nachweisen oder einfuhr in die EU vor 1998
Hallo Volker,

was muss man den alles machen beim CE nachweis mal neugierede halber.

Gruß
Roland
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  #53  
Alt 08.03.2012, 06:10
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Zitat:
Zitat von Skipper-Bayern Beitrag anzeigen
Hallo Volker,

was muss man den alles machen beim CE nachweis mal neugierede halber.

Gruß
Roland
Das weiss ich selber nicht so genau. ich weiss nur das man ihn benötigt.

Ich glaube es geht zum einen um die Einhaltung von Normen bei der Verkabelung. Aber Nagel mich nicht drauf fest.
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Gruß Volker
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  #54  
Alt 08.03.2012, 21:07
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Zitat:
Zitat von Skipper-Bayern Beitrag anzeigen
...

was muss man den alles machen beim CE nachweis mal neugierede halber.

...
Kleine Nachtlektüre:

http://www.bootsbau-recht.de/fileadm...ie_94-25EU.pdf

Lustig wird es ab Seite 14.
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Gruss Vestus
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  #55  
Alt 08.03.2012, 21:52
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen

Ist ein Schaden entstanden z.B. Unfall mit Fahrerflucht ist als erstes der Halter verantwortlich. Das wäre als Verkäufer ich. Durch den Kaufvertrag in dem Ich nachweisen kann, dass ein neuer Besitzer vorhanden ist, geht die Haftung auf den Käufer über. Bei PKW Käufen besteht sogar eine 6 monatige Ummeldepflicht.
Ist zwar OT:

verantwortlich bei einem Unfall mit Fahrerflucht ist der Fahrer und nicht der Halter des Fahrzeuges oder der Käufer, der noch nicht umgemeldet hat.

Die (Haftpflicht-)versicherung reguliert erstmal.

Versicherungstechnisch kann der alte Halter tatsächlich herabgestuft werden, er kann sich diesen "Mehraufwand" vom neuen Halter aber erstatten lassen. Alles eine Frage der Formulierung des Kaufvertrages.
__________________
Gruss Vestus
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  #56  
Alt 09.03.2012, 20:50
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maschine006 maschine006 ist offline
Commander
 
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Hallo

......Das ende vom Lied........Ich geb den Ausweis mit...............Im Kaufertrag sag ich an , bis wann er es ummeldenden muß und gut???
So okay
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  #57  
Alt 09.03.2012, 21:23
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Zitat:
Zitat von maschine006 Beitrag anzeigen
Hallo

......Das ende vom Lied........Ich geb den Ausweis mit...............Im Kaufertrag sag ich an , bis wann er es ummeldenden muß und gut???
So okay
Riiiiichtig.
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Gruss Vestus
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