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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel

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  #26  
Alt 19.04.2012, 12:30
Benutzerbild von bayliner2655_KN
bayliner2655_KN bayliner2655_KN ist offline
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Zitat:
Zitat von StefanoPesente Beitrag anzeigen
Hallo,

vom Gewicht her würde ich einfach mal ne Waage ansteuern, dann kannst dir da sicher sein.

Ich würde mit dem Boot drauf dann wenn alles passt zum TÜV oder DEKRA wie auch immer fahren.

Die Bremsentests werden wie beschrieben ganz unterschielich durchgeführt.

Ich fahr mit Boot drauf hin und hatte da noch keine Probleme.
Wenn alles sauber verzurrt ist was sollte da passieren?

Ausserdem wieso soviel Kummer wegen dem TÜV der kontrolliert ja nur alle zwei Jahre und wenn dazwischen was kaputt geht und mann es selber nicht repariert ist mann immer noch selbst verantwortlich sollte was passieren.
Es ist ja eine Abnahme zu einem Zeitpunkt der Prüfung, was danach ist kann der TÜV auch nicht vorhersehen und kann dafür( ausser es war vorsätzlich also Plakette ohne richtig geprüft zu haben erteilt) auch nicht belangt werden.

Also keine Angst und im Mai einfach mal den Trailer prüfen lassen

Wieso ne Waage? Wir waren letzte Woche auf der Waage und das Gespann Trailer + Boot war bei 2990 kg....jedoch komplett leer und halben Tank!!! Weder ein Sitzpolster noch ein Teppich oder sonstiges an Board.
Das Gewicht passt schon soweit. Beladen werden wir nochmal auf die Waage fahren, aber ich schätze nicht die 3500 zu erreichen.

Habe eben in der Mittagspause den Besitzer des MB Autohauses getroffen und ihn gefragt ob er uns TÜV macht und ob wir das komplette Gespann ihm auf den Hof stellen können usw.
Er möchte, wenn möglich, nur den Trailer ohne Boot drauf
WUSSTE ICH´S DOCH!

UND, der Tandem geht auf den Bremsprüfstand!
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  #27  
Alt 19.04.2012, 12:35
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Zitat:
Zitat von Bergischer Löwe Beitrag anzeigen
Warum wird hier so ein Theater wegen dem Boot auf dem Trailer bei der Bremsenprüfung gemacht?

Auf der Autobahn muss schon mal härter gebremst werden - manche Zufahrten zu den Slipanlagen oder zum Kran sind schon mal im abenteuerlichen Zustand - kroatische Landstrassen mit Mondkratern im Asphalt - da seid ihr doch auch nicht so zimperlich...

Also stellt euch nicht so an und bremst mal hart ab beim TÜV - es ist eben mal so vorgeschrieben und schließlich auch zu eurer eigenen Sicherheit.

Und da Ihr ja auch nicht erst seit gestern mit den Booten auf dem Trailer unterwegs seid,wisst ihr auch genau wie man sein kostbares Spielzeug gut sichert,oder??

Gruss
Andreas

Zur Info. Für uns ist so ein Boot auf dem Trailer NEULAND! Würde so auch niiiiieeee in Urlaub fahren! Beineide alle die mit so einem Gespann durch Europa reisen!! Irgendwann sind wir evtl. auch abgehärtet genug...
sind halt noch jung und unerfahren...
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  #28  
Alt 19.04.2012, 12:40
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Zitat:
Zitat von ralhu Beitrag anzeigen
nein du hast TÜV bis 31.05.2012 also boot ins wasser und dann kannst Tüv machen im herbst wenn das boot wieder raus soll
und dur hast ein paar monate gut gemacht.
gruss ralf
Blödsinn, du bekommst beim neuen TÜV 2 Jahre ab Ablaufdatum.
Das ab dem TÜV Termin 2 Jahre gegeben werden ist veraltet/wird nichtmehr gemacht. Wenn du über eine gewisse Zeitspanne überziehst musst du sogar eine teure neuabnahme machen lassen.
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mfg Nils
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  #29  
Alt 19.04.2012, 14:14
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Zitat:
Zitat von Quack der bruchpilot Beitrag anzeigen
Blödsinn, du bekommst beim neuen TÜV 2 Jahre ab Ablaufdatum.
Das ab dem TÜV Termin 2 Jahre gegeben werden ist veraltet/wird nichtmehr gemacht. Wenn du über eine gewisse Zeitspanne überziehst musst du sogar eine teure neuabnahme machen lassen.
red keinen blödsin seit dem 15,04. gibt es in der ganzen brd ab tag der abnahme 2 jahre TÜV
das wurde mir gerade gesten von einem prüfer aaus RLP gesagt.
und im saarland war das schon immer so.
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Gruss Ralf

Erfahrung ist eine nützliche Sache.
Leider macht man sie immer erst kurz nachdem man sie braucht.

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  #30  
Alt 19.04.2012, 14:15
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@ Quack

Da bist du nicht auf dem neuesten Stand. Das wird jetzt "wieder" gemacht. So wie früher. Die Regelung mit der Rückdatierung wurde verworfen.
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Gruß Wolfgang

Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann.
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  #31  
Alt 19.04.2012, 14:16
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Zitat:
Zitat von Quack der bruchpilot Beitrag anzeigen
Wenn du über eine gewisse Zeitspanne überziehst musst du sogar eine teure neuabnahme machen lassen.
ja sind 7 jahre dann mußte eine abnahme nach § 21 machen.
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Gruss Ralf

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  #32  
Alt 19.04.2012, 14:23
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Zitat:
Zitat von bayliner2655_KN Beitrag anzeigen
Zur Info. Für uns ist so ein Boot auf dem Trailer NEULAND! Würde so auch niiiiieeee in Urlaub fahren! Beineide alle die mit so einem Gespann durch Europa reisen!! Irgendwann sind wir evtl. auch abgehärtet genug...
sind halt noch jung und unerfahren...
ja das war ich auch mal ( jung und unerfahren)
ein boot hab ich schon immer mit nach hr genommen
die 2655 hab ich dieses jahr zum erstenmal am haken für nach hr.
für mich ist das nix besonderes
und ich will ja 3 wochen urlaub auf dem boot machen.
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Gruss Ralf

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Leider macht man sie immer erst kurz nachdem man sie braucht.

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  #33  
Alt 19.04.2012, 15:26
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Zitat:
Zitat von bayliner2655_KN Beitrag anzeigen
Doch können sie, aber halt nicht mit Samthandschuhen!!!

Du hast vielleicht eine Meinung von uns....
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  #34  
Alt 19.04.2012, 17:23
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Commander
 
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Also ich bin mit dem Boot drauf zum TÜV gefahren. Der Ing. sagte, dass es runter müsste, da er sich die Achse genau ansehen müsse. Da erwiederte ich, dass er sich bei einem Bootstrailer noch nicht mal bücken müsse. Den kann man aus dem Flugzeug begutachten. Gesagt getan, er lenkte ein und bat mich noch eine Vollbremsung zu machen. Bremsenprüfstand ginge nicht, weil die Achsen zu eng beieinander wären und das Ergebnis sowieso nicht zu verwenden wäre. Nach 10 min. war der Stempel drauf
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Es grüsst aus dem schönen Ruhrgebiet!

Christian
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  #35  
Alt 19.04.2012, 17:36
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Zitat:
Zitat von ralhu Beitrag anzeigen
nein du hast TÜV bis 31.05.2012 also boot ins wasser und dann kannst Tüv machen im herbst wenn das boot wieder raus soll
und dur hast ein paar monate gut gemacht.
gruss ralf
Zitat:
Zitat von Quack der bruchpilot Beitrag anzeigen
Blödsinn, du bekommst beim neuen TÜV 2 Jahre ab Ablaufdatum.
Das ab dem TÜV Termin 2 Jahre gegeben werden ist veraltet/wird nichtmehr gemacht. Wenn du über eine gewisse Zeitspanne überziehst musst du sogar eine teure neuabnahme machen lassen.
Nicht zu lange überziehen, denn dann wird Strafe fällig (wenn sie dich erwischen) und der TÜV nimmt 120% "Gebühr" . Angeblich für tiefere Untersuchung...

Bernd.
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Auch ein Komma kann lebenswichtig sein!
Richterspruch A: Hinrichten, kann man nicht laufen lassen!
Richterspruch B: Hinrichten kann man nicht, laufen lassen!
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  #36  
Alt 19.04.2012, 17:57
Benutzerbild von Quack der bruchpilot
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Ui, danke für die Info, gut zu wissen.
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mfg Nils
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  #37  
Alt 19.04.2012, 18:58
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Hab mein Auto aus unwissenheit mal 5 Monate überzogen (Dachte die Markierung am Aufkleber heisst den Monat in dem ich erneut da hin muss, ist aber der Monat der auf 12 Uhr stellung steht!), und war kein Problem!

Keine Mahngebühr, keine "tiefere" Untersuchung... (TÜV in NRW)

Gruß,

Martin

edit: Im Saarland und Hessen wird 2 Jahre TÜV ab Prüfungsdatum eingetragen (wird nichts zurückdatiert)
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  #38  
Alt 19.04.2012, 21:00
diri diri ist offline
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Also was Ihr immer für merkwürdige Auslegungen von Vorschriften etc. zsammen gereimt wird !
Die Tüv Geschichte ist eindeutig geregelt, in dem Monat der am Siegel oben steht ist TÜv Vorführung fällig, ist das Teil Ok dann bekommt man den neuen Siegel für die nächsten zwei Jahre.
Ist das Teil durchgefallen dann hat man nun die nächsten zwei Monate Zeit zur Reparatur und Nachuntersuchung,
Beispiel: diesen Monat April fällig und durchgefallen, späteste Wiedervorführung im Juni.
Wird man nun z.B. nächsten Monat mit dem alten abgelaufenden Tüv Stempel kontrolliert, so passiert nichts wenn man den Tüv Mängelbericht der Untersuchung vorlegen kann, kann man das nicht dann ist ne Strafe fällig.
Was heisst das nun ?
Es gibt keinen generellen Freibrief auf Überziehung des Termins, nur in den oben geschilderten Fall, wird man natürlich niemals kontrolliert dann kann man auch fünf Jahre überziehen.
Sowas htte ich mal, ne ältere Tante kam mit nen Ford Fiasko nach 8 Jahren das erste mal in die Werkstatt, war ein Sontagsauto mit wenigen km, hatte noch den ersten Tüv Siegel drauf, die wusste garnicht was das ist, TÜV noch nie gehört, kann man das essen

gruss dieter
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  #39  
Alt 19.04.2012, 21:14
Stingray 558 Stingray 558 ist offline
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Zitat:
Zitat von christian_2911 Beitrag anzeigen
Also ich bin mit dem Boot drauf zum TÜV gefahren. Der Ing. sagte, dass es runter müsste, da er sich die Achse genau ansehen müsse. Da erwiederte ich, dass er sich bei einem Bootstrailer noch nicht mal bücken müsse. Den kann man aus dem Flugzeug begutachten. Gesagt getan, er lenkte ein und bat mich noch eine Vollbremsung zu machen. Bremsenprüfstand ginge nicht, weil die Achsen zu eng beieinander wären und das Ergebnis sowieso nicht zu verwenden wäre. Nach 10 min. war der Stempel drauf
--
………Boot runter……??
Was macht son Scherzkeks: wenn da einer mit stinknormalem Anhänger kommt?? Muss man dann in der Werkstatt den Aufbau abbauen lassen??

(..da: Geld zurück: und weg! Es gibt genug Prüforganisationen…..)

Abgesehen davon: wenn das Gewicht viel zu gering ist.( ohne Boot..) gibt’s oft Probleme mit der Bremsenprüfung, ( wenn auf dem Rollenprüfstand durchgeführt..) .. ungleiches Ansprechen..
(hatte letztes Jahr: ein Gespräch darüber mit nem Prüfingenieur..)
__________________
Grüße von Herbert
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  #40  
Alt 19.04.2012, 22:39
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Zitat von Quack der bruchpilot Beitrag anzeigen
Blödsinn, du bekommst beim neuen TÜV 2 Jahre ab Ablaufdatum.
Das ab dem TÜV Termin 2 Jahre gegeben werden ist veraltet/wird nichtmehr gemacht. Wenn du über eine gewisse Zeitspanne überziehst musst du sogar eine teure neuabnahme machen lassen.
Ab Juni gibt es wieder zwei Jahre ab dem Tag der HU.
Bei einer Überschreitung von mehr als drei Monate wird die Prüfgebühr teurer.

LG
Harry SG
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  #41  
Alt 20.04.2012, 06:44
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Zitat von Gerhart Beitrag anzeigen
Du hast vielleicht eine Meinung von uns....

Ups Wollte niemand persönlich angreifen...
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  #42  
Alt 20.04.2012, 16:02
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Hast du aber!!!
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  #43  
Alt 20.04.2012, 19:46
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Zitat von bayliner2655_KN Beitrag anzeigen
Würde ja TÜV machen, aber mit Boot auf Trailer??? Weiß ja nicht wie hart der Bremstest durchgeführt wird.
Unbedingt mir Boot! Gerade dann wir eine optimale Funktion der Bremse festgestellt.
Dies hängt aber auch vom Prüfverfahren ab. Habe schon verschiedenes erlebt. Beim einen Tüv Standort werden Bremsen auf dem Prüfstand geprüft.
Bei einem anderen Standort musste ich zuerst beschleunigen, dann Vollbremsung. Der Prüfer schaut damit wie sich der Auflaufweg "verhält". Als nächstes zieht er die Bremse an und ich soll versuchen loszufahren. Danach noch auf den Prüfstand...

Schon verrückt wie unterschiedlich das sein kann!
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  #44  
Alt 20.04.2012, 20:04
Benutzerbild von bayliner2655_KN
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Zitat von Gerhart Beitrag anzeigen
Hast du aber!!!
Dann entschuldige bitte
es war ja nicht negativ gemeint.
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  #45  
Alt 28.04.2012, 09:58
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Zitat von torsti58 Beitrag anzeigen
Bremsenprüfstand beim Tandemtrailer geht sowieso nicht.
Hallo zusammen,
ich war gerade mit meinem Trailer beim Tüv, der Dekra in Bremen-Nord. Da ist nix mit Bremsenprüfstand. Fahren sie mal sportlich an und bremsen sie hat er gesagt und das war es. Beleuchtung überprüft, einmal um den Trailer gelaufen die Fahrgestellnummer gesichtet und gut war.
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Gruß Torsten

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