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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #51  
Alt 17.04.2012, 17:20
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Schön wäre es. HR ist dann Aussengrenze der EU. Und dann wird INF3 mehr denn je benötigt.
Aber nicht für den innergemeinschaftlichen Verkehr, da man sich dann innerhalb der EU über Binnengrenzen bewegt! Anders sieht es aus, wenn Du über die dann neue Aussengrenze, also Zollgrenze fährst, unds omit austreten würdest. Dann brauchst Du es beim Wiedereintritt.
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Mit wassersportlichen Grüßen aus der nördlichen Nähe von Wien

Johann
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  #52  
Alt 17.04.2012, 17:40
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Zitat:
Zitat von coronet Beitrag anzeigen
Aber nicht für den innergemeinschaftlichen Verkehr, da man sich dann innerhalb der EU über Binnengrenzen bewegt!
Hat das jemand behauptet?

Das Problem wird nach dem EU-Beitritt nur sein dass an der Kroatischen Adriaküste der Zöllner nicht weiss wo das Schiff herkommt, sprich war man nur kurz mal Baden oder war die Strecke vielleicht doch etwas länger...?

Wir sind letztes Jahr vor Rügen auf einer Rassy 31 kontrolliert würden. Jetzt rate mal was der Zoll sehen wollte.
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Gruss Vestus

Geändert von vestus (17.04.2012 um 17:47 Uhr)
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  #53  
Alt 17.04.2012, 22:33
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HR einklariert und nicht ausklariert - was braucht es noch an Beweisen wo man herkommt? V.a. mit einem kleinen trailerbaren Sportboot!

Was es in der Vergangenheit gespielt hat ist durch den HR-Beitritt nicht mehr relevant, da geänderte Rahmenbedienungen!
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Johann
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  #54  
Alt 06.06.2012, 15:06
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Ich bin ja echt perplex nachdem ich mir den Thread durchgelesen habe.
Unser Boot ist Bj. 2004, Import aus USA 2007 mit CE und von uns gekauft in 2012.
Wie um Gottes willen soll ich nachweisen, dass die MwSt. abgefuehrt wurde?
Mit gesunden Menschenverstand brauche ich unseren Behoerden ja nicht zu kommen? Oder? Wie soll das Boot eine CE erhalten haben ohne das die MwSt. abgefuehrt wurde?
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  #55  
Alt 06.06.2012, 16:15
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CE und Mwst. sind voneinander völlig unabhängig.
Bei dem jungen Boot sollte ja irgendwann jemand einmal die Steuern bezahlt, und darüber einen Nachweis haben.
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  #56  
Alt 06.06.2012, 16:16
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Zitat:
Zitat von else Beitrag anzeigen
CE und Mwst. sind voneinander völlig unabhängig.
Bei dem jungen Boot sollte ja irgendwann jemand einmal die Steuern bezahlt, und darüber einen Nachweis haben.
Genau, irgendwann irgendjemand....

Und nu?
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  #57  
Alt 06.06.2012, 17:59
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Zitat:
Zitat von Juisas Beitrag anzeigen
Ich bin ja echt perplex nachdem ich mir den Thread durchgelesen habe.
Unser Boot ist Bj. 2004, Import aus USA 2007 mit CE und von uns gekauft in 2012.
Wie um Gottes willen soll ich nachweisen, dass die MwSt. abgefuehrt wurde?
Mit gesunden Menschenverstand brauche ich unseren Behoerden ja nicht zu kommen? Oder? Wie soll das Boot eine CE erhalten haben ohne das die MwSt. abgefuehrt wurde?
Moin,

hast Du beim Händler gekauft oder Privat?

Wurde Dir das Handbuch mit der CE-Erklärung ausgehändigt?

Wie schaut die CE-Plakette am Boot aus? China-Export reicht nicht.

http://www.ce-zeichen.de/klassifizie...portboote.html

Eine CE kann ein Boot theoretisch auch im Freihafen, also Zolllager, erhalten...und danach wieder exportiert werden.
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Gruss Vestus
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  #58  
Alt 06.06.2012, 18:02
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Zitat:
Zitat von Juisas Beitrag anzeigen
Genau, irgendwann irgendjemand....

Und nu?
Selber nach den Vorbesitzern fragen. Da muss es doch Verträge geben.
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  #59  
Alt 06.06.2012, 18:33
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dann geht mich das ganze gemache nichts an wenn ich ein Boot Bj.92 habe ? oder doch ?

gruß
Richi
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Relativ ist: wenn mir einer seine Nase in den Hintern steckt.....Dann haben beide eine Nase im Hintern ! Nur ich bin relativ besser dran
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  #60  
Alt 06.06.2012, 19:00
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Wenn Dein Boot bei Dir im Schwarzwald liegt, nein.
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Gruss Vestus
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  #61  
Alt 06.06.2012, 19:04
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Zitat:
Zitat von helmle Beitrag anzeigen
dann geht mich das ganze gemache nichts an wenn ich ein Boot Bj.92 habe ? oder doch ?

gruß
Richi
CE mit allem drum und dran ist dann vorzuweisen, wenn
a) das Boot neuer als Bj 1998 ist. Dann in jedem Fall, oder wenn
b) das Boot älter als 1998 ist, aber zB jetzt erst zum ersten Mal in die EU kommt (zB Import aus USA). Dann muss man "nachzertifizieren".

Wenn das Boot jetzt schon eine zB deutsche Registrierung hat und aus 92 ist, dann ist CE hinfällig. Auf alle Fälle.
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Gruss Andreas

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Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
(Karl Valentin)
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  #62  
Alt 06.06.2012, 19:14
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Zitat:
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Wenn Dein Boot bei Dir im Schwarzwald liegt, nein.
Zur Zeit schon ... Aber wenn ich am 19. Nach Rab fahre wird das Teil mir in etwa 3meter Abstand folgen
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Relativ ist: wenn mir einer seine Nase in den Hintern steckt.....Dann haben beide eine Nase im Hintern ! Nur ich bin relativ besser dran
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  #63  
Alt 06.06.2012, 19:41
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Dann brauchst bei der Rückreise im Zweifelsfall neben der Zulassung noch den Nachweis dass das Boot innerhalb der letzten drei Jahre einmal in der EU gewesen ist.
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Gruss Vestus
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  #64  
Alt 07.06.2012, 14:02
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Zitat:
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Ich bin ja echt perplex nachdem ich mir den Thread durchgelesen habe.
Unser Boot ist Bj. 2004, Import aus USA 2007 mit CE und von uns gekauft in 2012.
Wen das Boot aus den USA import wurde, ist es mit an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit verzollt worden. Geht eigentlich gar nicht anders, da das vom Zoll abgefangen wird und die EUSt fällig wird. Das kann nicht als "Gift" mit geringem Wertbetrag versendet wordensein
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Johann
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